21.09.2021, 10:37
Kürzlich gab es auf der LTO-Onlinemesse eine kurze Frage-Antwort-Veranstaltung Rund ums Examen mit Herrn Dr. Wamser aus Hessen. Er prüft dort schon seit vielen Jahren. Für mich als Ref. waren seine Informationen absolut nutzlos und ich habe mich an der stelle gefragt, wofür ein solcher Quatsch eigentlich immer veranstaltet wird. Was macht eine gute Klausur aus? "Eigene Argumentation". Das hat er gefühlte hundert Mal gesagt, und sicherlich stimmt es. Natürlich weiß das aber jeder und daran scheitert es auch nicht. Es scheitert in vielen Fällen an Zeit, richtigem Lösungsansatz und einem Mangel an Wissen.
Noch besser war die Antwort auf die Frage, was man alles im Ref. hinsichtlich mat. Recht weglassen sollte. Seine Antwort war allen ernstes, dass man alles, was man fürs erste Examen konnte, auch für das zweite können muss. Jeder weiß, dass das nicht stimmt. Im Strafrecht möchte keiner hören, dass es im Haustyrannenmord auch mal der "verwerfliche Vertrauensbruch" vertreten wurde. Das Bereicherungsrecht muss sicherlich auch nicht in dem Umfang beherrscht werden, wie es fürs erste Examen wünschenswert ist.
Meine Frage ist eigentlich nur: Sind solche "Tipps" nicht eigentlich teilweise nutzlos und ggf. kontraproduktiv? Gibt es andere Tipps, die man ignorieren sollte?
Noch besser war die Antwort auf die Frage, was man alles im Ref. hinsichtlich mat. Recht weglassen sollte. Seine Antwort war allen ernstes, dass man alles, was man fürs erste Examen konnte, auch für das zweite können muss. Jeder weiß, dass das nicht stimmt. Im Strafrecht möchte keiner hören, dass es im Haustyrannenmord auch mal der "verwerfliche Vertrauensbruch" vertreten wurde. Das Bereicherungsrecht muss sicherlich auch nicht in dem Umfang beherrscht werden, wie es fürs erste Examen wünschenswert ist.
Meine Frage ist eigentlich nur: Sind solche "Tipps" nicht eigentlich teilweise nutzlos und ggf. kontraproduktiv? Gibt es andere Tipps, die man ignorieren sollte?
21.09.2021, 10:54
Ich denke so pauschal kann man nicht sagen, welche Tipps man igonieren sollte oder welche nutzlos sind. Denn manche Tipps funktionieren für manche besser und für andere schlechter. Klar kommt es im 2. Examen nicht mehr auf die 3. Mindermeinung aus dem Strafrecht an, wahrscheinlich war aber einfach gemeint, dass man materiell-rechtlich einfach mit allem rechnen muss, dann aber eben nicht so vertieft wie im ersten Examen. Natürlich kann immer eine Ausnahme kommen, damit muss man rechnen.
Wichtiger ist vielleicht daher, welche Tipps eher sinnvoll erscheinen, als nutzlos. Und da kann man nur immer wieder sagen: Klausuren schreiben! Zudem frühzeitig üben mit den Kommentaren zu arbeiten, dann erledigt sich das Lernen von Detailwissen zum Bereicherungsrecht nämlich auch ganz von alleine - was man wissen muss, steht ja im Kommentar.
Wichtiger ist vielleicht daher, welche Tipps eher sinnvoll erscheinen, als nutzlos. Und da kann man nur immer wieder sagen: Klausuren schreiben! Zudem frühzeitig üben mit den Kommentaren zu arbeiten, dann erledigt sich das Lernen von Detailwissen zum Bereicherungsrecht nämlich auch ganz von alleine - was man wissen muss, steht ja im Kommentar.
21.09.2021, 11:10
(21.09.2021, 10:37)Gast schrieb: Kürzlich gab es auf der LTO-Onlinemesse eine kurze Frage-Antwort-Veranstaltung Rund ums Examen mit Herrn Dr. Wamser aus Hessen. Er prüft dort schon seit vielen Jahren. Für mich als Ref. waren seine Informationen absolut nutzlos und ich habe mich an der stelle gefragt, wofür ein solcher Quatsch eigentlich immer veranstaltet wird. Was macht eine gute Klausur aus? "Eigene Argumentation". Das hat er gefühlte hundert Mal gesagt, und sicherlich stimmt es. Natürlich weiß das aber jeder und daran scheitert es auch nicht. Es scheitert in vielen Fällen an Zeit, richtigem Lösungsansatz und einem Mangel an Wissen.
