17.08.2021, 16:51
Der Kollege hat nicht nach Tipps zum Abnehmen gefragt.
17.08.2021, 17:15
(17.08.2021, 13:11)Gast schrieb: Das Problem ist ja nicht nur schnell abnehmen. Das kriegt ja fast jeder mit Nahrungsersatz hin. Das Schwierige ist das neue Gewicht zu halten. Und da sollte man sich dann wirklich ärztlich beraten lassen. Ich sehe das ja in meinem Umfeld. Übergewichtige Leute, die es seit Jahren nicht schaffen abzunehmen bzw. einmal gut abgenommen und wenige Jahre später wieder genauso dick und zwar weil keine ärztliche Beratung in Anspruch genommen wird bzw. kein Diätplan erstellt und was frei verkäufliches genutzt wurde. Dafür gibt es ja Adipologen. Beim Amtsarzt wird das auch besser ankommen, wenn man sagen kann, dass ein Adipologe einem hilft als wenn der Jojo Effekt droht, weil man in Eigenregie abgenommen hat.
Nicht zielführend, wenn in wenigen Wochen die amtsärztliche Untersuchung stattfinden und mit Hinblick auf diese ein formal weniger kritischer BMI-Bereich erreicht werden soll.
17.08.2021, 17:17
(17.08.2021, 12:19)Gast schrieb:(17.08.2021, 01:32)Gast schrieb:(16.08.2021, 20:38)Gast0815 schrieb: Liegt die „kritische“ BMI-Grenze nicht bei 30?
Nein, wirklich kritisch wird's nach der Rechtsprechung ab 35, weil ab BMI > 35 dieser bereits regelmäßig zur einer ablehnende Entscheidung ausreicht. Zwischen 30 und 35 bedarf es weiterer, konkreter - auf Übergewicht zurückzuführender - gesundheitlicher Einschränkungen/Probleme, um eine ablehnende Entscheidung zu begründen. Der BMI reicht hier nicht alleine aus - so zumindest das Ergebnis meiner Recherche, weil es mich auch betroffen hat. Manche Bundesländer sind aber zB auch großzügiger als andere. Ich hab nach der Mündlichen einfach angefangen, mit Sport und Intervallfasten durchzuziehen und binnen 2 Monaten fast 10kg runtergekriegt, imho dürften beim Kollegen die 3-4kg in einem Monat durchaus machbar sein.
Richtig. Die Fälle in der Rechtsprechung hatten allerdings Kläger, die weit über 35, eher um die 40 an BMI hatten und entsprechend den Rechtsstreit verloren.
Wie das im Grenzbereich aussiehrt ist dann vielmehr die Frage.
Bis wann muss man denn bein Amtsarzt gewesen sein? Jede Woche mehr an Zeit hilft.
Das wird iE nur der konkrete Amtsarzt sagen können. Wie gesagt sind manche Bundesländer da durchaus großzügiger und man kann bis vielleicht 37 oÄ ohne Probleme durchkommen, in anderen ist bei 35 regelmäßig der Cut. Da jetzt noch einen Grenzbereich reinzuinterpretieren, halte ich für nicht zweckmäßig. Der Grenzbereich dürfte eben der Bereich 30-35 bereits sein. ;)
17.08.2021, 19:48
(17.08.2021, 17:17)Gast schrieb:(17.08.2021, 12:19)Gast schrieb:(17.08.2021, 01:32)Gast schrieb:(16.08.2021, 20:38)Gast0815 schrieb: Liegt die „kritische“ BMI-Grenze nicht bei 30?
Nein, wirklich kritisch wird's nach der Rechtsprechung ab 35, weil ab BMI > 35 dieser bereits regelmäßig zur einer ablehnende Entscheidung ausreicht. Zwischen 30 und 35 bedarf es weiterer, konkreter - auf Übergewicht zurückzuführender - gesundheitlicher Einschränkungen/Probleme, um eine ablehnende Entscheidung zu begründen. Der BMI reicht hier nicht alleine aus - so zumindest das Ergebnis meiner Recherche, weil es mich auch betroffen hat. Manche Bundesländer sind aber zB auch großzügiger als andere. Ich hab nach der Mündlichen einfach angefangen, mit Sport und Intervallfasten durchzuziehen und binnen 2 Monaten fast 10kg runtergekriegt, imho dürften beim Kollegen die 3-4kg in einem Monat durchaus machbar sein.
Richtig. Die Fälle in der Rechtsprechung hatten allerdings Kläger, die weit über 35, eher um die 40 an BMI hatten und entsprechend den Rechtsstreit verloren.
Wie das im Grenzbereich aussiehrt ist dann vielmehr die Frage.
Bis wann muss man denn bein Amtsarzt gewesen sein? Jede Woche mehr an Zeit hilft.
