02.10.2021, 15:37
Ich habe hier jetzt immer öfter gelesen, dass auch bei einer an sich „guten“ Klausurlösung vieles von den Korrektoren abhängt.
Da ich noch nie Klausuren von anderen gelesen habe, würde mich mal interessieren, ob diejenigen, die sich selbst als gut bezeichnen, überhaupt konkrete Fehler im (2.) Examen gemacht haben. Das klingt immer so, als wäre alles gut gelöst worden, jedoch manchmal aufgrund von Zeit zu oberflächlich (zB so in Thread „Wohlwollen“).
Ich würde von mir selbst sagen, dass ich ziemlich viel verhauen habe (Panik&Stress). Kann man dann gar nicht mehr aufs bestehen hoffen? Macht ihr keine Fehler, die ihr vorher wie auch im Nachhinein niemals gemacht hättet?
Da ich noch nie Klausuren von anderen gelesen habe, würde mich mal interessieren, ob diejenigen, die sich selbst als gut bezeichnen, überhaupt konkrete Fehler im (2.) Examen gemacht haben. Das klingt immer so, als wäre alles gut gelöst worden, jedoch manchmal aufgrund von Zeit zu oberflächlich (zB so in Thread „Wohlwollen“).
Ich würde von mir selbst sagen, dass ich ziemlich viel verhauen habe (Panik&Stress). Kann man dann gar nicht mehr aufs bestehen hoffen? Macht ihr keine Fehler, die ihr vorher wie auch im Nachhinein niemals gemacht hättet?
02.10.2021, 18:12
(02.10.2021, 15:37)Gast2121 schrieb: Ich habe hier jetzt immer öfter gelesen, dass auch bei einer an sich „guten“ Klausurlösung vieles von den Korrektoren abhängt.
Da ich noch nie Klausuren von anderen gelesen habe, würde mich mal interessieren, ob diejenigen, die sich selbst als gut bezeichnen, überhaupt konkrete Fehler im (2.) Examen gemacht haben. Das klingt immer so, als wäre alles gut gelöst worden, jedoch manchmal aufgrund von Zeit zu oberflächlich (zB so in Thread „Wohlwollen“).
Ich würde von mir selbst sagen, dass ich ziemlich viel verhauen habe (Panik&Stress). Kann man dann gar nicht mehr aufs bestehen hoffen? Macht ihr keine Fehler, die ihr vorher wie auch im Nachhinein niemals gemacht hättet?
Keine Panik, alle machen Fehler.
Ich habe zum Beispiel einen falschen Tenor gehabt, vergessen die Widerklage abzuweisen.
Habe im Tatbestand etwas vergessen und mich, wenn man so will, im Ergebnis "falsch" entschieden.
Trotzdem 7 Punkte.
Du kannst dich selbst nie einschätzen.
02.10.2021, 21:23
+1 Du kannst dich nicht einschätzen. Jeder macht Fehler. Ich habe in meiner besten Klausur (12 P) ganz am Ende mein "Schlussurteil" in ein "Teil-Schlussurteil" geändert.
02.10.2021, 21:41
(02.10.2021, 18:12)Gast schrieb:(02.10.2021, 15:37)Gast2121 schrieb: Ich habe hier jetzt immer öfter gelesen, dass auch bei einer an sich „guten“ Klausurlösung vieles von den Korrektoren abhängt.
Da ich noch nie Klausuren von anderen gelesen habe, würde mich mal interessieren, ob diejenigen, die sich selbst als gut bezeichnen, überhaupt konkrete Fehler im (2.) Examen gemacht haben. Das klingt immer so, als wäre alles gut gelöst worden, jedoch manchmal aufgrund von Zeit zu oberflächlich (zB so in Thread „Wohlwollen“).
Ich würde von mir selbst sagen, dass ich ziemlich viel verhauen habe (Panik&Stress). Kann man dann gar nicht mehr aufs bestehen hoffen? Macht ihr keine Fehler, die ihr vorher wie auch im Nachhinein niemals gemacht hättet?
Keine Panik, alle machen Fehler.
Ich habe zum Beispiel einen falschen Tenor gehabt, vergessen die Widerklage abzuweisen.
Habe im Tatbestand etwas vergessen und mich, wenn man so will, im Ergebnis "falsch" entschieden.
Trotzdem 7 Punkte.
Du kannst dich selbst nie einschätzen.
Glück gehabt. Meine Z1-Klausur wurde wegen teilweise fehlendem Tatbestand und falschem Tenor (in den Entscheidungsgründen war aber klar, was gemeint war), mit 2 Punkten bewertet. Leider die viel besungene und gefürchtete Examensrealität.
