24.11.2021, 21:35
(24.11.2021, 20:25)Ref\in a.D. schrieb:(24.11.2021, 18:39)RefiGast schrieb: Ich hab meinen heute bekommen. Aber ich war leider auch eine der Unglücklichen, mir wurde er zugestellt.
Das tut mir wirklich leid, dass es bei Dir nicht geklappt hat. Lass bitte ja nicht den Kopf hängen und dich vom LJPA runtermachen. Mit deinem ersten Examen hast du bewiesen, dass du die juristischen Fertigkeiten hast. Ich wünsche Dir, dass du für die Wiederholung genügend Elan entwickeln kannst, damit du in einigen Monaten noch mal schreiben kannst. Viel Erfolg!!
Oh vielen lieben dank für deine netten Worte Ja ich gebe mein Bestes und versuche mich davon nicht zu sehr runter ziehen zu lassen. Im Moment bin ich noch sehr gefasst, aber ist nun auch schon 2 Tage her.
Falls noch jemand in diese misslichen Situation steckt: Ich habe heute noch online einen Termin zur Einsichtnahme für den 2.12.2021 buchen können. Vorhin waren noch zwei Termine frei und der nächste war dann erst wieder am 23.12.2021. Nur als kleine Info.
Was mich etwas verwundert hatte: Das LJPA verlangt immer noch Geld für das Erstellen von Kopien der Gutachten. Das hatte das OVG doch dieses Jahr entschieden. Ich dachte, die müssen uns kostenlos Kopien zur Verfügung stellen. Habe ich einen Denkfehler?
24.11.2021, 21:45
(24.11.2021, 21:35)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 20:25)Ref\in a.D. schrieb:(24.11.2021, 18:39)RefiGast schrieb: Ich hab meinen heute bekommen. Aber ich war leider auch eine der Unglücklichen, mir wurde er zugestellt.
Das tut mir wirklich leid, dass es bei Dir nicht geklappt hat. Lass bitte ja nicht den Kopf hängen und dich vom LJPA runtermachen. Mit deinem ersten Examen hast du bewiesen, dass du die juristischen Fertigkeiten hast. Ich wünsche Dir, dass du für die Wiederholung genügend Elan entwickeln kannst, damit du in einigen Monaten noch mal schreiben kannst. Viel Erfolg!!
Oh vielen lieben dank für deine netten Worte Ja ich gebe mein Bestes und versuche mich davon nicht zu sehr runter ziehen zu lassen. Im Moment bin ich noch sehr gefasst, aber ist nun auch schon 2 Tage her.
Falls noch jemand in diese misslichen Situation steckt: Ich habe heute noch online einen Termin zur Einsichtnahme für den 2.12.2021 buchen können. Vorhin waren noch zwei Termine frei und der nächste war dann erst wieder am 23.12.2021. Nur als kleine Info.
Was mich etwas verwundert hatte: Das LJPA verlangt immer noch Geld für das Erstellen von Kopien der Gutachten. Das hatte das OVG doch dieses Jahr entschieden. Ich dachte, die müssen uns kostenlos Kopien zur Verfügung stellen. Habe ich einen Denkfehler?
Das OVG hat Revision zugelassen, sodass das Verfahren momentan vor dem BVerwG ist.
24.11.2021, 21:57
(24.11.2021, 21:35)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 20:25)Ref\in a.D. schrieb:(24.11.2021, 18:39)RefiGast schrieb: Ich hab meinen heute bekommen. Aber ich war leider auch eine der Unglücklichen, mir wurde er zugestellt.
Das tut mir wirklich leid, dass es bei Dir nicht geklappt hat. Lass bitte ja nicht den Kopf hängen und dich vom LJPA runtermachen. Mit deinem ersten Examen hast du bewiesen, dass du die juristischen Fertigkeiten hast. Ich wünsche Dir, dass du für die Wiederholung genügend Elan entwickeln kannst, damit du in einigen Monaten noch mal schreiben kannst. Viel Erfolg!!
Oh vielen lieben dank für deine netten Worte Ja ich gebe mein Bestes und versuche mich davon nicht zu sehr runter ziehen zu lassen. Im Moment bin ich noch sehr gefasst, aber ist nun auch schon 2 Tage her.
