21.11.2021, 14:16
Hallo,
eine (wahrscheinlich etwas blöde) Frage:
Wenn der Beklagte im Termin nicht auftaucht, ergeht dann bei schlüssiger Klage ein VU zu Protokoll?
Soll heißen: Diktiert der Richter dann
"Der Klägervertreter stellt die Anträge aus der Klageschrift vom ... und beantragt den Erlass eines Versäumnisurteils.
Sodann erging im Namen des Volkes folgendes Versäumnisurteil:
1. Der Beklagte wird verurteilt ...
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."
oder diktiert er nur
"Sodann erging antragsgemäß Versäumnisurteil" und geht dann in sein Büro und erstellt eben ein "richtiges" VU mit entsprechendem Vordruck?
Vielen Dank im Voraus!
eine (wahrscheinlich etwas blöde) Frage:
Wenn der Beklagte im Termin nicht auftaucht, ergeht dann bei schlüssiger Klage ein VU zu Protokoll?
Soll heißen: Diktiert der Richter dann
"Der Klägervertreter stellt die Anträge aus der Klageschrift vom ... und beantragt den Erlass eines Versäumnisurteils.
Sodann erging im Namen des Volkes folgendes Versäumnisurteil:
1. Der Beklagte wird verurteilt ...
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."
oder diktiert er nur
"Sodann erging antragsgemäß Versäumnisurteil" und geht dann in sein Büro und erstellt eben ein "richtiges" VU mit entsprechendem Vordruck?
Vielen Dank im Voraus!
21.11.2021, 14:34
(21.11.2021, 14:16)suavo schrieb: Hallo,
eine (wahrscheinlich etwas blöde) Frage:
Wenn der Beklagte im Termin nicht auftaucht, ergeht dann bei schlüssiger Klage ein VU zu Protokoll?
Soll heißen: Diktiert der Richter dann
"Der Klägervertreter stellt die Anträge aus der Klageschrift vom ... und beantragt den Erlass eines Versäumnisurteils.
Sodann erging im Namen des Volkes folgendes Versäumnisurteil:
1. Der Beklagte wird verurteilt ...
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."
oder diktiert er nur
"Sodann erging antragsgemäß Versäumnisurteil" und geht dann in sein Büro und erstellt eben ein "richtiges" VU mit entsprechendem Vordruck?
Vielen Dank im Voraus!
letzteres. hab ich als ref so am lg erlebt.
21.11.2021, 15:34
Habe in der Praxis beides schon erlebt.
21.11.2021, 16:39
Ich kenne nur die erste Variante (zu Protokoll diktieren). Die zweite Variante (VU im Bürowege) dürfte prozessrechtswidrig sein, weil das Urteil im Termin zu verkünden ist, § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Die Zustellung an Verkündungs statt ist dem VU im schriftlichen Vorverfahren vorbehalten, § 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO. Auch mit dem Art. 6 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 EMRK dürfte so ein Vorgehen schwerlich zu vereinbaren sein.
21.11.2021, 16:57
Zweiteres geht eigentlich nicht, weil das Urteil in öffentlicher Sitzung verkündet werden muss. Alternativ kann man das Urteil am Ende der Sitzung verkünden, und es zwischendurch vorbereiten. Am wenigsten Arbeit macht es aber, es einfach zu diktieren. Meine Protokollkraft macht aus dem, was ich diktiere, sogar ein Urteil auf dem "schönen" Vordruck. Keine Arbeit für mich
21.11.2021, 20:40
Richtig: entweder diktieren und die Protokollkraft bastelt es, oder der Tenor muss schriftlich vorliegen, vgl. 310 II ZPO. Mischen geht nicht.
Oder aber Verkündungstermin bestimmen, dann kann man vorher am PC basteln.
"Entscheidung ergeht am Ende des Sitzungstages" kommt vor, mache ich aber nur bei Beweisbeschlüssen, wo es niemanden kümmert. Für Urteile finde ich es nicht gut, denn der "Sitzungstag" ist nicht definiert, und wer weiß, ob die Türen noch offen sind, wenn man fertig ist? Die Protokolle nähern sich dann mitunter gefährlich der Falschbeurkundung im Amt an, das sollte man lassen.
Oder aber Verkündungstermin bestimmen, dann kann man vorher am PC basteln.
