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Personalakte nach Ref
Fraglich8
Unregistered
 
#1
08.10.2021, 12:59
Liebes Forum, 
ich habe mich für eine Beamtenstelle in einer Behörde beworben. 
Wird dann die Personalakte aus dem Ref in jedem Fall angefordert? Bei der Justiz ist das ja so...
Frage, weil ich einmal wiederholt habe und mich frage, ob ich das zugeben muss.
Danke!
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Gast
Unregistered
 
#2
08.10.2021, 13:03
(08.10.2021, 12:59)Fraglich8 schrieb:  Liebes Forum, 
ich habe mich für eine Beamtenstelle in einer Behörde beworben. 
Wird dann die Personalakte aus dem Ref in jedem Fall angefordert? Bei der Justiz ist das ja so...
Frage, weil ich einmal wiederholt habe und mich frage, ob ich das zugeben muss.
Danke!

Das du wiederholt hast, ist aus der Dauer des Referendariats sichtbar, die du sicherlich wahrheitsgetreu angegeben hast. Jeder kann rechnen: 24 Monate oder 36 Monate sagen halt so einiges aus. Von daher ist es doch egal.
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Freitagsfliege
Unregistered
 
#3
08.10.2021, 13:19
An der Zeit kann man es im Falle des EVD erkennen. 
Aber manche machen keinen EVD.
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Gast
Unregistered
 
#4
08.10.2021, 14:26
(08.10.2021, 13:19)Freitagsfliege schrieb:  An der Zeit kann man es im Falle des EVD erkennen. 
Aber manche machen keinen EVD.

Dann sieht man es am Datum der mündlichen Prüfung.
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Gast
Unregistered
 
#5
08.10.2021, 14:29
Abgesehen davon: Warum sollte der Umstand, dass man wiederholt hat, schädlich sein?
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Gast
Unregistered
 
#6
08.10.2021, 16:20
(08.10.2021, 14:29)Gast schrieb:  Abgesehen davon: Warum sollte der Umstand, dass man wiederholt hat, schädlich sein?


Ich sehe das ähnlich. Aber in Deutschland herrscht die Mentalität, dass wenn jemand scheitert (egal wo, sei es als Unternehmer oder als Kioskbetreiber), er damit seine Unfähigkeit gänzlich bewiesen hat. In anderen Ländern sieht man das anders, viel lockerer. Schwachsinnig, was in Deutschland so läuft, aber ja, oft gehört, dass ganze Bewerbungsgespräche über die Frage des Wiederholens des Examens liefen. Das muss man sich mal vor Augen führen: Man geht hin und wird nach seinem gescheiterten Examen zunächst gefragt und wieso man erst beim zweiten Anlauf es doch gepackt hat.
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Gast
Unregistered
 
#7
08.10.2021, 16:32
Im Ausland sieht man auch die Noten lockerer.
Hatte ein Vorstellungsgespräch in Frankreich. Da hat mir einer von seinem Auslandsstudium erzählt. Die Engländer sind immer durchgefallen und die Franzosen haben gerade so bestanden.
In England oder Frankreich hat man wegen der Note keinen Nachteil. Da springen alle Pferde nur so hoch wie sie müssen.
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Gast
Unregistered
 
#8
08.10.2021, 16:46
Man kann eine Frage nach dem Durchfallen ja auch einfach sachlich beantworten und mit Fokus aufs Bestandene darlegen, was man dann besser gemacht hat und woran es beim ersten Versuch lag. Einen Fehlversuch negativ auslegen wäre zumindest seitens des Staates als Dienstherr rechtswidrig, Art. 20 Abs. 3 GG. Es gibt den Wiederholungsversuch halt kraft Gesetzes und demgegenüber nirgendwo eine Regelung, die ihn als “weniger wertvolles Examen“ deklariert. Damit besteht für eine Berücksichtigung zulasten des Bewerbers keine Handhabe.
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der_david
Junior Member
Beiträge: 224
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2020
#9
08.10.2021, 17:22
Also bei meiner Einstellung wurde dass ich wiederholt und mich verbessert habe positiv gewürdigt. Der VV zeugt von Durchhaltevermögen und vom Willen, das bestmögliche rauszuholen, warum sollte das negativ sein?
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Gast8
Unregistered
 
#10
08.10.2021, 20:58
Vielen Dank für alle Antworten! Ich sehe das ganz genauso, es ist schade, dass es manchmal negativ ausgelegt wird. Umso mehr habe ich mich über die positiven Erfahrungen gefreut. So werde ich das auch angehen!
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