11.01.2022, 00:27
Liebe Forumsgemeinschaft,
Ich frage mich, wie es um "Karrierechancen" in der Justiz bestellt ist: Das betrifft sowohl die Karrierechancen bei Gericht, als auch bei der Staatsanwaltschaft:
1. Ab wann kann man sich in der Regel für die Erprobung bewerben?
2. Was sind die Kriterien? Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
3. Wie ist dann - bei erfolgreicher Beförderung - das Verhältnis zwischen Verwaltungstätigkeit und der "inhaltlichen" Arbeit?
Bin für jede Antwort dankbar, auch für Ausführungen die über meine Fragen hinausgehen:)
Liebe Grüße!
Ich frage mich, wie es um "Karrierechancen" in der Justiz bestellt ist: Das betrifft sowohl die Karrierechancen bei Gericht, als auch bei der Staatsanwaltschaft:
1. Ab wann kann man sich in der Regel für die Erprobung bewerben?
2. Was sind die Kriterien? Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
3. Wie ist dann - bei erfolgreicher Beförderung - das Verhältnis zwischen Verwaltungstätigkeit und der "inhaltlichen" Arbeit?
Bin für jede Antwort dankbar, auch für Ausführungen die über meine Fragen hinausgehen:)
Liebe Grüße!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
11.01.2022, 07:39
1) Hängt vom Bundesland, der Gerichtsbarkeit und der Art der Erprobung ab. Regelmäßig nach erreichen einer bestimmten Note in der Beurteilung.
2) In erster Linie entscheidet die Note. Ggf kommt noch ein Bewerbungsgespräch dazu. Im Hintergrund ziehen natürlich auch noch die Behördenleiter für „ihre Leute“, die sie fördern wollen, an Fäden.
3) Das kommt darauf an, ob du überhaupt Verwaltungstätigkeit machst. Gibt genug erprobte und beförderte Kollegen, die nie in der Gerichtsverwaltung waren. Andere machen kaum noch was anderes.
Ich würde meine Entscheidung für oder gegen die Justiz aber niemals von den Erprobungsmöglichkeiten abhängig machen. Es kann gut sein, dass man feststellt, dass einem zB die Tätigkeit am AG viel besser gefällt als etwa Beisitzer am OLG zu sein.
2) In erster Linie entscheidet die Note. Ggf kommt noch ein Bewerbungsgespräch dazu. Im Hintergrund ziehen natürlich auch noch die Behördenleiter für „ihre Leute“, die sie fördern wollen, an Fäden.
3) Das kommt darauf an, ob du überhaupt Verwaltungstätigkeit machst. Gibt genug erprobte und beförderte Kollegen, die nie in der Gerichtsverwaltung waren. Andere machen kaum noch was anderes.
Ich würde meine Entscheidung für oder gegen die Justiz aber niemals von den Erprobungsmöglichkeiten abhängig machen. Es kann gut sein, dass man feststellt, dass einem zB die Tätigkeit am AG viel besser gefällt als etwa Beisitzer am OLG zu sein.
11.01.2022, 23:47
Für BW:
1.) Da gibt es ein Mindestdienstalter. Dann kommt es auf persönliche Umstände ab (Sonderverwendung? Noten? Förderung?) an und auf das Umfeld (war Fein Bezirk gerade öfters dran? Gibt es viele Dienstältere, die schon lang warten?). Nach zehn Jahren ist eher früh.
2.) Die Präsidenten schreiben Listen, das Ministerium entscheidet, der Präsidialrat entscheidet mit.
3.) Kommt auf die Stelle an. Aber normalerweise nichts. Weder RiOLG noch VRiLG sind Verwaltungsstellen.
Ansonsten noch drei Dinge: Erprobungsabordnung ist eine anspruchsvolle und belastende Zeit. Irgendwann wird jeder ordentliche Jurist, der sich engagiert und will, R2. Ob man das will, ist nochmal eine andere Frage, aber die Möglichkeit sollte man sich offenhalten.
Achso, und noch was: "Karriere" ist etwas anderes als irgendwann R2 zu werden...
1.) Da gibt es ein Mindestdienstalter. Dann kommt es auf persönliche Umstände ab (Sonderverwendung? Noten? Förderung?) an und auf das Umfeld (war Fein Bezirk gerade öfters dran? Gibt es viele Dienstältere, die schon lang warten?). Nach zehn Jahren ist eher früh.
2.) Die Präsidenten schreiben Listen, das Ministerium entscheidet, der Präsidialrat entscheidet mit.
3.) Kommt auf die Stelle an. Aber normalerweise nichts. Weder RiOLG noch VRiLG sind Verwaltungsstellen.
Ansonsten noch drei Dinge: Erprobungsabordnung ist eine anspruchsvolle und belastende Zeit. Irgendwann wird jeder ordentliche Jurist, der sich engagiert und will, R2. Ob man das will, ist nochmal eine andere Frage, aber die Möglichkeit sollte man sich offenhalten.
Achso, und noch was: "Karriere" ist etwas anderes als irgendwann R2 zu werden...