24.12.2021, 09:49
(24.12.2021, 09:25)Frischi schrieb:(24.12.2021, 02:00)Gast schrieb:Ich kann auf den Kommentar davor irgendwie nicht antworten…(23.12.2021, 20:59)whoiselijah schrieb:So ist es. Im Übrigen halte ich ein Staatsexamen mit 10 Punkten nicht für derart außergewöhnlich, dass ein Gehaltsplus im Vergleich zu den WissMit-Kollegen gerechtfertigt wäre. Auch wenn es natürlich eine hervorragende Note ist, laufen oft noch ganz andere Kaliber herum - zB mit 2 oder 3 Punkten mehr im Examen oder einem Top-LLM in der Wartezeit bis zum Ref-Start.(23.12.2021, 18:47)Frischi schrieb:(23.12.2021, 18:41)Joko schrieb: Glaubst du wirklich, dass du nach einem Jahr mehr kannst, sodass du mehr Gehalt verlangen kannst?
Ich kenne keinen Fall, bei dem es eine Gehaltserhöhung gab. Wie viel verdienst du denn jetzt pro Wochenarbeitstag?
Bin der Ersteller:
Ja, ich kann auf jeden Fall mehr + ich wurde bereits vor meinem ersten StEx eingestellt, ohne dass ich auch nur eine Note gekannt hätte (nichtmal Klausuren geschrieben).
Jetzt habe ich meine Ergebnisse und stehe mit 10,x da im Staatsteil…
Normalerweise richten sich die Vergütungen von WiMis einheitlich nach ihrem Ausbildungsstand: Vor dem 1. StEx, nach dem 1. StEx und nach dem 2. StEx.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, wurdest du vor dem 1. StEx eingestellt und dementsprechend vergütet. Da du in der Zwischenzeit allerdings mittlerweile zumindest den Staatsteil des 1. StEx erfolgreich abgeschlossen hast, sollte dein Gehalt auf jeden Fall auf das übliche Gehaltsniveau von WissMits nach dem 1. StEx angepasst werden.
Darüber hinaus habe ich allerdings auch noch nie gehört, dass WissMits mit dem selben Ausbildungsstand unterschiedlich vergütet wurden.
Bei manchen Kanzleien könnte die Frage nach einem höheren Gehalt eher weniger gut ankommen. Wer mehr als seine Kollegen auf derselben Stufe verdienen will, erweckt mitunter den Eindruck, er passe nicht in die Lockstep-Philosophie der Kanzlei. Da denke ich vor allem an Hengeler, die Lockstep auf allen Karrierestufen praktizieren (LLM-Bonus sei mal ausgeklammert).
Tatsächlich bekomme ich schon jetzt und auch von Anfang an das Gehalt eines WissMit mit erstem StEx.
Ich hab auch jetzt „nur“ meinen Staatsteil und werde erst im Sommersemester ganz fertig sein mit dem Examen.
So starr ist das Ganze also auch nicht
Dann würde ich erst recht nicht nach einer Erhöhung fragen. Dass du von Anfang an gehaltstechnisch so behandelt wurdest, als hättest Du dein 1. Examen schon in der Tasche, kann man schon als freundliches Entgegenkommen der Kanzlei sehen, wenn man so will. Üblicherweise wird da gehaltstechnisch nochmal zwischen vor und nach dem 1. StEx differenziert, sodass du eigentlich über einen recht langen Zeitraum im Vergleich mit anderen WiMis schon privilegiert behandelt wurdest.
Daher: freu dich einfach über dein gutes Abschneiden, aber lass das mit dem Verhandeln besser stecken. In GK sind die Gehaltsstufen zumindest für WiMis starr; da solltest Du nicht auf eine (erneute) Privilegierung hoffen. Wenn dir das Gehalt nicht reicht, müsstest Du halt wechseln und bei den bekannten Ami-Kanzleien anklopfen.
24.12.2021, 09:54
@Threadersteller
Deine Frage ist eigentlich ganz leicht zu beantworten für einen Wissmit.
1. Wenn deine Kanzlei generell bei den Gehältern einen Unterschied macht zwischen vor und nach dem 1. Examen und nach dem 2. Examen und du derzeit noch in die Gehaltsstufe "vor dem 1. Examen" eingeordnet bist, dann solltest du auf jeden Fall eine Erhöhung auf "nach dem 1. Examen" bekommen.
2. Ist das nicht der Fall, dann würde ich sogar von einem Nachfragen nach einer Erhöhung dringend abraten. Es kommt garantiert keine Erhöhung bei rum und im schlimmsten Fall bleibst du einfach schlecht in Erinnerung.
Deine Frage ist eigentlich ganz leicht zu beantworten für einen Wissmit.
