11.09.2021, 19:56
(11.09.2021, 10:34)Gast schrieb: SR: Vllt erst die Anklage vor dem Gutachten schreiben? Auch bei kurzer Lösungsskizze weiß man eigentlich schon, ob hinr. TV (+) oder (-).
Dann hält man sich beim Gutachten auch etwas kürzer und prüft man Anfang nicht erstmal viel zu lange den ersten Straftatbestand. Das hat bei mir meistens dazu geführt, dass ich nicht fertig geworden bin.
Da kann man auch die klausur komplett verbocken wenn man Sachen übersieht
Hab im (echten) Examen beim Schöffengericht angeklagt und B-Gutachten war Strafrichter
11.09.2021, 20:02
(11.09.2021, 10:34)Gast schrieb: SR: Vllt erst die Anklage vor dem Gutachten schreiben? Auch bei kurzer Lösungsskizze weiß man eigentlich schon, ob hinr. TV (+) oder (-).
Dann hält man sich beim Gutachten auch etwas kürzer und prüft man Anfang nicht erstmal viel zu lange den ersten Straftatbestand. Das hat bei mir meistens dazu geführt, dass ich nicht fertig geworden bin.
Das ist ein sehr guter Tipp!
Den hätte ich gern vorher bekommen!
Ich bin mit der Anklage leider auch nicht fertig geworden. Ich hab mich wirklich insbesondere am ersten TB komplett aufgehalten!
11.09.2021, 20:06
(11.09.2021, 19:56)Gast schrieb:Das ist mir leider auch passiert!(11.09.2021, 10:34)Gast schrieb: SR: Vllt erst die Anklage vor dem Gutachten schreiben? Auch bei kurzer Lösungsskizze weiß man eigentlich schon, ob hinr. TV (+) oder (-).
Dann hält man sich beim Gutachten auch etwas kürzer und prüft man Anfang nicht erstmal viel zu lange den ersten Straftatbestand. Das hat bei mir meistens dazu geführt, dass ich nicht fertig geworden bin.
Da kann man auch die klausur komplett verbocken wenn man Sachen übersieht
Hab im (echten) Examen beim Schöffengericht angeklagt und B-Gutachten war Strafrichter
Hast du die Klausur trotzdem bestanden?
11.09.2021, 20:13
(11.09.2021, 20:06)Gast schrieb:(11.09.2021, 19:56)Gast schrieb:Das ist mir leider auch passiert!(11.09.2021, 10:34)Gast schrieb: SR: Vllt erst die Anklage vor dem Gutachten schreiben? Auch bei kurzer Lösungsskizze weiß man eigentlich schon, ob hinr. TV (+) oder (-).
Dann hält man sich beim Gutachten auch etwas kürzer und prüft man Anfang nicht erstmal viel zu lange den ersten Straftatbestand. Das hat bei mir meistens dazu geführt, dass ich nicht fertig geworden bin.
Da kann man auch die klausur komplett verbocken wenn man Sachen übersieht
Hab im (echten) Examen beim Schöffengericht angeklagt und B-Gutachten war Strafrichter
Hast du die Klausur trotzdem bestanden?
Ja, der Korrektor hat über die Hälfte meiner Klausur nicht gelesen und gewürdigt (obwohl die Lösung die Original-Rspr folgte).
Irgendwas ins Votum hingeschrieben, dann die Note gewürfelt.
Und so hat er - auch den o.g. Fehler übersehen . lol...
Examen ist so ein Joke sage ich dir.
11.09.2021, 20:48
(11.09.2021, 20:02)Gast schrieb:(11.09.2021, 10:34)Gast schrieb: SR: Vllt erst die Anklage vor dem Gutachten schreiben? Auch bei kurzer Lösungsskizze weiß man eigentlich schon, ob hinr. TV (+) oder (-).
Dann hält man sich beim Gutachten auch etwas kürzer und prüft man Anfang nicht erstmal viel zu lange den ersten Straftatbestand. Das hat bei mir meistens dazu geführt, dass ich nicht fertig geworden bin.
Das ist ein sehr guter Tipp!
Den hätte ich gern vorher bekommen!
Ich bin mit der Anklage leider auch nicht fertig geworden. Ich hab mich wirklich insbesondere am ersten TB komplett aufgehalten!
Würd ich nicht machen. Erstmal weiß man dann noch nicht so genau, wo die Reise hingeht und außerdem muss die Anklage zwar da sein, ist aber inhaltlich nicht ganz so wichtig. Die Punkte bringt das Gutachten, also bestünde so die Gefahr, in 1.5h eine tolle Anklage zu schreiben und dafür 3 Punkte zu kriegen, im Gutachten dann aber keine Zeit mehr zu haben. Die Anklage hängt zudem hinten an, die Note dürfte im Kopf des Korrektors also weitestgehend stehen, vorausgesetzt die Anklage ist vorhanden. Zumindest in Probeklausuren wurde die Anklage bei uns praktisch kaum durchgesehen, eher noch der Aufbau & die Anträge.
12.09.2021, 12:03
(11.09.2021, 20:48)HerrKules schrieb:(11.09.2021, 20:02)Gast schrieb:(11.09.2021, 10:34)Gast schrieb: SR: Vllt erst die Anklage vor dem Gutachten schreiben? Auch bei kurzer Lösungsskizze weiß man eigentlich schon, ob hinr. TV (+) oder (-).
Dann hält man sich beim Gutachten auch etwas kürzer und prüft man Anfang nicht erstmal viel zu lange den ersten Straftatbestand. Das hat bei mir meistens dazu geführt, dass ich nicht fertig geworden bin.
Das ist ein sehr guter Tipp!
Den hätte ich gern vorher bekommen!
Ich bin mit der Anklage leider auch nicht fertig geworden. Ich hab mich wirklich insbesondere am ersten TB komplett aufgehalten!
Würd ich nicht machen. Erstmal weiß man dann noch nicht so genau, wo die Reise hingeht und außerdem muss die Anklage zwar da sein, ist aber inhaltlich nicht ganz so wichtig. Die Punkte bringt das Gutachten, also bestünde so die Gefahr, in 1.5h eine tolle Anklage zu schreiben und dafür 3 Punkte zu kriegen, im Gutachten dann aber keine Zeit mehr zu haben. Die Anklage hängt zudem hinten an, die Note dürfte im Kopf des Korrektors also weitestgehend stehen, vorausgesetzt die Anklage ist vorhanden. Zumindest in Probeklausuren wurde die Anklage bei uns praktisch kaum durchgesehen, eher noch der Aufbau & die Anträge.
Kann ich nur bestätigen.
Habe im Examen zuerst Verfügung und Anklage mit viel Mühe verfasst. Diese waren (im Hinblick auf die Ergebnisse der Gutachten) fehlerfrei und vollständig, ich würde fast sagen "perfekt".
Mein A-Gutachten hatte aber aus Zeitgründen nur zehn Seiten, mein prozessuales Gutachten eine Seite.
-> 4 Punkte, vor allem wegen Oberflächlichkeit und fehlender Begründungen (sowie natürlich auch ein paar - aber nicht gravierender - inhaltlicher Unzulänglichkeiten). Für den praktischen Teil gab es keinen Applaus...