Meine ÖR-2 Klausur fand ich schon grandios, weil ich das Urteil kannte. Die offizielle Lösungsskizze sah aber entgegen der Rechtsrepchung einen viel zu komplizierten Lösungweg vor, der, weil unbekanntes Rechtsgebiet, in dieser Detailstufe nicht verlangt werden konnte. Erstkorrektor 4 Punkte, Zweitkorrektor 2 Punkte. Geeinigt auf 3 Punkte. Nachdem ich von anderen AG-Teilnehmern mitbekommen habe, dass ihre Ansätze honoriert wurden und von meinen nicht abwichen, war mir auch hier klar: Es kommt halt auf den Korrektor an.
03.10.2021, 07:35
(02.10.2021, 21:41)Gast schrieb:(02.10.2021, 18:12)Gast schrieb:(02.10.2021, 15:37)Gast2121 schrieb: Ich habe hier jetzt immer öfter gelesen, dass auch bei einer an sich „guten“ Klausurlösung vieles von den Korrektoren abhängt.
Da ich noch nie Klausuren von anderen gelesen habe, würde mich mal interessieren, ob diejenigen, die sich selbst als gut bezeichnen, überhaupt konkrete Fehler im (2.) Examen gemacht haben. Das klingt immer so, als wäre alles gut gelöst worden, jedoch manchmal aufgrund von Zeit zu oberflächlich (zB so in Thread „Wohlwollen“).
Ich würde von mir selbst sagen, dass ich ziemlich viel verhauen habe (Panik&Stress). Kann man dann gar nicht mehr aufs bestehen hoffen? Macht ihr keine Fehler, die ihr vorher wie auch im Nachhinein niemals gemacht hättet?
Keine Panik, alle machen Fehler.
Ich habe zum Beispiel einen falschen Tenor gehabt, vergessen die Widerklage abzuweisen.
Habe im Tatbestand etwas vergessen und mich, wenn man so will, im Ergebnis "falsch" entschieden.
Trotzdem 7 Punkte.
Du kannst dich selbst nie einschätzen.
Glück gehabt. Meine Z1-Klausur wurde wegen teilweise fehlendem Tatbestand und falschem Tenor (in den Entscheidungsgründen war aber klar, was gemeint war), mit 2 Punkten bewertet. Leider die viel besungene und gefürchtete Examensrealität.
Meine ÖR-2 Klausur fand ich schon grandios, weil ich das Urteil kannte. Die offizielle Lösungsskizze sah aber entgegen der Rechtsrepchung einen viel zu komplizierten Lösungweg vor, der, weil unbekanntes Rechtsgebiet, in dieser Detailstufe nicht verlangt werden konnte. Erstkorrektor 4 Punkte, Zweitkorrektor 2 Punkte. Geeinigt auf 3 Punkte. Nachdem ich von anderen AG-Teilnehmern mitbekommen habe, dass ihre Ansätze honoriert wurden und von meinen nicht abwichen, war mir auch hier klar: Es kommt halt auf den Korrektor an.
Nicht böse gemeint, aber niemand lässt dich durchfallen, weil Du die Meinung der Rechtsprechung vertrittst. Man lässt Dich wenn dann durchfallen, weil Du das Urteil kanntest und dadurch nichts begründet hast, sondern nur lösungsortientiert geschrieben hast.
Genau das Gleiche mit dem Tenor und Tatbestand. Da müssen noch andere Dinge schief gelaufen sein, um auf 2 Punkte zu kommen.
03.10.2021, 08:13
(03.10.2021, 07:35)Gast schrieb:(02.10.2021, 21:41)Gast schrieb:(02.10.2021, 18:12)Gast schrieb:(02.10.2021, 15:37)Gast2121 schrieb: Ich habe hier jetzt immer öfter gelesen, dass auch bei einer an sich „guten“ Klausurlösung vieles von den Korrektoren abhängt.
Da ich noch nie Klausuren von anderen gelesen habe, würde mich mal interessieren, ob diejenigen, die sich selbst als gut bezeichnen, überhaupt konkrete Fehler im (2.) Examen gemacht haben. Das klingt immer so, als wäre alles gut gelöst worden, jedoch manchmal aufgrund von Zeit zu oberflächlich (zB so in Thread „Wohlwollen“).
Ich würde von mir selbst sagen, dass ich ziemlich viel verhauen habe (Panik&Stress). Kann man dann gar nicht mehr aufs bestehen hoffen? Macht ihr keine Fehler, die ihr vorher wie auch im Nachhinein niemals gemacht hättet?
Keine Panik, alle machen Fehler.
