27.09.2021, 13:08
(27.09.2021, 12:43)Sky schrieb:(27.09.2021, 11:15)Gast schrieb:(27.09.2021, 10:17)Sky schrieb:(27.09.2021, 09:39)Gast schrieb:(26.09.2021, 18:14)Gast schrieb: braucht man aber kein VB für. die justiz übertreibt gerne.finde es aber irgendwie weder fair noch logisch, dass man mit a/vb schneller eingeladen wird als zb mit vb/b - und kommt mir jetzt bitte nicht mit "Praktikerexamen" und so - diese Klausuren haben doch mit der Praxis nix zu tun.
zum Thema Sommerschlussverkauf: bei der Sta arbeiten doch superviele ohne VB im 2. ... also come on .. please ^^
NRW sagt hslt, dass dir Normalvoraussetzung 9P im 2. Examen sind, ohne, dass das erste große Bedeutung hat. Alles darunter, also ab 7.75 aufwärts mittlerweile, ist bereits eine Abweichung.
Es wäre eher mal schön länderübergreifend einheitliche Regeln zu schaffen.
jedem nrw Referendar wird in AGs etc
erzählt, dass 7.76 reichen.. Assessoren aus anderen Bundesländern wissen das natürlich nicht
Dann erleuchte ich dich mal mit einem Absatz von der HP der GenStA Hamm:
Da in der Regel einer geringen Zahl freier Stellen viele gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüberstehen, werden häufig nur Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben. Allerdings können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Examen weniger als 9,0 Punkte, jedoch mehr als 7,75 Punkte erreicht haben, bei Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn sie sich zusätzlich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen (Erlass des Justizministerium NRW vom 29.06.1999).
Ich, der "Ausländer" kann also lesen und wurde mit 9P im zweiten eingeladen. Wie sich dann aus dem Telefonat mit Hr. Schlecht ergab zählt, ich zitiere wortgetreu, "so gut wie allein das zweite Examen".
Herzlichen Dank ^^ ... meine Kritik richtet sich jedoch genau dagegen - dass das 1. auf einmal bumsegal ist ...
zu den 7.76 - das ist eben "Interna", die man als "Ausländer" wie du dich selbst bezeichnet, nicht kennen kann ! So gibt es in NRW zb während des Refs Anwerbegespräche, zu denen jemand mit einem "ausreichend" nicht eingeladen wird, alle ab b aber schon ... ich denke, NRW sollte dann den Leuten wenigstens nicht den Mund wässrig machen ..
Ich wünsche dir jedenfalls trotz deiner etwas unsympathischen Art viel Erfolg und hoffe, wir werden niemals Kollegen in der selben StA ^^-
27.09.2021, 14:42
Da das erste Examen auch zur (fachlichen) Eignung bzw. Befähigung gehört, dürfte eine Nichtberücksichtigung sicherlich auch angreifbar sein.
Zumindest in meiner Kammer (Beamtenrecht) gab es in der Vergangenheit bei Beamten und Notaren bereits ähnliche Konstellationen.
Zumindest in meiner Kammer (Beamtenrecht) gab es in der Vergangenheit bei Beamten und Notaren bereits ähnliche Konstellationen.
27.09.2021, 16:10
(27.09.2021, 13:08)Gast schrieb:(27.09.2021, 12:43)Sky schrieb:(27.09.2021, 11:15)Gast schrieb:(27.09.2021, 10:17)Sky schrieb:(27.09.2021, 09:39)Gast schrieb: finde es aber irgendwie weder fair noch logisch, dass man mit a/vb schneller eingeladen wird als zb mit vb/b - und kommt mir jetzt bitte nicht mit "Praktikerexamen" und so - diese Klausuren haben doch mit der Praxis nix zu tun.
zum Thema Sommerschlussverkauf: bei der Sta arbeiten doch superviele ohne VB im 2. ... also come on .. please ^^
NRW sagt hslt, dass dir Normalvoraussetzung 9P im 2. Examen sind, ohne, dass das erste große Bedeutung hat. Alles darunter, also ab 7.75 aufwärts mittlerweile, ist bereits eine Abweichung.
