16.12.2021, 17:01
(16.12.2021, 15:05)red60 schrieb:(16.12.2021, 14:57)Gast Gast schrieb:(16.12.2021, 14:51)red60 schrieb:(16.12.2021, 14:42)Gast Gast schrieb: Die Frage ist, was willst du mit dem Zeugnis? Es irgendwo beilegen? Darauf würde ich bei einer Probezeitkündigung ja eher verzichten.
Es soll natürlich einer Bewerbung beigelegt werden. Es kommt doch eher komisch rüber, wenn ich mehrere Monate in einer Kanzlei tätig war und kein Zeugnis vorlegen kann. Dann wird man ja erst recht denken, ich hätte etwas zu verbergen, was ich aber nicht habe.
Ich würde diese Tätigkeitszeit in der Kanzlei komplett unter den Tisch fallen lassen... oder sie im Lebenslauf anführen und direkt im Anschreiben klarstellen, dass du diese Stelle auf Grund inhaltlicher Abweichungen zwischen Vorstellungsgespräch und Tätigkeit zeitnah wieder beendet hast in Absprache mit deiner alten Kanzlei.
Eine Probezeitkündigung ist für mich eine red flag. Wenn dazu noch ein mittelmäßiges (aka schlechtes) Zeugnis kommt, was soll ich dieses Risiko als Arbeitgeber eingehen?
Das sehe ich komplett anders. Dann müsste ich 5 Monate Tätigkeit im Lebenslauf weglassen, zumal ich keine Absprache mit meiner alten Kanzlei habe (was die alte Kanzlei damit zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht ganz?) und gerade auf Jobsuche bin. Ich bin wohl nicht der erste Mensch auf diesem Planeten, der Differenzen mit seinem Chef hatte und daher in der Probezeit gekündigt worden ist.
PS. Ich war vorher fast zwei Jahre woanders tätig und habe mich bereits bewährt mit einem guten Zeugnis. Das wird ein neuer Arbeitgeber wohl auch noch berücksichtigen.
Du kannst das ja handhaben wie du willst. Eine Probezeitkündigung bleibt für mich eine red flag, gerade in Verbindung mit einem schlechten Zeugnis, und so ein Bewerber landet auf dem Stapel bei mir erstmal unten. Alternativ der Vorschlag von dem Kollegen; Station normal im Lebenslauf angeben und schlicht sagen, dass es noch kein Zeugnis gibt. Dazu dann das gute Zeugnis des vorherigen AG beilegen.
16.12.2021, 17:31
(16.12.2021, 17:01)Gast Gast schrieb:(16.12.2021, 15:05)red60 schrieb:(16.12.2021, 14:57)Gast Gast schrieb:(16.12.2021, 14:51)red60 schrieb:(16.12.2021, 14:42)Gast Gast schrieb: Die Frage ist, was willst du mit dem Zeugnis? Es irgendwo beilegen? Darauf würde ich bei einer Probezeitkündigung ja eher verzichten.
Es soll natürlich einer Bewerbung beigelegt werden. Es kommt doch eher komisch rüber, wenn ich mehrere Monate in einer Kanzlei tätig war und kein Zeugnis vorlegen kann. Dann wird man ja erst recht denken, ich hätte etwas zu verbergen, was ich aber nicht habe.
Ich würde diese Tätigkeitszeit in der Kanzlei komplett unter den Tisch fallen lassen... oder sie im Lebenslauf anführen und direkt im Anschreiben klarstellen, dass du diese Stelle auf Grund inhaltlicher Abweichungen zwischen Vorstellungsgespräch und Tätigkeit zeitnah wieder beendet hast in Absprache mit deiner alten Kanzlei.
Eine Probezeitkündigung ist für mich eine red flag. Wenn dazu noch ein mittelmäßiges (aka schlechtes) Zeugnis kommt, was soll ich dieses Risiko als Arbeitgeber eingehen?
Das sehe ich komplett anders. Dann müsste ich 5 Monate Tätigkeit im Lebenslauf weglassen, zumal ich keine Absprache mit meiner alten Kanzlei habe (was die alte Kanzlei damit zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht ganz?) und gerade auf Jobsuche bin. Ich bin wohl nicht der erste Mensch auf diesem Planeten, der Differenzen mit seinem Chef hatte und daher in der Probezeit gekündigt worden ist.
