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  5. Richter am Amtsgericht oder am Landgericht?
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Richter am Amtsgericht oder am Landgericht?
Gast90
Unregistered
 
#1
30.09.2021, 13:50
Hallo an Alle,

würde gerne als Richter anfangen und beschäftige mich aktuell mit der Frage, ob lieber am Amtsgericht oder am Landgericht, sofern denn am Ende überhaupt die Wahl besteht. Ich freue mich über Erfahrungsberichte oder persönliche Einschätzungen, Vor-und Nachteile etc.
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
30.09.2021, 14:13
Am Amtsgericht soll man weniger zu tun haben als am Landgericht. Also für gemütliche Typen eher was.
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Gast
Unregistered
 
#3
30.09.2021, 14:25
(30.09.2021, 14:13)Gast schrieb:  Am Amtsgericht soll man weniger zu tun haben als am Landgericht. Also für gemütliche Typen eher was.



Ich bin kein Richter, aber das habe ich wirklich noch nie gehört...
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HerrKules
Posting Freak
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Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#4
30.09.2021, 14:46
(30.09.2021, 14:25)Gast schrieb:  
(30.09.2021, 14:13)Gast schrieb:  Am Amtsgericht soll man weniger zu tun haben als am Landgericht. Also für gemütliche Typen eher was.



Ich bin kein Richter, aber das habe ich wirklich noch nie gehört...

Natürlich.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.128
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
30.09.2021, 16:05
Drei Überlegungen:

Es gibt Rechtsgebiete und Arbeitsweisen, die man am LG gar nicht oder nur in (nicht vergleichbaren) Beschwerdesachen hat: Familienrecht, Betreuung, Registersachen. Wer das gern "an der Front" machen möchte, muss zum AG. Wer dagegen gern Berufung und Beschwerden bearbeitet, muss naturgemäß zum LG.

Beim Landgericht ist man in Kammersachen als Team unterwegs. Bei einem guten Vorsitzenden (!) ist das gerade bei Berufseinstieg ein gewaltiger Mehrwert. Es ist ein Unterschied, ob man mal wen fragt, oder ob man gemeinsam mit einem OLG-erfahrenen Vorsitzenden und einem Beisitzer Fälle gemeinsam berät, verhandelt und entscheidet. Ich profitiere noch heute von meinem ersten Vorsitzenden. Leider wird diese Chance durch Vorgaben des Gesetzgebers und einer sehr unterschiedlichen Handhabung der Praxis oft nicht mehr genutzt. Wo man immer als Einzelrichter unterwegs ist, nähert sich alles dem AG an.

Die Arbeitsweise ist unterschiedlich. Beim LG hat man mehr Zeit, aber der Anspruch ist auch höher. Teils ist nur noch der BGH drüber. Das ist, wenn man so will, förmlicher und wissenschaftlicher. Auch die Anwälte tragen da anders vor.


Für mich ist das LG ein toller Kompromiss zwischen dem doch oft etwas arg hemdsärmligen und immer nur erstinstanzlichen AG einerseits und dem sehr formalistischen, oft pedantischen immer nur zweitinstanzlichen OLG.

Welcher Typ Du bist, wirst Du rausfinden müssen :)
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Gast007
Unregistered
 
#6
30.09.2021, 19:28
In der Assessorenzeit durchläuft man ja sowohl (mindestens) eine Station am Amtsgericht und am Landgericht und in einigen Bundesländern auch bei der Staatsanwaltschaft.

Mein Tipp: erstmal alle Stationen durchlaufen, dann wird man schon sehen, was einem am besten zusagt, wo man sich am wohlsten fühlt und wo es einem vielleicht nicht so gefällt.

Die Arbeitszeiten können überall variieren, sind aber m.E. nicht das einzige oder wichtigste Kriterium.
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Gast
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#7
30.09.2021, 20:05
(30.09.2021, 16:05)Praktiker schrieb:  Drei Überlegungen:

Es gibt Rechtsgebiete und Arbeitsweisen, die man am LG gar nicht oder nur in (nicht vergleichbaren) Beschwerdesachen hat: Familienrecht, Betreuung, Registersachen. Wer das gern "an der Front" machen möchte, muss zum AG. Wer dagegen gern Berufung und Beschwerden bearbeitet, muss naturgemäß zum LG.