Es wäre eher mal schön länderübergreifend einheitliche Regeln zu schaffen.
jedem nrw Referendar wird in AGs etc
erzählt, dass 7.76 reichen.. Assessoren aus anderen Bundesländern wissen das natürlich nicht
Dann erleuchte ich dich mal mit einem Absatz von der HP der GenStA Hamm:
Da in der Regel einer geringen Zahl freier Stellen viele gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüberstehen, werden häufig nur Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben. Allerdings können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Examen weniger als 9,0 Punkte, jedoch mehr als 7,75 Punkte erreicht haben, bei Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn sie sich zusätzlich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen (Erlass des Justizministerium NRW vom 29.06.1999).
Ich, der "Ausländer" kann also lesen und wurde mit 9P im zweiten eingeladen. Wie sich dann aus dem Telefonat mit Hr. Schlecht ergab zählt, ich zitiere wortgetreu, "so gut wie allein das zweite Examen".
Herzlichen Dank ^^ ... meine Kritik richtet sich jedoch genau dagegen - dass das 1. auf einmal bumsegal ist ...
zu den 7.76 - das ist eben "Interna", die man als "Ausländer" wie du dich selbst bezeichnet, nicht kennen kann ! So gibt es in NRW zb während des Refs Anwerbegespräche, zu denen jemand mit einem "ausreichend" nicht eingeladen wird, alle ab b aber schon ... ich denke, NRW sollte dann den Leuten wenigstens nicht den Mund wässrig machen ..
Ich wünsche dir jedenfalls trotz deiner etwas unsympathischen Art viel Erfolg und hoffe, wir werden niemals Kollegen in der selben StA ^^-
Ach komm, man muss auch mal rau debattieren können im Internet. Ich greife dich nichtmal an, doch sollte man eben nur auf das Vertrauen, was auf den Einstellungsseiten steht.
Bumsegal ist das erste Examwn sicher nicht. Mit 4.0 hätte das bei mir nicht geklappt. Weit weg vom B bin ich aber auch nicht und ebenso spielt das Verhältnis SWP/ Staatsteil eine Rolle etc. Das Zweite ist eben für NRW das weit gewichtigere.
In anderen BL wird es wieder komplett anders gehandhabt mit keines unter 8, Summe 16 oder in Schleswig sogar noch i.d.R. doppel Prädikat, wohingegen Nds z.B. min 8P im Zweiten verlangt, es mir aber zugetragen wurde, dass man ohne 9P schon ein bomben erstes oft braucht.
Diese Vorgespräche gibt es auch in meinem BL. Auch bei uns wurde fehlleitende Werbung gemacht, sprich ab 8P auf jeden Fall bewerben etc, Bedarf ist riesig...
Hat sich auch als Fehlerhaft herausgestellt und mag sicher vor Corona noch etwas gegolten haben.
Allerdings sind das auch Aussagen von Leuten, die selbst nicht in der Einstellung sitzen.
27.09.2021, 16:43
(27.09.2021, 13:08)Gast schrieb:(27.09.2021, 12:43)Sky schrieb:(27.09.2021, 11:15)Gast schrieb:(27.09.2021, 10:17)Sky schrieb:(27.09.2021, 09:39)Gast schrieb: finde es aber irgendwie weder fair noch logisch, dass man mit a/vb schneller eingeladen wird als zb mit vb/b - und kommt mir jetzt bitte nicht mit "Praktikerexamen" und so - diese Klausuren haben doch mit der Praxis nix zu tun.
zum Thema Sommerschlussverkauf: bei der Sta arbeiten doch superviele ohne VB im 2. ... also come on .. please ^^
NRW sagt hslt, dass dir Normalvoraussetzung 9P im 2. Examen sind, ohne, dass das erste große Bedeutung hat. Alles darunter, also ab 7.75 aufwärts mittlerweile, ist bereits eine Abweichung.