Ich habe zum Beispiel einen falschen Tenor gehabt, vergessen die Widerklage abzuweisen.
Habe im Tatbestand etwas vergessen und mich, wenn man so will, im Ergebnis "falsch" entschieden.
Trotzdem 7 Punkte.
Du kannst dich selbst nie einschätzen.
Glück gehabt. Meine Z1-Klausur wurde wegen teilweise fehlendem Tatbestand und falschem Tenor (in den Entscheidungsgründen war aber klar, was gemeint war), mit 2 Punkten bewertet. Leider die viel besungene und gefürchtete Examensrealität.
Meine ÖR-2 Klausur fand ich schon grandios, weil ich das Urteil kannte. Die offizielle Lösungsskizze sah aber entgegen der Rechtsrepchung einen viel zu komplizierten Lösungweg vor, der, weil unbekanntes Rechtsgebiet, in dieser Detailstufe nicht verlangt werden konnte. Erstkorrektor 4 Punkte, Zweitkorrektor 2 Punkte. Geeinigt auf 3 Punkte. Nachdem ich von anderen AG-Teilnehmern mitbekommen habe, dass ihre Ansätze honoriert wurden und von meinen nicht abwichen, war mir auch hier klar: Es kommt halt auf den Korrektor an.
Nicht böse gemeint, aber niemand lässt dich durchfallen, weil Du die Meinung der Rechtsprechung vertrittst. Man lässt Dich wenn dann durchfallen, weil Du das Urteil kanntest und dadurch nichts begründet hast, sondern nur lösungsortientiert geschrieben hast.
Genau das Gleiche mit dem Tenor und Tatbestand. Da müssen noch andere Dinge schief gelaufen sein, um auf 2 Punkte zu kommen.
Genau das meine ich!! Die Leute, die hier immer so berichten, meinen selbst nie wirkliche Fehler gemacht zu haben. Und dann nur mit einer anderen, anscheinend vertretbaren Lösung nicht bestanden zu haben.
Ich weiß auch dass ich in einer Klausur im Tenor was falsch gemacht habe. In einer anderen habe ich zwischendurch einen Besinnungsaufsatz geschrieben, und und und. Mir fallen auf Anhieb bestimmt 10 Fehler ein in allen Klausuren zusammen.
03.10.2021, 08:42
(03.10.2021, 08:13)Gast2121 schrieb:(03.10.2021, 07:35)Gast schrieb:(02.10.2021, 21:41)Gast schrieb:(02.10.2021, 18:12)Gast schrieb:(02.10.2021, 15:37)Gast2121 schrieb: Ich habe hier jetzt immer öfter gelesen, dass auch bei einer an sich „guten“ Klausurlösung vieles von den Korrektoren abhängt.
Da ich noch nie Klausuren von anderen gelesen habe, würde mich mal interessieren, ob diejenigen, die sich selbst als gut bezeichnen, überhaupt konkrete Fehler im (2.) Examen gemacht haben. Das klingt immer so, als wäre alles gut gelöst worden, jedoch manchmal aufgrund von Zeit zu oberflächlich (zB so in Thread „Wohlwollen“).
Ich würde von mir selbst sagen, dass ich ziemlich viel verhauen habe (Panik&Stress). Kann man dann gar nicht mehr aufs bestehen hoffen? Macht ihr keine Fehler, die ihr vorher wie auch im Nachhinein niemals gemacht hättet?
Keine Panik, alle machen Fehler.
Ich habe zum Beispiel einen falschen Tenor gehabt, vergessen die Widerklage abzuweisen.
Habe im Tatbestand etwas vergessen und mich, wenn man so will, im Ergebnis "falsch" entschieden.
Trotzdem 7 Punkte.
Du kannst dich selbst nie einschätzen.
Glück gehabt. Meine Z1-Klausur wurde wegen teilweise fehlendem Tatbestand und falschem Tenor (in den Entscheidungsgründen war aber klar, was gemeint war), mit 2 Punkten bewertet. Leider die viel besungene und gefürchtete Examensrealität.
Meine ÖR-2 Klausur fand ich schon grandios, weil ich das Urteil kannte. Die offizielle Lösungsskizze sah aber entgegen der Rechtsrepchung einen viel zu komplizierten Lösungweg vor, der, weil unbekanntes Rechtsgebiet, in dieser Detailstufe nicht verlangt werden konnte. Erstkorrektor 4 Punkte, Zweitkorrektor 2 Punkte. Geeinigt auf 3 Punkte. Nachdem ich von anderen AG-Teilnehmern mitbekommen habe, dass ihre Ansätze honoriert wurden und von meinen nicht abwichen, war mir auch hier klar: Es kommt halt auf den Korrektor an.
