16.12.2021, 14:40
Liebe Leute,
ich wurde in der Probezeit gekündigt und habe ein befriedigendes Zeugnis ohne Schlussformel erhalten. Bereits im Kündigungsgespräch teilte man mir mit, dass man mir mit dem Zeugnis Steine in den Weg legen wolle (dazu bereits hier https://forum-zur-letzten-instanz.de/sho...?tid=70069). Gleichzeitig wurde aber mein Name falsch geschrieben und im Zeugnis befinden sich auch Rechtschreibfehler.
Ich habe meinen ehemaligen Chef dazu aufgefordert, die Fehler zu korrigieren und gleichzeitig um eine bessere Benotung gebeten und entsprechende Formulierungen vorgeschlagen. Mit einer Frist von zwei Wochen habe ich darum gebeten, das korrigierte und abgeänderte Zeugnis zukommen zu lassen. Nun sind seitdem Fristablauf 3 Tage verstrichen.
Mir ist klar, dass ich bei einem befriedigenden Zeugnis in der Beweislast bin und gerichtlich eine bessere Note mit Schlussformel kaum durchzusetzen ist. Jedoch ist mein aktuelles Zeugnis im Moment m.M. nicht zu gebrauchen, da, wie oben geschildert, mein Name falsch ist und Rechtschreibfehler vorhanden sind. Dieses kann ich Bewerbungen so nicht beifügen.
Ich gehe davon aus, dass man mich bewusst warten lässt.
So langsam reißt mir der Geduldsfaden, so dass ich eine letzte Aufforderung mit einer max. Frist von 5 Tagen gegenüber meinem alten Chef aussprechen möchte. Gleichzeitig habe ich vor, anzukündigen, Klage auf Zeugnisberichtigung zu erheben. Hierbei würde ich mich selber vertreten, da ich auch im Arbeitsrecht tätig bin.
Bevor ich etwas unbedachtes tue, würde ich gerne nach eurer Meinung fragen, ob meine angedachte Vorgehensweise Sinn macht oder wie man hier am besten vorgehen sollte
Vielen Dank!
ich wurde in der Probezeit gekündigt und habe ein befriedigendes Zeugnis ohne Schlussformel erhalten. Bereits im Kündigungsgespräch teilte man mir mit, dass man mir mit dem Zeugnis Steine in den Weg legen wolle (dazu bereits hier https://forum-zur-letzten-instanz.de/sho...?tid=70069). Gleichzeitig wurde aber mein Name falsch geschrieben und im Zeugnis befinden sich auch Rechtschreibfehler.
Ich habe meinen ehemaligen Chef dazu aufgefordert, die Fehler zu korrigieren und gleichzeitig um eine bessere Benotung gebeten und entsprechende Formulierungen vorgeschlagen. Mit einer Frist von zwei Wochen habe ich darum gebeten, das korrigierte und abgeänderte Zeugnis zukommen zu lassen. Nun sind seitdem Fristablauf 3 Tage verstrichen.
Mir ist klar, dass ich bei einem befriedigenden Zeugnis in der Beweislast bin und gerichtlich eine bessere Note mit Schlussformel kaum durchzusetzen ist. Jedoch ist mein aktuelles Zeugnis im Moment m.M. nicht zu gebrauchen, da, wie oben geschildert, mein Name falsch ist und Rechtschreibfehler vorhanden sind. Dieses kann ich Bewerbungen so nicht beifügen.
Ich gehe davon aus, dass man mich bewusst warten lässt.
So langsam reißt mir der Geduldsfaden, so dass ich eine letzte Aufforderung mit einer max. Frist von 5 Tagen gegenüber meinem alten Chef aussprechen möchte. Gleichzeitig habe ich vor, anzukündigen, Klage auf Zeugnisberichtigung zu erheben. Hierbei würde ich mich selber vertreten, da ich auch im Arbeitsrecht tätig bin.
Bevor ich etwas unbedachtes tue, würde ich gerne nach eurer Meinung fragen, ob meine angedachte Vorgehensweise Sinn macht oder wie man hier am besten vorgehen sollte
Vielen Dank!
16.12.2021, 14:42
Die Frage ist, was willst du mit dem Zeugnis? Es irgendwo beilegen? Darauf würde ich bei einer Probezeitkündigung ja eher verzichten.
16.12.2021, 14:45
Geehrter Kollege,
tu Dir einen großen Gefallen und fordere einen Gefallen bei einem Kollegen ein. Da wird doch sicher noch was aus Ref-Zeiten offen sein oder eine gute Freundschaft bestehen. Vertrete Dich nicht selbst, lass andere deinen Vorgang betrachten, bei sich selbst ist es schwierig objektiv zu bleiben.
Viele Grüße
FrauKollegin
tu Dir einen großen Gefallen und fordere einen Gefallen bei einem Kollegen ein. Da wird doch sicher noch was aus Ref-Zeiten offen sein oder eine gute Freundschaft bestehen. Vertrete Dich nicht selbst, lass andere deinen Vorgang betrachten, bei sich selbst ist es schwierig objektiv zu bleiben.
Viele Grüße
FrauKollegin
16.12.2021, 14:51
(16.12.2021, 14:42)Gast Gast schrieb: Die Frage ist, was willst du mit dem Zeugnis? Es irgendwo beilegen? Darauf würde ich bei einer Probezeitkündigung ja eher verzichten.
