17.11.2021, 16:46
Hier in Bayern ist das Einstiegsgehalt in der Justiz auch gut verhandelbar. Mit Qualifikationen wie sie der TE aufweist würde ich eine Einstellung in R1 (5) und Beförderung direkt auf R3 nach ca. 5 Jahren für durchaus realistisch halten. Wenn ein Empfehlungsschreiben des CSU-Ortsvorsitzenden vorgelegt werden kann, vielleicht sogar noch etwas mehr.
Ganz wichtig: gib diesen Wunsch bereits ausdrücklich in der Bewerbung an! Dafür ist nämlich eine spezielle Abteilung im StMJ zuständig, nicht die normale Personalabteilung für das Fußvolk. So landen die Unterlagen direkt beim richtigen Ansprechpartner
Ganz wichtig: gib diesen Wunsch bereits ausdrücklich in der Bewerbung an! Dafür ist nämlich eine spezielle Abteilung im StMJ zuständig, nicht die normale Personalabteilung für das Fußvolk. So landen die Unterlagen direkt beim richtigen Ansprechpartner
17.11.2021, 16:52
(17.11.2021, 16:46)Gast schrieb: Hier in Bayern ist das Einstiegsgehalt in der Justiz auch gut verhandelbar. Mit Qualifikationen wie sie der TE aufweist würde ich eine Einstellung in R1 (5) und Beförderung direkt auf R3 nach ca. 5 Jahren für durchaus realistisch halten. Wenn ein Empfehlungsschreiben des CSU-Ortsvorsitzenden vorgelegt werden kann, vielleicht sogar noch etwas mehr.
Ganz wichtig: gib diesen Wunsch bereits ausdrücklich in der Bewerbung an! Dafür ist nämlich eine spezielle Abteilung im StMJ zuständig, nicht die normale Personalabteilung für das Fußvolk. So landen die Unterlagen direkt beim richtigen Ansprechpartner
Der Rundablage?
17.11.2021, 16:58
(17.11.2021, 16:46)Gast schrieb: Hier in Bayern ist das Einstiegsgehalt in der Justiz auch gut verhandelbar. Mit Qualifikationen wie sie der TE aufweist würde ich eine Einstellung in R1 (5) und Beförderung direkt auf R3 nach ca. 5 Jahren für durchaus realistisch halten. Wenn ein Empfehlungsschreiben des CSU-Ortsvorsitzenden vorgelegt werden kann, vielleicht sogar noch etwas mehr.
Ganz wichtig: gib diesen Wunsch bereits ausdrücklich in der Bewerbung an! Dafür ist nämlich eine spezielle Abteilung im StMJ zuständig, nicht die normale Personalabteilung für das Fußvolk. So landen die Unterlagen direkt beim richtigen Ansprechpartner
"ReferendarGPA" und "ich habe schon einiges erreicht" sind die genannten Qualifikationen. Da ist der richtige Ansprechpartner der, der für die Leerung der Papierkörbe bzw. Papierkontainer (Datenschutz) zuständig ist.
Ich halte ja auch nicht viel von der bayrischen Justiz, aber jemand mit solchen Angaben ist wahrscheinlich sogar noch Referendar (und leicht dümmlich). Da wird es dann selbst bei enger Verwandschaft zu Söder oder Stoiber nichts in Bayern. Leider gibts ja dieses Jahr keine Posten mehr für die besonders unqualifizierten CSUler wie Scheuer. Sonst wäre ein Parteikarriere vielleicht empfehlenswert.
Aber überhaupt so einen thread zu erstellen, ist nicht ansatzweise witzig, sondern nur armselig, selbst wenn man von Kleinigkeiten wie "Gehalt" (bei Beamten/Richtern) oder "verhandeln" - da geht es um die Einstufung/Gruppierung, nicht eine "Gehaltsverhandlung" - absieht.
17.11.2021, 20:49
(17.11.2021, 13:54)Gast schrieb: Klar geht das! Nur die Lowperformer mit knappem VB erhalten R1. Wenn du dem einstellenden OLG zB das Vergleichsangebot von Latham vorlegst und dazu noch eine deutlich bessere Note als das übliche Fußvolk hast, sollte der Einstieg in R2 mit Option auf R6 kein Problem sein. Einzig eine erfolgsabhängige Bonuszahlung ist eher unüblich, dafür braucht es dann schon das Doppel-Sehr-Gut.
danke, made my day
17.11.2021, 21:22
Ich bin mir grad nicht sicher ob der TE das ernst meint oder er einfach sehr dumm ist?
Aber den Beitrag bewerte ich mit 11 Trollen auf einer Skala von 10 - das ist wirklich Topleistung von euch!
Aber den Beitrag bewerte ich mit 11 Trollen auf einer Skala von 10 - das ist wirklich Topleistung von euch!
17.11.2021, 21:41
(17.11.2021, 21:22)Sky schrieb: Ich bin mir grad nicht sicher ob der TE das ernst meint oder er einfach sehr dumm ist?
Aber den Beitrag bewerte ich mit 11 Trollen auf einer Skala von 10 - das ist wirklich Topleistung von euch!
Aufgrund der Kreativität dieser Trollleistung haben wir den Thread auch ausnahmsweise nicht sofort gelöscht
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
18.11.2021, 00:36
Um das - nur für den unwahrscheinlichen Fall einer ernsthaften Frage - nochmal ohne Ironie eindeutig zu beantworten: Das ist ganz und gar unmöglich. Die Erfahrungsstufen richten sich nach dem Gesetz, jede Beförderung setzt eine Erprobungsabordnung voraus und je nach Landesrecht reden Gremien mit. R3 ist für wenige die Krönung einer Justizlaufbahn, da springt niemand hin.