PS. Ich war vorher fast zwei Jahre woanders tätig und habe mich bereits bewährt mit einem guten Zeugnis. Das wird ein neuer Arbeitgeber wohl auch noch berücksichtigen.
Du kannst das ja handhaben wie du willst. Eine Probezeitkündigung bleibt für mich eine red flag, gerade in Verbindung mit einem schlechten Zeugnis, und so ein Bewerber landet auf dem Stapel bei mir erstmal unten. Alternativ der Vorschlag von dem Kollegen; Station normal im Lebenslauf angeben und schlicht sagen, dass es noch kein Zeugnis gibt. Dazu dann das gute Zeugnis des vorherigen AG beilegen.
Ok. Bist du zufällig Personaler?
16.12.2021, 21:32
5 Monate ist schon ne lange Zeit. Du kannst das Zeugnis ja wie vorgeschlagen anfangs weglassen und hoffen, dass du schnell was neues findest.
Man würde sich wundern, warum du mit Berufserfahrung so lange nix hattest, wenn du den Arbeitgeber verschweigst.
Versuch es doch mal im ÖD. Mit Arbeitsrecht kann man da Personaler werden oder zumindest Personalsachbearbeiter.
Außerdem ist das schlechte Werbung für den Arbeitgeber, wenn er Rechtschreibfehler einbaut.
Du kannst das Zeugnis also auch mitsenden.
Hast du ne RSV? Sonst setz noch ne letzte Frist und klag dann. Aber selber würde ich es nicht machen. Bei eigenen Sachen wird man zu emotional.
Man würde sich wundern, warum du mit Berufserfahrung so lange nix hattest, wenn du den Arbeitgeber verschweigst.
Versuch es doch mal im ÖD. Mit Arbeitsrecht kann man da Personaler werden oder zumindest Personalsachbearbeiter.
Außerdem ist das schlechte Werbung für den Arbeitgeber, wenn er Rechtschreibfehler einbaut.
Du kannst das Zeugnis also auch mitsenden.
Hast du ne RSV? Sonst setz noch ne letzte Frist und klag dann. Aber selber würde ich es nicht machen. Bei eigenen Sachen wird man zu emotional.
16.12.2021, 23:27
Reden lässt sich mit den guten Leuten überhaupt nicht mehr?
16.12.2021, 23:49
(16.12.2021, 21:32)Leah schrieb: 5 Monate ist schon ne lange Zeit. Du kannst das Zeugnis ja wie vorgeschlagen anfangs weglassen und hoffen, dass du schnell was neues findest.
Man würde sich wundern, warum du mit Berufserfahrung so lange nix hattest, wenn du den Arbeitgeber verschweigst.
Versuch es doch mal im ÖD. Mit Arbeitsrecht kann man da Personaler werden oder zumindest Personalsachbearbeiter.
Außerdem ist das schlechte Werbung für den Arbeitgeber, wenn er Rechtschreibfehler einbaut.
Du kannst das Zeugnis also auch mitsenden.
Hast du ne RSV? Sonst setz noch ne letzte Frist und klag dann. Aber selber würde ich es nicht machen. Bei eigenen Sachen wird man zu emotional.
Ja, so werde ich das machen. Erst einmal weglassen und dann bei Nachfragen dann vorlegen. Ich möchte lieber in der Privatwirtschaft bleiben. Zudem habe ich zweimal a und werde wohl nicht im ÖD genommen.
Ich habe keine RSV, aber im Zweifel werde ich die Kosten nunmal auf mich nehmen müssen. Eine letzte Frist werde ich aber definitiv setzen. Danke fürs Feedback!
16.12.2021, 23:55
(16.12.2021, 23:27)Egon schrieb: Reden lässt sich mit den guten Leuten überhaupt nicht mehr?Man hat mir bereits im Kündigungsgespräch frech grinsend mitgeteilt, dass man mir Steine in den Weg legen will. Das sagt schon viel aus. Die Hintergründe dazu hatte ich in einem oben verlinkten Thread näher erläutert.
Dazu muss ich gestehen, dass meine Aufforderung, dass Zeugnis zu berichtigen und die Benotung anzuheben, in einem eindeutigen Ton geschah.