Noch besser war die Antwort auf die Frage, was man alles im Ref. hinsichtlich mat. Recht weglassen sollte. Seine Antwort war allen ernstes, dass man alles, was man fürs erste Examen konnte, auch für das zweite können muss. Jeder weiß, dass das nicht stimmt. Im Strafrecht möchte keiner hören, dass es im Haustyrannenmord auch mal der "verwerfliche Vertrauensbruch" vertreten wurde. Das Bereicherungsrecht muss sicherlich auch nicht in dem Umfang beherrscht werden, wie es fürs erste Examen wünschenswert ist.
Meine Frage ist eigentlich nur: Sind solche "Tipps" nicht eigentlich teilweise nutzlos und ggf. kontraproduktiv? Gibt es andere Tipps, die man ignorieren sollte?
Zu deiner Frage: wessen Examina schon lange zurückliegen, der kann sich vielleicht nicht mehr erinnern, wie wichtig das Beherrschen bestimmter Theorien im 1. Examen war, die im 2. Examen wegen mangelnder Praxistauglichkeit völlig nutzlos sind. Für den ist „alles irgendwie Grundlagenwissen und wichtig“. Das mit der guten Argumentation wiederum stimmt natürlich…dass die tatsächliche Leistung aber darin besteht, unter enormem Zeitdruck den richtigen Lösungsweg herzuleiten, um an der richtigen Stelle die richtigen Argumente bringen zu können, wird von alteingesessenen Praktikern scheinbar gern wieder „vergessen“.
Als Teilnehmer solcher Veranstaltungen sollte man das einfach im Hinterkopf behalten. Glücklicherweise wissen es die Kaiseraner meist besser, sei es durch Klausurspione oder Prüfungsanfechtungen. Es macht eben schon einen Unterschied, ob jemand Dienst nach Vorschrift zu Ausbildungszwecken betreibt, oder ob ein Geschäftsmodell darauf beruht, eine den aktuellen Ausbildungsanforderungen entsprechende Klausurvorbereitung zu gewährleisten.
Darüber hinaus finde ich es schwierig, allgemeingültig nutzlose Tipps zu beschreiben. Jeder ist anders, lernt anders, hat andere Ansprüche und Vorkenntnisse, und geht vor allem mit einer anderen psychischen Grundverfassung ins Ref. Gerade über Letzteres wird so gut wie nie gesprochen, obwohl es für den Examenserfolg so immens wichtig ist.
Für mich hat sich z.B. als völlig nutzlos herausgestellt, dass mein damaliger AG-Leiter empfohlen hat, zum Ende jeder Station die einschlägigen Lehrbücher im Umfang à la Anders Gehle durchzuarbeiten. Diesen Tipp habe ich ignoriert, denn mich hätte jede Tätigkeit über die Stationsarbeit und AG-Vor- und Nachbereitung dermaßen gestresst, dass ich womöglich gar nichts mehr auf die Reihe gekriegt hätte. Das ist aber mein ganz individuelles Problem gewesen. In den Klausuren des 2. Examens hat sich nun gezeigt, dass bei mir für bestimmte grundlegende Abläufe im Zivilprozess scheinbar überhaupt kein Grundverständnis vorhanden ist. Eine konsequente Arbeit am Lehrbuch hätte da sicher geholfen…war aber in meinem Fall einfach nicht machbar.
21.09.2021, 11:14
(21.09.2021, 10:54)Gast23 schrieb: Ich denke so pauschal kann man nicht sagen, welche Tipps man igonieren sollte oder welche nutzlos sind. Denn manche Tipps funktionieren für manche besser und für andere schlechter. Klar kommt es im 2. Examen nicht mehr auf die 3. Mindermeinung aus dem Strafrecht an, wahrscheinlich war aber einfach gemeint, dass man materiell-rechtlich einfach mit allem rechnen muss, dann aber eben nicht so vertieft wie im ersten Examen. Natürlich kann immer eine Ausnahme kommen, damit muss man rechnen.
Wichtiger ist vielleicht daher, welche Tipps eher sinnvoll erscheinen, als nutzlos. Und da kann man nur immer wieder sagen: Klausuren schreiben! Zudem frühzeitig üben mit den Kommentaren zu arbeiten, dann erledigt sich das Lernen von Detailwissen zum Bereicherungsrecht nämlich auch ganz von alleine - was man wissen muss, steht ja im Kommentar.