Nicht böse gemeint, aber niemand lässt dich durchfallen, weil Du die Meinung der Rechtsprechung vertrittst. Man lässt Dich wenn dann durchfallen, weil Du das Urteil kanntest und dadurch nichts begründet hast, sondern nur lösungsortientiert geschrieben hast.
Genau das Gleiche mit dem Tenor und Tatbestand. Da müssen noch andere Dinge schief gelaufen sein, um auf 2 Punkte zu kommen.
Genau das meine ich!! Die Leute, die hier immer so berichten, meinen selbst nie wirkliche Fehler gemacht zu haben. Und dann nur mit einer anderen, anscheinend vertretbaren Lösung nicht bestanden zu haben.
Ich weiß auch dass ich in einer Klausur im Tenor was falsch gemacht habe. In einer anderen habe ich zwischendurch einen Besinnungsaufsatz geschrieben, und und und. Mir fallen auf Anhieb bestimmt 10 Fehler ein in allen Klausuren zusammen.
O-Ton eines Freundes (allerdings aus dem ersten Examen).
"Ich habe da einen Besinnungsaufsatz geschrieben, bestimmt 3 Punkte."
War am Ende seine beste Klausur- 12 Punkte.
Ich habe zum Beispiel im zweiten Examen in der Anwaltsklausur die gestörte Gesamtschuld nicht thematisiert. Da heißt es ja immer gleich durchgefallen- 11 Punkte.
Eine Freundin wusste in der Z1 überhaupt nicht, was sie schreiben soll. Es war eine richtig schlimme Klausur, sie war nach 4 Stunden fertig und hat eigentlich nur aus dem Kommentar abgeschrieben- 7 Punkte.
Auf der anderen Seite hat ein Bekannter nach allen Klausuren gesagt, wie toll die liefen- Schnitt 5.5 (ist nicht schlecht, aber für "lief toll" natürlich traurig).
Entspann dich erstmal. Selbst wenn die Klausuren nicht so dolle gewesen sein sollten, es gibt noch eine Mündliche, idR -je nach Bundesland- werden dir da die Noten geschenkt.
Und zur Not gibt es evtl noch einen Verbesserungsversuch. Die Statistik zeigt, dass der sich oft lohnt.
Und ganz zur Not gibt es genug Jobs da draußen, auch für durchschnittliche Juristen. Nach Corona jetzt ist der Markt wieder entspannter und es wird gesucht.
Du musst jetzt einfach die Klausuren abhaken und dich entspannen. Es wird dir nichts bringen wenn Du dich verrückt machst- entweder die Klausuren liefen gut, dann ärgerst Du dich über die verlorene Zeit oder sie liefen halt nicht so gut, dann bringt es dir aber auch nichts.
03.10.2021, 09:11
Vielleicht hilft Dir zu wissen, wie (richtigerweise, natürlich gibt es auch weniger gute Methoden, aber so wird in den Fortbildungen unterrichtet) korrigiert wird:
Die Klausur wird in drei oder vier überschaubare Einzelklausuren aufgeteilt und jede getrennt bewertet. Für jeden dieser Teile kann man also 0-18 Punkte erhalten, geteilt durch die Zahl der Einzelklausuren. Jetzt gibt es noch eine rechnerische Unsicherheit dadurch, dass es am Korrektor liegt, ob er die erreichten Punkte nur zusammenzählt oder ob besonders gute oder besonders schlechte Ausführungen als Bonus/Malus wirken können, weil sie den Gesamteindruck prägen. Ich mache das, insbesondere wenn Teile gar nicht bearbeitet sind, weil auch eine ideale Bearbeitung der halben Klausur keine 9 Punkte sein können.
Aus alledem folgt:
Jeder macht Fehler. Einer tollen Lösung des ersten Teils steht oft eine nur ordentliche des zweiten Teils gegenüber. Es ist extrem schwierig, durchgehend auf höchstem Niveau zu arbeiten. Sonst hätten mehr Leute 18 Punkte.
Umgekehrt: nur weil ein Teil schlecht ist, muss der Rest nicht auch schlecht sein. Oft finden sich schwere Fehler in einem Teil, während andere ordentlich bearbeitet sind. Dann reicht es im Schnitt noch für vier Punkte. Insgesamt unterm Strich ist man nur, wenn entweder jeder Teil für sich weniger als vier Punkte wären, oder wenn alles an der Grenze ist und zusätzlich so schwere Lücken oder Fehler auftreten, dass die Bearbeitung insgesamt nicht mehr brauchbar ist. Das ist zwar nicht so schwierig hinzubekommen wie durchgehend auf höchstem Niveau, aber auch gar nicht so leicht, denn es muss halt wirklich arg wenig da sein.
