12.08.2021, 16:12
(12.08.2021, 16:09)Gast schrieb:(12.08.2021, 16:06)Nrw183 schrieb:(12.08.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.08.2021, 15:59)Interesse schrieb: Wer hat denn nach dem rubrum bei euch beschlossen? Alle drei oder nur der berichterstatter?
In nrw!
Nur Berichterstatter, wegen Paragraph 6 vwgo
Der Beschluss zur Übertragung kann bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden
Ne alle 3. Per Beschluss wird nur auf Einzelrichter übertragen. Berichterstatter nur wenn Einverständnis
Grundsätzlich hast du recht, aber der Beschluss kann bis zur mdl Verhandlung nachgeholt werden. Im Kommentar zu 6 stand das Recht eindeutig
Und habt ihr am Anfang der Gründe was dazu geschrieben?
Ich hatte noch etwas ausgeführt, da der berichterstatter ja Proberichter war
12.08.2021, 16:13
(12.08.2021, 16:12)Kolo schrieb:(12.08.2021, 16:09)Gast schrieb:(12.08.2021, 16:06)Nrw183 schrieb:(12.08.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.08.2021, 15:59)Interesse schrieb: Wer hat denn nach dem rubrum bei euch beschlossen? Alle drei oder nur der berichterstatter?
In nrw!
Nur Berichterstatter, wegen Paragraph 6 vwgo
Der Beschluss zur Übertragung kann bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden
Ne alle 3. Per Beschluss wird nur auf Einzelrichter übertragen. Berichterstatter nur wenn Einverständnis
Grundsätzlich hast du recht, aber der Beschluss kann bis zur mdl Verhandlung nachgeholt werden. Im Kommentar zu 6 stand das Recht eindeutig
Und habt ihr am Anfang der Gründe was dazu geschrieben?
Ich hatte noch etwas ausgeführt, da der berichterstatter ja Proberichter war
Habe auch Berichterstatter als allein-entscheidungsbefugter angesehen. In NRW stand nix vom Proberichter???
12.08.2021, 16:16
Habt ihr die Bestimmtheit des § 6 Nr. 1 lit. y) StVG gem. Art. 80 I 2 GG bejaht? Ich habe es, um zu den Folgeproblemen zu kommen. Fand es aber ziemlich schwierig. Nach Kopp/Schenke ist die Verfassungsmäßigkeit ja summarisch prüfbar.
12.08.2021, 16:17
(12.08.2021, 16:13)Gast schrieb:(12.08.2021, 16:12)Kolo schrieb:(12.08.2021, 16:09)Gast schrieb:(12.08.2021, 16:06)Nrw183 schrieb:(12.08.2021, 16:03)Gast schrieb: Nur Berichterstatter, wegen Paragraph 6 vwgo
Der Beschluss zur Übertragung kann bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden
Ne alle 3. Per Beschluss wird nur auf Einzelrichter übertragen. Berichterstatter nur wenn Einverständnis
Grundsätzlich hast du recht, aber der Beschluss kann bis zur mdl Verhandlung nachgeholt werden. Im Kommentar zu 6 stand das Recht eindeutig
Und habt ihr am Anfang der Gründe was dazu geschrieben?
Ich hatte noch etwas ausgeführt, da der berichterstatter ja Proberichter war
Habe auch Berichterstatter als allein-entscheidungsbefugter angesehen. In NRW stand nix vom Proberichter???
Korrigier mich, aber die Bezeichnung richter ohne zusatz steht doch für Proberichter... oder? ?
12.08.2021, 16:19
(12.08.2021, 16:16)GPAHH schrieb: Habt ihr die Bestimmtheit des § 6 Nr. 1 lit. y) StVG gem. Art. 80 I 2 GG bejaht? Ich habe es, um zu den Folgeproblemen zu kommen. Fand es aber ziemlich schwierig. Nach Kopp/Schenke ist die Verfassungsmäßigkeit ja summarisch prüfbar.
Ja, hab das geprüft und auch aus taktischen Gründen bejaht mit recht breiter Argumentation (z.B. Vergleichbarkeit von Gefahren durch KFZ und andere Fahrzeuge; auf die breite Argumentation konnte ich dann später einfach verweisen)
12.08.2021, 16:20
(12.08.2021, 16:17)Pöplpö schrieb:(12.08.2021, 16:13)Gast schrieb:(12.08.2021, 16:12)Kolo schrieb:(12.08.2021, 16:09)Gast schrieb:(12.08.2021, 16:06)Nrw183 schrieb: Ne alle 3. Per Beschluss wird nur auf Einzelrichter übertragen. Berichterstatter nur wenn Einverständnis
Grundsätzlich hast du recht, aber der Beschluss kann bis zur mdl Verhandlung nachgeholt werden. Im Kommentar zu 6 stand das Recht eindeutig
Und habt ihr am Anfang der Gründe was dazu geschrieben?
Ich hatte noch etwas ausgeführt, da der berichterstatter ja Proberichter war
Habe auch Berichterstatter als allein-entscheidungsbefugter angesehen. In NRW stand nix vom Proberichter???