Es wäre eher mal schön länderübergreifend einheitliche Regeln zu schaffen.
jedem nrw Referendar wird in AGs etc
erzählt, dass 7.76 reichen.. Assessoren aus anderen Bundesländern wissen das natürlich nicht
Dann erleuchte ich dich mal mit einem Absatz von der HP der GenStA Hamm:
Da in der Regel einer geringen Zahl freier Stellen viele gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüberstehen, werden häufig nur Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben. Allerdings können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Examen weniger als 9,0 Punkte, jedoch mehr als 7,75 Punkte erreicht haben, bei Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn sie sich zusätzlich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen (Erlass des Justizministerium NRW vom 29.06.1999).
Ich, der "Ausländer" kann also lesen und wurde mit 9P im zweiten eingeladen. Wie sich dann aus dem Telefonat mit Hr. Schlecht ergab zählt, ich zitiere wortgetreu, "so gut wie allein das zweite Examen".
Herzlichen Dank ^^ ... meine Kritik richtet sich jedoch genau dagegen - dass das 1. auf einmal bumsegal ist ...
zu den 7.76 - das ist eben "Interna", die man als "Ausländer" wie du dich selbst bezeichnet, nicht kennen kann ! So gibt es in NRW zb während des Refs Anwerbegespräche, zu denen jemand mit einem "ausreichend" nicht eingeladen wird, alle ab b aber schon ... ich denke, NRW sollte dann den Leuten wenigstens nicht den Mund wässrig machen ..
Ich wünsche dir jedenfalls trotz deiner etwas unsympathischen Art viel Erfolg und hoffe, wir werden niemals Kollegen in der selben StA ^^-
Auf welchen OLG-Bezirk bezieht sich das denn? Hab ich in Köln trotz – am Ende – Doppel-VB nichts von mitbekommen. Gegeben hat es eine offene Informationsveranstaltung für alle Interessierten. Und da wurde – zwar in sehr freundlichem Ton – deutlich gemacht, dass es ohne VB schon ganz, ganz viel Glück brauche. Und das seien dann Fälle von 8,8 oder 8,9.
Klar. In der AG wurde auch immer fleißig geworben. Aber nie konkret, weil man eben die Noten der Leute abwarten will.
27.09.2021, 16:47
(27.09.2021, 16:43)Murdoch schrieb:(27.09.2021, 13:08)Gast schrieb:(27.09.2021, 12:43)Sky schrieb:(27.09.2021, 11:15)Gast schrieb:(27.09.2021, 10:17)Sky schrieb: NRW sagt hslt, dass dir Normalvoraussetzung 9P im 2. Examen sind, ohne, dass das erste große Bedeutung hat. Alles darunter, also ab 7.75 aufwärts mittlerweile, ist bereits eine Abweichung.
Es wäre eher mal schön länderübergreifend einheitliche Regeln zu schaffen.
jedem nrw Referendar wird in AGs etc
erzählt, dass 7.76 reichen.. Assessoren aus anderen Bundesländern wissen das natürlich nicht
Dann erleuchte ich dich mal mit einem Absatz von der HP der GenStA Hamm:
Da in der Regel einer geringen Zahl freier Stellen viele gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüberstehen, werden häufig nur Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben. Allerdings können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Examen weniger als 9,0 Punkte, jedoch mehr als 7,75 Punkte erreicht haben, bei Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn sie sich zusätzlich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen (Erlass des Justizministerium NRW vom 29.06.1999).
Ich, der "Ausländer" kann also lesen und wurde mit 9P im zweiten eingeladen. Wie sich dann aus dem Telefonat mit Hr. Schlecht ergab zählt, ich zitiere wortgetreu, "so gut wie allein das zweite Examen".
Herzlichen Dank ^^ ... meine Kritik richtet sich jedoch genau dagegen - dass das 1. auf einmal bumsegal ist ...
zu den 7.76 - das ist eben "Interna", die man als "Ausländer" wie du dich selbst bezeichnet, nicht kennen kann ! So gibt es in NRW zb während des Refs Anwerbegespräche, zu denen jemand mit einem "ausreichend" nicht eingeladen wird, alle ab b aber schon ... ich denke, NRW sollte dann den Leuten wenigstens nicht den Mund wässrig machen ..
