18.08.2021, 11:21
Naja ,,die Verwaltung" ist auch ein weites Feld. Teilweise haben Bundesministerien doch höhere Einstellungsvoraussetzungen als die Justiz. Auch die Volljuristen z.B. beim Bundeskartellamt sind erheblich besser qualifiziert als durchschnittliche Richter.
Und klar ist es der Ansatz der Besoldungsordnungen, in erster Linie auf die Eingangsvoraussetzungen zu schauen... Aber ich finde, man müsste viel mehr auf den Inhalt der Tätigkeit schauen. Richter an Patentkammern sind lächerlich unterbezahlt, während ich den typischen Amtsrichter total überbezahlt finde. Genauso gibt es in der Landesverwaltung total nutzlose Stellen in Kleinstädten, bei denen man direkt mit A 13 startet, während die Bundesbehörden/Ministerien in Großstädten erstmal nach TVÖD einstellen...
Und klar ist es der Ansatz der Besoldungsordnungen, in erster Linie auf die Eingangsvoraussetzungen zu schauen... Aber ich finde, man müsste viel mehr auf den Inhalt der Tätigkeit schauen. Richter an Patentkammern sind lächerlich unterbezahlt, während ich den typischen Amtsrichter total überbezahlt finde. Genauso gibt es in der Landesverwaltung total nutzlose Stellen in Kleinstädten, bei denen man direkt mit A 13 startet, während die Bundesbehörden/Ministerien in Großstädten erstmal nach TVÖD einstellen...
18.08.2021, 11:26
(18.08.2021, 11:21)Gast schrieb: Naja ,,die Verwaltung" ist auch ein weites Feld. Teilweise haben Bundesministerien doch höhere Einstellungsvoraussetzungen als die Justiz. Auch die Volljuristen z.B. beim Bundeskartellamt sind erheblich besser qualifiziert als durchschnittliche Richter.
Und klar ist es der Ansatz der Besoldungsordnungen, in erster Linie auf die Eingangsvoraussetzungen zu schauen... Aber ich finde, man müsste viel mehr auf den Inhalt der Tätigkeit schauen. Richter an Patentkammern sind lächerlich unterbezahlt, während ich den typischen Amtsrichter total überbezahlt finde. Genauso gibt es in der Landesverwaltung total nutzlose Stellen in Kleinstädten, bei denen man direkt mit A 13 startet, während die Bundesbehörden/Ministerien in Großstädten erstmal nach TVÖD einstellen...
Warum sind typische Richter am Amtsgericht überbezahlt?
Wenn du dir mal die Eingänge anschaust, dann kann von entspannter Tätigkeit keine Rede sein. 90% lassen ihr Dezernat auch nicht absaufen und arbeiten sehr hart. Diese Unterstellung ist unerträglich!
18.08.2021, 14:38
Und warum sollte A13 im Rechtsamt der Gemeinde X mit 30000 Einwohnern nutzlos sein? Solche Jobs sind durchaus sehr anspruchsvoll, ob der Fülle an Aufgaben, Rechtsgebieten und Mitwirkung in der Kommunalpolitik..
18.08.2021, 14:42
(18.08.2021, 11:26)Gast schrieb:(18.08.2021, 11:21)Gast schrieb: Naja ,,die Verwaltung" ist auch ein weites Feld. Teilweise haben Bundesministerien doch höhere Einstellungsvoraussetzungen als die Justiz. Auch die Volljuristen z.B. beim Bundeskartellamt sind erheblich besser qualifiziert als durchschnittliche Richter.
Und klar ist es der Ansatz der Besoldungsordnungen, in erster Linie auf die Eingangsvoraussetzungen zu schauen... Aber ich finde, man müsste viel mehr auf den Inhalt der Tätigkeit schauen. Richter an Patentkammern sind lächerlich unterbezahlt, während ich den typischen Amtsrichter total überbezahlt finde. Genauso gibt es in der Landesverwaltung total nutzlose Stellen in Kleinstädten, bei denen man direkt mit A 13 startet, während die Bundesbehörden/Ministerien in Großstädten erstmal nach TVÖD einstellen...
Warum sind typische Richter am Amtsgericht überbezahlt?
Wenn du dir mal die Eingänge anschaust, dann kann von entspannter Tätigkeit keine Rede sein. 90% lassen ihr Dezernat auch nicht absaufen und arbeiten sehr hart. Diese Unterstellung ist unerträglich!
Hm...und was machst DU wohl beruflich?

18.08.2021, 15:13
Wie schaut denn der Wechsel von Justiz in eine Bundesbehörde aus? Müsste doch viel leichter sein als von der Behörde zur Justiz, oder?
18.08.2021, 18:13
Kann man unabhängig vom Laufbahnwechsel in NRW zur StA wechseln?
