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  5. Freiwillige gesetzliche Versicherung
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Freiwillige gesetzliche Versicherung
xGastx
Unregistered
 
#1
27.08.2021, 13:43
Hallo liebe Leidgenossen,

gibt es hier jemanden, der freiwillig gesetzlich während des Refs versichert war/ist oder weiß jemand zufällig, ob es auch eine Beihilfe seitens des Land Hessens gibt für die monatliche Beiträge für die GKV?
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Gast
Unregistered
 
#2
27.08.2021, 14:17
Würde mich auch interessieren ?
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Gast
Unregistered
 
#3
27.08.2021, 18:37
Nein, für den Fall einer freiwilligen Versicherung in der GKV beteiligt sich das Land Hessen nicht an den Kosten, man zahlt den AG-Anteil und den AN-Teil komplett allein. Nur wenn man fallweise ärztliche Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nimmt, trägt die Beihilfestelle den entsprechenden Anteil, je nach Beihilfesatz.
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Hdfwug
Member
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Beiträge: 61
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2021
#4
27.08.2021, 21:40
(27.08.2021, 18:37)Gast schrieb:  Nein, für den Fall einer freiwilligen Versicherung in der GKV beteiligt sich das Land Hessen nicht an den Kosten, man zahlt den AG-Anteil und den AN-Teil komplett allein. Nur wenn man fallweise ärztliche Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nimmt, trägt die Beihilfestelle den entsprechenden Anteil, je nach Beihilfesatz.

Mir ist es so erklärt worden, dass ich jede Leistung die die Krankenkasse zahlt (Orthopäde, Arztbesuche,...) einreichen kann und die Beihilfestelle den Beihilfesatz zahlt.
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Gast
Unregistered
 
#5
28.08.2021, 15:59
(27.08.2021, 21:40)Hdfwug schrieb:  
(27.08.2021, 18:37)Gast schrieb:  Nein, für den Fall einer freiwilligen Versicherung in der GKV beteiligt sich das Land Hessen nicht an den Kosten, man zahlt den AG-Anteil und den AN-Teil komplett allein. Nur wenn man fallweise ärztliche Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nimmt, trägt die Beihilfestelle den entsprechenden Anteil, je nach Beihilfesatz.

Mir ist es so erklärt worden, dass ich jede Leistung die die Krankenkasse zahlt (Orthopäde, Arztbesuche,...) einreichen kann und die Beihilfestelle den Beihilfesatz zahlt.

GKV funktioniert nach dem Sachleistungsprinzip, man bekommt keine Rechnung. Wenn man eine Rechnung bekommt ist die GKV außen vor.
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Hdfwug
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Beiträge: 61
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2021
#6
28.08.2021, 16:05
(28.08.2021, 15:59)Gast schrieb:  
(27.08.2021, 21:40)Hdfwug schrieb:  
(27.08.2021, 18:37)Gast schrieb:  Nein, für den Fall einer freiwilligen Versicherung in der GKV beteiligt sich das Land Hessen nicht an den Kosten, man zahlt den AG-Anteil und den AN-Teil komplett allein. Nur wenn man fallweise ärztliche Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nimmt, trägt die Beihilfestelle den entsprechenden Anteil, je nach Beihilfesatz.

Mir ist es so erklärt worden, dass ich jede Leistung die die Krankenkasse zahlt (Orthopäde, Arztbesuche,...) einreichen kann und die Beihilfestelle den Beihilfesatz zahlt.

GKV funktioniert nach dem Sachleistungsprinzip, man bekommt keine Rechnung. Wenn man eine Rechnung bekommt ist die GKV außen vor.

Die Dame bei der Beihilfestelle hat mir das so erklärt, dass ich dann eine Kostenaufstellung verlangen kann und das einreichen kann
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Gast
Unregistered
 
#7
30.08.2021, 10:50
Das ist eine hessische Besonderheit: dort bekommen freiwillig in der GKV gebliebene Beamte zwar keine "pauschale Beihilfe" zu ihren Beiträgen wie mittlerweile in einzelnen anderen Bundesländern, aber dafür wenigstens individuelle Beihilfe zu den erbrachten Sachleistungen (jährlich insgesamt gedeckelt auf 50% der gezahlten GKV-Beiträge). Man muss sich halt jedesmal vom Leistungserbringer eine entsprechende Rechnung ausstellen lassen, worauf auch ein GKV-Patient Anspruch hat.

In den anderen Bundesländern gibt es das so nicht. Dort verpufft der Beihilfeanspruch komplett, wenn die GKV eine Behandlung bezahlt hat.
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Hdfwug
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Beiträge: 61
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2021
#8
30.08.2021, 11:25
(30.08.2021, 10:50)Gast schrieb:  Das ist eine hessische Besonderheit: dort bekommen freiwillig in der GKV gebliebene Beamte zwar keine "pauschale Beihilfe" zu ihren Beiträgen wie mittlerweile in einzelnen anderen Bundesländern, aber dafür wenigstens individuelle Beihilfe zu den erbrachten Sachleistungen (jährlich insgesamt gedeckelt auf 50% der gezahlten GKV-Beiträge). Man muss sich halt jedesmal vom Leistungserbringer eine entsprechende Rechnung ausstellen lassen, worauf auch ein GKV-Patient Anspruch hat.

In den anderen Bundesländern gibt es das so nicht. Dort verpufft der Beihilfeanspruch komplett, wenn die GKV eine Behandlung bezahlt hat.

So hat mir das die nette Dame auch erklärt
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