Ich werde nochmal eine Frist setzen und evtl klagen. Wenn die wirklich noch Lust dazu haben, Zeit, Geld und Nerven für die Erteilung von zwei Seiten Zeugnis zu investieren, muss ich da durch.
17.12.2021, 00:10
(16.12.2021, 14:40)red60 schrieb: Liebe Leute,
ich wurde in der Probezeit gekündigt und habe ein befriedigendes Zeugnis ohne Schlussformel erhalten. Bereits im Kündigungsgespräch teilte man mir mit, dass man mir mit dem Zeugnis Steine in den Weg legen wolle (dazu bereits hier https://forum-zur-letzten-instanz.de/sho...?tid=70069). Gleichzeitig wurde aber mein Name falsch geschrieben und im Zeugnis befinden sich auch Rechtschreibfehler.
Ich habe meinen ehemaligen Chef dazu aufgefordert, die Fehler zu korrigieren und gleichzeitig um eine bessere Benotung gebeten und entsprechende Formulierungen vorgeschlagen. Mit einer Frist von zwei Wochen habe ich darum gebeten, das korrigierte und abgeänderte Zeugnis zukommen zu lassen. Nun sind seitdem Fristablauf 3 Tage verstrichen.
Mir ist klar, dass ich bei einem befriedigenden Zeugnis in der Beweislast bin und gerichtlich eine bessere Note mit Schlussformel kaum durchzusetzen ist. Jedoch ist mein aktuelles Zeugnis im Moment m.M. nicht zu gebrauchen, da, wie oben geschildert, mein Name falsch ist und Rechtschreibfehler vorhanden sind. Dieses kann ich Bewerbungen so nicht beifügen.
Ich gehe davon aus, dass man mich bewusst warten lässt.
So langsam reißt mir der Geduldsfaden, so dass ich eine letzte Aufforderung mit einer max. Frist von 5 Tagen gegenüber meinem alten Chef aussprechen möchte. Gleichzeitig habe ich vor, anzukündigen, Klage auf Zeugnisberichtigung zu erheben. Hierbei würde ich mich selber vertreten, da ich auch im Arbeitsrecht tätig bin.
Bevor ich etwas unbedachtes tue, würde ich gerne nach eurer Meinung fragen, ob meine angedachte Vorgehensweise Sinn macht oder wie man hier am besten vorgehen sollte
Vielen Dank!
Ich würde eine erneute Frist setzen und eine sichere, gleichzeitig möglichst dezidierte Zustellungsoption wählen, d.h.
a) wenn für dich möglich, dort auftauchen, Fristschreiben abgeben und von der Refa eine Empfangsbestätigung unterzeichnen lassen, wonach eben dieses Schreiben mit eben jeneme Inhalt am XYZ abgegeben worden ist oder
b) Zustellung per Gerichtsvollzieher. Ist gleichzeitig eine Watschn wenn der plötzlich in der Kanzlei steht und zeigt, dass dus ernst meinst.
Ansonsten ist das Kind wohl schon weitestgehend in den Brunnen gefallen. Du hättest bereits kurz nach Ausspruch der Probezeitkündigung mit dem AG in Kontakt treten sollen und klären, ob man das nicht "anderweitig regeln kann", zB über eine Rücknahme der Kündigung bei gleichzeitigem Ausspruch Eigenkündigung oder Unterzeichnung Aufhebungsvertrag, dann kann nämlich im Zeugnis stehen "verlässt uns auf eigenen Wunsch" oder "im gegenseitigen Einvernehmen". Das dann am besten mit der gegenseitigen Bekräftigung, sich gegenseitig "keine Steine ....legen zu wollen", wobei man die Grundtendenz des Zeugnisses gleich vereinbart. Reden löst manchmal Probleme.
So wird nun aber immer deutlich, dass man dich in der Probezeit loswerden wollte. Und egal wie du es drehst und wendest, so ganz kommst du aus der Nummer m.E. erstmal nicht mehr raus. Ein befriedigend mit AG Kündigung in Probezeit sagt "der war nix", ein gutes oder sehr gutes Zeugnis mit Probezeitkündigung ist unglaubhaft.
