13.08.2018, 18:49
Ich meine auch die Begründetheit, wenn der/die Beklagte - so wie hier - ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse hat. Auf die Zweiwochenfrist nach 161 ii 2 kam es, glaube ich, auch nicht an, weil das Gericht nicht auf die Folgen des Widerspruchs hingewiesen hat. Deswegen war wohl auch die Verfügung und kein Kalender abgedruckt...
13.08.2018, 19:37
Also bei uns war ein Kalender angehängt. Und in der Verfügung würde auf Paragraph 161 II 2 verwiesen. Da war wohl zu diskutieren ob dieser Verweis ausreichend ist...
13.08.2018, 19:42
Also in NRW stand in der Verfügung auch sicher hinter Mitteilung an die Beklagte (§ 161 ii 2 VwGO). Kalender war nicht angehangen. Zustellung der Mitteilung über die EErklärug war 22.06; SS der Beklagten war 06.07; Zugang des Widerspruchs 09.07. Und in NRW gab‘s kein Kalender. Also das war auch wieder so ein merkwürdiger Teil dieser Klausur.
13.08.2018, 19:57
Kann natürlich auch falsch sein. Anders käme man aber nicht in den Erledigungsrechtsstreit, glaube ich. Ich dachte mir, dass irgendwas mit der Verfügung falsch sein muss, wenn sie die schon abdrucken und nicht die Mitteilung nach 161 ii 2 mit Hinweis in einem grauen Kasten vermerken...
13.08.2018, 20:09
Also bei uns gab es den SS mit Widerspruch vom 10.07. , bei Gericht eingegangen am 11.07.
Am 26.07. hat der Richter mit der Frau W. telefoniert und seine Fristberechnung dargelegt, wonach der Widerspruch zu spät sei. Dabei ist er von dem Datum auf dem Empfangsbekenntnis, dem 26.06. ausgegangen. Die Frau W. hat dann dargelegt, dass das ein Fehler sein müsse. Sie habe am 26.06. keine Post sondern nur Faxe bearbeitet. Und dann müsse sie am nächsten Tag vergessen haben den Stempel auf den 27. vorzustellen. Das sei ihr schon einmal passiert.
Der Kläger Tat dies dann als Schutzbehauptung ab.
Am 26.07. hat der Richter mit der Frau W. telefoniert und seine Fristberechnung dargelegt, wonach der Widerspruch zu spät sei. Dabei ist er von dem Datum auf dem Empfangsbekenntnis, dem 26.06. ausgegangen. Die Frau W. hat dann dargelegt, dass das ein Fehler sein müsse. Sie habe am 26.06. keine Post sondern nur Faxe bearbeitet. Und dann müsse sie am nächsten Tag vergessen haben den Stempel auf den 27. vorzustellen. Das sei ihr schon einmal passiert.
Der Kläger Tat dies dann als Schutzbehauptung ab.
15.08.2018, 10:39
Gestern RA Verwaltungsrecht Saarland
Sachbericht war zu fertigen
Prozessual: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung Haltung von Hunden in Transportboxen außerhalb von Transportzwecken, Anordnung Haltung in Zwingern und Aufenthaltsräumen für Hunde entsprechend Tierschutzhundeverordnung, Androhung Zwangsgeld + aufschiebend bedingte Festsetzung von Zwangsgeld, Sofortige Wegnahme Pferd wegen nicht artgerechter Unterbringung (Sofortvollzug), Abgrenzung Zweitbescheid/wiederholende Verfügung, Anhörung + Heilung, 37,39 VwVfG, 80 V 1 Alt.1 VwGO (in Abgrenzung zu 123)
Materiell: Tierschutzgesetz, TierschutzhundeVO, Auskunftsansprüche/Akteneinsichtsrechte nach VwVfG/VwGO/IFG
Praktischer Teil: Anträge oder Mandantenanschreiben
Meine Lösung: Mandantenanschreiben; gerichtliches Vorgehen bzw einstweiliger Rechtsschutz hat keine Aussicht auf Erfolg
Sachbericht war zu fertigen
Prozessual: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung Haltung von Hunden in Transportboxen außerhalb von Transportzwecken, Anordnung Haltung in Zwingern und Aufenthaltsräumen für Hunde entsprechend Tierschutzhundeverordnung, Androhung Zwangsgeld + aufschiebend bedingte Festsetzung von Zwangsgeld, Sofortige Wegnahme Pferd wegen nicht artgerechter Unterbringung (Sofortvollzug), Abgrenzung Zweitbescheid/wiederholende Verfügung, Anhörung + Heilung, 37,39 VwVfG, 80 V 1 Alt.1 VwGO (in Abgrenzung zu 123)
Materiell: Tierschutzgesetz, TierschutzhundeVO, Auskunftsansprüche/Akteneinsichtsrechte nach VwVfG/VwGO/IFG
Praktischer Teil: Anträge oder Mandantenanschreiben
Meine Lösung: Mandantenanschreiben; gerichtliches Vorgehen bzw einstweiliger Rechtsschutz hat keine Aussicht auf Erfolg
15.08.2018, 10:58
Ja, bin zum gleichen Ergebnis gekommen. Habe noch zufällig das Tierschutzgesetz entdeckt und konnte über 16a I Nr. 1 und Nr. 2 subsumieren.
Aber die Verhältnismäßeigkeitsprüfung habe ich, aus irgendeinem Grund, nicht vorgenommen. War natürlich auch nicht viel, was man da hätte sagen können.
Aber die Verhältnismäßeigkeitsprüfung habe ich, aus irgendeinem Grund, nicht vorgenommen. War natürlich auch nicht viel, was man da hätte sagen können.
15.08.2018, 11:49
Da war auch irgenwie kein wirkliches Ermessen gegeben. Hab es zumindest abgelehnt. Dann ist die Verhältnismäßigkeit auch entsprechend nicht groß zu prüfen.
11.10.2018, 10:49
Mit jeder Woche die vergeht wird mein Gefühl bzgl. der Klausuren schlechter. Geht es meinen August Mitstreitern ähnlich oder bin ich mit diesem Gefühl alleine?
12.10.2018, 15:02
Mir geht es auch so. Die Erinnerung lässt nach. Mir sind mittlerweile so viele "Fehler" aufgefallen. Nur die bleiben hängen. :(