Ich denke dass z.B. der Hinweis auf die "Arbeit mit den Kommentaren" ein enorm wichtiger und hilfreicher ist, den ich aber von Prüfern so nie explizit gehört habe. Das ist etwas, was sich in der Tat planen lässt: Ich kenne mich im T/P grob aus, weiß etwa wo ich was finde. Das hilft enorm, wie jeder schon aus dem Deutschunterricht weiß, wenn es um eine Lektüre ging die man sehr gut beherrscht hat, jetzt natürlich im makro gesprochen.
Sachen wie "das mat. R. genauso wie im ersten" lernen möchte ich ehrlichgesagt auch nicht gut reden, da ja "alles kommen kann". Das wissen wir als Juristen. Es kann immer alles kommen und passieren. Aber das bedeutet ja nicht, dass wir alles lernen, sondern dass wir versuchen, mit allem am Ende irgendwie umzugehen.
21.09.2021, 11:57
Früh genug anfangen ist wahrscheinlich der beste Tipp. Klar, man braucht nicht alles, aber setzt sich erfahrungsgemäß unter Druck, wenn man zum Ende der Vorbereitungen noch viele Lücken sieht. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass man am Ende immer schlauer ist. Mit dem Wissen von heute, hätte ich mich zu Beginn des Examens anders vorbereitet. Das kann ich aber nur sagen, weil ich jetzt um einiges schlauer bin, was ich aber nicht wäre, wenn ich mich anders vorbereitet hätte.
21.09.2021, 13:25
(21.09.2021, 11:10)Gast schrieb:(21.09.2021, 10:37)Gast schrieb: Kürzlich gab es auf der LTO-Onlinemesse eine kurze Frage-Antwort-Veranstaltung Rund ums Examen mit Herrn Dr. Wamser aus Hessen. Er prüft dort schon seit vielen Jahren. Für mich als Ref. waren seine Informationen absolut nutzlos und ich habe mich an der stelle gefragt, wofür ein solcher Quatsch eigentlich immer veranstaltet wird. Was macht eine gute Klausur aus? "Eigene Argumentation". Das hat er gefühlte hundert Mal gesagt, und sicherlich stimmt es. Natürlich weiß das aber jeder und daran scheitert es auch nicht. Es scheitert in vielen Fällen an Zeit, richtigem Lösungsansatz und einem Mangel an Wissen.
Noch besser war die Antwort auf die Frage, was man alles im Ref. hinsichtlich mat. Recht weglassen sollte. Seine Antwort war allen ernstes, dass man alles, was man fürs erste Examen konnte, auch für das zweite können muss. Jeder weiß, dass das nicht stimmt. Im Strafrecht möchte keiner hören, dass es im Haustyrannenmord auch mal der "verwerfliche Vertrauensbruch" vertreten wurde. Das Bereicherungsrecht muss sicherlich auch nicht in dem Umfang beherrscht werden, wie es fürs erste Examen wünschenswert ist.
Meine Frage ist eigentlich nur: Sind solche "Tipps" nicht eigentlich teilweise nutzlos und ggf. kontraproduktiv? Gibt es andere Tipps, die man ignorieren sollte?
Zu deiner Frage: wessen Examina schon lange zurückliegen, der kann sich vielleicht nicht mehr erinnern, wie wichtig das Beherrschen bestimmter Theorien im 1. Examen war, die im 2. Examen wegen mangelnder Praxistauglichkeit völlig nutzlos sind. Für den ist „alles irgendwie Grundlagenwissen und wichtig“. Das mit der guten Argumentation wiederum stimmt natürlich…dass die tatsächliche Leistung aber darin besteht, unter enormem Zeitdruck den richtigen Lösungsweg herzuleiten, um an der richtigen Stelle die richtigen Argumente bringen zu können, wird von alteingesessenen Praktikern scheinbar gern wieder „vergessen“.
Als Teilnehmer solcher Veranstaltungen sollte man das einfach im Hinterkopf behalten. Glücklicherweise wissen es die Kaiseraner meist besser, sei es durch Klausurspione oder Prüfungsanfechtungen. Es macht eben schon einen Unterschied, ob jemand Dienst nach Vorschrift zu Ausbildungszwecken betreibt, oder ob ein Geschäftsmodell darauf beruht, eine den aktuellen Ausbildungsanforderungen entsprechende Klausurvorbereitung zu gewährleisten.
Darüber hinaus finde ich es schwierig, allgemeingültig nutzlose Tipps zu beschreiben. Jeder ist anders, lernt anders, hat andere Ansprüche und Vorkenntnisse, und geht vor allem mit einer anderen psychischen Grundverfassung ins Ref. Gerade über Letzteres wird so gut wie nie gesprochen, obwohl es für den Examenserfolg so immens wichtig ist.
