09.09.2021, 16:38
(09.09.2021, 16:12)Gast Hessen 123 schrieb: Wie habt ihr die Klausur in Hessen gelöst?
Im Grunde so ähnlich wie du, nur dass bei uns kein 226 war sondern der Wachtmeister oder Security Typ dem hinterher gerannt ist und dabei nur leicht mit der flachen Hand eine verpasst bekam.
Daher 223. Ansonsten Strafvereitelung angeprüft in der Wohnung als er versuchte die Handys verschwinden zu lassen aber im Ergebnis wegen 258 V abgelehnt.
09.09.2021, 16:56
Ich hab in Hessen auch 249, 250 I Nr 1a) und II Nr 1 (-), 252, 250 I Nr 1a) Waffe (+), 242 I, 243 I Nr 1, 244 (Waffe) - aber verdrängt, 223 (+), 224 (-) dann noch 113 aber der Security Typ war kein Beamter / dann wegen der Wohnungssache 113 angeprüft und wegen kein Widerstand (-)
Ansonsten B-Gutachten die klassischen Sachen, AG Schöffengericht
Anklage mit Eingang, abstraktem und konkretem Anklagesatz und am Ende Anträge mit HV eröffnen und 98 Beschlagnahme…
War wirklich viel BVV auch bei uns…
Keine Gewähr für die Richtigkeit natürlich!
Ansonsten B-Gutachten die klassischen Sachen, AG Schöffengericht
Anklage mit Eingang, abstraktem und konkretem Anklagesatz und am Ende Anträge mit HV eröffnen und 98 Beschlagnahme…
War wirklich viel BVV auch bei uns…
Keine Gewähr für die Richtigkeit natürlich!
09.09.2021, 17:04
das Was sollte das eigentlich mit der BRD GmbH beim Schreiben des Verteidigers?
09.09.2021, 18:43
10.09.2021, 14:53
Wie liefs bei euch? Was habt ihr geprüft?
10.09.2021, 15:00
Also bei mir lief es gar nicht. Ich hab Verfahrensfehler gesucht aber bis auf die Verteidigung die abwesend war nicht wirklich gefunden
10.09.2021, 15:04
Dito. Lief echt mies..
10.09.2021, 15:07
Dieser Durchgang ist aber im Vergleich absolut fair. Materiellrechtlich absolute Klassiker!
10.09.2021, 15:07
Hessen: War bei uns auch ein Problem mit dem Verteidiger? Hab das nicht gesehen.
Hab bei uns fehlende Dolmetscher-Vereidigung und das Problem mit dem Verschreiben in der Urteilsformel (was aber hauptsächlich zur Sachrüge gehörte).
Dass die Belehrung der Angeklagten nach der Vernehmung zu den persönlichen Verhältnissen kam, war ja kein Problem
Hab bei uns fehlende Dolmetscher-Vereidigung und das Problem mit dem Verschreiben in der Urteilsformel (was aber hauptsächlich zur Sachrüge gehörte).
Dass die Belehrung der Angeklagten nach der Vernehmung zu den persönlichen Verhältnissen kam, war ja kein Problem
10.09.2021, 15:12
(10.09.2021, 15:00)Gast789 schrieb: Also bei mir lief es gar nicht. Ich hab Verfahrensfehler gesucht aber bis auf die Verteidigung die abwesend war nicht wirklich gefundenHmm war für einen Moment erschrocken wegen dem Verteidiger ich glaube, zumindest ich, habe darin kein Problem gesehen. Oder ich hab es einfach mega überlesen ?
Ansonsten war die Form der Einlegung in der Zulässigkeit ok. Falsches AZ schadet nicht, solange das richtige Gericht erwähnt wird.
Verfahrensfehler war das mit der Korrektur des Urteils bei mir.
Ansonsten habe ich eher die Probleme in der Sachrüge gesehen hinsichtlich 250 II und Feststellungen.
Strafzumessung war falsch. So grob ?