1. Wenn deine Kanzlei generell bei den Gehältern einen Unterschied macht zwischen vor und nach dem 1. Examen und nach dem 2. Examen und du derzeit noch in die Gehaltsstufe "vor dem 1. Examen" eingeordnet bist, dann solltest du auf jeden Fall eine Erhöhung auf "nach dem 1. Examen" bekommen.
2. Ist das nicht der Fall, dann würde ich sogar von einem Nachfragen nach einer Erhöhung dringend abraten. Es kommt garantiert keine Erhöhung bei rum und im schlimmsten Fall bleibst du einfach schlecht in Erinnerung.
24.12.2021, 10:15
Dienstwagen wäre eine Option.
24.12.2021, 10:43
24.12.2021, 11:35
24.12.2021, 11:37
24.12.2021, 11:38
Sehe es so wie viele andere. Kommt aber natürlich auch ein bisschen auf die Kanzlei an. bei FBD/Hengeler laufen zig Leute mit zweistelligem Examen als WisMit rum(+oftmals Diss/LLM) wenn du jetzt in ner Kanzlei bist, die niemals einen zweistelligen Kandidaten kriegen würde, dann könnte man es theoretisch versuchen. Würde es trotzdem lassen. Wenn es dir da so sehr um das Geld geht, geh woanders hin.
24.12.2021, 11:55
Würde zusätzlich noch eine komplett neue IT-Ausrüstung verlangen, denn mit schnellerem Rechner steigerst du deine Produktivität für die Kanzlei natürlich nochmal erheblich.
Falls außerdem noch nicht zu deinen Ehren eingeführt: Mitarbeiter des Jahres-Preisverleihung im noblen Hotel Adlon sowie feinste Speisen und ein Monatsabo der GQ.
Falls außerdem noch nicht zu deinen Ehren eingeführt: Mitarbeiter des Jahres-Preisverleihung im noblen Hotel Adlon sowie feinste Speisen und ein Monatsabo der GQ.
24.12.2021, 12:10
Die Frage des TE ist natürlich lächerlich. Allerdings ist es nicht richtig, dass WiMis mehr verdienen, als sie wert sind.
Meine Erfahrung:
Kanzlei 1 (T1/T2): Die meisten WiMis haben den ganzen Tag über Däumchen gedreht, gelernt etc. Durchschnittlich hatte man nur an einem Drittel oder der Hälfte des Tages was zu tun. Hier hat die Kanzlei mit Sicherheit draufgezahlt, ich und die meisten anderen WiMis waren recht nutzlos. Wenn es was zu tun gab, meist spannende Recherchen.
Kanzlei 2 (T2/T3): 9-10 Stunden Arbeit am Tag, beinahe durchgehend ausgelastet. Es gab Daueraufträge, sodass man eigentlich nie Nichts auf dem Tisch hatte. Dafür Arbeit an Masseverfahren (Diesel) und andere stumpfe Arbeit (Dokumente sortieren, Korrekturlesen). Allerdings hoher Grad an Selbstständigkeit und ich durfte später auch "Associate-Aufgaben" wahrnehmen, z.B. selbst Schriftsätze, Vergleiche und andere Verträge draften. Das war wirklich intensiv und ich bin mir sicher, dass ich für die Kanzlei deutlich mehr Wert als 200€/Tag generiert habe.
Trotzdem hätte ich niemals nach einer Erhöhung gefragt, sondern allenfalls nach einem früheren Feierabend.
Meine Erfahrung:
Kanzlei 1 (T1/T2): Die meisten WiMis haben den ganzen Tag über Däumchen gedreht, gelernt etc. Durchschnittlich hatte man nur an einem Drittel oder der Hälfte des Tages was zu tun. Hier hat die Kanzlei mit Sicherheit draufgezahlt, ich und die meisten anderen WiMis waren recht nutzlos. Wenn es was zu tun gab, meist spannende Recherchen.
Kanzlei 2 (T2/T3): 9-10 Stunden Arbeit am Tag, beinahe durchgehend ausgelastet. Es gab Daueraufträge, sodass man eigentlich nie Nichts auf dem Tisch hatte. Dafür Arbeit an Masseverfahren (Diesel) und andere stumpfe Arbeit (Dokumente sortieren, Korrekturlesen). Allerdings hoher Grad an Selbstständigkeit und ich durfte später auch "Associate-Aufgaben" wahrnehmen, z.B. selbst Schriftsätze, Vergleiche und andere Verträge draften. Das war wirklich intensiv und ich bin mir sicher, dass ich für die Kanzlei deutlich mehr Wert als 200€/Tag generiert habe.
Trotzdem hätte ich niemals nach einer Erhöhung gefragt, sondern allenfalls nach einem früheren Feierabend.
24.12.2021, 12:11
zweistellig ist auch nichts besonderes. Gehaltsverhandlung steht eher bei gut oder sehr gut offen