Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Klage beim Mahnverfahren
Antworten

 
Klage beim Mahnverfahren
Jurist123
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 20
Registriert seit: Nov 2021
#1
01.12.2021, 22:53
Hallo zusammen, 

Ich soll eine Klage fertigen nachdem der Anspruchsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben hat. 

Leider finde ich kein Muster wie zb das rubrum und Anträge aussehen. Worauf muss ich achten ? 

Sieht das rubrum genauso aus wie bei einer Klage oder heißt es AS u AG? Und muss ich zusätzlich zum Antrag noch einen Antrag  Verweisung an das zuständige Gericht stellen bin etwas verwirrt. 

Wäre sehr nett wenn mir da jmd ein Muster oä zeigen könnte. 

Danke !
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
02.12.2021, 00:07
Es unterscheidet sich von einer gängigen Klage im Wesentlichen nur dadurch, dass der Schriftsatz nicht "Klage", sondern "Anspruchsgegründung" überschrieben wird, vgl. § 697 ZPO.

Der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens wird üblicherweise bereits mit dem Mahnantrag gestellt. Das Mahngericht gibt die Sache dann von Amts wegen an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht ab, § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Einen Verweisungsantrag an das zuständige Gericht nach § 281 Abs. 1 ZPO musst du natürlich dann stellen, wenn du zu der Auffassung gelangst, dass dieses Gericht unzuständig ist.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus