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Gehaltsverhandlung Justiz
ReferendarGPA
Unregistered
 
#1
17.11.2021, 13:39
Hallo zusammen,
gerne würde ich nach dem Ref in der Justiz anfangen. 
Nun ist das Gehalt nicht mit dem von Latham vergleichbar. 
Meint ihr, dass ich hier noch verhandeln kann?
 Etwa eine Einstufung in Erfahrungsstufe 5 fordern (habe schon einiges erreicht bis jetzt) oder eine Zusage, einer Sprungbeförderung nach einigen Jahren von R1 nach R3?
Bin gespannt auch eure Erfahrungen!
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast Gast
Unregistered
 
#2
17.11.2021, 13:42
Was rechtfertigt es denn, dass man dich so hoch einstufen soll? 

Zu den anderen Dingen: Die Justiz wartet in der Regel nicht auf solche Leute wie dich. Da waren schon andere vor dir da, die nochmal deutlich besser waren, und die haben auch nur den Standard-Deal bekommen.
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ReferendarGPA
Unregistered
 
#3
17.11.2021, 13:49
Erstmal cool, dass du so schnell reagierst. 
Aber weißt du das sicher? Klingt für mich ja eher nach Hörensagen. Mag ja sein, dass die meisten den Standarddeal kriegen. Aber sind doch überall immer manche gleicher als gleich. Dass ich da nicht gleich beim OLG anfange, ist mir ja auch klar.
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Gast
Unregistered
 
#4
17.11.2021, 13:51
Würde das einfach mal offen ansprechen. Mehr als nein sagen, können sie ja nicht...
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Gast
Unregistered
 
#5
17.11.2021, 13:54
Klar geht das! Nur die Lowperformer mit knappem VB erhalten R1. Wenn du dem einstellenden OLG zB das Vergleichsangebot von Latham vorlegst und dazu noch eine deutlich bessere Note als das übliche Fußvolk hast, sollte der Einstieg in R2 mit Option auf R6 kein Problem sein. Einzig eine erfolgsabhängige Bonuszahlung ist eher unüblich, dafür braucht es dann schon das Doppel-Sehr-Gut.
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Gast Gast
Unregistered
 
#6
17.11.2021, 14:11
(17.11.2021, 13:49)ReferendarGPA schrieb:  Erstmal cool, dass du so schnell reagierst. 
Aber weißt du das sicher? Klingt für mich ja eher nach Hörensagen. Mag ja sein, dass die meisten den Standarddeal kriegen. Aber sind doch überall immer manche gleicher als gleich. Dass ich da nicht gleich beim OLG anfange, ist mir ja auch klar.


Ich habe jetzt nicht mit der OLG-Präsidentin über deinen Fall gesprochen aber das OLG wird sich auf nichts festlegen, solange sie dich nicht aus der Arbeit heraus kennen (Stichwort Sprungbeförderung). Du kannst ja immer noch ein schlechter Richter sein ;-) zu den Stufen kommt es halt auf deine Vorerfahrung. Aber glaub halt nicht, dass ein Doppel gut oder ein Ivy-League LL.M. groß Eindruck machen würde, der jetzt Stufe 5 oder 6 rechtfertigen würde. Am Ende ist das ein sehr hierarchischer Laden und du bist Anfänger.
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Gast
Unregistered
 
#7
17.11.2021, 14:27
(17.11.2021, 13:54)Gast schrieb:  Klar geht das! Nur die Lowperformer mit knappem VB erhalten R1. Wenn du dem einstellenden OLG zB das Vergleichsangebot von Latham vorlegst und dazu noch eine deutlich bessere Note als das übliche Fußvolk hast, sollte der Einstieg in R2 mit Option auf R6 kein Problem sein. Einzig eine erfolgsabhängige Bonuszahlung ist eher unüblich, dafür braucht es dann schon das Doppel-Sehr-Gut.

Fake news. In FFM kriegt man mit Dr.+LLM bei 160 abgeschlossenen Verfahren im Jahr ein A13 Jahresgehalt als Bonus. Wenn du aus einem strukturschwachen Gebiet kommst, haste halt Pech.  Victory
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Gast
Unregistered
 
#8
17.11.2021, 14:50
(17.11.2021, 13:42)Gast Gast schrieb:  Was rechtfertigt es denn, dass man dich so hoch einstufen soll? 

Zu den anderen Dingen: Die Justiz wartet in der Regel nicht auf solche Leute wie dich. Da waren schon andere vor dir da, die nochmal deutlich besser waren, und die haben auch nur den Standard-Deal bekommen.

Amen.

Im Zweifel sortieren sie dich gleich aus, wenn du so was von dir gibst wie hier.
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Gast
Unregistered
 
#9
17.11.2021, 14:53
Also R3 ist machbar
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#10
17.11.2021, 16:06
(17.11.2021, 13:42)Gast Gast schrieb:  Was rechtfertigt es denn, dass man dich so hoch einstufen soll? 

Zu den anderen Dingen: Die Justiz wartet in der Regel nicht auf solche Leute wie dich. Da waren schon andere vor dir da, die nochmal deutlich besser waren, und die haben auch nur den Standard-Deal bekommen.

Stimmt, Sprungbeförderung geht nur für Parteimitglieder (Partei des JuMi).
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