Für mich hat sich z.B. als völlig nutzlos herausgestellt, dass mein damaliger AG-Leiter empfohlen hat, zum Ende jeder Station die einschlägigen Lehrbücher im Umfang à la Anders Gehle durchzuarbeiten. Diesen Tipp habe ich ignoriert, denn mich hätte jede Tätigkeit über die Stationsarbeit und AG-Vor- und Nachbereitung dermaßen gestresst, dass ich womöglich gar nichts mehr auf die Reihe gekriegt hätte. Das ist aber mein ganz individuelles Problem gewesen. In den Klausuren des 2. Examens hat sich nun gezeigt, dass bei mir für bestimmte grundlegende Abläufe im Zivilprozess scheinbar überhaupt kein Grundverständnis vorhanden ist. Eine konsequente Arbeit am Lehrbuch hätte da sicher geholfen…war aber in meinem Fall einfach nicht machbar.
Wieso bezeichnest du dann die Empfehlung deines AG Leiters als nutzlos, wenn du im Examen festgestellt hast, dass es dir geholfen hätte? Es scheint ja doch ein recht sinnvoller Tipp gewesen zu sein, den du einfach nicht befolgt hast.
21.09.2021, 13:38
Einen Fisch kann man auch nicht fragen, wie man ein guter Angler wird.
Bei uns hat ein Ausbilder und Prüfer ernsthaft gesagt dass wir die Kommentare im Examen nicht benutzen sollen sondern selbst etwas ausdenken. Das ist natürlich absoluter Müll.
Bei uns hat ein Ausbilder und Prüfer ernsthaft gesagt dass wir die Kommentare im Examen nicht benutzen sollen sondern selbst etwas ausdenken. Das ist natürlich absoluter Müll.
21.09.2021, 17:40
(21.09.2021, 13:25)Gast123__ schrieb:(21.09.2021, 11:10)Gast schrieb:(21.09.2021, 10:37)Gast schrieb: Kürzlich gab es auf der LTO-Onlinemesse eine kurze Frage-Antwort-Veranstaltung Rund ums Examen mit Herrn Dr. Wamser aus Hessen. Er prüft dort schon seit vielen Jahren. Für mich als Ref. waren seine Informationen absolut nutzlos und ich habe mich an der stelle gefragt, wofür ein solcher Quatsch eigentlich immer veranstaltet wird. Was macht eine gute Klausur aus? "Eigene Argumentation". Das hat er gefühlte hundert Mal gesagt, und sicherlich stimmt es. Natürlich weiß das aber jeder und daran scheitert es auch nicht. Es scheitert in vielen Fällen an Zeit, richtigem Lösungsansatz und einem Mangel an Wissen.
Noch besser war die Antwort auf die Frage, was man alles im Ref. hinsichtlich mat. Recht weglassen sollte. Seine Antwort war allen ernstes, dass man alles, was man fürs erste Examen konnte, auch für das zweite können muss. Jeder weiß, dass das nicht stimmt. Im Strafrecht möchte keiner hören, dass es im Haustyrannenmord auch mal der "verwerfliche Vertrauensbruch" vertreten wurde. Das Bereicherungsrecht muss sicherlich auch nicht in dem Umfang beherrscht werden, wie es fürs erste Examen wünschenswert ist.
Meine Frage ist eigentlich nur: Sind solche "Tipps" nicht eigentlich teilweise nutzlos und ggf. kontraproduktiv? Gibt es andere Tipps, die man ignorieren sollte?
Zu deiner Frage: wessen Examina schon lange zurückliegen, der kann sich vielleicht nicht mehr erinnern, wie wichtig das Beherrschen bestimmter Theorien im 1. Examen war, die im 2. Examen wegen mangelnder Praxistauglichkeit völlig nutzlos sind. Für den ist „alles irgendwie Grundlagenwissen und wichtig“. Das mit der guten Argumentation wiederum stimmt natürlich…dass die tatsächliche Leistung aber darin besteht, unter enormem Zeitdruck den richtigen Lösungsweg herzuleiten, um an der richtigen Stelle die richtigen Argumente bringen zu können, wird von alteingesessenen Praktikern scheinbar gern wieder „vergessen“.
Als Teilnehmer solcher Veranstaltungen sollte man das einfach im Hinterkopf behalten. Glücklicherweise wissen es die Kaiseraner meist besser, sei es durch Klausurspione oder Prüfungsanfechtungen. Es macht eben schon einen Unterschied, ob jemand Dienst nach Vorschrift zu Ausbildungszwecken betreibt, oder ob ein Geschäftsmodell darauf beruht, eine den aktuellen Ausbildungsanforderungen entsprechende Klausurvorbereitung zu gewährleisten.
