07.01.2022, 17:46
Steht eigentlich schon oben: Sollten die Zeugnisse beigefügt werden oder weglassen?
07.01.2022, 18:26
Ich würde die Stationszeugnisse zumindest beim Berufseinstieg beilegen. Das sind immerhin bei den meisten Juristen die ersten "Arbeitszeugnisse" die man normalerweise beim Start ins Berufsleben hat. Daher dürften sie für den Arbeitgeber von Interesse sein, um insbesondere auch eine erste Einschätzung von den "Soft Skills" zu erlangen. Ggfs. kann man sich auch auf die Zeugnisse beschränken, die für die jeweilige Stelle von Relevanz sind (also etwa bei nem Einstieg als Anwalt eher die Zeugnisse von der Anwaltsstation und der Zivilstation und nicht das von der StA, sofern man nicht Strafrecht macht).
Und ja, ich weiß dass die Stationszeugnisse idR eine begrenzte Aussagekraft haben. Gerade Standardformulierungen und Standardnoten (die berühmten 11 Punkte) dürften für den Arbeitgeber eher weniger von Interesse sein. Gerade wenn aber auch das eine oder andere Zeugnis dabei ist, bei dem der Ausbilder eigenständig wohlwollende Formulierungen verwendet hat, dürfte sich das positiv auswirken, weil klar ist, dass es nicht einfach ein copy-paste-Zeugnis ist.
Umgekehrt dürfte einem kein (seriöser) Arbeitgeber einen Strick draus drehen, dass das eine oder andere Zeugnis nicht so gut ausgefallen ist, da ja bekannt ist, dass die Ausbilder teilweise willkürlich oder desinteressiert die Ausbildung betreiben.
Und ja, ich weiß dass die Stationszeugnisse idR eine begrenzte Aussagekraft haben. Gerade Standardformulierungen und Standardnoten (die berühmten 11 Punkte) dürften für den Arbeitgeber eher weniger von Interesse sein. Gerade wenn aber auch das eine oder andere Zeugnis dabei ist, bei dem der Ausbilder eigenständig wohlwollende Formulierungen verwendet hat, dürfte sich das positiv auswirken, weil klar ist, dass es nicht einfach ein copy-paste-Zeugnis ist.
Umgekehrt dürfte einem kein (seriöser) Arbeitgeber einen Strick draus drehen, dass das eine oder andere Zeugnis nicht so gut ausgefallen ist, da ja bekannt ist, dass die Ausbilder teilweise willkürlich oder desinteressiert die Ausbildung betreiben.
07.01.2022, 19:13
Es kommt drauf an
07.01.2022, 21:29
Die Kanzleien, die Interesse an dir haben, werden um Nachsendung der Zeugnisse bitten, wenn sie sie sehen wollen.
Deine Stationen kannst/solltest du in den Lebenslauf schreiben, vor allem, wenn da sonst nicht viel steht.
Mach dir keinen Kopf. Examenszeugnisse und Lebenslauf sind obligatorisch, der Rest bei Bedarf. Häufig steht das schon in den Ausschreibungen.
Deine Stationen kannst/solltest du in den Lebenslauf schreiben, vor allem, wenn da sonst nicht viel steht.
Mach dir keinen Kopf. Examenszeugnisse und Lebenslauf sind obligatorisch, der Rest bei Bedarf. Häufig steht das schon in den Ausschreibungen.
08.01.2022, 00:02
Bei mir hat mein GK Stationszeugnis die Pforte zur GK trotz Unterschreiten der Notenhürde eröffnet. Wenn deine Zeugnisse gut sind und die Rechtsgebiete halbwegs passen, dann rein mit ihnen in die Bewerbung.
08.01.2022, 10:12
(08.01.2022, 00:02)Gast schrieb: Bei mir hat mein GK Stationszeugnis die Pforte zur GK trotz Unterschreiten der Notenhürde eröffnet. Wenn deine Zeugnisse gut sind und die Rechtsgebiete halbwegs passen, dann rein mit ihnen in die Bewerbung.
Wie war die Situation? 8,x im zweiten aber 13 Punkte in der GK Station?