09.10.2021, 13:08
Auf § 321a bin ich blöderweise nicht gekommen
Gründe, warum ich eine Berufung geprüft habe:
1. Der Begriff "Begründungsschrift" im Bearbeitervermerk verleitete mich dazu.
2. Das Dogma, dass gegen unechte Versäumnisurteile nur die Berufung statthaft ist.
3. Zustellung des Urteils am 01.10. Fristende 01.11., ein Feiertag.
4. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Urteil = Zulassung der Berufung? Denn wird über die Einlegung einer Anhörungsrüge überhaupt belehrt?
Gründe, warum ich eine Berufung geprüft habe:
1. Der Begriff "Begründungsschrift" im Bearbeitervermerk verleitete mich dazu.
2. Das Dogma, dass gegen unechte Versäumnisurteile nur die Berufung statthaft ist.
3. Zustellung des Urteils am 01.10. Fristende 01.11., ein Feiertag.
4. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Urteil = Zulassung der Berufung? Denn wird über die Einlegung einer Anhörungsrüge überhaupt belehrt?
09.10.2021, 15:06
Ich rätsel gerade was uns bei V1 und V2 wohl erwarten wird - vor allem bei V2 halte ich nen Bescheid für sehr wahrscheinlich?
09.10.2021, 15:30
(09.10.2021, 15:06)Gast schrieb: Ich rätsel gerade was uns bei V1 und V2 wohl erwarten wird - vor allem bei V2 halte ich nen Bescheid für sehr wahrscheinlich?
Ich bleibe gedanklich erstmal im Strafrecht. Der Mittwoch muss zum Umdenken aus VerwR ausreichen. Ich könnte mir auch einen Bescheid vorstellen…kam in den letzten Kampagnen lang nicht dran….
09.10.2021, 15:50
(09.10.2021, 13:02)Gast GPA Nord schrieb: Also ich habe ebenfalls einen 321a angenommen. Eine nachträgliche Klageänderung/Erweiterung in der Berufungsinstanz (oder nach Schluss der mdl.) kann bereits deshalb nicht berücksichtigt werden, da hierdurch der 511 sehr einfach umgangen werden könnte (Arg. Entlastung der Gerichte). Weiter: Die Beschwer iSd 511 stellt im Fall des Klägers ausschließlich auf die sog. formelle Beschwer ab (im Gegensatz zur materiellen Beschwer des Beklagten). Zur formellen Beschwer der BGH:
„Fehlt es – wie im Streitfall – an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 II Nr. 2 ZPO), ist eine Berufung gem. § 511 II Nr. 1 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt. Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Kl. ist grundsätzlich von der „formellen Beschwer“ auszugehen. Danach ist der Kl., soweit das angefochtene Urteil von seinen Anträgen abweicht, beschwert (Senat, NJW 2011, 615 Rdnr. 5m. w. Nachw.).
Der BGH geht also ausschließlich auf die Rechnung gestellter Antrag im Ausgangsverfahren - Zugesprochenem = Beschwer aus. Impliziert diese Aussage nicht, dass dadurch die lediglich das Ausgangsverfahren betrachtet wird?
Jo,so habe ich das auch in den Kommentaren gelesen
09.10.2021, 17:03
(09.10.2021, 13:08)NRW schrieb: Auf § 321a bin ich blöderweise nicht gekommen
Gründe, warum ich eine Berufung geprüft habe:
1. Der Begriff "Begründungsschrift" im Bearbeitervermerk verleitete mich dazu.
2. Das Dogma, dass gegen unechte Versäumnisurteile nur die Berufung statthaft ist.
3. Zustellung des Urteils am 01.10. Fristende 01.11., ein Feiertag.
4. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Urteil = Zulassung der Berufung? Denn wird über die Einlegung einer Anhörungsrüge überhaupt belehrt?
War wegen §514 II 2 ZPO nicht ohnehin die Beschwer unerheblich ?!
