13.12.2021, 18:30
Hi,
weiß jemand aus Nrw wie Stationsentgelte behandelt werden?
Sind die Zusatzzahlungen in Anwalts- und Wahlstation beitragspflichtit und werden dementsprechend bei ALG1 berücksichtigt oder wird das ALG1 nur auf das "normale" Referendargehalt berechnet?
Ich habe vom Arbeitsamt einen Bescheid erhalten, der nur das Basisgehalt berücksichtigt, aber nicht das durchschnittliche Gwhalt und kriege daher nur ca. die Hälfte von dem was ich mir ausgerechnet habe... Es hätten meiner Rechnung nach ca. 1300€ sein sollen, aber jetzt kriege ich nur gute 650€.
Hat da jemand aus NRW Erfahrung? Bei uns wird das Stationsentgelt ja zu 25% vom Dienstherren abgezogen und dann alles zusammen vom Landesamt für Besoldung überwiesen. Bin gerade etwas ratlos
weiß jemand aus Nrw wie Stationsentgelte behandelt werden?
Sind die Zusatzzahlungen in Anwalts- und Wahlstation beitragspflichtit und werden dementsprechend bei ALG1 berücksichtigt oder wird das ALG1 nur auf das "normale" Referendargehalt berechnet?
Ich habe vom Arbeitsamt einen Bescheid erhalten, der nur das Basisgehalt berücksichtigt, aber nicht das durchschnittliche Gwhalt und kriege daher nur ca. die Hälfte von dem was ich mir ausgerechnet habe... Es hätten meiner Rechnung nach ca. 1300€ sein sollen, aber jetzt kriege ich nur gute 650€.
Hat da jemand aus NRW Erfahrung? Bei uns wird das Stationsentgelt ja zu 25% vom Dienstherren abgezogen und dann alles zusammen vom Landesamt für Besoldung überwiesen. Bin gerade etwas ratlos
13.12.2021, 18:51
(13.12.2021, 18:30)Gast94 NRW schrieb: Hi,
weiß jemand aus Nrw wie Stationsentgelte behandelt werden?
Sind die Zusatzzahlungen in Anwalts- und Wahlstation beitragspflichtit und werden dementsprechend bei ALG1 berücksichtigt oder wird das ALG1 nur auf das "normale" Referendargehalt berechnet?
Ich habe vom Arbeitsamt einen Bescheid erhalten, der nur das Basisgehalt berücksichtigt, aber nicht das durchschnittliche Gwhalt und kriege daher nur ca. die Hälfte von dem was ich mir ausgerechnet habe... Es hätten meiner Rechnung nach ca. 1300€ sein sollen, aber jetzt kriege ich nur gute 650€.
Hat da jemand aus NRW Erfahrung? Bei uns wird das Stationsentgelt ja zu 25% vom Dienstherren abgezogen und dann alles zusammen vom Landesamt für Besoldung überwiesen. Bin gerade etwas ratlos
Das würde mich auch mal interessieren. Wie sieht es denn mit Nebentätigkeiten aus? in meinem Bundesland darf gar kein Stationsentgelt gezahlt werden, daher läuft das dann als Nebenjob über Steuerklasse VI :(
13.12.2021, 19:29
Es kommt auf das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate an. Deswegen haben einige bei uns auch eine lukrative Wahlstation gemacht, um das ALG I zu erhöhen.
13.12.2021, 19:44
14.12.2021, 16:55
(13.12.2021, 19:44)Gast schrieb:(13.12.2021, 19:29)Gast schrieb: Es kommt auf das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate an. Deswegen haben einige bei uns auch eine lukrative Wahlstation gemacht, um das ALG I zu erhöhen.
Werden hier denn Nebentätigkeiten in Klasse 6 auch berücksichtigt?
Ja sicher, so lange Du auch dort in die AV eingezahlt hast
14.12.2021, 17:32
Soweit alles richtig. SV-pflichtige Stationsentgelte zählen selbstverständlich für die Berechnung des ALG mit. Wichtig ist natürlich, dass die Arbeitsagentur auch von diesen erfährt, und wie der TE richtig sagt, läuft das in NRW etwas anders als in anderen Bundesländern: dort werden Stationsentgelte normalerweise nicht direkt an den Referendar gezahlt, sondern über das LBV - nach Anrechnung auf die Unterhaltsbeihilfe und Abzug der fälligen Abgaben - an diesen ausgekehrt. Insofern sollte die vom LBV übermittelte Arbeitsbescheinigung eigentlich die korrekten Berechnungsgrundlagen enthalten. Wenn der TE sicher ist, dass das Ergebnis nicht stimmen kann, ist Widerspruch geboten.
In anderen BL ist es demgegenüber notwendig, nicht nur die Besoldungsstelle, sondern auch die jeweiligen Stations-Arbeitgeber jeweils um eine (elektronische) Arbeitsbescheinigung an die BA zu bitten.
In anderen BL ist es demgegenüber notwendig, nicht nur die Besoldungsstelle, sondern auch die jeweiligen Stations-Arbeitgeber jeweils um eine (elektronische) Arbeitsbescheinigung an die BA zu bitten.