23.08.2021, 12:57
(23.08.2021, 11:44)Gast95 schrieb:(23.08.2021, 10:40)Gast schrieb:(23.08.2021, 10:27)Gast95 schrieb: Hallo zusammen,
wie wirkt es sich denn aus, wenn man seine Schwerbehinderung bei dem Vorstellungsgespräch verschweigt, dann in den Job einsteigt und kurze Zeit später die Schwerbehinderung offen legt? Ist das überhaupt möglich?
Ja, ist möglich. Auswirkung ungewiss...
Vielen Dank für die Antwort!
Ich würde in das Beamtenverhältnis. Vllt macht es dort Sinn, die 3 Jahre des Beamten auf Probe abzuwarten?!
Ähm, bin davon ausgegangen, dass du Arbeitnehmer bist. Beim Amtsarzt ist wohl Schluss mit verschweigen.
23.08.2021, 14:47
(23.08.2021, 12:57)Gast schrieb:(23.08.2021, 11:44)Gast95 schrieb:(23.08.2021, 10:40)Gast schrieb:(23.08.2021, 10:27)Gast95 schrieb: Hallo zusammen,
wie wirkt es sich denn aus, wenn man seine Schwerbehinderung bei dem Vorstellungsgespräch verschweigt, dann in den Job einsteigt und kurze Zeit später die Schwerbehinderung offen legt? Ist das überhaupt möglich?
Ja, ist möglich. Auswirkung ungewiss...
Vielen Dank für die Antwort!
Ich würde in das Beamtenverhältnis. Vllt macht es dort Sinn, die 3 Jahre des Beamten auf Probe abzuwarten?!
Ähm, bin davon ausgegangen, dass du Arbeitnehmer bist. Beim Amtsarzt ist wohl Schluss mit verschweigen.
Die Situation ist aber eigentlich noch besser. Verschweigen ist sicher nicht drin und ich weiß nicht, ob der Arzt das weitergeben muss oder nur sein Urteil (geeignet/ungeeignet). Der Fragesteller hat die Zusage ja anscheinend schon, d.h. es ist kein Thema mehr, ob für seine Einstellung ggf. geringere Anforderungen ("Mindestmaß körperlicher Eignung") gelten soll, sondern er hat die normalen Voraussetzungen erfüllt. Da auch Schwerbehinderte eingestellt werden, ist das dann grds. auch kein Problem beim Amtsarzt. Mag im Einzelfall anders aussehen und kommt ggf. auf die Diagnose an, aber im Grundsatz nicht anders als bei anderen.
Bei mir (Bundesbehörde) stand z.B. auch explizit in der Ausschreibung, dass der Arbeitsplatz auch für Schwerbehinderte geeignet ist.
24.08.2021, 14:50
Das Problem mit dem Angeben in der Bewerbung ist halt immer, dass man dann nicht weiß, ob man eingeladen wird, weil man in Frage kommt oder ob man eingeladen wird, weil es Vorschrift ist. Ich habe es ne Zeit lang angegeben und bin (natürlich) zu allem eingeladen worden, nur um dann ne Absage zu kriegen. Seit ich es nicht mehr angebe, bin ich nur noch ab und zu eingeladen, dafür aber zwei mal genommen worden. Diese Vorschrift ist echt kein Vorteil für Schwerbehinderte.