Also mach Dir nicht zu viel Sorgen, sondern versuche fertig zu werden, keine schweren Fehler zu machen und in Sprache und Aufbau zu zeigen, dass Du es an sich kannst, dann wird es auch dann klappen, wenn Du inhaltlich auf dem falschen Fuß erwischt wirst. Und wenn die Klausur sich höllisch schwer anfühlt, ist sie es vielleicht auch und wird daher wohlwollender bewertet.
Die Klausur wird in drei oder vier überschaubare Einzelklausuren aufgeteilt und jede getrennt bewertet. Für jeden dieser Teile kann man also 0-18 Punkte erhalten, geteilt durch die Zahl der Einzelklausuren. Jetzt gibt es noch eine rechnerische Unsicherheit dadurch, dass es am Korrektor liegt, ob er die erreichten Punkte nur zusammenzählt oder ob besonders gute oder besonders schlechte Ausführungen als Bonus/Malus wirken können, weil sie den Gesamteindruck prägen. Ich mache das, insbesondere wenn Teile gar nicht bearbeitet sind, weil auch eine ideale Bearbeitung der halben Klausur keine 9 Punkte sein können.
Aus alledem folgt:
Jeder macht Fehler. Einer tollen Lösung des ersten Teils steht oft eine nur ordentliche des zweiten Teils gegenüber. Es ist extrem schwierig, durchgehend auf höchstem Niveau zu arbeiten. Sonst hätten mehr Leute 18 Punkte.
Umgekehrt: nur weil ein Teil schlecht ist, muss der Rest nicht auch schlecht sein. Oft finden sich schwere Fehler in einem Teil, während andere ordentlich bearbeitet sind. Dann reicht es im Schnitt noch für vier Punkte. Insgesamt unterm Strich ist man nur, wenn entweder jeder Teil für sich weniger als vier Punkte wären, oder wenn alles an der Grenze ist und zusätzlich so schwere Lücken oder Fehler auftreten, dass die Bearbeitung insgesamt nicht mehr brauchbar ist. Das ist zwar nicht so schwierig hinzubekommen wie durchgehend auf höchstem Niveau, aber auch gar nicht so leicht, denn es muss halt wirklich arg wenig da sein.
Also mach Dir nicht zu viel Sorgen, sondern versuche fertig zu werden, keine schweren Fehler zu machen und in Sprache und Aufbau zu zeigen, dass Du es an sich kannst, dann wird es auch dann klappen, wenn Du inhaltlich auf dem falschen Fuß erwischt wirst. Und wenn die Klausur sich höllisch schwer anfühlt, ist sie es vielleicht auch und wird daher wohlwollender bewertet.
04.10.2021, 22:11
…ich hab immer „gehofft“, dass man mit einer fertigen Klausur, einem einigermaßen Tatbestand und kongruenten EG jedenfalls bestehen kann. Auch ohne Begründungstiefe (dafür gibts ja dann die hohen Punkte). Meine Probeklausuren am LG waren meistens 8 aufwärts, das hat aber mit der Examensrealität nicht zu tun. Ich finde es verrückt, wieviele „gute“ Referendare hier 2 Punkte kassieren. Ich dachte, sowas bekäme man nur, wenn die Klausur unvollständig ist… Ich hab zwar meine Eegebnisse noch nicht, aber ich stelle mich auf‘s Schlimmste ein…
04.10.2021, 23:33
(04.10.2021, 22:11)GPA 10/21 schrieb: …ich hab immer „gehofft“, dass man mit einer fertigen Klausur, einem einigermaßen Tatbestand und kongruenten EG jedenfalls bestehen kann. Auch ohne Begründungstiefe (dafür gibts ja dann die hohen Punkte). Meine Probeklausuren am LG waren meistens 8 aufwärts, das hat aber mit der Examensrealität nicht zu tun. Ich finde es verrückt, wieviele „gute“ Referendare hier 2 Punkte kassieren. Ich dachte, sowas bekäme man nur, wenn die Klausur unvollständig ist… Ich hab zwar meine Eegebnisse noch nicht, aber ich stelle mich auf‘s Schlimmste ein…
Ersteres stimmt auch, während Letzteres in den allermeisten Fällen nicht stimmen wird. Wenn gute Referendare dauern 2 Punkte bekämen, hätten wir im Examen nochmal andere Schnitte...
Aufs Schlimmste einstellen kann zwar nicht schaden, aber mach dich nicht verrückt: wenn die Probeklausuren 8 Punkte waren, warum sollst Du dann nicht bestehen??