Ich wünsche dir jedenfalls trotz deiner etwas unsympathischen Art viel Erfolg und hoffe, wir werden niemals Kollegen in der selben StA ^^-
Auf welchen OLG-Bezirk bezieht sich das denn? Hab ich in Köln trotz – am Ende – Doppel-VB nichts von mitbekommen. Gegeben hat es eine offene Informationsveranstaltung für alle Interessierten. Und da wurde – zwar in sehr freundlichem Ton – deutlich gemacht, dass es ohne VB schon ganz, ganz viel Glück brauche. Und das seien dann Fälle von 8,8 oder 8,9.
Klar. In der AG wurde auch immer fleißig geworben. Aber nie konkret, weil man eben die Noten der Leute abwarten will.
Hamm
27.09.2021, 16:55
(27.09.2021, 16:10)Sky schrieb:(27.09.2021, 13:08)Gast schrieb:(27.09.2021, 12:43)Sky schrieb:(27.09.2021, 11:15)Gast schrieb:(27.09.2021, 10:17)Sky schrieb: NRW sagt hslt, dass dir Normalvoraussetzung 9P im 2. Examen sind, ohne, dass das erste große Bedeutung hat. Alles darunter, also ab 7.75 aufwärts mittlerweile, ist bereits eine Abweichung.
Es wäre eher mal schön länderübergreifend einheitliche Regeln zu schaffen.
jedem nrw Referendar wird in AGs etc
erzählt, dass 7.76 reichen.. Assessoren aus anderen Bundesländern wissen das natürlich nicht
Dann erleuchte ich dich mal mit einem Absatz von der HP der GenStA Hamm:
Da in der Regel einer geringen Zahl freier Stellen viele gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüberstehen, werden häufig nur Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben. Allerdings können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Examen weniger als 9,0 Punkte, jedoch mehr als 7,75 Punkte erreicht haben, bei Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn sie sich zusätzlich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen (Erlass des Justizministerium NRW vom 29.06.1999).
Ich, der "Ausländer" kann also lesen und wurde mit 9P im zweiten eingeladen. Wie sich dann aus dem Telefonat mit Hr. Schlecht ergab zählt, ich zitiere wortgetreu, "so gut wie allein das zweite Examen".
Herzlichen Dank ^^ ... meine Kritik richtet sich jedoch genau dagegen - dass das 1. auf einmal bumsegal ist ...
zu den 7.76 - das ist eben "Interna", die man als "Ausländer" wie du dich selbst bezeichnet, nicht kennen kann ! So gibt es in NRW zb während des Refs Anwerbegespräche, zu denen jemand mit einem "ausreichend" nicht eingeladen wird, alle ab b aber schon ... ich denke, NRW sollte dann den Leuten wenigstens nicht den Mund wässrig machen ..
Ich wünsche dir jedenfalls trotz deiner etwas unsympathischen Art viel Erfolg und hoffe, wir werden niemals Kollegen in der selben StA ^^-
Ach komm, man muss auch mal rau debattieren können im Internet. Ich greife dich nichtmal an, doch sollte man eben nur auf das Vertrauen, was auf den Einstellungsseiten steht.
Bumsegal ist das erste Examwn sicher nicht. Mit 4.0 hätte das bei mir nicht geklappt. Weit weg vom B bin ich aber auch nicht und ebenso spielt das Verhältnis SWP/ Staatsteil eine Rolle etc. Das Zweite ist eben für NRW das weit gewichtigere.
In anderen BL wird es wieder komplett anders gehandhabt mit keines unter 8, Summe 16 oder in Schleswig sogar noch i.d.R. doppel Prädikat, wohingegen Nds z.B. min 8P im Zweiten verlangt, es mir aber zugetragen wurde, dass man ohne 9P schon ein bomben erstes oft braucht.
Diese Vorgespräche gibt es auch in meinem BL. Auch bei uns wurde fehlleitende Werbung gemacht, sprich ab 8P auf jeden Fall bewerben etc, Bedarf ist riesig...
Hat sich auch als Fehlerhaft herausgestellt und mag sicher vor Corona noch etwas gegolten haben.