Darüber hinaus finde ich es schwierig, allgemeingültig nutzlose Tipps zu beschreiben. Jeder ist anders, lernt anders, hat andere Ansprüche und Vorkenntnisse, und geht vor allem mit einer anderen psychischen Grundverfassung ins Ref. Gerade über Letzteres wird so gut wie nie gesprochen, obwohl es für den Examenserfolg so immens wichtig ist.
Für mich hat sich z.B. als völlig nutzlos herausgestellt, dass mein damaliger AG-Leiter empfohlen hat, zum Ende jeder Station die einschlägigen Lehrbücher im Umfang à la Anders Gehle durchzuarbeiten. Diesen Tipp habe ich ignoriert, denn mich hätte jede Tätigkeit über die Stationsarbeit und AG-Vor- und Nachbereitung dermaßen gestresst, dass ich womöglich gar nichts mehr auf die Reihe gekriegt hätte. Das ist aber mein ganz individuelles Problem gewesen. In den Klausuren des 2. Examens hat sich nun gezeigt, dass bei mir für bestimmte grundlegende Abläufe im Zivilprozess scheinbar überhaupt kein Grundverständnis vorhanden ist. Eine konsequente Arbeit am Lehrbuch hätte da sicher geholfen…war aber in meinem Fall einfach nicht machbar.
Wieso bezeichnest du dann die Empfehlung deines AG Leiters als nutzlos, wenn du im Examen festgestellt hast, dass es dir geholfen hätte? Es scheint ja doch ein recht sinnvoller Tipp gewesen zu sein, den du einfach nicht befolgt hast.
Ich bezeichne diesen Tipp als nutzlos, weil ich es in meinem damaligen Pensum (arbeitsintensive Station, nach längerer Pause zwischen 1. und 2. Examen mehr Nachholbedarf im materiellen Recht, mit dem Kaiser-Skript ZPO schon hinreichend viel zu lernen, Nebenjob, auf den ich finanziell angewiesen war…) nicht geschafft hätte. Und er deshalb für mich nutzlos war, weil wenn ich ihn befolgt hätte, mich das zu sehr unter Druck gesetzt hätte. Das war es mir zum damaligen Zeitpunkt einfach nicht wert.
Tipps „einfach nicht befolgen“ kann eben auch heißen, dass man sich und seiner psychischen Verfassung etwas Gutes tut, indem man sich nicht übermäßig viel vornimmt. Wir stecken halt alle in unterschiedlichen Lebenssituationen und sind in unterschiedlicher Weise belastbar. Was selbstredend nicht heißt, dass die Arbeit mit dem Lehrbuch (zusätzlich!) zum übrigen Pensum nicht grundsätzlich sinnvoll ist. Ich denke, dass das aus meinem vorherigen Beitrag auch recht deutlich hervorgeht.
21.09.2021, 18:07
Was Herrn Dr. Wamser angeht: Er hat mich 2019 in Marburg in der mündlichen Prüfung (Erstes Examen) geprüft. Wir hatten uns natürlich im Vorfeld mit den Protokollen versorgt und hatten über die gängigen Portale zig Protokolle von Prüfungen für das erste und zweite Examen von ihm vorliegen. Er hat oft geprüft und er prüft auch in allen drei Fächern. Er war der einzige Prüfer in unserer Kommission, der den Stoff für die Mündliche im Vorfeld nicht einschränken wollte. Aus Neugierde habe ich mir auch einige Protokolle von seinen Prüfungen für das zweite Examen durchgelesen. Mein Eindruck aus den Protokollen hatte sich dann auch in der eigenen Prüfung bestätigt. Er sucht sich sehr spezielle Sachen raus, prüft nie wiederholt in denselben Gebieten und er fragt so lange und tief nach, bis man nicht mehr weiter weiß. Bei mir ging es los mit dem Ortsvorsteher (Kommunalrecht). O-Ton der Protokolle war, man könne sich auf seine Prüfungen nicht vorbereiten, er würde eh etwas prüfen, an das man im Vorfeld nicht denken würde und er würde so lange nachbohren, bis man nicht mehr antworten könne. Die Noten sind auch dementsprechend nur in seltenen Fällen gut ausgefallen. Ich habe mich im Nachhinein gefragt, was er damit erreichen möchte. Würde ich ihn am liebsten auch mal persönlich fragen.
21.09.2021, 18:28
Wenn man nicht fragt, bis einer nicht mehr weiter weiß, kann man auch keine Note geben. M.E. ganz normal.