Da du selber Arbeitsrecht machst spare ich mir detaillierte Ausführungen. Nur soviel: es kommt jetzt drauf an, ob du tatsächliche Argumente hast, dass deine Leistungen besser waren (Ausdrucke von Mails mit Lob des Chefs, Bewertungen von Mandanten auf der Homepage, Stundenlisten bez. geleisteter Mehrarbeit) oder zumindest argumentativen Dreck gegen den AG (böse Zustände im Büro, unangebrachte Verhaltensweisen des Chefs, nichteingehaltene Zusagen/Absprachen usw.) hast, um diesen zu einem Einlenken vor Gericht zu bewegen. Manchmal scheuen Kanzleien schon deswegen einen Prozess, weil man ja selbst vor dem örtlichen Arbeitsgericht vertritt (ging mir mal so, hehe).
Eine solche Bewertung kann aber nicht hier in einem Forum erfolgen.
17.12.2021, 00:32
(17.12.2021, 00:10)Gastorus schrieb:(16.12.2021, 14:40)red60 schrieb: Liebe Leute,
ich wurde in der Probezeit gekündigt und habe ein befriedigendes Zeugnis ohne Schlussformel erhalten. Bereits im Kündigungsgespräch teilte man mir mit, dass man mir mit dem Zeugnis Steine in den Weg legen wolle (dazu bereits hier https://forum-zur-letzten-instanz.de/sho...?tid=70069). Gleichzeitig wurde aber mein Name falsch geschrieben und im Zeugnis befinden sich auch Rechtschreibfehler.
Ich habe meinen ehemaligen Chef dazu aufgefordert, die Fehler zu korrigieren und gleichzeitig um eine bessere Benotung gebeten und entsprechende Formulierungen vorgeschlagen. Mit einer Frist von zwei Wochen habe ich darum gebeten, das korrigierte und abgeänderte Zeugnis zukommen zu lassen. Nun sind seitdem Fristablauf 3 Tage verstrichen.
Mir ist klar, dass ich bei einem befriedigenden Zeugnis in der Beweislast bin und gerichtlich eine bessere Note mit Schlussformel kaum durchzusetzen ist. Jedoch ist mein aktuelles Zeugnis im Moment m.M. nicht zu gebrauchen, da, wie oben geschildert, mein Name falsch ist und Rechtschreibfehler vorhanden sind. Dieses kann ich Bewerbungen so nicht beifügen.
Ich gehe davon aus, dass man mich bewusst warten lässt.
So langsam reißt mir der Geduldsfaden, so dass ich eine letzte Aufforderung mit einer max. Frist von 5 Tagen gegenüber meinem alten Chef aussprechen möchte. Gleichzeitig habe ich vor, anzukündigen, Klage auf Zeugnisberichtigung zu erheben. Hierbei würde ich mich selber vertreten, da ich auch im Arbeitsrecht tätig bin.
Bevor ich etwas unbedachtes tue, würde ich gerne nach eurer Meinung fragen, ob meine angedachte Vorgehensweise Sinn macht oder wie man hier am besten vorgehen sollte
Vielen Dank!
Ich würde eine erneute Frist setzen und eine sichere, gleichzeitig möglichst dezidierte Zustellungsoption wählen, d.h.
a) wenn für dich möglich, dort auftauchen, Fristschreiben abgeben und von der Refa eine Empfangsbestätigung unterzeichnen lassen, wonach eben dieses Schreiben mit eben jeneme Inhalt am XYZ abgegeben worden ist oder
b) Zustellung per Gerichtsvollzieher. Ist gleichzeitig eine Watschn wenn der plötzlich in der Kanzlei steht und zeigt, dass dus ernst meinst.
Ansonsten ist das Kind wohl schon weitestgehend in den Brunnen gefallen. Du hättest bereits kurz nach Ausspruch der Probezeitkündigung mit dem AG in Kontakt treten sollen und klären, ob man das nicht "anderweitig regeln kann", zB über eine Rücknahme der Kündigung bei gleichzeitigem Ausspruch Eigenkündigung oder Unterzeichnung Aufhebungsvertrag, dann kann nämlich im Zeugnis stehen "verlässt uns auf eigenen Wunsch" oder "im gegenseitigen Einvernehmen". Das dann am besten mit der gegenseitigen Bekräftigung, sich gegenseitig "keine Steine ....legen zu wollen", wobei man die Grundtendenz des Zeugnisses gleich vereinbart. Reden löst manchmal Probleme.
