08.10.2021, 21:56
Auch ich habe eine Frage zum Antrag auf Zulassung.
Und zwar werde ich bei einer Kanzlei angestellt und muss die Zulassung nun beantragen.
Bei der Frage Nr. 11:
Wollen Sie nach Ihrer Zulassung neben dem Rechtsanwaltsberuf noch eine sonstige Tätigkeit ausüben?
Ja oder Nein.
Vielleicht wirkt das jetzt sehr dämlich, aber sehe ich das richtig, dass meine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt keine "sonstige Tätigkeit" im obigen Sinne ist?
Also kann ich die Frage mit NEIN beantworten, wenn ich als angestellter Arbeit arbeiten möchte?
Und zwar werde ich bei einer Kanzlei angestellt und muss die Zulassung nun beantragen.
Bei der Frage Nr. 11:
Wollen Sie nach Ihrer Zulassung neben dem Rechtsanwaltsberuf noch eine sonstige Tätigkeit ausüben?
Ja oder Nein.
Vielleicht wirkt das jetzt sehr dämlich, aber sehe ich das richtig, dass meine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt keine "sonstige Tätigkeit" im obigen Sinne ist?
Also kann ich die Frage mit NEIN beantworten, wenn ich als angestellter Arbeit arbeiten möchte?
08.10.2021, 22:17
(08.10.2021, 21:56)Anton schrieb: Auch ich habe eine Frage zum Antrag auf Zulassung.
Und zwar werde ich bei einer Kanzlei angestellt und muss die Zulassung nun beantragen.
Bei der Frage Nr. 11:
Wollen Sie nach Ihrer Zulassung neben dem Rechtsanwaltsberuf noch eine sonstige Tätigkeit ausüben?
Ja oder Nein.
Vielleicht wirkt das jetzt sehr dämlich, aber sehe ich das richtig, dass meine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt keine "sonstige Tätigkeit" im obigen Sinne ist?
Also kann ich die Frage mit NEIN beantworten, wenn ich als angestellter Arbeit arbeiten möchte?
Sehe das Problem nicht. Den Anwaltsberuf kann man angestellt, selbständig oder in Partnerschaft ausüben. Auch du bist Rechtsanwalt, wenn auch eingestellt, also kannst du nein ankreuzen, wenn du daneben keinen anderen Job haben willst.