"Entscheidung ergeht am Ende des Sitzungstages" kommt vor, mache ich aber nur bei Beweisbeschlüssen, wo es niemanden kümmert. Für Urteile finde ich es nicht gut, denn der "Sitzungstag" ist nicht definiert, und wer weiß, ob die Türen noch offen sind, wenn man fertig ist? Die Protokolle nähern sich dann mitunter gefährlich der Falschbeurkundung im Amt an, das sollte man lassen.
21.11.2021, 21:22
Okay, daran schließt sich die Frage an:
Ein VU muss doch auch im Anwaltsprozess eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, oder? Bastelt die Geschäftsstelle das dann ins Protokoll oder diktiert man die mit?
Ein VU muss doch auch im Anwaltsprozess eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, oder? Bastelt die Geschäftsstelle das dann ins Protokoll oder diktiert man die mit?
21.11.2021, 21:56
(21.11.2021, 20:40)Praktiker schrieb: Richtig: entweder diktieren und die Protokollkraft bastelt es, oder der Tenor muss schriftlich vorliegen, vgl. 310 II ZPO. Mischen geht nicht.
Oder aber Verkündungstermin bestimmen, dann kann man vorher am PC basteln.
"Entscheidung ergeht am Ende des Sitzungstages" kommt vor, mache ich aber nur bei Beweisbeschlüssen, wo es niemanden kümmert. Für Urteile finde ich es nicht gut, denn der "Sitzungstag" ist nicht definiert, und wer weiß, ob die Türen noch offen sind, wenn man fertig ist? Die Protokolle nähern sich dann mitunter gefährlich der Falschbeurkundung im Amt an, das sollte man lassen.
Meine Ausbilderin am AG hat das ausschließlich so gemacht, also Entscheidung am Ende der Sitzung. Was sie da gemacht hat weiß ich nicht, ich war nicht mehr dabei.
21.11.2021, 22:51
(21.11.2021, 21:56)omnimodo schrieb:(21.11.2021, 20:40)Praktiker schrieb: Richtig: entweder diktieren und die Protokollkraft bastelt es, oder der Tenor muss schriftlich vorliegen, vgl. 310 II ZPO. Mischen geht nicht.
Oder aber Verkündungstermin bestimmen, dann kann man vorher am PC basteln.
"Entscheidung ergeht am Ende des Sitzungstages" kommt vor, mache ich aber nur bei Beweisbeschlüssen, wo es niemanden kümmert. Für Urteile finde ich es nicht gut, denn der "Sitzungstag" ist nicht definiert, und wer weiß, ob die Türen noch offen sind, wenn man fertig ist? Die Protokolle nähern sich dann mitunter gefährlich der Falschbeurkundung im Amt an, das sollte man lassen.
Meine Ausbilderin am AG hat das ausschließlich so gemacht, also Entscheidung am Ende der Sitzung. Was sie da gemacht hat weiß ich nicht, ich war nicht mehr dabei.
Im Protokoll wird stehen:
Am Ende des Sitzungstages - die Parteien hatten sich inzwischen entfernt - erging und wurde verkündet das aus der Anlage ersichtliche Urteil".
Was sie da gemacht hat, weiß auch sonst niemand, denn es war auch sonst niemand dabei. Die Parteien wussten ja auch nicht, wann der Sitzungstag endete. Und war da die Öffentlichkeit wirklich noch hergestellt? Und war die Kollegin überhaupt selbst dabei im Sitzungssaal oder hat sie nur im Dienstzimmer unterschrieben? Wenn sie eh dort verhandelt, OK, sonst... wie gesagt, die ZPO kennt das nicht und man kommt leicht in Probleme.
21.11.2021, 22:54
(21.11.2021, 21:22)suavo schrieb: Okay, daran schließt sich die Frage an:
Ein VU muss doch auch im Anwaltsprozess eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, oder? Bastelt die Geschäftsstelle das dann ins Protokoll oder diktiert man die mit?
Weder noch. Verkündet durch Diktat wird nur der Tenor, vgl. 311 II. Die Belehrung steht dann im Urteil. Die macht forumSTAR :)
Ins Protokoll sollte überhaupt nichts gebastelt werden, was nicht diktiert wurde, das kann nämlich strafbar sein.