27.09.2021, 08:46
Guten Morgen!
Gestern kam es in Berlin vermehrt zu der Situation, dass keine Stimmzettel mehr vorhanden waren und die Menschen stundenlang warten mussten. Ich habe ehrlicherweise keine Ahnung wie das ausgegangen ist und ob Leute wirklich weggeschickt wurden.
Ich frage mich jetzt aber ob so etwas nicht auch die Basis für ein Wahlprüfverfahren sein könnte.
Vorangeschickt: Ich habe keine Ahnung von Staatsrecht und auf der Bundeswahlleiter Seite steht nur, dass die Rechte der Wählenden eingeschränkt worden sein müssen.
Mein erstes Gefühl wäre, dass man es nur bejahen kann, wenn Leute aktiv weggeschickt wurden.
Vielleicht habt ihr dazu Ideen :)
Gestern kam es in Berlin vermehrt zu der Situation, dass keine Stimmzettel mehr vorhanden waren und die Menschen stundenlang warten mussten. Ich habe ehrlicherweise keine Ahnung wie das ausgegangen ist und ob Leute wirklich weggeschickt wurden.
Ich frage mich jetzt aber ob so etwas nicht auch die Basis für ein Wahlprüfverfahren sein könnte.
Vorangeschickt: Ich habe keine Ahnung von Staatsrecht und auf der Bundeswahlleiter Seite steht nur, dass die Rechte der Wählenden eingeschränkt worden sein müssen.
Mein erstes Gefühl wäre, dass man es nur bejahen kann, wenn Leute aktiv weggeschickt wurden.
Vielleicht habt ihr dazu Ideen :)
27.09.2021, 09:09
Die Leute wurden nicht weggeschickt, sondern sollten (stundenlang) warten und konnten dann irgendwann doch noch wählen, nachdem die Berliner Verwaltung es geschafft hatte, Wahlzettel aus einem der Bundesländer mit funktionierender Verwaltung heranzuschaffen. Weil die Berliner Verwaltung dafür aber sehr lange benötigt hat (offenbar hatte zunächst niemand das Fax aus den betroffenen Wahlbüros bemerkt), war das dann erst deutlich nach eigentlichem Schluss der Wahllokale.
Da sind jetzt also einige verspätete Stimmen mit im Topf. Das ist eine Steilvorlage für eine Wahlürfungsbeschwerde.
Da sind jetzt also einige verspätete Stimmen mit im Topf. Das ist eine Steilvorlage für eine Wahlürfungsbeschwerde.
27.09.2021, 09:15
(27.09.2021, 08:46)Nrw_ref schrieb: Guten Morgen!
Gestern kam es in Berlin vermehrt zu der Situation, dass keine Stimmzettel mehr vorhanden waren und die Menschen stundenlang warten mussten. Ich habe ehrlicherweise keine Ahnung wie das ausgegangen ist und ob Leute wirklich weggeschickt wurden.
Ich frage mich jetzt aber ob so etwas nicht auch die Basis für ein Wahlprüfverfahren sein könnte.
Vorangeschickt: Ich habe keine Ahnung von Staatsrecht und auf der Bundeswahlleiter Seite steht nur, dass die Rechte der Wählenden eingeschränkt worden sein müssen.
Mein erstes Gefühl wäre, dass man es nur bejahen kann, wenn Leute aktiv weggeschickt wurden.
Vielleicht habt ihr dazu Ideen :)
Es draf niemand weggeschickt werden. Wer bis spätestens 18h am Wahllokal (in der Schlange) steht, darf wählen. Verzögerungen im Wahllokal – gleich welcher Art – gehen nicht zulasten der Wahlberechtigten, die pünktlich erschienen sind. Es zieht sich dann halt einfach alles bis später in den Abend. Ob trotzdem jemand weggeschickt wurde, weiß ich natürlich nicht. Das wäre rechtswidrig. In der Tagesschau konnt man aber auch sehen, dass Wahllokale deutlich darauf hingewiesen haben, dass alle wählen dürfen, die pünktlich da waren.
Fragen darf man sich aber sicherlich, ob ein Anstehen von 2 Stunden (und mehr?) zumutbar ist oder schon eine Einschränkung der Rechte bedeutet.
27.09.2021, 10:40
Oder wie es zu bewerten ist, dass dann schon die ersten Prognosen abrufbar sind, während andere noch in der Schlange stehen.
"Ah, der Armin hat das DIng sowieso versemmelt. Dann gehe ich doch jetzt lieber nach Hause als hier noch 2 Stunden zu warten."
"Ah, der Armin hat das DIng sowieso versemmelt. Dann gehe ich doch jetzt lieber nach Hause als hier noch 2 Stunden zu warten."
27.09.2021, 11:29
(27.09.2021, 09:15)FranzGans schrieb:(27.09.2021, 08:46)Nrw_ref schrieb: Guten Morgen!
Gestern kam es in Berlin vermehrt zu der Situation, dass keine Stimmzettel mehr vorhanden waren und die Menschen stundenlang warten mussten. Ich habe ehrlicherweise keine Ahnung wie das ausgegangen ist und ob Leute wirklich weggeschickt wurden.
Ich frage mich jetzt aber ob so etwas nicht auch die Basis für ein Wahlprüfverfahren sein könnte.