Die Voraussetzungen des §514 II 1 lagen ja wg. des unechten VU´s vor.
09.10.2021, 17:09
(09.10.2021, 17:03)Gast schrieb:(09.10.2021, 13:08)NRW schrieb: Auf § 321a bin ich blöderweise nicht gekommen
Gründe, warum ich eine Berufung geprüft habe:
1. Der Begriff "Begründungsschrift" im Bearbeitervermerk verleitete mich dazu.
2. Das Dogma, dass gegen unechte Versäumnisurteile nur die Berufung statthaft ist.
3. Zustellung des Urteils am 01.10. Fristende 01.11., ein Feiertag.
4. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Urteil = Zulassung der Berufung? Denn wird über die Einlegung einer Anhörungsrüge überhaupt belehrt?
War wegen §514 II 2 ZPO nicht ohnehin die Beschwer unerheblich ?!
Die Voraussetzungen des §514 II 1 lagen ja wg. des unechten VU´s vor.
So gerne ich das auch glauben würde, aber meint das nicht den Fall des zweiten VU's? Ein unechtes VU ist
ja gerade kein VU. Oder sagt der Kommentar was anderes?
09.10.2021, 17:19
(09.10.2021, 17:09)Gast1803 schrieb:(09.10.2021, 17:03)Gast schrieb:(09.10.2021, 13:08)NRW schrieb: Auf § 321a bin ich blöderweise nicht gekommen
Gründe, warum ich eine Berufung geprüft habe:
1. Der Begriff "Begründungsschrift" im Bearbeitervermerk verleitete mich dazu.
2. Das Dogma, dass gegen unechte Versäumnisurteile nur die Berufung statthaft ist.
3. Zustellung des Urteils am 01.10. Fristende 01.11., ein Feiertag.
4. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Urteil = Zulassung der Berufung? Denn wird über die Einlegung einer Anhörungsrüge überhaupt belehrt?
War wegen §514 II 2 ZPO nicht ohnehin die Beschwer unerheblich ?!
Die Voraussetzungen des §514 II 1 lagen ja wg. des unechten VU´s vor.
So gerne ich das auch glauben würde, aber meint das nicht den Fall des zweiten VU's? Ein unechtes VU ist
ja gerade kein VU. Oder sagt der Kommentar was anderes?
Ja, ein unechtes VU ist ein Sachurteil und eben kein VU.
09.10.2021, 18:06
(09.10.2021, 17:19)Gast schrieb:(09.10.2021, 17:09)Gast1803 schrieb:(09.10.2021, 17:03)Gast schrieb:(09.10.2021, 13:08)NRW schrieb: Auf § 321a bin ich blöderweise nicht gekommen
Gründe, warum ich eine Berufung geprüft habe:
1. Der Begriff "Begründungsschrift" im Bearbeitervermerk verleitete mich dazu.
2. Das Dogma, dass gegen unechte Versäumnisurteile nur die Berufung statthaft ist.
3. Zustellung des Urteils am 01.10. Fristende 01.11., ein Feiertag.
4. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Urteil = Zulassung der Berufung? Denn wird über die Einlegung einer Anhörungsrüge überhaupt belehrt?
War wegen §514 II 2 ZPO nicht ohnehin die Beschwer unerheblich ?!
Die Voraussetzungen des §514 II 1 lagen ja wg. des unechten VU´s vor.
So gerne ich das auch glauben würde, aber meint das nicht den Fall des zweiten VU's? Ein unechtes VU ist
ja gerade kein VU. Oder sagt der Kommentar was anderes?
Ja, ein unechtes VU ist ein Sachurteil und eben kein VU.
Außerdem gehts beim § 514 II 1 ZPO um die Säumnis beim zweiten VU.
10.10.2021, 10:02
Wie schätzt ihr die Chancen in NRW ein, dass am Dienstag ein Urteil kommt?
10.10.2021, 16:02