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Kriterium „bekannt und bewährt“
Iskqn
Unregistered
 
#1
03.12.2021, 18:52
Guten Abend liebes Forum,

ich habe das erste Examen mit 10,x (staatlich) und habe im Sommer das Referendariat begonnen. Vor dem Referendariat habe ich ein Jahr in einer der spezialisierten US Kanzleien gearbeitet.

Inwiefern kann das Kriterium „bekannt und bewährt“ ein 2. Examen das am unteren befriedigend liegt (7,5 oder schlechter) eine spätere Einstellung als Associate retten?

Angenommen, ich mache weder den Dr. Noch einen LLM?

Eure Erfahrungen diesbezüglich interessieren mich sehr. 

Viele Grüße 
K.
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Gasto
Unregistered
 
#2
03.12.2021, 19:07
Bei vielen GKs hilft bekannt und bewährt auf jeden Fall. Es ist aber auch so, dass trotzdem einige GKs an ihren Notengrenzen festhalten. Da habe ich schon beides erlebt.

Kurz gefasst: Die Tätigkeit in einer GK schadet jedenfalls nicht.
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Gast
Unregistered
 
#3
03.12.2021, 19:08
So verbindlich kann man es nicht sagen. Kommt darauf an wie du mit dem Team klar gekommen bist und wie gut deine Arbeit war. Natürlich Kommt es auch darauf an ob Bedarf besteht und wer sich sonst noch so beworben hat.

Möglich ist alles. Mir wurde ab 7.0 angeboten ein Angebot gemacht
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