Falls noch jemand in diese misslichen Situation steckt: Ich habe heute noch online einen Termin zur Einsichtnahme für den 2.12.2021 buchen können. Vorhin waren noch zwei Termine frei und der nächste war dann erst wieder am 23.12.2021. Nur als kleine Info.
Was mich etwas verwundert hatte: Das LJPA verlangt immer noch Geld für das Erstellen von Kopien der Gutachten. Das hatte das OVG doch dieses Jahr entschieden. Ich dachte, die müssen uns kostenlos Kopien zur Verfügung stellen. Habe ich einen Denkfehler?
Kostenlose Kopien kannst du ja mal über EuGH C-434/16; http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2019_4_1313.pdf versuchen
24.11.2021, 22:18
Das OVG hat zwar über die kostenlosen Klausurkopien entschieden.
Aber rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, da NRW Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat.
Und darüber ist noch nicht entschieden.
Aber rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, da NRW Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat.
Und darüber ist noch nicht entschieden.
24.11.2021, 22:24
(24.11.2021, 21:57)Ref\in a.D. schrieb:(24.11.2021, 21:35)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 20:25)Ref\in a.D. schrieb:(24.11.2021, 18:39)RefiGast schrieb: Ich hab meinen heute bekommen. Aber ich war leider auch eine der Unglücklichen, mir wurde er zugestellt.
Das tut mir wirklich leid, dass es bei Dir nicht geklappt hat. Lass bitte ja nicht den Kopf hängen und dich vom LJPA runtermachen. Mit deinem ersten Examen hast du bewiesen, dass du die juristischen Fertigkeiten hast. Ich wünsche Dir, dass du für die Wiederholung genügend Elan entwickeln kannst, damit du in einigen Monaten noch mal schreiben kannst. Viel Erfolg!!
Oh vielen lieben dank für deine netten Worte Ja ich gebe mein Bestes und versuche mich davon nicht zu sehr runter ziehen zu lassen. Im Moment bin ich noch sehr gefasst, aber ist nun auch schon 2 Tage her.
Falls noch jemand in diese misslichen Situation steckt: Ich habe heute noch online einen Termin zur Einsichtnahme für den 2.12.2021 buchen können. Vorhin waren noch zwei Termine frei und der nächste war dann erst wieder am 23.12.2021. Nur als kleine Info.
Was mich etwas verwundert hatte: Das LJPA verlangt immer noch Geld für das Erstellen von Kopien der Gutachten. Das hatte das OVG doch dieses Jahr entschieden. Ich dachte, die müssen uns kostenlos Kopien zur Verfügung stellen. Habe ich einen Denkfehler?
Kostenlose Kopien kannst du ja mal über EuGH C-434/16; http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2019_4_1313.pdf versuchen
Super ich danke dir! Das hilft mir wirklich sehr Hab auch nochmal das Urteil des OVG Münster rausgesucht: OVG Münster Urt. v. 8.6.2021 - 16 A 1582/20
Habe jetzt erstmal für nächste Woche einen Termin zur Einsichtnahme, aber werde vielleicht auch morgen nochmal anrufen und fragen, wie das LJPA das mittlerweile handhabt.
24.11.2021, 22:26
(24.11.2021, 22:24)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 21:57)Ref\in a.D. schrieb:(24.11.2021, 21:35)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 20:25)Ref\in a.D. schrieb:(24.11.2021, 18:39)RefiGast schrieb: Ich hab meinen heute bekommen. Aber ich war leider auch eine der Unglücklichen, mir wurde er zugestellt.
Das tut mir wirklich leid, dass es bei Dir nicht geklappt hat. Lass bitte ja nicht den Kopf hängen und dich vom LJPA runtermachen. Mit deinem ersten Examen hast du bewiesen, dass du die juristischen Fertigkeiten hast. Ich wünsche Dir, dass du für die Wiederholung genügend Elan entwickeln kannst, damit du in einigen Monaten noch mal schreiben kannst. Viel Erfolg!!