So wird nun aber immer deutlich, dass man dich in der Probezeit loswerden wollte. Und egal wie du es drehst und wendest, so ganz kommst du aus der Nummer m.E. erstmal nicht mehr raus. Ein befriedigend mit AG Kündigung in Probezeit sagt "der war nix", ein gutes oder sehr gutes Zeugnis mit Probezeitkündigung ist unglaubhaft.
Da du selber Arbeitsrecht machst spare ich mir detaillierte Ausführungen. Nur soviel: es kommt jetzt drauf an, ob du tatsächliche Argumente hast, dass deine Leistungen besser waren (Ausdrucke von Mails mit Lob des Chefs, Bewertungen von Mandanten auf der Homepage, Stundenlisten bez. geleisteter Mehrarbeit) oder zumindest argumentativen Dreck gegen den AG (böse Zustände im Büro, unangebrachte Verhaltensweisen des Chefs, nichteingehaltene Zusagen/Absprachen usw.) hast, um diesen zu einem Einlenken vor Gericht zu bewegen. Manchmal scheuen Kanzleien schon deswegen einen Prozess, weil man ja selbst vor dem örtlichen Arbeitsgericht vertritt (ging mir mal so, hehe).
Eine solche Bewertung kann aber nicht hier in einem Forum erfolgen.
Lieben Dank für deine Ausführungen. Aber ich hätte gar nicht verhindern können, dass das Kind in den Brunnen fällt. Direkt nach der Kündigung musste ich die Kanzlei verlassen. Ich wurde noch dabei beaufsichtigt, dass ich nur meine eigenen Sachen packe und gehe. Hintergrund war für die Kündigung, dass ich mich über einen der Partner ausgiebig beschwert hatte, da er mich schlicht schlecht behandelt hat. Nachdem ich dann die Kanzlei verlassen habe, wurde meine Kündigung gegenüber den anderen Angestellten und einem Kollegen, der mir das mitteilte, damit erklärt, dass "es niemand wagen könne, einem Partner ans Bein zu pinkeln"- O- Ton des Chefs!
Auf die Rücknahme einer Kündigung bzw. die anderen von dir vorgeschlagenen Lösungen hätten die sich nie eingelassen. Dazu kommt ja auch das finanzielle Problem, dass man für das ALG I gesperrt wäre.
Ich hoffe ja auch darauf, dass man einlenkt, um sich einen Prozess zu ersparen.
Zwar kann ich auch dein Argument zu der Kündigung in der Probezeit nachvollziehen, aber wie ich bereits oben sagte, war och vorher knapp zwei Jahre woanders tätig und habe ein gutes Zeugnis aufzuweisen.
In meinem Parallellthread hatte man mir diesbezüglich Hoffnung gemacht, dass eine Probezeitkündigung öfter vorkommt, als man denkt. Ich kann also nur noch retten, was zu retten ist.
17.12.2021, 00:33
(16.12.2021, 23:55)red60 schrieb:(16.12.2021, 23:27)Egon schrieb: Reden lässt sich mit den guten Leuten überhaupt nicht mehr?Man hat mir bereits im Kündigungsgespräch frech grinsend mitgeteilt, dass man mir Steine in den Weg legen will. Das sagt schon viel aus. Die Hintergründe dazu hatte ich in einem oben verlinkten Thread näher erläutert.
Dazu muss ich gestehen, dass meine Aufforderung, dass Zeugnis zu berichtigen und die Benotung anzuheben, in einem eindeutigen Ton geschah.
Ich werde nochmal eine Frist setzen und evtl klagen. Wenn die wirklich noch Lust dazu haben, Zeit, Geld und Nerven für die Erteilung von zwei Seiten Zeugnis zu investieren, muss ich da durch.
Okay, das relativiert meinen vorherigen Post natürlich dahingehend, dass ihr eh im Streit auseinander geht. Dann wird eine einvernehmliche vorherige Vereinbarung natürlich schwerer. Ist das Gespräch dann auch dem entsprechend eskaliert? Du wirst ja immerhin sofort klargestellt haben, dass du das nicht akzeptieren wirst?
Aus deinem anderen Thread, Zitat: "Ich hatte mich bei meinem obersten Vorgesetzten über meinen direkten Vorgesetzten beschwert, da ich sein Verhalten mir gegenüber aus diversen Gründen unpassend fand. Mein Vorgesetzter war nicht nur zu mir schlecht, sondern auch zu mehreren anderen Anwälten, die vor mir in der Kanzlei tätig waren und eigenständig gekündigt haben."