Allerdings sind das auch Aussagen von Leuten, die selbst nicht in der Einstellung sitzen.
Alles Gut ;) ... am Ende sitzen wir ja alle im gleichen Boot dieses bisweilen fragwürdigen Systems ... Also - viel Erfolg
27.09.2021, 16:58
(27.09.2021, 14:42)Gast schrieb: Da das erste Examen auch zur (fachlichen) Eignung bzw. Befähigung gehört, dürfte eine Nichtberücksichtigung sicherlich auch angreifbar sein.
Zumindest in meiner Kammer (Beamtenrecht) gab es in der Vergangenheit bei Beamten und Notaren bereits ähnliche Konstellationen.
Interessante Info - Vielen Dank - hast du zufällig eine Fundstelle ? Würde ich gerne mal lesen..
27.09.2021, 17:27
(27.09.2021, 16:55)Gast schrieb:(27.09.2021, 16:10)Sky schrieb:(27.09.2021, 13:08)Gast schrieb:(27.09.2021, 12:43)Sky schrieb:(27.09.2021, 11:15)Gast schrieb: jedem nrw Referendar wird in AGs etc
erzählt, dass 7.76 reichen.. Assessoren aus anderen Bundesländern wissen das natürlich nicht
Dann erleuchte ich dich mal mit einem Absatz von der HP der GenStA Hamm:
Da in der Regel einer geringen Zahl freier Stellen viele gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüberstehen, werden häufig nur Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben. Allerdings können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Examen weniger als 9,0 Punkte, jedoch mehr als 7,75 Punkte erreicht haben, bei Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn sie sich zusätzlich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen (Erlass des Justizministerium NRW vom 29.06.1999).
Ich, der "Ausländer" kann also lesen und wurde mit 9P im zweiten eingeladen. Wie sich dann aus dem Telefonat mit Hr. Schlecht ergab zählt, ich zitiere wortgetreu, "so gut wie allein das zweite Examen".
Herzlichen Dank ^^ ... meine Kritik richtet sich jedoch genau dagegen - dass das 1. auf einmal bumsegal ist ...
zu den 7.76 - das ist eben "Interna", die man als "Ausländer" wie du dich selbst bezeichnet, nicht kennen kann ! So gibt es in NRW zb während des Refs Anwerbegespräche, zu denen jemand mit einem "ausreichend" nicht eingeladen wird, alle ab b aber schon ... ich denke, NRW sollte dann den Leuten wenigstens nicht den Mund wässrig machen ..
Ich wünsche dir jedenfalls trotz deiner etwas unsympathischen Art viel Erfolg und hoffe, wir werden niemals Kollegen in der selben StA ^^-
Ach komm, man muss auch mal rau debattieren können im Internet. Ich greife dich nichtmal an, doch sollte man eben nur auf das Vertrauen, was auf den Einstellungsseiten steht.
Bumsegal ist das erste Examwn sicher nicht. Mit 4.0 hätte das bei mir nicht geklappt. Weit weg vom B bin ich aber auch nicht und ebenso spielt das Verhältnis SWP/ Staatsteil eine Rolle etc. Das Zweite ist eben für NRW das weit gewichtigere.
In anderen BL wird es wieder komplett anders gehandhabt mit keines unter 8, Summe 16 oder in Schleswig sogar noch i.d.R. doppel Prädikat, wohingegen Nds z.B. min 8P im Zweiten verlangt, es mir aber zugetragen wurde, dass man ohne 9P schon ein bomben erstes oft braucht.
Diese Vorgespräche gibt es auch in meinem BL. Auch bei uns wurde fehlleitende Werbung gemacht, sprich ab 8P auf jeden Fall bewerben etc, Bedarf ist riesig...
Hat sich auch als Fehlerhaft herausgestellt und mag sicher vor Corona noch etwas gegolten haben.
Allerdings sind das auch Aussagen von Leuten, die selbst nicht in der Einstellung sitzen.
