08.08.2018, 11:20
Wie lange bleiben die Wartelisten denn bestehen? Werden die Bewerber nach einiger Zeit aussortiert?
08.08.2018, 12:19
Ich meine, dass die Daten maximal 12 Monate gespeichert werden (dürfen). Ich würde auch mal vermuten, dass die meisten Leute nach einigen Monaten sich dann was anderes suchen und keiner zB 10 Monate nur am warten ist und hofft, dass da jetzt noch was passiert (ggf. dann eher den bereits angetretenen Job wieder kündigen, sofern das Vorstellungsgespräch bei der Justiz positiv verläuft). Ich glaube aber wenn innerhalb von ca. 4 Monaten in dem Dreh nichts kommt, dass man es dann eher vergessen kann. Es kommen halt stets neue Bewerber nach und wenn die eigenen Noten so schlecht sind müsste da erstmal totale Bewerberflaute sein, dass man überhaupt hochrutscht. Ggf. würde ich zwischendrin einfach mal anrufen - manche OLG teilen mit, wie die Liste momentan so aussieht und an welcher Stelle man steht. Auf die Liste heißt ja auch nicht, dass man wirklich jemals eingeladen wird wenn man nur lange genug warten würde. Das muss man halt auch bedenken.
15.08.2018, 12:12
Ich weiß von einem, der in BaWü mit 7,6 in der Justiz genommen wurde :) War im Juli 2017.
15.08.2018, 19:42
Hey Leute,
kann mir jemand von denen aus dem OLG Bezirk Hamm sagen, wie extrem das in den ersten 3 Jahren bei Richtern auf Probe bzw StA mit dem Einsatz an verschiedenen Orten ist? Gerade bei der StA steht ja ausdrücklich, dass die Arbeit im Wechsel im ganzen Bezirk stattfindet. Wie muss ich mir das vorstellen? Ist es wahrscheinlich, dass ich in Bochum anfange, dann ein Jahr in Detmold verbringe und dann nach Dortmund komme? Oder wird das in der Regel ansatzweise wohnortabhängig gemacht bzw wechselt überhaupt nur in Ausnahmefällen kurzzeitig mal? Der Bezirk ist ja doch ziemlich riesig...
Danke im Voraus!
kann mir jemand von denen aus dem OLG Bezirk Hamm sagen, wie extrem das in den ersten 3 Jahren bei Richtern auf Probe bzw StA mit dem Einsatz an verschiedenen Orten ist? Gerade bei der StA steht ja ausdrücklich, dass die Arbeit im Wechsel im ganzen Bezirk stattfindet. Wie muss ich mir das vorstellen? Ist es wahrscheinlich, dass ich in Bochum anfange, dann ein Jahr in Detmold verbringe und dann nach Dortmund komme? Oder wird das in der Regel ansatzweise wohnortabhängig gemacht bzw wechselt überhaupt nur in Ausnahmefällen kurzzeitig mal? Der Bezirk ist ja doch ziemlich riesig...
Danke im Voraus!
15.08.2018, 20:18
Du wirst nicht mehr im ganzen OLG-Bezirk herumgeschickt, im LG-Bezirk aber querbeet. Das ist aber in Köln und Düsseldorf auch so.
16.08.2018, 19:17
Super, danke für die schnelle Antwort!
17.08.2018, 16:31
Weiß jemand wie es im Moment in Rheinland-Pfalz ausschaut von den Noten her? :)
18.08.2018, 16:48
Hallo Leute,
ich will mich in Berlin für den richterlichen Probedienst bewerben. Die Notenvoraussetzungen erfülle ich.
Hat jemand Erfarhungswerte damit, wie sehr in Berlin auf die Einzelnoten in der schriftlichen Examensprüfung geachtet wird? Man soll nämlich auch eine Einzelnotenübersicht des 2. Stex mit einreichen.
Ich hab leider beide ZR Klausuren versiebt, der Rest ist ganz ordentlich und wie gesagt, die Notenanforderungen erfüllt. Mein Ziel ist Strafjustiz.
Über Meinungen, Erfahrungswerte etc. wäre ich sehr dankbar :-)
ich will mich in Berlin für den richterlichen Probedienst bewerben. Die Notenvoraussetzungen erfülle ich.
Hat jemand Erfarhungswerte damit, wie sehr in Berlin auf die Einzelnoten in der schriftlichen Examensprüfung geachtet wird? Man soll nämlich auch eine Einzelnotenübersicht des 2. Stex mit einreichen.
Ich hab leider beide ZR Klausuren versiebt, der Rest ist ganz ordentlich und wie gesagt, die Notenanforderungen erfüllt. Mein Ziel ist Strafjustiz.
