25.09.2021, 15:58
Was macht eine <4 Punkte Klausur so aus?
Falscher Tenor?
Rücktritt trotz Vollendung geprüft?
Schlechte Sprache?
Falscher Tenor?
Rücktritt trotz Vollendung geprüft?
Schlechte Sprache?
25.09.2021, 16:59
Falscher Tenor reicht idR nicht, wenn du konsequent und folgerichtig alles ausgearbeitet hast.
25.09.2021, 17:06
Keine E-Gründe
25.09.2021, 17:15
Verletzung des Abstraktionsprinzips
25.09.2021, 17:17
Wenn du Wohnungseinbruchsdiebstahl mit 1Bruch abkürzst, oder meinst, wegen des 1Bruchs handelt es sich um ein eigenhändiges Delikt, bei dem die Zurechnung nach § 25 II StGB ausscheidet.
25.09.2021, 17:31
(25.09.2021, 15:58)Bearbeiter schrieb: Was macht eine <4 Punkte Klausur so aus?
Falscher Tenor?
Rücktritt trotz Vollendung geprüft?
Schlechte Sprache?
Tenor ist doch ne urban legend oder? Alle AG-Leiter, die ich hatte, haben da 1-3 Punkte für gegeben oder abgezogen, wobei es nur falsch war, wenn der Tenor in sich Fehler hatte, also z.B. nicht vollstreckbar. Schlechten Gesamteindruck eingepreist kommt man dann vllt nicht mehr auf 9, aber nur deshalb 3?
Ich denke: Konstellation nicht erkannt. Man schreibt irgendwie ein Urteil, weil man § 91a ZPO nicht erkannt hat und verbringt dann noch 2 Stunden mit einem nicht enthaltenen materiellen Problem oder man prüft lang und breit das Straßenrecht und alle Normen, obwohl es um ne Baugenehmigung ging.
25.09.2021, 17:38
Man biegt halt irgendwo falsch ab und prüft danach nur noch nichts gefragtes. Dafür kann es dann keine Punkte geben.
Oder man verfehlt übersieht Standardbegriffe, wie z.B. übersieht in einer Baurechtsklausur das subjektivierte Rücksichtnahmegebot und Gebietserhaltungsanspruch oder etwas ähnlich offensichtliches.
Manche Klausuren sind auch so "einfach" gedacht von der Aufgabenstellung her, dass extrem pingelig bewertet werden muss, damit überhaupt jemand durchfällt. Da genügen dann schon ein paar Abweichungen von der Musterlösung..
Oder man verfehlt übersieht Standardbegriffe, wie z.B. übersieht in einer Baurechtsklausur das subjektivierte Rücksichtnahmegebot und Gebietserhaltungsanspruch oder etwas ähnlich offensichtliches.
Manche Klausuren sind auch so "einfach" gedacht von der Aufgabenstellung her, dass extrem pingelig bewertet werden muss, damit überhaupt jemand durchfällt. Da genügen dann schon ein paar Abweichungen von der Musterlösung..
25.09.2021, 19:49
(25.09.2021, 17:38)der_david schrieb: Man biegt halt irgendwo falsch ab und prüft danach nur noch nichts gefragtes. Dafür kann es dann keine Punkte geben.
Oder man verfehlt übersieht Standardbegriffe, wie z.B. übersieht in einer Baurechtsklausur das subjektivierte Rücksichtnahmegebot und Gebietserhaltungsanspruch oder etwas ähnlich offensichtliches.
Manche Klausuren sind auch so "einfach" gedacht von der Aufgabenstellung her, dass extrem pingelig bewertet werden muss, damit überhaupt jemand durchfällt. Da genügen dann schon ein paar Abweichungen von der Musterlösung..
Abweichungen von der Musterlösung langen nie fürs Nichtbestehen. Bei mir landet man unter 4 Punkten wenn die Grundlagen in Summe nicht beherrscht werden. Knapp die Hälfte der Arbeiten arbeitet im Schnitt ohne jedwede Obersätze und Struktur, die schaffen es in der Regel nicht auf 4 Punkte.
26.09.2021, 07:56
(25.09.2021, 17:38)der_david schrieb: Man biegt halt irgendwo falsch ab und prüft danach nur noch nichts gefragtes. Dafür kann es dann keine Punkte geben.
Oder man verfehlt übersieht Standardbegriffe, wie z.B. übersieht in einer Baurechtsklausur das subjektivierte Rücksichtnahmegebot und Gebietserhaltungsanspruch oder etwas ähnlich offensichtliches.