Oh vielen lieben dank für deine netten Worte Ja ich gebe mein Bestes und versuche mich davon nicht zu sehr runter ziehen zu lassen. Im Moment bin ich noch sehr gefasst, aber ist nun auch schon 2 Tage her.
Falls noch jemand in diese misslichen Situation steckt: Ich habe heute noch online einen Termin zur Einsichtnahme für den 2.12.2021 buchen können. Vorhin waren noch zwei Termine frei und der nächste war dann erst wieder am 23.12.2021. Nur als kleine Info.
Was mich etwas verwundert hatte: Das LJPA verlangt immer noch Geld für das Erstellen von Kopien der Gutachten. Das hatte das OVG doch dieses Jahr entschieden. Ich dachte, die müssen uns kostenlos Kopien zur Verfügung stellen. Habe ich einen Denkfehler?
Kostenlose Kopien kannst du ja mal über EuGH C-434/16; http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2019_4_1313.pdf versuchen
Super ich danke dir! Das hilft mir wirklich sehr Hab auch nochmal das Urteil des OVG Münster rausgesucht: OVG Münster Urt. v. 8.6.2021 - 16 A 1582/20
Habe jetzt erstmal für nächste Woche einen Termin zur Einsichtnahme, aber werde vielleicht auch morgen nochmal anrufen und fragen, wie das LJPA das mittlerweile handhabt.
Wie gesagt: Das kostet weiterhin Geld in NRW.
Die Entscheidung des OVG Münsters ist nicht rechtskräftig.
24.11.2021, 22:26
(24.11.2021, 22:18)Gast schrieb: Das OVG hat zwar über die kostenlosen Klausurkopien entschieden.
Aber rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, da NRW Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat.
Und darüber ist noch nicht entschieden.
Ja stimmt, da hast du recht. Habs eben auch gesehen. Rege mich wahrscheinlich zu gerne über das LJPA auf
24.11.2021, 22:28
(24.11.2021, 22:26)Gast schrieb:(24.11.2021, 22:24)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 21:57)Ref\in a.D. schrieb:(24.11.2021, 21:35)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 20:25)Ref\in a.D. schrieb: Das tut mir wirklich leid, dass es bei Dir nicht geklappt hat. Lass bitte ja nicht den Kopf hängen und dich vom LJPA runtermachen. Mit deinem ersten Examen hast du bewiesen, dass du die juristischen Fertigkeiten hast. Ich wünsche Dir, dass du für die Wiederholung genügend Elan entwickeln kannst, damit du in einigen Monaten noch mal schreiben kannst. Viel Erfolg!!
Oh vielen lieben dank für deine netten Worte Ja ich gebe mein Bestes und versuche mich davon nicht zu sehr runter ziehen zu lassen. Im Moment bin ich noch sehr gefasst, aber ist nun auch schon 2 Tage her.
Falls noch jemand in diese misslichen Situation steckt: Ich habe heute noch online einen Termin zur Einsichtnahme für den 2.12.2021 buchen können. Vorhin waren noch zwei Termine frei und der nächste war dann erst wieder am 23.12.2021. Nur als kleine Info.
Was mich etwas verwundert hatte: Das LJPA verlangt immer noch Geld für das Erstellen von Kopien der Gutachten. Das hatte das OVG doch dieses Jahr entschieden. Ich dachte, die müssen uns kostenlos Kopien zur Verfügung stellen. Habe ich einen Denkfehler?
Kostenlose Kopien kannst du ja mal über EuGH C-434/16; http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2019_4_1313.pdf versuchen
Super ich danke dir! Das hilft mir wirklich sehr Hab auch nochmal das Urteil des OVG Münster rausgesucht: OVG Münster Urt. v. 8.6.2021 - 16 A 1582/20
Habe jetzt erstmal für nächste Woche einen Termin zur Einsichtnahme, aber werde vielleicht auch morgen nochmal anrufen und fragen, wie das LJPA das mittlerweile handhabt.
Wie gesagt: Das kostet weiterhin Geld in NRW.
Die Entscheidung des OVG Münsters ist nicht rechtskräftig.
