27.08.2021, 13:12
Entschuldigt die vlt etwas dumme Frage.
Geht es hier darum, dass Mitarbeiter von GKs nicht so Aktien handeln dürfen, wie sie wollen, sondern Genehmigungen von der GK brauchen? Verstehe ich diesen Thread richtig?
Dass ich keine Aktien kaufen darf, wenn ich mit der Sache befasst bin, erschließt sich mir ja noch bedingt (bedingt deshalb, dass ich ja nicht wirklich Insider-Handel betreibe, wenn ich für Konzern X z.B. einfach nur ein paar Einzelfallkündigungen mache).
Aber dass Aktien generell genehmigungspflichtig sein sollen, ist ja wohl nur affig.
Geht es hier darum, dass Mitarbeiter von GKs nicht so Aktien handeln dürfen, wie sie wollen, sondern Genehmigungen von der GK brauchen? Verstehe ich diesen Thread richtig?
Dass ich keine Aktien kaufen darf, wenn ich mit der Sache befasst bin, erschließt sich mir ja noch bedingt (bedingt deshalb, dass ich ja nicht wirklich Insider-Handel betreibe, wenn ich für Konzern X z.B. einfach nur ein paar Einzelfallkündigungen mache).
Aber dass Aktien generell genehmigungspflichtig sein sollen, ist ja wohl nur affig.
27.08.2021, 13:31
Ist ja nicht fernliegend, dass ein anderer Bereich aus deiner GK die ein oder andere AG vertritt und du das gar nicht weißt.
27.08.2021, 13:38
(27.08.2021, 13:31)Gast schrieb: Ist ja nicht fernliegend, dass ein anderer Bereich aus deiner GK die ein oder andere AG vertritt und du das gar nicht weißt.
Wie sagt man so schön, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du nun für 3.000 Euro Aktien eines Unternehmens kaufst, wird das wohl keinen interessieren, außer du stehst auf einer Insiderliste (oder posaunst es in deiner GK groß herum). Kritisch wird es, wenn du normal in kleinen Positionen handelst aber auf einmal für 100k Aktien von X kaufst und zwei Tage später wird ein Übernahmeangebot publik, wobei deine GK den Käufer vertritt. Oder du irgendeine Aktie hart hebelst und deine GK das Unternehmen vertritt.
Richtiges Daytreading würde sich aber wahrscheinlich mit dem GK Job beißen...
27.08.2021, 13:38
(27.08.2021, 13:12)Gast schrieb: Entschuldigt die vlt etwas dumme Frage.
Geht es hier darum, dass Mitarbeiter von GKs nicht so Aktien handeln dürfen, wie sie wollen, sondern Genehmigungen von der GK brauchen? Verstehe ich diesen Thread richtig?
Dass ich keine Aktien kaufen darf, wenn ich mit der Sache befasst bin, erschließt sich mir ja noch bedingt (bedingt deshalb, dass ich ja nicht wirklich Insider-Handel betreibe, wenn ich für Konzern X z.B. einfach nur ein paar Einzelfallkündigungen mache).
Aber dass Aktien generell genehmigungspflichtig sein sollen, ist ja wohl nur affig.
Andere Teams könnten mit der Gesellschaft betraut sein, bzw. die Kanzlei sich durch einen Anwalt generell in Folge des Investments dann in einer Interessenkollision befinden.
27.08.2021, 13:56
(27.08.2021, 13:38)Gasto schrieb:(27.08.2021, 13:31)Gast schrieb: Ist ja nicht fernliegend, dass ein anderer Bereich aus deiner GK die ein oder andere AG vertritt und du das gar nicht weißt.
Wie sagt man so schön, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du nun für 3.000 Euro Aktien eines Unternehmens kaufst, wird das wohl keinen interessieren, außer du stehst auf einer Insiderliste (oder posaunst es in deiner GK groß herum). Kritisch wird es, wenn du normal in kleinen Positionen handelst aber auf einmal für 100k Aktien von X kaufst und zwei Tage später wird ein Übernahmeangebot publik, wobei deine GK den Käufer vertritt. Oder du irgendeine Aktie hart hebelst und deine GK das Unternehmen vertritt.
Richtiges Daytreading würde sich aber wahrscheinlich mit dem GK Job beißen...
Klar, das Risiko ist überschaubar.
Aber auch der mögliche Gewinn bei kleineren Trades.
Wegen eines Gewinns von 1-2k riskiere ich besser nicht meinen Job, der mir 120k+ jährlich einbringt.
27.08.2021, 13:58
Tier 1 für Kapitalmarktrecht hier.
Aktientrading ist verboten, man muss Positionen mindestens 60 Tage halten und darf vorher nur bei 20% Verlust verkaufen, egal ob Mandant oder nicht. Im Übrigen muss man offenlegen, wenn einzelne Aktien 5% des eigenen Vermögens oder mehr ausmachen. Krypto zu besitzen ist komplett verboten.
Aktientrading ist verboten, man muss Positionen mindestens 60 Tage halten und darf vorher nur bei 20% Verlust verkaufen, egal ob Mandant oder nicht. Im Übrigen muss man offenlegen, wenn einzelne Aktien 5% des eigenen Vermögens oder mehr ausmachen. Krypto zu besitzen ist komplett verboten.
27.08.2021, 14:16
(27.08.2021, 13:56)Gast schrieb:(27.08.2021, 13:38)Gasto schrieb:(27.08.2021, 13:31)Gast schrieb: Ist ja nicht fernliegend, dass ein anderer Bereich aus deiner GK die ein oder andere AG vertritt und du das gar nicht weißt.
