15.07.2018, 16:02
Und dazu noch die Anmerkung: Der Dr-Titel ist natürlich gerne gesehen, ebenso 2x Prädikat. D.h. aber nicht, dass man sich mit weniger nicht bewerben sollte und alles in Stein gemeißelt ist wie es die Stellenausschreibung erstmal gerne als "Idealbewerbung" hätte. Ich kenne zB - bei der aktuellen Stellenlage - nur weniger als eine handvoll GK, die überhaupt momentan strikt 2x VB noch fordern (können)...und das auch nur noch an zwei bestimmten Standorten. Momentan reicht selbst bei vielen GK "nur" ein VB oder aber 2x solides befriedigend. Der Stellenmarkt ist für Bewerber so gut wie lange nicht. Teilweise - projektbezogen - reichen sogar untere befriedigende Examina für eine kurzfristige Zeit bei einer GK (dann aber wirklich rein befristet projektbezogen und ohne Übernahme nach Projektende).
15.07.2018, 17:49
(15.07.2018, 15:52)Gast schrieb:(15.07.2018, 14:52)Horst schrieb:(15.07.2018, 14:07)Gast schrieb:(13.07.2018, 20:27)Horst schrieb: Welche Gehälter sind denn bei Boutiquen zu erwarten, die selbst 2 mal vb plus Doktor verlangen?
Das kommt ganz auf die konkrete Boutique und den Standort an. Bekannt ist mir insgesamt eine Spanne, die von 50.000-85.000€ als Einstiegsgehalt reicht.
Du meinst also, die eigene Qualifikation bestimmt nicht den "Preis"? Immerhin muss sich jeder Arbeitgeber im Kampf um die besten Köpfe ja mit den Großkanzleien messen lassen, die 120 T zahlen...da finde ich 50 T doch sehr wenig
Von dem Gedanken solltest du dich definitiv und auch schnellstmöglich lösen. Die eigene Qualifikation bestimmt nur den Preis, wenn ein Arbeitgeber eine Spanne bereit hält (z.B. Großkanzlei sagt an sich 100.000€, aber mit Dr/LL.M. dann 5.000€ mehr).
Boutiquen werben damit, angenehmere Arbeitszeiten als die GK zu haben, realistischere Möglichkeiten auf eine Partnerschaft, eine erhöhte Spezialisierung, oftmals keine billable hours etc. Du kannst aber nicht erwarten, dass sie dir ein GK-Gehalt zahlen (können) - dafür ist es einfach keine GK und wenn du ein sechstelliges Einstiegs-GK-Gehalt willst, musst du zu einer GK gehen. ;)
Auch hier gibt es bei den GK aber deutliche Unterschiede. So zahlen einige GK 95.000€ und andere - selben Anforderungen an die Bewerber - zB 125.000€ Einstiegsgehalt. Wenn GK A Berufseinsteigern 100.000€ zahlt kannst du ja auch nicht hingehen und sagen, dass GK B aber 110.000€ zahlt - tja, dann wirst du zu GK B gehen müssen.
Das sind nunmal die Vorgaben des Arbeitgebers und zu argumentieren du möchtest auch - außerhalb des GK-Bereichs - ein GK-Einstiegsgehalt ist einfach absolut nicht realistisch.
Genauso gut steht es dir ja zB frei dich selbständig zu machen oder - sofern zu zB sehr heimatverbunden in einem Dorf/Kleinstadt bist - dort als Anwalt zu arbeiten: dort wirst du ja wohl sicher auch nicht erwarten, dass dir Einstiegsgehälter wie sie dir eine GK bieten gezahlt werden. ;) Qualifikation hin oder her: sie öffnet dir erstmal nur die Möglichkeit für bestimmte Arbeitgeber attraktiv zu sein - dennoch bringst du jedem Arbeitgeber erstmal (wirtschaftlich betrachtet) nicht viel, da du als Berufseinsteiger nunmal völlig am Anfang stehst und insoweit noch keinen großartigen Umsatz generieren kannst, als dass das Gehalt was dir gezahlt wird von dir überhaupt in der Anfangszeit erwirtschaftet wird (GK können es sich halt leisten und es zahlt sich dann über die Dauer aufgrund ihrer Stundensätze/Mandate aus...du arbeitest dafür ja auch nicht gerade wenig an Arbeitsstunden/billable hours).
