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  5. Krankenkassenversicherung im Ref
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Krankenkassenversicherung im Ref
Obelix
Unregistered
 
#1
17.10.2021, 10:59
Hallo und guten Morgen,
vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben [Bild: cheese.png] ... im Frühjahr bin ich mit dem 1. Staatsexamen durch und wollte mich direkt für Mai bewerben (in Rheinland-Pfalz). Z.Zt. bin ich noch in der privaten Krankenkasse meiner Eltern versichert - da müsste ich dann aber raus, da ja nach dem Staatsexamen und Vollendung des 25. LJ die Mitversicherung endet. Ich kann mich zwar weiterhin selbst in den KK privat versichern, würde mich aber mit Pflegeversicherung knapp 300€ kosten

Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich mich günstig versichern soll - muss nicht zwingend privat sein. Der Verdienst ist im Ref ja nicht besonders hoch.
Was sollte ich bei Versicherungsvergleichsportalen als Berufsbezeichnung angeben? Angestellter, im Beamtenverhältnis a.W. ist man ja nicht - oder?

Danke für Eure Hilfe [Bild: victory.png]
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Gast
Unregistered
 
#2
17.10.2021, 11:09
Wenn du in RLP nicht Beamter wirst dürftest du dich eh nicht privat versichern dürften. Dein Einkommen unterschreitet die Mindestgrenze und du rutschst direkt in die GKV. Du kannst dir eine aussuchen, sonst steckt man dich einfach in irgendeine rein...
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Gast
Unregistered
 
#3
17.10.2021, 12:12
(17.10.2021, 11:09)Gast schrieb:  Wenn du in RLP nicht Beamter wirst dürftest du dich eh nicht privat versichern dürften. Dein Einkommen unterschreitet die Mindestgrenze und du rutschst direkt in die GKV. Du kannst dir eine aussuchen, sonst steckt man dich einfach in irgendeine rein...
Das habe ich jetzt noch gelesen:
Wie auch in den meisten anderen Bundesländern wird der Referendar nicht mehr als Beamter auf Widerruf eingestellt, sondern befindet sich zum Land in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Hierbei wird eine Unterhaltsbeihilfe von 1.026,27 € brutto monatlich gewährt, wobei ein Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht besteht. Bezüglich der Höhe der Beihilfe liegt Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern im oberen Drittel. Lediglich Thüringen stellt mit einem Gehalt von fast 1.200 € und einer Einstellung als Beamter auf Widerruf hierzu eine Ausnahme dar. Ferner sind Sie als Referendar verpflichtet, in die gesetzliche Krankversicherung einzutreten.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich mich um eine gesetzliche KK selbst kümmern muss oder veranlasst das dann automatisch der "Dienstherr"- sprich das OLG. Da ich mich bei gestzlichen KK leider nicht auskenne wäre nunmehr noch meine Frage: wenn die monatlichen Beiträge z. Bsp. mit ca. 90€ angegeben sind, muss ich diese dann komplett zahlen oder geht von der Summe noch der Arbeitgeberanteil weg? Wie sieht es bei der Pflegeversicherung aus? Wenn ich in der privaten BeaKK meiner Eltern bleiben würde, was ich bis zum 34 LJ kann und somit auch das 2. Staatsexamen in der Tasche hätte ( da werden die Karten ja wieder neu gemischt ), erst dann weiß ich wo ich beruflich Enden werde - müsste ich komplett  die 300€ incl. Pflegeversicherung selbst tragen aber ich weiß welche Leistungen ich erstattet bekomme. Sorry wenn die Frage jetzt etwas naiv wirkt aber ich mache mir da ernsthaft Gedanken und möchte keine falsche Entscheidung treffen. Disappointed 

Aber viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiielen Dank für deine Antwort und vielleicht weitere Hilfe DaumenHoch
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Gast
Unregistered
 
#4
17.10.2021, 12:21
(17.10.2021, 12:12)Gast schrieb:  
(17.10.2021, 11:09)Gast schrieb:  Wenn du in RLP nicht Beamter wirst dürftest du dich eh nicht privat versichern dürften. Dein Einkommen unterschreitet die Mindestgrenze und du rutschst direkt in die GKV. Du kannst dir eine aussuchen, sonst steckt man dich einfach in irgendeine rein...
Das habe ich jetzt noch gelesen:
Wie auch in den meisten anderen Bundesländern wird der Referendar nicht mehr als Beamter auf Widerruf eingestellt, sondern befindet sich zum Land in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Hierbei wird eine Unterhaltsbeihilfe von 1.026,27 € brutto monatlich gewährt, wobei ein Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht besteht. Bezüglich der Höhe der Beihilfe liegt Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern im oberen Drittel. Lediglich Thüringen stellt mit einem Gehalt von fast 1.200 € und einer Einstellung als Beamter auf Widerruf hierzu eine Ausnahme dar. Ferner sind Sie als Referendar verpflichtet, in die gesetzliche Krankversicherung einzutreten.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich mich um eine gesetzliche KK selbst kümmern muss oder veranlasst das dann automatisch der "Dienstherr"- sprich das OLG. Da ich mich bei gestzlichen KK leider nicht auskenne wäre nunmehr noch meine Frage: wenn die monatlichen Beiträge z. Bsp. mit ca. 90€ angegeben sind, muss ich diese dann komplett zahlen oder geht von der Summe noch der Arbeitgeberanteil weg? Wie sieht es bei der Pflegeversicherung aus? Wenn ich in der privaten BeaKK meiner Eltern bleiben würde, was ich bis zum 34 LJ kann und somit auch das 2. Staatsexamen in der Tasche hätte ( da werden die Karten ja wieder neu gemischt ), erst dann weiß ich wo ich beruflich Enden werde - müsste ich komplett  die 300€ incl. Pflegeversicherung selbst tragen aber ich weiß welche Leistungen ich erstattet bekomme. Sorry wenn die Frage jetzt etwas naiv wirkt aber ich mache mir da ernsthaft Gedanken und möchte keine falsche Entscheidung treffen. Disappointed 