Alles Gut ;) ... am Ende sitzen wir ja alle im gleichen Boot dieses bisweilen fragwürdigen Systems ... Also - viel Erfolg
Ich finde es auch nicht toll, doch ich habe mich in den letzten Jahren schon zu oft darüber aufgeregt. Es bringt einfach nichts, weil wir es nicht in der Hand haben... und es gibt auch noch genug andere Arbeitgeber, die viel zu bieten haben.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
27.09.2021, 20:36
(27.09.2021, 16:58)Gast schrieb:(27.09.2021, 14:42)Gast schrieb: Da das erste Examen auch zur (fachlichen) Eignung bzw. Befähigung gehört, dürfte eine Nichtberücksichtigung sicherlich auch angreifbar sein.
Zumindest in meiner Kammer (Beamtenrecht) gab es in der Vergangenheit bei Beamten und Notaren bereits ähnliche Konstellationen.
Interessante Info - Vielen Dank - hast du zufällig eine Fundstelle ? Würde ich gerne mal lesen..
Unsere Entscheidung (VG) zu einem Beamten ist unveröffentlicht. Aber wir haben auf unterschiedliche Entscheidungen des BGH zu Notarsachen verwiesen.
Z.B. BGH Beschluss v. 22.03.2004 - NotZ 20/03:
Ohne daß insoweit auf alle weiteren Einzelheiten eingegangen zu werden braucht, trifft jedenfalls die Beanstandung des Antragstellers zu, daß die Antragsgegnerin von ihrem - an sich zutreffenden - Ausgangspunkt, daß es in erster Linie auf das Ergebnis der Zweiten juristischen Staatsprüfung ankam (§ 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO), nicht wenigstens (ausdrücklich) in Betracht gezogen und erwogen hat, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das - überragende - Ergebnis des Antragstellers im Ersten Staatsexamen zur Abrundung des Leistungsvergleichs mit einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 58/92 - DNotZ 1994, 332, 333). Diese Möglichkeit - und damit eine Sicht, wonach der Antragsteller (mindestens) gleichwertig mit der weiteren Beteiligten zu 1 hätte eingestuft werden können - drängte sich hier jedenfalls so auf, daß die Justizverwaltung sich mit diesem Gesichtspunkt hätte näher auseinandersetzen müssen.
27.09.2021, 21:23
(27.09.2021, 20:36)Gast schrieb:(27.09.2021, 16:58)Gast schrieb:(27.09.2021, 14:42)Gast schrieb: Da das erste Examen auch zur (fachlichen) Eignung bzw. Befähigung gehört, dürfte eine Nichtberücksichtigung sicherlich auch angreifbar sein.
Zumindest in meiner Kammer (Beamtenrecht) gab es in der Vergangenheit bei Beamten und Notaren bereits ähnliche Konstellationen.
Interessante Info - Vielen Dank - hast du zufällig eine Fundstelle ? Würde ich gerne mal lesen..
Unsere Entscheidung (VG) zu einem Beamten ist unveröffentlicht. Aber wir haben auf unterschiedliche Entscheidungen des BGH zu Notarsachen verwiesen.
Z.B. BGH Beschluss v. 22.03.2004 - NotZ 20/03:
Ohne daß insoweit auf alle weiteren Einzelheiten eingegangen zu werden braucht, trifft jedenfalls die Beanstandung des Antragstellers zu, daß die Antragsgegnerin von ihrem - an sich zutreffenden - Ausgangspunkt, daß es in erster Linie auf das Ergebnis der Zweiten juristischen Staatsprüfung ankam (§ 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO), nicht wenigstens (ausdrücklich) in Betracht gezogen und erwogen hat, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das - überragende - Ergebnis des Antragstellers im Ersten Staatsexamen zur Abrundung des Leistungsvergleichs mit einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 58/92 - DNotZ 1994, 332, 333). Diese Möglichkeit - und damit eine Sicht, wonach der Antragsteller (mindestens) gleichwertig mit der weiteren Beteiligten zu 1 hätte eingestuft werden können - drängte sich hier jedenfalls so auf, daß die Justizverwaltung sich mit diesem Gesichtspunkt hätte näher auseinandersetzen müssen.
Dankeschön...