Korrigier mich, aber die Bezeichnung richter ohne zusatz steht doch für Proberichter... oder? ?
Damn. Das kann sein :D dann wird die Klausur anstatt mit 3 Punkten halt mit 2 Punkten bewertet :D
12.08.2021, 16:25
(12.08.2021, 15:58)Mio Nrw183 schrieb: Hab einfach keinen Schwerpunkt gefunden. Hab einfach alles in einem Satz bejaht. Nichts problematisch. Hahah. Scheiße eh. Und ermessen nichts geprüft weil ich gebundene Entscheidung angenommen hab. Eigentlich ne dankbare Klausur. Tja schade dass ich zu dumm für die Klausur war
Ja ich muss auch sagen die Klausur war eigentlich gut. Nur ich eben nicht
Aber ich hab mich auch echt mega verdödelt mit 10 Seiten TB dabei hätte man ja eigentlich sicher die 1000 Strafbefehle vorher ignorieren können. Ich bin auf die „alten“ Strafbefehle später gar nicht mehr eingegangen...
Naja ich hab komplett unstrukturiertes Chaos fabriziert. Total Gehirnamputierte Sachen geschrieben. Aber hey ich kann jetzt echt einfach nicht mehr klar denken nach so vielen Tagen Klausuren...
12.08.2021, 16:32
(12.08.2021, 16:12)GastNrw1234 schrieb:(12.08.2021, 16:09)Gast schrieb:(12.08.2021, 16:06)Nrw183 schrieb:(12.08.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.08.2021, 15:59)Interesse schrieb: Wer hat denn nach dem rubrum bei euch beschlossen? Alle drei oder nur der berichterstatter?
In nrw!
Nur Berichterstatter, wegen Paragraph 6 vwgo
Der Beschluss zur Übertragung kann bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden
Ne alle 3. Per Beschluss wird nur auf Einzelrichter übertragen. Berichterstatter nur wenn Einverständnis
Grundsätzlich hast du recht, aber der Beschluss kann bis zur mdl Verhandlung nachgeholt werden. Im Kommentar zu 6 stand das Recht eindeutig
Ja, man kann den nachholen, muss man aber nicht. Im Übrigen ergehen Entscheidungen im Beschlusswege ohne mdl. Verhandlung. Denke, es mussten alle 3 entscheiden, falls ich mich nicht verguckt habe, was immer mal passieren kann :D
Ich denke auch, dass alle 3 entscheiden mussten.
12.08.2021, 16:36
Man sollte die Entscheidung des Gerichts entwerfen, eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden und es lag kein Einverständnis der Beteiligten vor. Daher müssten eigentlich alle 3 Richter entscheiden.
12.08.2021, 16:38
(12.08.2021, 16:25)Jo Gast sh 2 schrieb:(12.08.2021, 15:58)Mio Nrw183 schrieb: Hab einfach keinen Schwerpunkt gefunden. Hab einfach alles in einem Satz bejaht. Nichts problematisch. Hahah. Scheiße eh. Und ermessen nichts geprüft weil ich gebundene Entscheidung angenommen hab. Eigentlich ne dankbare Klausur. Tja schade dass ich zu dumm für die Klausur war
Ja ich muss auch sagen die Klausur war eigentlich gut. Nur ich eben nicht
Aber ich hab mich auch echt mega verdödelt mit 10 Seiten TB dabei hätte man ja eigentlich sicher die 1000 Strafbefehle vorher ignorieren können. Ich bin auf die „alten“ Strafbefehle später gar nicht mehr eingegangen...
Naja ich hab komplett unstrukturiertes Chaos fabriziert. Total Gehirnamputierte Sachen geschrieben. Aber hey ich kann jetzt echt einfach nicht mehr klar denken nach so vielen Tagen Klausuren...
Schwerpunkt... ja gesehen hab ich einige. Aber nicht geschafft.
Meiner Meinung nach beim GPA:
- das Problem mit der Antragseinlegung vor rechtsmitteleinlegung
- Ziffer 3 war Anordnung statt Wiederherstellung und unzulässig, weil kein RSB?
- Antrag auf notwendig Prozessbevollmächtigte vorverfahren auch unzulässig. Jedenfalls eh unbegründet.
- Art 80 bla bla mega Schwerpunkt hab ich leider nicht ...tschau Kakao
- und zu kurze Frist für Gutachten beibringen hab ich auch nicht ...blöd...
- Anordnung sofortvollzug hab ich 80 abs 3 geprüft und ermessen ist ok gesagt.
- dann pures Chaos zur Untersagung und Abgabeverfügung. Leider hab ich auch beides zusammen geprüft.
- Achja 44 vwgo vergessen... immer gern gesehen!
- in der begründetheit der Ziffern 1 und 2 fehlte mir komplett die Zeit. Hab nur kurz gesagt nichtvorlage des Gutachtens reicht und dass die erste Anforderung rechtmäßig war weil sie ein mega Alki ist mit über 1,6 Promille und dass die Bahn oder bus fahren soll ...