Beim Landgericht ist man in Kammersachen als Team unterwegs. Bei einem guten Vorsitzenden (!) ist das gerade bei Berufseinstieg ein gewaltiger Mehrwert. Es ist ein Unterschied, ob man mal wen fragt, oder ob man gemeinsam mit einem OLG-erfahrenen Vorsitzenden und einem Beisitzer Fälle gemeinsam berät, verhandelt und entscheidet. Ich profitiere noch heute von meinem ersten Vorsitzenden. Leider wird diese Chance durch Vorgaben des Gesetzgebers und einer sehr unterschiedlichen Handhabung der Praxis oft nicht mehr genutzt. Wo man immer als Einzelrichter unterwegs ist, nähert sich alles dem AG an.

Die Arbeitsweise ist unterschiedlich. Beim LG hat man mehr Zeit, aber der Anspruch ist auch höher. Teils ist nur noch der BGH drüber. Das ist, wenn man so will, förmlicher und wissenschaftlicher. Auch die Anwälte tragen da anders vor.


Für mich ist das LG ein toller Kompromiss zwischen dem doch oft etwas arg hemdsärmligen und immer nur erstinstanzlichen AG einerseits und dem sehr formalistischen, oft pedantischen immer nur zweitinstanzlichen OLG.

Welcher Typ Du bist, wirst Du rausfinden müssen :)

Die Übertragung auf den Einzelrichter ist nichts „verwerfliches“, sondern vielmehr notwendig, um der Masse an Verfahren Herr zu werden. Alle - oder die überwiegende Zahl der Verfahren - zu dritt zu sitzen ist m. E. unmöglich
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Praktiker
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Beiträge: 2.128
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
30.09.2021, 23:18
(30.09.2021, 20:05)Gast schrieb:  
(30.09.2021, 16:05)Praktiker schrieb:  Drei Überlegungen:

Es gibt Rechtsgebiete und Arbeitsweisen, die man am LG gar nicht oder nur in (nicht vergleichbaren) Beschwerdesachen hat: Familienrecht, Betreuung, Registersachen. Wer das gern "an der Front" machen möchte, muss zum AG. Wer dagegen gern Berufung und Beschwerden bearbeitet, muss naturgemäß zum LG.

Beim Landgericht ist man in Kammersachen als Team unterwegs. Bei einem guten Vorsitzenden (!) ist das gerade bei Berufseinstieg ein gewaltiger Mehrwert. Es ist ein Unterschied, ob man mal wen fragt, oder ob man gemeinsam mit einem OLG-erfahrenen Vorsitzenden und einem Beisitzer Fälle gemeinsam berät, verhandelt und entscheidet. Ich profitiere noch heute von meinem ersten Vorsitzenden. Leider wird diese Chance durch Vorgaben des Gesetzgebers und einer sehr unterschiedlichen Handhabung der Praxis oft nicht mehr genutzt. Wo man immer als Einzelrichter unterwegs ist, nähert sich alles dem AG an.

Die Arbeitsweise ist unterschiedlich. Beim LG hat man mehr Zeit, aber der Anspruch ist auch höher. Teils ist nur noch der BGH drüber. Das ist, wenn man so will, förmlicher und wissenschaftlicher. Auch die Anwälte tragen da anders vor.


Für mich ist das LG ein toller Kompromiss zwischen dem doch oft etwas arg hemdsärmligen und immer nur erstinstanzlichen AG einerseits und dem sehr formalistischen, oft pedantischen immer nur zweitinstanzlichen OLG.

Welcher Typ Du bist, wirst Du rausfinden müssen :)

Die Übertragung auf den Einzelrichter ist nichts „verwerfliches“, sondern vielmehr notwendig, um der Masse an Verfahren Herr zu werden. Alle - oder die überwiegende Zahl der Verfahren - zu dritt zu sitzen ist m. E. unmöglich

Ich habe auch nicht gesagt, dass es verwerflich ist. Die geringere Qualität ist vom Gesetz in Kauf genommen.

Das ändert aber nichts daran, dass der Vorteil der Kammer und damit des LGs vielerorts keiner mehr ist und der Unterschied zum AG sich dann verringert. Nur darum ging es hier: wenn ich dem Kollegen von den Kammern am LG vorschwärme, muss ich dazusagen, dass die oft nicht mehr als solche arbeiten.
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