Dass keine 100.000 aufwärts bezahlt werden können, ist mir klar. Ich finde die Spanne 50 bis 85 T aber doch sehr groß.
15.07.2018, 18:07
Diese große Spanne findest du doch aber genauso bei GK. Ich könnte dir direkt eine Kanzlei nennen bei der du 95.00€ als Einstiegsgehalt bekommst und genauso eine GK, die Berufseinsteigern aktuell 140.000€ zahlt.
15.07.2018, 18:12
(15.07.2018, 18:07)Gast schrieb: Diese große Spanne findest du doch aber genauso bei GK. Ich könnte dir direkt eine Kanzlei nennen bei der du 95.00€ als Einstiegsgehalt bekommst und genauso eine GK, die Berufseinsteigern aktuell 140.000€ zahlt.
Da hast du natürlich recht. Bei den GKen kannst du das aber nachlesen, u.a. bei azur. Bei Boutiquen geht das leider nicht. Da fehlen dir völlig Anhaltspunkte für Gehaltsverhandlungen.
15.07.2018, 18:24
Das stimmt, wobei man über Boutiquen via Google (kununu, gehalt.de, glassdoor und wie sie alle heißen) oder in Foren schon ganz gute Anhaltspunkte kriegen kann, was die favorisierte Boutique so in etwa zahlt. Eher selten der Fall, aber theoretisch könntest du auch dein Glück versuchen und (noch neuere) Associates (siehst du ja auf der Homepage) via Xing/Linkedin anschreiben - würde nicht im ersten Satz nach dem Gehalt fragen, aber du kannst ja ruhig um eine allgemeine Einschätzung bitten, wie zufrieden sie sind und eben dann auch in dem Zuge welche Spanne als Angabe realistisch ist. Ich kenne jedenfalls niemanden, der sich bei der Angabe zB um 20.000€ verschätzt hätte nach vorheriger Recherche.
16.07.2018, 12:42
Meine bescheidene Situation:
7 Punkte, davon 6,6 im Staatsteil in Bayern, macht es Sinn sich damit im Referendariat bei Grosskanzleien der 3./4. Reihe zu bewerben?
7 Punkte, davon 6,6 im Staatsteil in Bayern, macht es Sinn sich damit im Referendariat bei Grosskanzleien der 3./4. Reihe zu bewerben?
16.07.2018, 13:15
16.07.2018, 13:30
Meine Bedenken: Ich bekomme eine Zusage für die Station, scheide aber von vornherein als Kandidat für einen späteren Einstieg aus.
Somit verspiele Ich mir die Möglichkeit im Rahmen der Station den Fuß bei einer mittelständischen Kanzlei in die Tür zu bekommen.
Somit verspiele Ich mir die Möglichkeit im Rahmen der Station den Fuß bei einer mittelständischen Kanzlei in die Tür zu bekommen.
16.07.2018, 15:28
Beim aktuellen Jobmarkt kann ich mir nur schwer vorstellen, dass eine GK einen gut arbeitenden Referandar nicht einstellt, nur weil die Noten nicht passen. Wüsste auch keinen Anreiz, wieso eine Kanzlei Leute als Referandar nehmen sollte, die schon im Vorhinein als Associates ausscheiden.
Ich denke, das ist eine unberechtigte Sorge.
Ich denke, das ist eine unberechtigte Sorge.
16.07.2018, 16:35
@Gast:
welche beiden standorte sind es und welche kanzleien meinst du...?
wäre dankbar für tipps. damit ich diese dann möglichst aussortiere bei der bewerbung, bin nämlich leider auch nicht mit voller kriegsbemalung ausgestattet
welche beiden standorte sind es und welche kanzleien meinst du...?
wäre dankbar für tipps. damit ich diese dann möglichst aussortiere bei der bewerbung, bin nämlich leider auch nicht mit voller kriegsbemalung ausgestattet