• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Notenumrechnung Staatsdienst
Antworten

 
Notenumrechnung Staatsdienst
Gast
Unregistered
 
#1
16.09.2021, 14:57
Hallo,

ist jemanden bekannt, ob bei einer Bewerbung für den Staatsdienst zb in Thüringen mit einem bayerischen Staatsexamen lediglich eine Umrechnung an die Verteilung der Gewichtung schriftlicher/mündlicher Teil vorgenommen wird (sprich schriftlicher Teil zählt in Thüringen 65% und in BY 75%) oder wird der bayerische Examensschnitt nach einer bestimmten Formel hochgerechnet? Danke
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
16.09.2021, 15:03
Würde mich stark wundern, wenn in irgendeinem Bundesland offiziell oder auch nur halboffiziell das Examen aus einem Bundesland besser oder schlechter gewichtet wird als aus einem anderen - selbst wenn das u.U. angebracht wäre. In Bayern jedenfalls wird nur die Gewichtung schriftlich/mündlich angepasst. Mein Schluss a maiore ad minus: wenn nicht mal Bayern das bayerische Examen besserstellt, wird es Thüringen auch nicht tun ;-)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
16.09.2021, 15:12
Diese Umrechnung der Gewichtung schriftlich/mündlich gibt es so nur in Bayern für außerbayerische  Examina, nicht aber außerhalb für bayerischen Examina.

Anderweitige Auf- oder Abwertungen sind sämtlich urban legends…
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
16.09.2021, 15:28
Das Bayerische Abitur wird in Norddeutschland als bestandenes 1. StEx angerechnet.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
16.09.2021, 16:27
(16.09.2021, 14:57)Gast schrieb:  Hallo,

ist jemanden bekannt, ob bei einer Bewerbung für den Staatsdienst zb in Thüringen mit einem bayerischen Staatsexamen lediglich eine Umrechnung an die Verteilung der Gewichtung schriftlicher/mündlicher Teil vorgenommen wird (sprich schriftlicher Teil zählt in Thüringen 65% und in BY 75%) oder wird der bayerische Examensschnitt nach einer bestimmten Formel hochgerechnet? Danke


Es wird das bayerische Verhältnis von schriftlicher und mündlicher Note (75% zu 25%) zugrunde gelegt, auch wenn das im Ausgangsland anders ist. Weitere Informationen findet man auf der Homepage des bayerischen JM.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus