25.09.2021, 13:43
(25.09.2021, 11:58)Berlin287 schrieb:Hhm also doch möglich?(25.09.2021, 11:45)Gast! schrieb: Kann denn § 222 StGB richtig sein? Also fahrlässige Mittäterschaft? erscheint mir komisch, da der Tatplan ja ausdrücklich darauf gerichtet war, erhebliche Schäden bei Nguyen zu vermeiden ...
Mittäterschaft spielt bei FL natürlich keine Rolle, da hast Recht.
Bei FL ist m.E. der Anknüpfungspunkt der Vorgang zuvor: Ins Haus locken unter Vorwand, die Folgen sind ja objektiv voraussehbar.

25.09.2021, 13:44
(25.09.2021, 10:53)Gast schrieb:(25.09.2021, 10:45)GastB schrieb: Kann sich denn einer erinnern, welche Tatbestände alles ausgeschlossen waren ? Hab den Ausschluss zwar zu Beginn gelesen und auf dem Schirm gehabt…dann ist’s im223 - 231 raus, keine 239a /b, 263a
Eifer des Gefechts untergegangen und habe 227 und auch 222 geprüft und bejaht…aber um ehrlich zu sein hätte ich die versuchte räuberische Erpressung hinsichtlich des Geldes auch so nicht erkanntaber hatte irgendwie im Gefühl, dass da irgendwas faul ist und der Rücktritt irgendwie Bedeutung hat
dh 222 war richtig.
man könnte noch 263 prüfen (keine VV), und 202a (keine Umgehung)
Ok vielen Dank…ich hoffe die Prüfung des schweren Raubes allein reicht auch zum bestehen

25.09.2021, 16:17
(25.09.2021, 13:44)GastB schrieb:(25.09.2021, 10:53)Gast schrieb:(25.09.2021, 10:45)GastB schrieb: Kann sich denn einer erinnern, welche Tatbestände alles ausgeschlossen waren ? Hab den Ausschluss zwar zu Beginn gelesen und auf dem Schirm gehabt…dann ist’s im223 - 231 raus, keine 239a /b, 263a
Eifer des Gefechts untergegangen und habe 227 und auch 222 geprüft und bejaht…aber um ehrlich zu sein hätte ich die versuchte räuberische Erpressung hinsichtlich des Geldes auch so nicht erkanntaber hatte irgendwie im Gefühl, dass da irgendwas faul ist und der Rücktritt irgendwie Bedeutung hat
dh 222 war richtig.
man könnte noch 263 prüfen (keine VV), und 202a (keine Umgehung)
Ok vielen Dank…ich hoffe die Prüfung des schweren Raubes allein reicht auch zum bestehen
Davon gehe ich aus. Es gab in dieser Klausur doch auch viele prozessuale bzw. verfahrensrechtliche Probleme. Das kann doch nicht an einer knappen Sachrüge scheitern! :)
Nur noch zwei Klausuren, wir schaffen das!

25.09.2021, 20:06
(25.09.2021, 16:17)RevGast schrieb:(25.09.2021, 13:44)GastB schrieb:(25.09.2021, 10:53)Gast schrieb:(25.09.2021, 10:45)GastB schrieb: Kann sich denn einer erinnern, welche Tatbestände alles ausgeschlossen waren ? Hab den Ausschluss zwar zu Beginn gelesen und auf dem Schirm gehabt…dann ist’s im223 - 231 raus, keine 239a /b, 263a
Eifer des Gefechts untergegangen und habe 227 und auch 222 geprüft und bejaht…aber um ehrlich zu sein hätte ich die versuchte räuberische Erpressung hinsichtlich des Geldes auch so nicht erkanntaber hatte irgendwie im Gefühl, dass da irgendwas faul ist und der Rücktritt irgendwie Bedeutung hat
dh 222 war richtig.
man könnte noch 263 prüfen (keine VV), und 202a (keine Umgehung)
Ok vielen Dank…ich hoffe die Prüfung des schweren Raubes allein reicht auch zum bestehen
Davon gehe ich aus. Es gab in dieser Klausur doch auch viele prozessuale bzw. verfahrensrechtliche Probleme. Das kann doch nicht an einer knappen Sachrüge scheitern! :)
Nur noch zwei Klausuren, wir schaffen das!
Ich hoffe es sehr


27.09.2021, 14:44
fuck ey.. vergessen vor der zulässigkeit in den e-gründen 87,II, III, 101 II den satz für den einzelrichter aufzuschreiben...
hab das noch skizziert...
ist nicht mega schlimm sowas oder
hab das noch skizziert...
ist nicht mega schlimm sowas oder
27.09.2021, 15:03
(27.09.2021, 14:44)rip strafrecht schrieb: fuck ey.. vergessen vor der zulässigkeit in den e-gründen 87,II, III, 101 II den satz für den einzelrichter aufzuschreiben...
hab das noch skizziert...
ist nicht mega schlimm sowas oder
glaube nicht, dass es schlimm ist. ist nur schade, weils direkt der erste eindruck im rahmen der entscheidungsgründe ist. wenn du danach glänzt sollte es deine note aber nicht großartig beeinflussen :)
27.09.2021, 15:16
Das ist wohl im Wesentlichen unsere Klausur: VG Berlin, Urteil vom 15. Januar 2021 – 4 K 160/20 –, juris
27.09.2021, 15:21
War nicht bei uns die 2-wöchige Wiedereinsetzungsfrist schon abgelaufen am 5.?
27.09.2021, 15:22
Fuck, ich hatte die richtige Tendenz aber doch ein bescheidungsurteil gemacht ???
27.09.2021, 15:22