Das wird iE nur der konkrete Amtsarzt sagen können. Wie gesagt sind manche Bundesländer da durchaus großzügiger und man kann bis vielleicht 37 oÄ ohne Probleme durchkommen, in anderen ist bei 35 regelmäßig der Cut. Da jetzt noch einen Grenzbereich reinzuinterpretieren, halte ich für nicht zweckmäßig. Der Grenzbereich dürfte eben der Bereich 30-35 bereits sein. ;)
naja ich kenne einen fall mit 35.2 aus bayern. da hat man zunächst auch gesagt, dass sie eignung fehle, doch einigte man sich dann vor gericht auf einen vergleich, dass man bis zur vollverbeamtung so und so viel weniger wiegen müsse.
erleben will ich das sicher nicht.
17.08.2021, 22:15
(17.08.2021, 19:48)Gast schrieb:(17.08.2021, 17:17)Gast schrieb:(17.08.2021, 12:19)Gast schrieb:(17.08.2021, 01:32)Gast schrieb:(16.08.2021, 20:38)Gast0815 schrieb: Liegt die „kritische“ BMI-Grenze nicht bei 30?
Nein, wirklich kritisch wird's nach der Rechtsprechung ab 35, weil ab BMI > 35 dieser bereits regelmäßig zur einer ablehnende Entscheidung ausreicht. Zwischen 30 und 35 bedarf es weiterer, konkreter - auf Übergewicht zurückzuführender - gesundheitlicher Einschränkungen/Probleme, um eine ablehnende Entscheidung zu begründen. Der BMI reicht hier nicht alleine aus - so zumindest das Ergebnis meiner Recherche, weil es mich auch betroffen hat. Manche Bundesländer sind aber zB auch großzügiger als andere. Ich hab nach der Mündlichen einfach angefangen, mit Sport und Intervallfasten durchzuziehen und binnen 2 Monaten fast 10kg runtergekriegt, imho dürften beim Kollegen die 3-4kg in einem Monat durchaus machbar sein.
Richtig. Die Fälle in der Rechtsprechung hatten allerdings Kläger, die weit über 35, eher um die 40 an BMI hatten und entsprechend den Rechtsstreit verloren.
Wie das im Grenzbereich aussiehrt ist dann vielmehr die Frage.
Bis wann muss man denn bein Amtsarzt gewesen sein? Jede Woche mehr an Zeit hilft.
Das wird iE nur der konkrete Amtsarzt sagen können. Wie gesagt sind manche Bundesländer da durchaus großzügiger und man kann bis vielleicht 37 oÄ ohne Probleme durchkommen, in anderen ist bei 35 regelmäßig der Cut. Da jetzt noch einen Grenzbereich reinzuinterpretieren, halte ich für nicht zweckmäßig. Der Grenzbereich dürfte eben der Bereich 30-35 bereits sein. ;)
naja ich kenne einen fall mit 35.2 aus bayern. da hat man zunächst auch gesagt, dass sie eignung fehle, doch einigte man sich dann vor gericht auf einen vergleich, dass man bis zur vollverbeamtung so und so viel weniger wiegen müsse.
erleben will ich das sicher nicht.
Ja, wenn der dir bekannte Fall erst vor Gericht zu einer Kompromisslösung, nämlich Einstellung unter Vorbehalt einer Gewichtsbachprüfung führt, bestätigt das doch mE, dass bei 35 ein ziemlich harter Cut ist.
18.08.2021, 09:45
(17.08.2021, 22:15)Gast schrieb:(17.08.2021, 19:48)Gast schrieb:(17.08.2021, 17:17)Gast schrieb:(17.08.2021, 12:19)Gast schrieb:(17.08.2021, 01:32)Gast schrieb: Nein, wirklich kritisch wird's nach der Rechtsprechung ab 35, weil ab BMI > 35 dieser bereits regelmäßig zur einer ablehnende Entscheidung ausreicht. Zwischen 30 und 35 bedarf es weiterer, konkreter - auf Übergewicht zurückzuführender - gesundheitlicher Einschränkungen/Probleme, um eine ablehnende Entscheidung zu begründen. Der BMI reicht hier nicht alleine aus - so zumindest das Ergebnis meiner Recherche, weil es mich auch betroffen hat. Manche Bundesländer sind aber zB auch großzügiger als andere. Ich hab nach der Mündlichen einfach angefangen, mit Sport und Intervallfasten durchzuziehen und binnen 2 Monaten fast 10kg runtergekriegt, imho dürften beim Kollegen die 3-4kg in einem Monat durchaus machbar sein.
Richtig. Die Fälle in der Rechtsprechung hatten allerdings Kläger, die weit über 35, eher um die 40 an BMI hatten und entsprechend den Rechtsstreit verloren.
Wie das im Grenzbereich aussiehrt ist dann vielmehr die Frage.
Bis wann muss man denn bein Amtsarzt gewesen sein? Jede Woche mehr an Zeit hilft.