18.08.2021, 18:23
(18.08.2021, 14:42)gast nrww schrieb:(18.08.2021, 11:26)Gast schrieb:(18.08.2021, 11:21)Gast schrieb: Naja ,,die Verwaltung" ist auch ein weites Feld. Teilweise haben Bundesministerien doch höhere Einstellungsvoraussetzungen als die Justiz. Auch die Volljuristen z.B. beim Bundeskartellamt sind erheblich besser qualifiziert als durchschnittliche Richter.
Und klar ist es der Ansatz der Besoldungsordnungen, in erster Linie auf die Eingangsvoraussetzungen zu schauen... Aber ich finde, man müsste viel mehr auf den Inhalt der Tätigkeit schauen. Richter an Patentkammern sind lächerlich unterbezahlt, während ich den typischen Amtsrichter total überbezahlt finde. Genauso gibt es in der Landesverwaltung total nutzlose Stellen in Kleinstädten, bei denen man direkt mit A 13 startet, während die Bundesbehörden/Ministerien in Großstädten erstmal nach TVÖD einstellen...
Warum sind typische Richter am Amtsgericht überbezahlt?
Wenn du dir mal die Eingänge anschaust, dann kann von entspannter Tätigkeit keine Rede sein. 90% lassen ihr Dezernat auch nicht absaufen und arbeiten sehr hart. Diese Unterstellung ist unerträglich!
Hm...und was machst DU wohl beruflich?
Davon unabhängig hat er in der Sache ja nicht unrecht. Wenn (!) man die Arbeit beim AG gut macht, ist R1 natürlich gerechtfertigt.
Davon unabhängig ist es natürlich im öffentlichen Dienst immer so, dass die Besoldung von den Anforderungen des konkreten Amtes und der Leistung des konkreten Amtsträgers abstrahiert. Im richterlichen Bereich kommt hinzu, dass die Beförderungen seltener sind: wer in der Verwaltung ganz schlecht ist, bleibt vielleicht A13, der unmotivierte Richter steigt trotzdem innerhalb R1 vergleichsweise stark auf. So ist das halt. Entweder richtig anstrengen und R2+ werden, oder das Präsidium bitten, das vermeintlich viel einfachere Dezernat des Kollegen zu bekommen

18.08.2021, 20:54
19.08.2021, 00:31
Mit R1 komm ich in der höchsten Erfahrungsstufe am Ende mit 260 weniger netto monatlich raus als A15 Bund mit Ministerialzulage. Aber ich würde weder im Bundesministerium in komischen Anzügen meine Zeit absitzen wollen wie im Ref noch ständig begrenzt abbaubare Überstunden schieben für den Papierkorb. Gerade als Einzelrichter dürfte man da mehr Flexibilität haben, übrigens auch was Nebentätigkeiten anbelangt. Ministerialbeamte in Prüfung oder Ausbildung waren mE jedenfalls seltener als Richter.
18.09.2021, 03:27
(15.08.2021, 10:05)Vril schrieb: Hi,
ich bin derzeit in der Anwaltschaft tätig (große MK) und arbeite etwa 50-55 Stunden pro Woche. Für mich steht fest, dass ich zukünftig maximal 40 Stunden arbeiten will, einen klassischen 9 to 5 Job. An den Verdienst habe ich keine allzu hohen Erwartungen, bei 2,8 netto sollte er aber schon liegen. Ich bringe Doppelprädikat und zwei Jahre anwaltliche Erfahrung mit.
Was seht ihr da als Optionen?
- Richter? Dem steht entgegen, dass man laut den Erfahrungen im Bekanntenkreis trotzdem seine 50 Stunden reissen muss und es erst nach der Verplanung besser wird. Ob meine anwaltliche Vorerfahrung etwas bringt halte ich für fraglich
- Anwalt: Ich kann mir angesichts des Drucks und der Erwartungen der Mandanten nicht vorstellen, wo anders viel besser wegzukommen, außer man macht wirklich nur Back-Office
- Unternehmen: klingt gut, aber bin ich da mit lediglich 2 Jahren Berufserfahrung schon interessant?
- Behörde: Kommunalbehörde fand ich im Ref eher abschreckend, vielleicht Ministerium oder so?
Habt ihr sonst noch Ideen? Irgendwie scheint Jura immer mit viel Arbeit verbunden zu sein...
Schau mal bei der Wirtschaftskanzlei Rose&Partners. Die haben eine feste 36 Stunden Woche (die einheitliche für alle Anwälte gilt und kein spezielles "Teilzeitmodell" ist) bei Gleitzeit und Möglichkeit zur 4-Tage Woche. Einstiegsgehalt liegt bei ca. 65k, mit 2x VB + erster Berufserfahrung ist da sicherlich auch mehr drin.
Im Übrigen bietet Mittlerweile fast jede Großkanzlei Teilzeitmodelle bzw. feste Stundenmodelle an. Linklaters z.B. 80k für eine feste 40 Stundenwoche. Andere die mir noch bekannt sind sind Noerr, Latham & Watkins, Baker Mckenzie, Luther (bietet sogar eine 30 Stunden Woche an bei ca. 60k)
LG De Valencia