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  5. Genehmigung Nebentätigkeit
Antworten

 
Genehmigung Nebentätigkeit
Gastttttttt
Unregistered
 
#1
15.09.2021, 13:22
Hey, vielleicht kann mir hier ja jemand wegen der Genehmigung einer Nebentätigkeit helfen.
Und zwar soll der Antrag an den Präsidenten des Landgerichts (Stammdienststelle) zur Weiterleitung an den Präsidenten des OLG geschickt werden.
Aber kann ich den Antrag nicht gleich beim OLG einreichen und damit Zeit sparen?

Hat damit jemand Erfahrungen gemacht?
Und wie lange musstest ihr generell auf eine Genehmigung warten?
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Gast
Unregistered
 
#2
15.09.2021, 14:45
Nein, immer über den Dienstweg
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Gast
Unregistered
 
#3
15.09.2021, 18:30
Das maximale was geht ist Mail ans LG und OLG ins CC.
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Gast86
Unregistered
 
#4
15.09.2021, 18:47
(15.09.2021, 13:22)Gastttttttt schrieb:  Hey, vielleicht kann mir hier ja jemand wegen der Genehmigung einer Nebentätigkeit helfen.
Und zwar soll der Antrag an den Präsidenten des Landgerichts (Stammdienststelle) zur Weiterleitung an den Präsidenten des OLG geschickt werden.
Aber kann ich den Antrag nicht gleich beim OLG einreichen und damit Zeit sparen?

Hat damit jemand Erfahrungen gemacht?
Und wie lange musstest ihr generell auf eine Genehmigung warten?

Also ich habe den Antrag auf Genehmigung mit Arbeitsvertrag direkt mit der Bewerbung zum Ref zweifach mit geschickt DaumenHoch DaumenHoch Einmal fürs OLG und einmal für die Stammdienststelle.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#5
15.09.2021, 20:23
Ganz klar: nein. Nennt sich Dienstweg.
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Gast
Unregistered
 
#6
21.09.2021, 10:26
Ganz ehrlich: Die Genehmigung ist letztlich nur pro forma und wird, vor allem bei einer juristischen Tätigkeit, ohnehin ergehen.
Ich kenne Fälle wo trotz ausstehender Genehmigung bereits eine oder zwei Wochen gearbeitet wurde. Das OLG kann das kaum kontrollieren und wenn, dann würde das einen enormen Aufwand bedeuten. Ich würde raten, einfach anzufangen.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#7
21.09.2021, 10:34
(21.09.2021, 10:26)Gast schrieb:  Ganz ehrlich: Die Genehmigung ist letztlich nur pro forma und wird, vor allem bei einer juristischen Tätigkeit, ohnehin ergehen.
Ich kenne Fälle wo trotz ausstehender Genehmigung bereits eine oder zwei Wochen gearbeitet wurde. Das OLG kann das kaum kontrollieren und wenn, dann würde das einen enormen Aufwand bedeuten. Ich würde raten, einfach anzufangen.

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