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Sitzungsdienst (Antrag auf Einziehung)
Gast
Unregistered
 
#1
27.10.2021, 18:57
Ist es möglich, die Einziehung eines Gegenstandes (§ 74 StGB - Tatmittel) zu beantragen, welches nicht asserviert ist?

Danke!
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.186
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
28.10.2021, 07:58
Klar, warum nicht?
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Gast
Unregistered
 
#3
29.10.2021, 08:21
(27.10.2021, 18:57)Gast schrieb:  Ist es möglich, die Einziehung eines Gegenstandes (§ 74 StGB - Tatmittel) zu beantragen, welches nicht asserviert ist?

Sicher. Vollstreckt wird dann nach § 459g StPO.
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