Vorangeschickt: Ich habe keine Ahnung von Staatsrecht und auf der Bundeswahlleiter Seite steht nur, dass die Rechte der Wählenden eingeschränkt worden sein müssen.
Mein erstes Gefühl wäre, dass man es nur bejahen kann, wenn Leute aktiv weggeschickt wurden.
Vielleicht habt ihr dazu Ideen :)
Es draf niemand weggeschickt werden. Wer bis spätestens 18h am Wahllokal (in der Schlange) steht, darf wählen. Verzögerungen im Wahllokal – gleich welcher Art – gehen nicht zulasten der Wahlberechtigten, die pünktlich erschienen sind. Es zieht sich dann halt einfach alles bis später in den Abend. Ob trotzdem jemand weggeschickt wurde, weiß ich natürlich nicht. Das wäre rechtswidrig. In der Tagesschau konnt man aber auch sehen, dass Wahllokale deutlich darauf hingewiesen haben, dass alle wählen dürfen, die pünktlich da waren.
Fragen darf man sich aber sicherlich, ob ein Anstehen von 2 Stunden (und mehr?) zumutbar ist oder schon eine Einschränkung der Rechte bedeutet.
Auf unbestimmte Zeit eng an eng mit Maske Schlange stehen, herzlichen Glückwunsch.
Berlin ist echt erbärmlich. Das Bundesland, indem die Polizei eine Warteschleife hat lol
27.09.2021, 11:48
(27.09.2021, 10:40)Gast schrieb: Oder wie es zu bewerten ist, dass dann schon die ersten Prognosen abrufbar sind, während andere noch in der Schlange stehen.
"Ah, der Armin hat das DIng sowieso versemmelt. Dann gehe ich doch jetzt lieber nach Hause als hier noch 2 Stunden zu warten."
Ja - auch das! Ich bin gespannt ob man da noch mehr von hört!
27.09.2021, 11:52
(27.09.2021, 09:15)FranzGans schrieb:(27.09.2021, 08:46)Nrw_ref schrieb: Guten Morgen!
Gestern kam es in Berlin vermehrt zu der Situation, dass keine Stimmzettel mehr vorhanden waren und die Menschen stundenlang warten mussten. Ich habe ehrlicherweise keine Ahnung wie das ausgegangen ist und ob Leute wirklich weggeschickt wurden.
Ich frage mich jetzt aber ob so etwas nicht auch die Basis für ein Wahlprüfverfahren sein könnte.
Vorangeschickt: Ich habe keine Ahnung von Staatsrecht und auf der Bundeswahlleiter Seite steht nur, dass die Rechte der Wählenden eingeschränkt worden sein müssen.
Mein erstes Gefühl wäre, dass man es nur bejahen kann, wenn Leute aktiv weggeschickt wurden.
Vielleicht habt ihr dazu Ideen :)
Es draf niemand weggeschickt werden. Wer bis spätestens 18h am Wahllokal (in der Schlange) steht, darf wählen. Verzögerungen im Wahllokal – gleich welcher Art – gehen nicht zulasten der Wahlberechtigten, die pünktlich erschienen sind. Es zieht sich dann halt einfach alles bis später in den Abend. Ob trotzdem jemand weggeschickt wurde, weiß ich natürlich nicht. Das wäre rechtswidrig. In der Tagesschau konnt man aber auch sehen, dass Wahllokale deutlich darauf hingewiesen haben, dass alle wählen dürfen, die pünktlich da waren.
Fragen darf man sich aber sicherlich, ob ein Anstehen von 2 Stunden (und mehr?) zumutbar ist oder schon eine Einschränkung der Rechte bedeutet.
Sehr gut! Dass darauf hingewiesen wurde hatte ich noch nicht gehört :)
Genau das frage ich mich auch. Grundsätzlich konnten sie ja noch wählen aber es war ja auch eine gewisse Zeit nicht klar, wie lange das dauert mit den neuen Stimmzetteln. Ich weiß auch nicht wie lange ich stehen geblieben wäre ?
27.09.2021, 17:26
Das Problem hatte man mit Briefwahl nicht. Oder regt sich jetzt hier wieder ein JUler auf, dass die CDU über 1 % weniger als die SPD hat und das Ergebnis deswegen ungerecht ist?
27.09.2021, 17:36
(27.09.2021, 17:26)Gast schrieb: Das Problem hatte man mit Briefwahl nicht. Oder regt sich jetzt hier wieder ein JUler auf, dass die CDU über 1 % weniger als die SPD hat und das Ergebnis deswegen ungerecht ist?
Die einzigen die sich aufregen sind die Linken und zT die Grünen weil sie in ihrer Berlin Bubble dachten sie hätten die Erstwähler sicher und jetzt haben die meisten von denen die FDP gewählt ??
Aber nein bei der Briefwahl habe ich ansonsten nichts von irgendwelchen Vorwürfen gehört.
Ich habe aber grad gelesen (aber unbestätigt) dass in einem Wahllokal gesagt wurde, dass nur einer der Stimmzettel fehlt (wohl Abgeordnetenhaus) und wenn man auf den verzichten würde könne man schon wählen. Das haben wohl auch manche gemacht.