Aber viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiielen Dank für deine Antwort und vielleicht weitere Hilfe DaumenHoch

Ich kann dir leider nicht konkret weiterhelfen. Hatte im Referendariat aber Kollegen (Beamtenkinder), die für die Zeit des Refs ihre private KK "pausiert" haben, mit der Option nach dem Ref wieder einzusteigen. Erinnere mich leider nur noch dunkel, aber ich meine die hätten irgendwelche Anwartschaften oder so bekommen. Vielleicht helfen dir diese Stichworte ja weiter, um bei Google was zu finden oder den Berater deiner Eltern mal darauf anzusprechen :D

Die ~90€ für die gesetzliche dürften übrigens der Arbeitnehmeranteil sein, sowas um den Dreh hatte ich jdfs.
Um die gesetzliche musst du dich insoweit kümmern, als dass du selbst eine auswählen musst. Bei der Einstellung beim OLG gibst du dann an, wo du versichert bist und alles weitere, also insb. die Abrechnung, läuft dann zwischen OLG und KK direkt.
Zitieren
Obelix
Unregistered
 
#5
17.10.2021, 12:29
(17.10.2021, 12:21)Gast schrieb:  
(17.10.2021, 12:12)Gast schrieb:  
(17.10.2021, 11:09)Gast schrieb:  Wenn du in RLP nicht Beamter wirst dürftest du dich eh nicht privat versichern dürften. Dein Einkommen unterschreitet die Mindestgrenze und du rutschst direkt in die GKV. Du kannst dir eine aussuchen, sonst steckt man dich einfach in irgendeine rein...
Das habe ich jetzt noch gelesen:
Wie auch in den meisten anderen Bundesländern wird der Referendar nicht mehr als Beamter auf Widerruf eingestellt, sondern befindet sich zum Land in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Hierbei wird eine Unterhaltsbeihilfe von 1.026,27 € brutto monatlich gewährt, wobei ein Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht besteht. Bezüglich der Höhe der Beihilfe liegt Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern im oberen Drittel. Lediglich Thüringen stellt mit einem Gehalt von fast 1.200 € und einer Einstellung als Beamter auf Widerruf hierzu eine Ausnahme dar. Ferner sind Sie als Referendar verpflichtet, in die gesetzliche Krankversicherung einzutreten.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich mich um eine gesetzliche KK selbst kümmern muss oder veranlasst das dann automatisch der "Dienstherr"- sprich das OLG. Da ich mich bei gestzlichen KK leider nicht auskenne wäre nunmehr noch meine Frage: wenn die monatlichen Beiträge z. Bsp. mit ca. 90€ angegeben sind, muss ich diese dann komplett zahlen oder geht von der Summe noch der Arbeitgeberanteil weg? Wie sieht es bei der Pflegeversicherung aus? Wenn ich in der privaten BeaKK meiner Eltern bleiben würde, was ich bis zum 34 LJ kann und somit auch das 2. Staatsexamen in der Tasche hätte ( da werden die Karten ja wieder neu gemischt ), erst dann weiß ich wo ich beruflich Enden werde - müsste ich komplett  die 300€ incl. Pflegeversicherung selbst tragen aber ich weiß welche Leistungen ich erstattet bekomme. Sorry wenn die Frage jetzt etwas naiv wirkt aber ich mache mir da ernsthaft Gedanken und möchte keine falsche Entscheidung treffen. Disappointed 

Aber viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiielen Dank für deine Antwort und vielleicht weitere Hilfe DaumenHoch

Ich kann dir leider nicht konkret weiterhelfen. Hatte im Referendariat aber Kollegen (Beamtenkinder), die für die Zeit des Refs ihre private KK "pausiert" haben, mit der Option nach dem Ref wieder einzusteigen. Erinnere mich leider nur noch dunkel, aber ich meine die hätten irgendwelche Anwartschaften oder so bekommen. Vielleicht helfen dir diese Stichworte ja weiter, um bei Google was zu finden oder den Berater deiner Eltern mal darauf anzusprechen :D

Die ~90€ für die gesetzliche dürften übrigens der Arbeitnehmeranteil sein, sowas um den Dreh hatte ich jdfs.
Um die gesetzliche musst du dich insoweit kümmern, als dass du selbst eine auswählen musst. Bei der Einstellung beim OLG gibst du dann an, wo du versichert bist und alles weitere, also insb. die Abrechnung, läuft dann zwischen OLG und KK direkt.

Vielen Dank für deine rasche Antwort. Ich muss da nochmal mit der BeaKK telefonieren. DANKE!!!!
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Gast
Unregistered
 
#6
17.10.2021, 14:37
Ja, du musst die Anwartschaft bei deiner KK beantragen, kostet ca. 10 Euro im Monat und man kommt dann ohne Gesundheitsprüfung wieder rein.
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