Ja sorry, hab deine Antwort erst nach Absenden meiner Antwort gelesen
24.11.2021, 22:32
(24.11.2021, 22:28)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 22:26)Gast schrieb:(24.11.2021, 22:24)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 21:57)Ref\in a.D. schrieb:(24.11.2021, 21:35)RefiGast schrieb: Oh vielen lieben dank für deine netten Worte Ja ich gebe mein Bestes und versuche mich davon nicht zu sehr runter ziehen zu lassen. Im Moment bin ich noch sehr gefasst, aber ist nun auch schon 2 Tage her.
Falls noch jemand in diese misslichen Situation steckt: Ich habe heute noch online einen Termin zur Einsichtnahme für den 2.12.2021 buchen können. Vorhin waren noch zwei Termine frei und der nächste war dann erst wieder am 23.12.2021. Nur als kleine Info.
Was mich etwas verwundert hatte: Das LJPA verlangt immer noch Geld für das Erstellen von Kopien der Gutachten. Das hatte das OVG doch dieses Jahr entschieden. Ich dachte, die müssen uns kostenlos Kopien zur Verfügung stellen. Habe ich einen Denkfehler?
Kostenlose Kopien kannst du ja mal über EuGH C-434/16; http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2019_4_1313.pdf versuchen
Super ich danke dir! Das hilft mir wirklich sehr Hab auch nochmal das Urteil des OVG Münster rausgesucht: OVG Münster Urt. v. 8.6.2021 - 16 A 1582/20
Habe jetzt erstmal für nächste Woche einen Termin zur Einsichtnahme, aber werde vielleicht auch morgen nochmal anrufen und fragen, wie das LJPA das mittlerweile handhabt.
Wie gesagt: Das kostet weiterhin Geld in NRW.
Die Entscheidung des OVG Münsters ist nicht rechtskräftig.
Ja sorry, hab deine Antwort erst nach Absenden meiner Antwort gelesen
War nicht böse gemeint, dachte ich schreib es schnell nochmal, bevor du meinen Post übersiehst.
:)
Und mach dir nichts draus, dass es nicht gut lief, ist mir auch passiert.
Der Ergänzungsvorbereitungsdienst motiviert aber und man bekommt wieder Mut und etwas Lust an Jura ;)
24.11.2021, 22:51
(24.11.2021, 22:32)Gast schrieb:(24.11.2021, 22:28)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 22:26)Gast schrieb:(24.11.2021, 22:24)RefiGast schrieb:(24.11.2021, 21:57)Ref\in a.D. schrieb: Kostenlose Kopien kannst du ja mal über EuGH C-434/16; http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2019_4_1313.pdf versuchen
Super ich danke dir! Das hilft mir wirklich sehr Hab auch nochmal das Urteil des OVG Münster rausgesucht: OVG Münster Urt. v. 8.6.2021 - 16 A 1582/20
Habe jetzt erstmal für nächste Woche einen Termin zur Einsichtnahme, aber werde vielleicht auch morgen nochmal anrufen und fragen, wie das LJPA das mittlerweile handhabt.
Wie gesagt: Das kostet weiterhin Geld in NRW.
Die Entscheidung des OVG Münsters ist nicht rechtskräftig.
Ja sorry, hab deine Antwort erst nach Absenden meiner Antwort gelesen
War nicht böse gemeint, dachte ich schreib es schnell nochmal, bevor du meinen Post übersiehst.
:)
Und mach dir nichts draus, dass es nicht gut lief, ist mir auch passiert.
Der Ergänzungsvorbereitungsdienst motiviert aber und man bekommt wieder Mut und etwas Lust an Jura ;)
Habe es auch gar nicht böse aufgefasst :) Ich hatte es ja überlesen.
Das beruhigt mich etwas. Also war der Ergänzungsvorbereitungsdienst nützlich für dich? Hoffe irgendwie schon darauf, dass ich dort nochmal gut was mitnehmen kann. Ich warte da noch auf Post, am Montag meinte die Ref Abteilung vom OLG, dass mir das alles noch zugeschickt wird mit dem Ergänzungsdienst. Aber heute in dem Bescheid stand wieder, dass ich die Ref Abteilung vom OLG anrufen soll, also werde ich das morgen dann nochmal machen :)