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  5. Krankenversicherung im Ref.
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Krankenversicherung im Ref.
Mag
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2015
#1
27.03.2015, 11:11
Hallo zusammen,

das Referendariat in NRW wird als "öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis eigener Art" bezeichnet. Kann mir jemand sagen, ob das auch bedeutet, dass man pflicht(kranken)versichert ist, wie bei anderen Anstellungsverhältnissen?
Relevant ist das für mich, weil bei einer Pflichtversicherung die Möglichkeit einer sog. (beitragsfreien) "Nachversicherung" bei der Krankenversicherung besteht für den Zeitraum zwischen Beendigung des Studiums und Beginn des Refs.

Danke vorab!
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#2
27.03.2015, 12:37
Hallo!

Ich denke schon dass man pflichtversichert ist, so meine ich mich zu erinnern, wenn ich mich an mein Beratungsgespräch bei der AOK zurückerinnere.

Aber am besten besprichst Du das entweder mit Deiner Krankenkasse oder aber mit der Refabteilung, die demnächst für Dich zuständig sein wird. Die wissen da sicherlich Bescheid.

VG
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Gast2
Unregistered
 
#3
30.03.2015, 23:32
Hallo,

ich meine auch, dass man während des Referendariats pflichtversichert ist. So habe ich es zumindest verstanden, dass ich während des Referendariats nicht weiterhin privat krankenversichert sein kann.
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