Über Meinungen, Erfahrungswerte etc. wäre ich sehr dankbar :-)
18.08.2018, 16:50
Offiziell so:
Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch setzt in der Regel voraus, dass Sie die Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens 8,00 Punkten bestanden haben. Sie können sich bereits mit dem Ergebnis des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung - also schon vor der mündlichen Prüfung - bewerben, wenn die Leistungen in den schriftlichen Prüfungen erwarten lassen, dass Sie im Endergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mindestens 8 Punkte erreichen.
Bei der Grenze von 8 Punkten handelt es sich nicht um ein Ausschlusskriterium, sondern lediglich um eine Orientierungsmarke. Bis zu welcher Punktzahl letztlich Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Einstellungen erfolgen können, ergibt sich aus den zu besetzenden Stellen und der Qualifikation der vorliegenden Bewerbungen. Neben den Examensergebnissen kommen als berücksichtigungsfähige Zusatzqualifikationen u. a. in Betracht: Zweitstudium oder Zusatzausbildung, berufsbezogene Auslandserfahrung, Anwaltstätigkeit vor der Bewerbung oder die Tätigkeit an der Universität bzw. eine sonstige Lehrtätigkeit.
Außerdem erwarten wir ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Entschlussfreude und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Von besonderer Bedeutung sind auch soziales Engagement sowie Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Darüber hinaus spielt Ihre soziale Kompetenz (z.B. Gesprächsführung, Konfliktregelungsfähigkeit, Umgangsstil, Gerechtigkeitssinn) eine entscheidende Rolle.
Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch setzt in der Regel voraus, dass Sie die Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens 8,00 Punkten bestanden haben. Sie können sich bereits mit dem Ergebnis des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung - also schon vor der mündlichen Prüfung - bewerben, wenn die Leistungen in den schriftlichen Prüfungen erwarten lassen, dass Sie im Endergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mindestens 8 Punkte erreichen.
Bei der Grenze von 8 Punkten handelt es sich nicht um ein Ausschlusskriterium, sondern lediglich um eine Orientierungsmarke. Bis zu welcher Punktzahl letztlich Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Einstellungen erfolgen können, ergibt sich aus den zu besetzenden Stellen und der Qualifikation der vorliegenden Bewerbungen. Neben den Examensergebnissen kommen als berücksichtigungsfähige Zusatzqualifikationen u. a. in Betracht: Zweitstudium oder Zusatzausbildung, berufsbezogene Auslandserfahrung, Anwaltstätigkeit vor der Bewerbung oder die Tätigkeit an der Universität bzw. eine sonstige Lehrtätigkeit.
Außerdem erwarten wir ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Entschlussfreude und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Von besonderer Bedeutung sind auch soziales Engagement sowie Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Darüber hinaus spielt Ihre soziale Kompetenz (z.B. Gesprächsführung, Konfliktregelungsfähigkeit, Umgangsstil, Gerechtigkeitssinn) eine entscheidende Rolle.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
19.08.2018, 12:21
Es kommt drauf an ;-) Die Frage ist, was heißt versiebt, wie ist der Rest und was sagt das Stationszeugnis? Und was bringst als Berwerber insgesamt mit?
Wenn beide "nur 4", aber nicht unter dem Strich sind, ist das in der Regel kein Drama... Es könnte aber zu Nachfragen kommen, die nur Deine Stresstoleranz abprüfen sollen.
Echte Nachfragen kann und wird es wahrscheinlich geben, wenn man Dir die Erprobung im Zivilbereich nicht zutraut, weil beide deutlich unter dem Strich sind und der Zivilausbilder Dich ausweislich des Zeugnisses für untauglich hält. Das ist aber bei Leuten mit über 8,0 insgesamt doch eher selten.
Und Berlin sucht gerade aktiv für den Strafbereich, so dass es gerade mit einem tollen und nachweisbaren Schwerpunkt gute Argumente für eine Einstellung geben könnte
Wenn beide "nur 4", aber nicht unter dem Strich sind, ist das in der Regel kein Drama... Es könnte aber zu Nachfragen kommen, die nur Deine Stresstoleranz abprüfen sollen.
Echte Nachfragen kann und wird es wahrscheinlich geben, wenn man Dir die Erprobung im Zivilbereich nicht zutraut, weil beide deutlich unter dem Strich sind und der Zivilausbilder Dich ausweislich des Zeugnisses für untauglich hält. Das ist aber bei Leuten mit über 8,0 insgesamt doch eher selten.
Und Berlin sucht gerade aktiv für den Strafbereich, so dass es gerade mit einem tollen und nachweisbaren Schwerpunkt gute Argumente für eine Einstellung geben könnte