Manche Klausuren sind auch so "einfach" gedacht von der Aufgabenstellung her, dass extrem pingelig bewertet werden muss, damit überhaupt jemand durchfällt. Da genügen dann schon ein paar Abweichungen von der Musterlösung..
Einzig sinnvoller Beitrag hier. Peinlicherweise falle ich (vor allem im Zivilrecht) häufig durch. Die anderen Fächer klappen ganz gut. Im Zivilrecht "erwische" ich einfach nie die richtige Lösung. Dadurch schreibe ich nicht die Dinge hin, die Punkte bringen, sondern andere Dinge, die zwar als Folgefehler richtig wären, Punkte für Folgefehler gibt es aber meines Wissens gar nicht. Ich prüfe also im Prozessualen z. B. sozusagen eine andere Klageänderung, die es so in der Musterlösung gar nicht gibt oder materiell eine Anspruchsgrundlage zu einer Sache, die in der Musterlösung keine Rolle spielt. Das verzerrt dann einerseits die Schwerpunkte und vor allem habe ich andererseits vor dem Falsch-Abbiegen nicht genug Punkte für die 4-Punkte-Hürde gesammelt. Dass die Durchfaller so unterirdische Klausuren abgeben, in denen quasi alles Kraut und Rüben ist oder so schwere Fehler drin sind, dass z. B. der Tenor ganz falsch formuliert ist oder die Formalia katastrophal oder auch die ganzen Entscheidungsgründe oder der Tatbestand fehlen, halte ich für ein Gerücht. Ich befinde mich gerade im Ergänzungsvorbereitungsdienst und niemand gibt solche Klausuren ab. Trotzdem landen wir alle regelmäßig unter 4.
Deswegen wundert mich der Beitrag direkt über mir sehr. Leider kann ich eine solch kulante Korrekturpraxis von mir und auch meinen Leidensgenossen im EVD nicht bestätigen.
26.09.2021, 09:58
(25.09.2021, 19:49)Gast schrieb:(25.09.2021, 17:38)der_david schrieb: Man biegt halt irgendwo falsch ab und prüft danach nur noch nichts gefragtes. Dafür kann es dann keine Punkte geben.
Oder man verfehlt übersieht Standardbegriffe, wie z.B. übersieht in einer Baurechtsklausur das subjektivierte Rücksichtnahmegebot und Gebietserhaltungsanspruch oder etwas ähnlich offensichtliches.
Manche Klausuren sind auch so "einfach" gedacht von der Aufgabenstellung her, dass extrem pingelig bewertet werden muss, damit überhaupt jemand durchfällt. Da genügen dann schon ein paar Abweichungen von der Musterlösung..
Abweichungen von der Musterlösung langen nie fürs Nichtbestehen. Bei mir landet man unter 4 Punkten wenn die Grundlagen in Summe nicht beherrscht werden. Knapp die Hälfte der Arbeiten arbeitet im Schnitt ohne jedwede Obersätze und Struktur, die schaffen es in der Regel nicht auf 4 Punkte.
Mir wurde auch immer wieder gesagt, dass wenn man sauber arbeitet und subsumiert, dann findet man die Probleme und hat Struktur. Ansonsten übersieht man die Probleme oder neigt eben dazu, diese zu übergehen. So ist es bei mir tatsächlich. insbesondere im Strafrecht.
Aber ich schaffe es irgendwie nicht das zu verbessern.
Ich versuche dann sauberer zu arbeiten und dann ist es auch alles zu lang bei unproblematischen Stellen, weil ich die Probleme trotzdem nicht immer erkenne.
Das wird dann oft noch schlechter bewertet als ohne „sauberes arbeiten“.
Die richtige Anwendung der Technik lernen wir leider gar nicht. Wie man sie lernen oder üben kann wird auch nicht vermittelt.
Bisher bleibt mir nur das Klausurenschreiben zum üben und dann stehen da diese „Floskeln“ wie sauberer arbeiten. Urteilstil oder subsumieren… Ich bräuchte aber oft mehr Erläuterung.
Bisher hat mir nur ein einziger Richter in einer ZwangsvollstreckungsKlausur eine tolle Erklärung geliefert. Seither schreib ich 9-12 Punkte in ZVR Klausuren.
Er hat mir genau anhand meiner Fehler Beispiele hingeschrieben, wie ich das besser hätte formulieren und aufbauen sollen. Und Tipps gegeben. Erst da hab ich zb gecheckt, dass man bei Schwerpunkten die Paragrafen einfach aus dem Gesetz abschreibt….der Tipp wäre so einfach zu geben. Bisher hat das kein Korrektor oder AG Leiter gesagt. Hielten sie sicher für klar. Ist es aber nicht.



