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  5. Beklagten (Gegner) nach Urteil anschreiben
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Beklagten (Gegner) nach Urteil anschreiben
Selbständiger Anwalt
Unregistered
 
#1
17.09.2021, 07:52
Hey, ich habe mal eine Frage (bisher haben sowas die Reno’s gemacht): ich habe durch Urteil für meinen Mandanten gewonnen. Jetzt will ich mit Hinweis aufs Urteil zumindest schonmal den Betrag der Hauptforderung vom Gegner holen (KFA für Gerichtskosten läuft parallel, dauert ja aber alles ne Weile). Wie “freundlich” schreibt ihr den Beklagten mit Hinweis auf das Urteil an?

Also sowas wie “aufgrund des Urteils vom x wurden sie verurteilt xyz. Ich bitte daher um Zahlung des Betrags (Hauptforderung) zzgl 5%-Punkte, mithin x euro, innerhalb von 14 Tagen auf folgendes konto: …”

Oder ist das zu nett? bzw macht ihr das deutlich kürzer?
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Gast
Unregistered
 
#2
17.09.2021, 09:04
Zu nett. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kannst Du ja mit Vollstreckung drohen. Auch auf die weiter laufenden Zinsen hinweisen.
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Gast Gast
Unregistered
 
#3
17.09.2021, 09:15
Sehe ich auch so.

... forden wir Ihre Mandantin hiermit auf, bis zum XXX auf das unten angegebene Konto den ausstehenden Betrag iHv 0000 zuzüglich Zinsen zu zahlen. Falls bis zu diesem Datum keine vollständige Zahlung eingeht, werden wir unserer Mandantin empfehlen, das Urteil des YYY vom ZZZ zu vollstrecken. ...
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Gast HH
Unregistered
 
#4
17.09.2021, 10:19
Finde ich nicht zu nett, unter zivilisierten Menschen muss man ja nicht gleich mit dem Holzhammer kommen. Kann höchstens dann gegenüber dem eigenen Mandanten komisch wirken, wenn da absolute Feindschaft besteht.
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Gast Gast
Unregistered
 
#5
17.09.2021, 11:24
(17.09.2021, 10:19)Gast HH schrieb:  Finde ich nicht zu nett, unter zivilisierten Menschen muss man ja nicht gleich mit dem Holzhammer kommen. Kann höchstens dann gegenüber dem eigenen Mandanten komisch wirken, wenn da absolute Feindschaft besteht.

Zivilisierte Menschen muss man auch nicht erst erfolgreich auf Zahlung verklagen... oder nach einem Urteil auch noch zur Zahlung auffordern  Wink insofern ist es mE schon angebracht, dass jetzt ein Brief mit dem Unterton "zahlt endlich, sonst macht der GV eine Taschenpfändung" kommt.
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Gast
Unregistered
 
#6
17.09.2021, 15:49
12 BORA nicht vergessen
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2 x a(rbeitslos)
Junior Member
Beiträge: 121
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2021
#7
17.09.2021, 15:53
Man schreibt ja dem Anwalt und nicht dem Klagegegner. Der Anwalt kann nichts für den Mandanten.
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Gast
Unregistered
 
#8
18.09.2021, 07:39
Es gibt keinen Gegenanwalt. Der Gegner hat sich selbst vertreten (Amtsgericht).
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2 x a(rbeitslos)
Junior Member
Beiträge: 121
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2021
#9
18.09.2021, 13:40
Dann einfach Aufforderung und Fristsetzung.
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Gast
Unregistered
 
#10
18.09.2021, 13:54
Dann hänge ich doch direkt nochmal eine Frage an, mit der ich als Anfänger in der Praxis grad etwas überfragt bin (und in den Kanzleien das auch immer nur die Refas gemacht haben). Mein Mandant hat gewonnen. Soweit sogut. Wie sieht es aber nun mit den Gerichtskosten (werde einen KFA stellen):

Aber ist es üblich, dass ich meinem Mandanten das Urteil UND eine Rechnung (mit den angefallenen gerichtlichen Anwaltskosten [Verfahrens-, Termingsgebühr, Auslagen]) schicke und mein Mandant meine gerichtliche Anwaltskosten an mich erstmal zahlen soll (ich will ja insofern auch meine Verfahrens-, Terminsgebühr etc. bald haben). Er würde es dann später (KFB dauert ja alles etwas) von der unterlegenen Partei zurückbekommen. Aber ist das üblich (kommt ja irgendwie auch ein bisschen blöd zu sagen "juhuu, hier das Urteil - wir haben gewonnen,...ach, aber jetzt zahl mir bitte noch meine 300 Euro an anwaltlichen Gerichtskosten"). Wie läuft das ab?

Hintergrund: Für meine eigenen steuerlichen Unterlagen, muss ich doch irgendwie noch eine Rechnung über die angefallenen anwaltlichen Gerichtskosten stellen und diese entweder meinem Mandanten in einer richtigen Rechnung schicken können (oder geht das dann an Beklagten? Aber der ist ja nicht mein Mandant).
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