12.08.2021, 23:50
Ihr immer mit euren Genickbrücken! Ich habe im 2. Patzer gemacht, die ich für unverzeihlich gehalten habe - am Ende waren es teilweise sogar noch zweistellige Klausuren. Ein Fehler bringt euch nicht um die gewünschte Note, auch zwei nicht. Dafür müsst ihr schon schreiben, dass der Strafrichter über die zivilrechtliche Revision entscheidet.
Atmet mal tief durch und bringt das morgen zu Ende.
Atmet mal tief durch und bringt das morgen zu Ende.
13.08.2021, 08:33
(12.08.2021, 19:23)Gast schrieb:(12.08.2021, 18:28)Gast Sh 2 schrieb:(12.08.2021, 18:18)Gast schrieb:(12.08.2021, 18:10)Gast schrieb:Na ja, absoluter Revisionsgrund ist es ja noch nicht, da der Beschluss immer noch erfolgen kann. Wenn der/die Kandidatin das so begründet hat, dann ist das schon m.E. nicht fehlerhaft und darf nicht einmal zu Punktabzügen führen.(12.08.2021, 16:44)Gast sh 2 schrieb: Ohne Einverständnis schwierig Aber wird schon kein Drama sein.
Falsche Besetzung des Gerichts ist - in der Hauptsache - ein absoluter Revisionsgrund (§ 138 Nr. 1 VwGO). Wenn da strenge Maßstäbe angelegt werden, ist die Klausur allein deshalb im Teich, weil sie damit praktisch unbrauchbar ist.
Meiner Meinung ist es fehlerhaft. Aber kein Genickbruch. Tatsächlich hab ich das auch mal in einer Übungsklausur gemacht und es wurde zwar bemängelt, aber durchgefallen bin ich deshalb nicht. Ich denke es ist ersichtlich, dass man nur zeigen wollte, dass man das kennt etc.
So böse sollte ein korrektor das nicht nehmen.... insbesondere durch dieses "fingieren" fühlte man sich dazu verleitet.
Sehe ich auch so, ist klar ein Fehler, aber die Aufgabenstellung heißt eine Entscheidung zu entwerfen. Ein Entwurf ist in der Praxis aber nicht unbrauchbar, weil das Rubrum fehlerhaft ist
Es ist nicht nur das Rubrum falsch. Bei falscher Besetzung hat nicht der gesetzliche Richter entschieden. Das ist ein Verstoß gegen Verfassungsrecht.
13.08.2021, 14:31
(13.08.2021, 08:33)Gast schrieb:(12.08.2021, 19:23)Gast schrieb:(12.08.2021, 18:28)Gast Sh 2 schrieb:(12.08.2021, 18:18)Gast schrieb:(12.08.2021, 18:10)Gast schrieb: Falsche Besetzung des Gerichts ist - in der Hauptsache - ein absoluter Revisionsgrund (§ 138 Nr. 1 VwGO). Wenn da strenge Maßstäbe angelegt werden, ist die Klausur allein deshalb im Teich, weil sie damit praktisch unbrauchbar ist.Na ja, absoluter Revisionsgrund ist es ja noch nicht, da der Beschluss immer noch erfolgen kann. Wenn der/die Kandidatin das so begründet hat, dann ist das schon m.E. nicht fehlerhaft und darf nicht einmal zu Punktabzügen führen.
Meiner Meinung ist es fehlerhaft. Aber kein Genickbruch. Tatsächlich hab ich das auch mal in einer Übungsklausur gemacht und es wurde zwar bemängelt, aber durchgefallen bin ich deshalb nicht. Ich denke es ist ersichtlich, dass man nur zeigen wollte, dass man das kennt etc.
So böse sollte ein korrektor das nicht nehmen.... insbesondere durch dieses "fingieren" fühlte man sich dazu verleitet.
Sehe ich auch so, ist klar ein Fehler, aber die Aufgabenstellung heißt eine Entscheidung zu entwerfen. Ein Entwurf ist in der Praxis aber nicht unbrauchbar, weil das Rubrum fehlerhaft ist
Es ist nicht nur das Rubrum falsch. Bei falscher Besetzung hat nicht der gesetzliche Richter entschieden. Das ist ein Verstoß gegen Verfassungsrecht.
Chill mal, übertreibst
13.08.2021, 15:01
Und zu welchem Ergebnis seid ihr bezüglich der Anträge gekommen?
Ps: wir sind durch!!!!
Ps: wir sind durch!!!!
13.08.2021, 15:43
Biiiiiieeerchen... ohne Ändä!
13.08.2021, 15:49
Juhuuuuuuu
Wir sind Fertig!!!!!
Wie unglaublich ist das bitte?
Wir sind Fertig!!!!!
Wie unglaublich ist das bitte?
13.08.2021, 15:56
Witzig, man hat es geschafft. Aber innerlich ist man tot :D
13.08.2021, 16:18
Sch**ßt auf's Ergebnis. Party! Feiern!
Gönnt euch heute richtig was - wir haben es uns verdient!
Gönnt euch heute richtig was - wir haben es uns verdient!
13.08.2021, 16:32
Glückwunsch euch allen!!
Könnte einer/eine evtl. noch ganz kurz sagen, was drangekommen ist ?
Genießt die Freiheit :)
Könnte einer/eine evtl. noch ganz kurz sagen, was drangekommen ist ?
Genießt die Freiheit :)
13.08.2021, 16:33