10.09.2021, 22:38
Hallo Leute :-)
Ich habe erst vor kurzem mit dem Ref angefangen und eine Frage zur Aufgabenstellung. Meine Ausbilderin hat mir eine Akte mitgegeben und meinte ich soll ein Votum schreiben, wenn die Sache noch nicht entscheidungsreif ist, oder ein Urteil, wenn die Sache entscheidungsreif ist.
Schriftliches Vorverfahren, dabei Erlass eines VU, Einspruch dagegen und es wurde ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.
Der Einspruch war zulässig. An sich halte ich die Ansprüche für vollumfänglich gegeben (Rücktritt vom KV, Antrag auf Rückzahlung des Kaufpreises) und auch alles bewiesen (mMn wäre ein Gegenbeweis auch nicht möglich, da der Beklagte sich auf AGB beruft und die Klauseln gegen 307 verstoßen).
Das einzige was jetzt noch vorgebracht werden könnte in der mündlichen Verhandlung ist eine Zug-um-Zug Verurteilung. Der Kläger hat nur Rückzahlung, aber nicht gegen Rückgabe der Geräte, beantragt. Der Beklagte hat dazu bis jetzt nichts vorgetragen. Reicht die Möglichkeit eines solchen Antrags, um zu sagen, dass die Sache noch nicht entscheidungsreif ist?
Danke schon mal im Voraus ??
Ich habe erst vor kurzem mit dem Ref angefangen und eine Frage zur Aufgabenstellung. Meine Ausbilderin hat mir eine Akte mitgegeben und meinte ich soll ein Votum schreiben, wenn die Sache noch nicht entscheidungsreif ist, oder ein Urteil, wenn die Sache entscheidungsreif ist.
Schriftliches Vorverfahren, dabei Erlass eines VU, Einspruch dagegen und es wurde ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.
Der Einspruch war zulässig. An sich halte ich die Ansprüche für vollumfänglich gegeben (Rücktritt vom KV, Antrag auf Rückzahlung des Kaufpreises) und auch alles bewiesen (mMn wäre ein Gegenbeweis auch nicht möglich, da der Beklagte sich auf AGB beruft und die Klauseln gegen 307 verstoßen).
Das einzige was jetzt noch vorgebracht werden könnte in der mündlichen Verhandlung ist eine Zug-um-Zug Verurteilung. Der Kläger hat nur Rückzahlung, aber nicht gegen Rückgabe der Geräte, beantragt. Der Beklagte hat dazu bis jetzt nichts vorgetragen. Reicht die Möglichkeit eines solchen Antrags, um zu sagen, dass die Sache noch nicht entscheidungsreif ist?
Danke schon mal im Voraus ??
10.09.2021, 22:47
Entscheidungsreif ist es, wenn ein Endurteil ergehen kann. Also ja. Dass bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung sich alles noch ändern kann, liegt in der Natur der Sache - aber in Deinem Fall würde ja selbst dann keine Beweisaufnahme nötig.
Aber Vorsicht bei den Begriffen: wie kann denn etwas bewiesen sein, wenn es offenbar keine Beweisaufnahme gab? Und die AGB wären doch kein Gegenbeweis! Du meinst vermutlich, dass die Klage schlüssig ist und die Verteidigung nicht erheblich?
Aber Vorsicht bei den Begriffen: wie kann denn etwas bewiesen sein, wenn es offenbar keine Beweisaufnahme gab? Und die AGB wären doch kein Gegenbeweis! Du meinst vermutlich, dass die Klage schlüssig ist und die Verteidigung nicht erheblich?