DAS ist genau das, was ich mit argumentativem Dreck meinte. Ich würde dann, falls du das nicht eh schon im ursprünglichen Schreiben getan hast, im erneuten Schreiben darauf hinweisen, dass bei erfolglosem Fristablauf Klage einzureichen wäre, wobei auch die Hintergründe der Kündigung, welche im Verhalten des Vorgesetzten liegen, Eingang in das Gerichtsverfahren finden werden.
Dann würde ich die anderen Ex-Anwälte mal der Reihe nach durchklingeln und mal ausloten, dass man evtl. als Zeuge braucht. Und dann bei erfolglosem Fristablauf die Sache an einen RA, vll. auch befreundeten Studienkollegen etc. geben.
17.12.2021, 00:50
(17.12.2021, 00:33)Gastorus schrieb:(16.12.2021, 23:55)red60 schrieb:(16.12.2021, 23:27)Egon schrieb: Reden lässt sich mit den guten Leuten überhaupt nicht mehr?Man hat mir bereits im Kündigungsgespräch frech grinsend mitgeteilt, dass man mir Steine in den Weg legen will. Das sagt schon viel aus. Die Hintergründe dazu hatte ich in einem oben verlinkten Thread näher erläutert.
Dazu muss ich gestehen, dass meine Aufforderung, dass Zeugnis zu berichtigen und die Benotung anzuheben, in einem eindeutigen Ton geschah.
Ich werde nochmal eine Frist setzen und evtl klagen. Wenn die wirklich noch Lust dazu haben, Zeit, Geld und Nerven für die Erteilung von zwei Seiten Zeugnis zu investieren, muss ich da durch.
Okay, das relativiert meinen vorherigen Post natürlich dahingehend, dass ihr eh im Streit auseinander geht. Dann wird eine einvernehmliche vorherige Vereinbarung natürlich schwerer. Ist das Gespräch dann auch dem entsprechend eskaliert? Du wirst ja immerhin sofort klargestellt haben, dass du das nicht akzeptieren wirst?
Aus deinem anderen Thread, Zitat: "Ich hatte mich bei meinem obersten Vorgesetzten über meinen direkten Vorgesetzten beschwert, da ich sein Verhalten mir gegenüber aus diversen Gründen unpassend fand. Mein Vorgesetzter war nicht nur zu mir schlecht, sondern auch zu mehreren anderen Anwälten, die vor mir in der Kanzlei tätig waren und eigenständig gekündigt haben."
DAS ist genau das, was ich mit argumentativem Dreck meinte. Ich würde dann, falls du das nicht eh schon im ursprünglichen Schreiben getan hast, im erneuten Schreiben darauf hinweisen, dass bei erfolglosem Fristablauf Klage einzureichen wäre, wobei auch die Hintergründe der Kündigung, welche im Verhalten des Vorgesetzten liegen, Eingang in das Gerichtsverfahren finden werden.
Dann würde ich die anderen Ex-Anwälte mal der Reihe nach durchklingeln und mal ausloten, dass man evtl. als Zeuge braucht. Und dann bei erfolglosem Fristablauf die Sache an einen RA, vll. auch befreundeten Studienkollegen etc. geben.
Nein, es ist nicht eskaliert, da ich das Zeugnis später erhalten habe und erst nach Durchsicht dessen entscheiden wollte, wie fortzufahren ist.
Und dass mit den anderen Kollegen ist auch so eine Sache: Alle waren vor mir dort tätig. Dass diese schlecht behandelt worden und vergrault worden sind, habe ich immer wieder vom Backoffice mitgeteilt bekommen. Ich kenne weder die Adresse/ Nummer dieser Leute, noch halte ich es für sehr sinnvoll, mir völlig unbekannte Leute aufgrund der zwar zutreffenden Äußerung des Backoffices, aber von mir nicht unmittelbar wahrgenommen Dinge als Zeugen zu nennen.
Aber ich denke gerade darüber nach, ob ich das Schreiben mit der zweiten Fristsetzung in der Tat nicht mit einem Gerichtsvollzieher zustellen lasse, so dass dies meinen Ernst zu Ausdruck bringt.