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  5. Nebentätigkeit Stationsentgelt
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Nebentätigkeit Stationsentgelt
Refrlp
Unregistered
 
#1
20.12.2021, 17:52
Hallo zusammen, 

hat jemand Erfahrungen mit einer Nebentätigkeit im ref? Nebentätigkeit brutto und Stationsentgelt in der Anwaltsstation würden mein ref Gehalt um das 1,5 fache übersteigen. Wird das zusammengerechnet? Oder gilt Stationsentgelt nicht als Nebentätigkeit?
Danke!!!  Smile
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Gast
Unregistered
 
#2
23.12.2021, 12:11
LolLolLol
"Stationsentgelt"
LolLolLol


Es gibt kein Stationsentgelt. Stationen die zusätzlich vergütet werden, laufen mit zusätzlichen WissMit Verträgen.
Natürlich müssen diese Nebentätigkeitsvergütungen ggf. angerechnet werden. Und wenn nicht das Ref Gehalt vielleicht per se gekürzt wird, könnte sich das ggf. auf die Steuer auswirken.
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Gast
Unregistered
 
#3
30.12.2021, 11:29
(23.12.2021, 12:11)Gast schrieb:  LolLolLol
"Stationsentgelt"
LolLolLol


Es gibt kein Stationsentgelt. Stationen die zusätzlich vergütet werden, laufen mit zusätzlichen WissMit Verträgen.
Natürlich müssen diese Nebentätigkeitsvergütungen ggf. angerechnet werden. Und wenn nicht das Ref Gehalt vielleicht per se gekürzt wird, könnte sich das ggf. auf die Steuer auswirken.


Ich hab jetzt mal beim olg nachgefragt, du hast Unrecht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Geld, das für die Ausbildung gezahlt wird (machen manche Kanzleien als goodie, weil man ja auch mitarbeitet) und wissmit Gehalt. Bei letzterem wird gar nicht ausgebildet. Und die Lösung ist, dass dieses Stationsentgelt nicht angerechnet wird, sondern nur wissmit Gehalt. In meinem Fall beziehe ich also beide Gehälter gleichzeitig und nichts wird zusammengefasst.
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Lor
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2021
#4
30.12.2021, 19:10
(30.12.2021, 11:29)Gast schrieb:  
(23.12.2021, 12:11)Gast schrieb:  LolLolLol
"Stationsentgelt"
LolLolLol


Es gibt kein Stationsentgelt. Stationen die zusätzlich vergütet werden, laufen mit zusätzlichen WissMit Verträgen.
Natürlich müssen diese Nebentätigkeitsvergütungen ggf. angerechnet werden. Und wenn nicht das Ref Gehalt vielleicht per se gekürzt wird, könnte sich das ggf. auf die Steuer auswirken.


Ich hab jetzt mal beim olg nachgefragt, du hast Unrecht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Geld, das für die Ausbildung gezahlt wird (machen manche Kanzleien als goodie, weil man ja auch mitarbeitet) und wissmit Gehalt. Bei letzterem wird gar nicht ausgebildet. Und die Lösung ist, dass dieses Stationsentgelt nicht angerechnet wird, sondern nur wissmit Gehalt. In meinem Fall beziehe ich also beide Gehälter gleichzeitig und nichts wird zusammengefasst.

Stimmt nicht. Für sein Bundesland hat er/sie sehr wohl Recht. Bei uns darf auch offiziell keine Stationsvergütung gezahlt werden. Es muss dann eine separate „Nebentätigkeitsvereinbarung“ abgeschlossen werden. Dieses Gehalt wird ab 150% auf die Unterhaltsbeihilfe des OLG angerechnet. Kann man also nicht pauschal für jedes BL sagen.
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Gast
Unregistered
 
#5
30.12.2021, 20:24
Zitat:Ich hab jetzt mal beim olg nachgefragt, du hast Unrecht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Geld, das für die Ausbildung gezahlt wird (machen manche Kanzleien als goodie, weil man ja auch mitarbeitet) und wissmit Gehalt. Bei letzterem wird gar nicht ausgebildet. Und die Lösung ist, dass dieses Stationsentgelt nicht angerechnet wird, sondern nur wissmit Gehalt.

Dass die erste Behauptung auf dünnem Eis steht, kann man schon erahnen, wenn man bedenkt, dass es immerhin 16 verschiedene Bundesländer gibt. Un in meinem Fall (NRW) wird dann auch noch unterschieden, ob die Neben-/WissMit-Tätigkeit in der Kanzlei (im weiteren Sinne) des Ausbilders erfolgt oder anderswo.

Die "Lösung" ist dann auch zumindest in meinem Fall (NRW) so falsch wie es nur geht. Es sind die "Stationsentgelder" (wenn man die Zusatzvergütung mal so nennen möchte), die angerechnet werden. Das Benetätigkeit/WissMit-Gehalt bleibt unagetastet. Kann man (wenn man aus NRW stammt) auch online nachlesen. Dazu muss man nicht nachfragen.
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Gast
Unregistered
 
#6
31.12.2021, 00:41
(30.12.2021, 20:24)Gast schrieb:  
Zitat:Ich hab jetzt mal beim olg nachgefragt, du hast Unrecht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Geld, das für die Ausbildung gezahlt wird (machen manche Kanzleien als goodie, weil man ja auch mitarbeitet) und wissmit Gehalt. Bei letzterem wird gar nicht ausgebildet. Und die Lösung ist, dass dieses Stationsentgelt nicht angerechnet wird, sondern nur wissmit Gehalt.

Dass die erste Behauptung auf dünnem Eis steht, kann man schon erahnen, wenn man bedenkt, dass es immerhin 16 verschiedene Bundesländer gibt. Un in meinem Fall (NRW) wird dann auch noch unterschieden, ob die Neben-/WissMit-Tätigkeit in der Kanzlei (im weiteren Sinne) des Ausbilders erfolgt oder anderswo.

Die "Lösung" ist dann auch zumindest in meinem Fall (NRW) so falsch wie es nur geht. Es sind die "Stationsentgelder" (wenn man die Zusatzvergütung mal so nennen möchte), die angerechnet werden. Das Benetätigkeit/WissMit-Gehalt bleibt unagetastet. Kann man (wenn man aus NRW stammt) auch online nachlesen. Dazu muss man nicht nachfragen.


Nur, dass ich nicht aus NRW stamme. Der Benutzername war "refrlp". Ich hätte klarer machen können, um welches Bundesland es geht, ja. Aber für rlp ist das nunmal die richtige Lösung  Upside_down
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