Wie sagt man so schön, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du nun für 3.000 Euro Aktien eines Unternehmens kaufst, wird das wohl keinen interessieren, außer du stehst auf einer Insiderliste (oder posaunst es in deiner GK groß herum). Kritisch wird es, wenn du normal in kleinen Positionen handelst aber auf einmal für 100k Aktien von X kaufst und zwei Tage später wird ein Übernahmeangebot publik, wobei deine GK den Käufer vertritt. Oder du irgendeine Aktie hart hebelst und deine GK das Unternehmen vertritt.
Richtiges Daytreading würde sich aber wahrscheinlich mit dem GK Job beißen...
Klar, das Risiko ist überschaubar.
Aber auch der mögliche Gewinn bei kleineren Trades.
Wegen eines Gewinns von 1-2k riskiere ich besser nicht meinen Job, der mir 120k+ jährlich einbringt.
Na es geht doch um die Masse. Du kannst en Portfolio von sagen wir mal 100k haben und das verteilt sich dann auf 10-20 Positionen. Dann ist es ok. Wenn du natürlich "all-in" auf irgendwelche Aktien gehst und nur mit großen Positionen handelst, kommst du schneller in den Fokus.
27.08.2021, 14:17
(27.08.2021, 13:58)Manni Manfred schrieb: Tier 1 für Kapitalmarktrecht hier.
Aktientrading ist verboten, man muss Positionen mindestens 60 Tage halten und darf vorher nur bei 20% Verlust verkaufen, egal ob Mandant oder nicht. Im Übrigen muss man offenlegen, wenn einzelne Aktien 5% des eigenen Vermögens oder mehr ausmachen. Krypto zu besitzen ist komplett verboten.
Ist ja absolut Kacke. Da verdienst du viel Geld und kannst damit im Endeffekt nichts Sinnvolles anstellen. Gerade im Hinblick auf Krypto ist eine Kontrolle ja so gut wie unmöglich... wobei das 60 Tag halten noch in Ordnung ist, wenn man einfach anlegen will.
27.08.2021, 14:21
(27.08.2021, 13:38)Gasto schrieb:(27.08.2021, 13:31)Gast schrieb: Ist ja nicht fernliegend, dass ein anderer Bereich aus deiner GK die ein oder andere AG vertritt und du das gar nicht weißt.
Wie sagt man so schön, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du nun für 3.000 Euro Aktien eines Unternehmens kaufst, wird das wohl keinen interessieren, außer du stehst auf einer Insiderliste (oder posaunst es in deiner GK groß herum). Kritisch wird es, wenn du normal in kleinen Positionen handelst aber auf einmal für 100k Aktien von X kaufst und zwei Tage später wird ein Übernahmeangebot publik, wobei deine GK den Käufer vertritt. Oder du irgendeine Aktie hart hebelst und deine GK das Unternehmen vertritt.
Richtiges Daytreading würde sich aber wahrscheinlich mit dem GK Job beißen...
Das sollte man aber nicht dahingehend interpretieren, dass das schon keinem auffällt und in der Praxis kein Problem ist. Es besteht immer das es irgendwie bekannt wird. Da ist es egal, ob man bei der BaFin, bei einem Unternehmen (Insiderhandel) oder in einer Kanzlei arbeitet. In meiner Ex-Kanzlei gab es tatsächlich mal jemanden, den man deswegen vor die Tür gesetzt hat. Ich weiß nicht, wie es bekannt wurde, aber der Ex-Kollege war äußerst überrascht und war seinen Job los. Es gab bei uns regelmäßig entsprechende Schulungen und die Bedeutung dieser Thematik wurde sehr deutlich kommuniziert, da kommst Du dann auch nicht allein mit einer Abmahnung davon. Ich fand es übrigens immer extrem ätzend, auf was man alles achten musste (selbst bei Fonds und Versicherungen). Das war nicht der Hauptgrund meines Abgangs, spielte aber auch eine gewisse Rolle, weil ich keinen Bock habe, meine finanzielle Absicherung nach meinem Arbeitgeber auszurichten und wenn es nur Meldungen sind.
Tatsächlich war das (und ist vermutlich immer noch) vor allem im Transaktionsbereich ein gewisses Problem und wir hatten zu meiner Zeit gelegentlich die Konstellation, dass die Planung umgeworfen werden musste, weil einzelne Kollegen eben conflicted waren und dann nicht auf dem Mandat eingesetzt werden konnten.
Ist sicher kanzleiabhängig, wie strikt das gehandhabt wird, aber im Hinblick auf die immer stärker werdenden Regulierungen und Finanzskandale können es sich große Kanzleien schlicht nicht leisten, da negativ aufzufallen.
27.08.2021, 14:54
Gibt auch Kanzleien, die stellen Nachforschungen nach "großen Deals" an und prüfen von sich aus einen Insiderhandel.
Wenn bspw. aus der den Deal betreuenden Kanzlei von den 15 involvierten Anwälten 10 gehandelt haben (auch wenn es jeweils nur 10, 15k waren), dann wirkt das nicht so geil für die Kanzlei - kann man ja gleich zur Bafin gehen.
Wenn bspw. aus der den Deal betreuenden Kanzlei von den 15 involvierten Anwälten 10 gehandelt haben (auch wenn es jeweils nur 10, 15k waren), dann wirkt das nicht so geil für die Kanzlei - kann man ja gleich zur Bafin gehen.