Es soll natürlich einer Bewerbung beigelegt werden. Es kommt doch eher komisch rüber, wenn ich mehrere Monate in einer Kanzlei tätig war und kein Zeugnis vorlegen kann. Dann wird man ja erst recht denken, ich hätte etwas zu verbergen, was ich aber nicht habe.
16.12.2021, 14:57
(16.12.2021, 14:51)red60 schrieb:(16.12.2021, 14:42)Gast Gast schrieb: Die Frage ist, was willst du mit dem Zeugnis? Es irgendwo beilegen? Darauf würde ich bei einer Probezeitkündigung ja eher verzichten.
Es soll natürlich einer Bewerbung beigelegt werden. Es kommt doch eher komisch rüber, wenn ich mehrere Monate in einer Kanzlei tätig war und kein Zeugnis vorlegen kann. Dann wird man ja erst recht denken, ich hätte etwas zu verbergen, was ich aber nicht habe.
Ich würde diese Tätigkeitszeit in der Kanzlei komplett unter den Tisch fallen lassen... oder sie im Lebenslauf anführen und direkt im Anschreiben klarstellen, dass du diese Stelle auf Grund inhaltlicher Abweichungen zwischen Vorstellungsgespräch und Tätigkeit zeitnah wieder beendet hast in Absprache mit deiner alten Kanzlei.
Eine Probezeitkündigung ist für mich eine red flag. Wenn dazu noch ein mittelmäßiges (aka schlechtes) Zeugnis kommt, was soll ich dieses Risiko als Arbeitgeber eingehen?
16.12.2021, 15:05
(16.12.2021, 14:57)Gast Gast schrieb:(16.12.2021, 14:51)red60 schrieb:(16.12.2021, 14:42)Gast Gast schrieb: Die Frage ist, was willst du mit dem Zeugnis? Es irgendwo beilegen? Darauf würde ich bei einer Probezeitkündigung ja eher verzichten.
Es soll natürlich einer Bewerbung beigelegt werden. Es kommt doch eher komisch rüber, wenn ich mehrere Monate in einer Kanzlei tätig war und kein Zeugnis vorlegen kann. Dann wird man ja erst recht denken, ich hätte etwas zu verbergen, was ich aber nicht habe.
Ich würde diese Tätigkeitszeit in der Kanzlei komplett unter den Tisch fallen lassen... oder sie im Lebenslauf anführen und direkt im Anschreiben klarstellen, dass du diese Stelle auf Grund inhaltlicher Abweichungen zwischen Vorstellungsgespräch und Tätigkeit zeitnah wieder beendet hast in Absprache mit deiner alten Kanzlei.
Eine Probezeitkündigung ist für mich eine red flag. Wenn dazu noch ein mittelmäßiges (aka schlechtes) Zeugnis kommt, was soll ich dieses Risiko als Arbeitgeber eingehen?
Das sehe ich komplett anders. Dann müsste ich 5 Monate Tätigkeit im Lebenslauf weglassen, zumal ich keine Absprache mit meiner alten Kanzlei habe (was die alte Kanzlei damit zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht ganz?) und gerade auf Jobsuche bin. Ich bin wohl nicht der erste Mensch auf diesem Planeten, der Differenzen mit seinem Chef hatte und daher in der Probezeit gekündigt worden ist.
PS. Ich war vorher fast zwei Jahre woanders tätig und habe mich bereits bewährt mit einem guten Zeugnis. Das wird ein neuer Arbeitgeber wohl auch noch berücksichtigen.
16.12.2021, 15:27
Ich würde es so lassen. Das Zeugnis wirft ein schlechtes Licht auf den Arbeitgeber und relativiert so den Inhalt
16.12.2021, 15:30
(16.12.2021, 15:27)Gast schrieb: Ich würde es so lassen. Das Zeugnis wirft ein schlechtes Licht auf den Arbeitgeber und relativiert so den Inhalt
Dito.
Deshalb würde ich es nicht beifügen und nur nachdem man aufgefordert wird es einsenden.
Andererseits: Wenn du Arbeitsrecht machst, würde man sich auch wundern, weshalb du dir sowas gefallen lässt.
Ich wundere mich eh, wieso du hier ragst
16.12.2021, 15:34
(16.12.2021, 15:30)Gast schrieb:(16.12.2021, 15:27)Gast schrieb: Ich würde es so lassen. Das Zeugnis wirft ein schlechtes Licht auf den Arbeitgeber und relativiert so den Inhalt
Dito.
Deshalb würde ich es nicht beifügen und nur nachdem man aufgefordert wird es einsenden.
Andererseits: Wenn du Arbeitsrecht machst, würde man sich auch wundern, weshalb du dir sowas gefallen lässt.
Ich wundere mich eh, wieso du hier ragst
Ragen oder fragen? Meine Beweggründe für die Frage habe ich ja oben erläutert. Und nein, ein Personaler wird beim Weglassen des Zeugnisses denken, dass ich es bewusst weglasse.
16.12.2021, 15:37
Naja die ersten 3 Monate kannst du jetzt behaupten dass du noch kein Zeugnis hast. Das wird niemanden verwundern. Normal dauert das eine Weile bis es ankommt.