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  5. Trading Policies GK
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Trading Policies GK
GastBW
Unregistered
 
#1
26.08.2021, 20:46
Welche Trading Policies für ETFs und ggf. auch Einzelaktien sind in Großkanzleien derzeit üblich?

ETFs genehmigungsfrei, Aktien mit Einzelfallgenehmigung?
Gänzlich genehmigungspflichtig?
Gibt es Kanzleien, die sich die Bürokratie sparen und beides ganz verbieten?
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Gast
Unregistered
 
#2
26.08.2021, 21:06
(26.08.2021, 20:46)GastBW schrieb:  Welche Trading Policies für ETFs und ggf. auch Einzelaktien sind in Großkanzleien derzeit üblich?

ETFs genehmigungsfrei, Aktien mit Einzelfallgenehmigung?

Gänzlich genehmigungspflichtig?
Gibt es Kanzleien, die sich die Bürokratie sparen und beides ganz verbieten?

Hier (Tier 2).
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Gast
Unregistered
 
#3
26.08.2021, 22:09
Ersteres ist üblich.

Ganz verbieten natürlich nie. Wäre auch völlig unverhältnismäßig und wider der Regelungen zum Insiderrecht
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GastBW
Unregistered
 
#4
26.08.2021, 22:25
(26.08.2021, 22:09)Gast schrieb:  Ersteres ist üblich.

Ganz verbieten natürlich nie. Wäre auch völlig unverhältnismäßig und wider der Regelungen zum Insiderrecht


War bis jetzt auch mein Eindruck. Selbst ersteres ist wahrscheinlich überobligatorisch, aber zweckmäßig und berechtigt.

Ich hatte nur zuletzt vom Hörensagen anderes gehört und war etwas erstaunt, da ein Totalverbot natürlich einschränkt. Der Vorredner/die Vorrednerin aus Tier 2 scheint ja ein Totalverbot bei sich zu bestätigen.
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Gast
Unregistered
 
#5
27.08.2021, 00:35
"Der Vorredner/die Vorrednerin aus Tier 2 scheint ja ein Totalverbot bei sich zu bestätigen."

Lies mal vernünftig den Post oben dazu
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Gast
Unregistered
 
#6
27.08.2021, 07:39
(27.08.2021, 00:35)Gast schrieb:  "Der Vorredner/die Vorrednerin aus Tier 2 scheint ja ein Totalverbot bei sich zu bestätigen."

Lies mal vernünftig den Post oben dazu

Und wenn die GKler es trotzdem machen? 

Mag ja sein, dass wenn ich Beyer spontan kaufen will, ich es arbeitsrechtlich genehmigen lassen müsste….

Aber wenn ich auf die Genehmigung warte, dann steigt der Kurs

Also wer ist denn so dämlich und wartet daraufv
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Gast
Unregistered
 
#7
27.08.2021, 08:24
Doof nur, wenn die eigene Kanzlei Bayer berät oder mal beraten hat. 
Insiderhandel  FreudeKlatschen
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Gast
Unregistered
 
#8
27.08.2021, 08:25
(27.08.2021, 08:24)Gast schrieb:  Doof nur, wenn die eigene Kanzlei Bayer berät oder mal beraten hat. 
Insiderhandel  FreudeKlatschen

Aber doch nur, wenn man damit befasst ist. Ansonsten ist das ganze nur Vorsicht der GK‘s.
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Gast
Unregistered
 
#9
27.08.2021, 08:28
(27.08.2021, 08:25)Gast schrieb:  
(27.08.2021, 08:24)Gast schrieb:  Doof nur, wenn die eigene Kanzlei Bayer berät oder mal beraten hat. 
Insiderhandel  FreudeKlatschen

Aber doch nur, wenn man damit befasst ist. Ansonsten ist das ganze nur Vorsicht der GK‘s.

Strafbar machst man sich am Ende vielleicht nicht. 
Aber der Arbeitgeber freut sich sicher über ein Auskunftsersuchen der StA, weil gegen Associate Müller ein Anfangsverdacht des Insiderhandels vorliegt.
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Gast
Unregistered
 
#10
27.08.2021, 10:20
Unsere Policy ist recht weit gefasst und differenziert zwischen direkten Mandaten (verboten) und bspw. Mandanten aus der Vergangenheit. 

Problematisch ist das sowieso insbesondere bei Unternehmen, die auch in den USA gelistet sind.
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