Das wird iE nur der konkrete Amtsarzt sagen können. Wie gesagt sind manche Bundesländer da durchaus großzügiger und man kann bis vielleicht 37 oÄ ohne Probleme durchkommen, in anderen ist bei 35 regelmäßig der Cut. Da jetzt noch einen Grenzbereich reinzuinterpretieren, halte ich für nicht zweckmäßig. Der Grenzbereich dürfte eben der Bereich 30-35 bereits sein. ;)
naja ich kenne einen fall mit 35.2 aus bayern. da hat man zunächst auch gesagt, dass sie eignung fehle, doch einigte man sich dann vor gericht auf einen vergleich, dass man bis zur vollverbeamtung so und so viel weniger wiegen müsse.
erleben will ich das sicher nicht.
Ja, wenn der dir bekannte Fall erst vor Gericht zu einer Kompromisslösung, nämlich Einstellung unter Vorbehalt einer Gewichtsbachprüfung führt, bestätigt das doch mE, dass bei 35 ein ziemlich harter Cut ist.
wobei das vor 11 jahren war. das ovg niedersachsen sowie das ovg nrw bezweifeln z.b. beide die tauglichkeit des bmi bereits in jüngeren entscheidungen.
aber wie gesagt, in die lage will ich trotzdem nicht.
18.08.2021, 12:26
(17.08.2021, 01:32)Gast schrieb:(16.08.2021, 20:38)Gast0815 schrieb: Liegt die „kritische“ BMI-Grenze nicht bei 30?
Nein, wirklich kritisch wird's nach der Rechtsprechung ab 35, weil ab BMI > 35 dieser bereits regelmäßig zur einer ablehnende Entscheidung ausreicht. Zwischen 30 und 35 bedarf es weiterer, konkreter - auf Übergewicht zurückzuführender - gesundheitlicher Einschränkungen/Probleme, um eine ablehnende Entscheidung zu begründen. Der BMI reicht hier nicht alleine aus - so zumindest das Ergebnis meiner Recherche, weil es mich auch betroffen hat. Manche Bundesländer sind aber zB auch großzügiger als andere. Ich hab nach der Mündlichen einfach angefangen, mit Sport und Intervallfasten durchzuziehen und binnen 2 Monaten fast 10kg runtergekriegt, imho dürften beim Kollegen die 3-4kg in einem Monat durchaus machbar sein.
Ach, gut zu wissen! Bei mir steht die amtsärztliche Untersuchung auch demnächst an, bin von 30,7 auf 29,2 runter. Ist aber ein guter Anlass, weiter abzunehmen.
18.08.2021, 14:47
(18.08.2021, 12:26)Gast8472 schrieb:(17.08.2021, 01:32)Gast schrieb:(16.08.2021, 20:38)Gast0815 schrieb: Liegt die „kritische“ BMI-Grenze nicht bei 30?
Nein, wirklich kritisch wird's nach der Rechtsprechung ab 35, weil ab BMI > 35 dieser bereits regelmäßig zur einer ablehnende Entscheidung ausreicht. Zwischen 30 und 35 bedarf es weiterer, konkreter - auf Übergewicht zurückzuführender - gesundheitlicher Einschränkungen/Probleme, um eine ablehnende Entscheidung zu begründen. Der BMI reicht hier nicht alleine aus - so zumindest das Ergebnis meiner Recherche, weil es mich auch betroffen hat. Manche Bundesländer sind aber zB auch großzügiger als andere. Ich hab nach der Mündlichen einfach angefangen, mit Sport und Intervallfasten durchzuziehen und binnen 2 Monaten fast 10kg runtergekriegt, imho dürften beim Kollegen die 3-4kg in einem Monat durchaus machbar sein.
Ach, gut zu wissen! Bei mir steht die amtsärztliche Untersuchung auch demnächst an, bin von 30,7 auf 29,2 runter. Ist aber ein guter Anlass, weiter abzunehmen.
Es ist auch wegen der PKV sehr empfehlenswert.
22.09.2021, 09:23
Ist in die andere Richtung ein etwas zu niedriger BMI eventuell ein Problem beim Amtsarzt? Ich kann in mich reinhauen, was ich will (tu ich auch), ich werde einfach nicht schwerer, bin aber recht groß (1,85 m, Gewicht 67-69 kg). BMI deshalb knapp unter 20.
22.09.2021, 11:04
(22.09.2021, 09:23)Gast schrieb: Ist in die andere Richtung ein etwas zu niedriger BMI eventuell ein Problem beim Amtsarzt? Ich kann in mich reinhauen, was ich will (tu ich auch), ich werde einfach nicht schwerer, bin aber recht groß (1,85 m, Gewicht 67-69 kg). BMI deshalb knapp unter 20.
Ab 18,5 hast du doch Normalgewicht