12.08.2021, 15:58
Hab einfach keinen Schwerpunkt gefunden. Hab einfach alles in einem Satz bejaht. Nichts problematisch. Hahah. Scheiße eh. Und ermessen nichts geprüft weil ich gebundene Entscheidung angenommen hab. Eigentlich ne dankbare Klausur. Tja schade dass ich zu dumm für die Klausur war
12.08.2021, 15:59
Wer hat denn nach dem rubrum bei euch beschlossen? Alle drei oder nur der berichterstatter?
In nrw!
In nrw!
12.08.2021, 16:03
12.08.2021, 16:03
Nach BverwG ist die Untersagung also ein Dauer-VA. Keine Ahnung woher man das wissen soll, im Kommentar stand das nicht. Ich hab das Gegenteil angenommen, weil doch sonst alle Argumente vorher nicht wirklich erörtert werden brauchen, wenn die AS jetzt ohnehin ein Gutachten vorliegen kann...richtig kacke...
12.08.2021, 16:05
(12.08.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.08.2021, 15:59)Interesse schrieb: Wer hat denn nach dem rubrum bei euch beschlossen? Alle drei oder nur der berichterstatter?
In nrw!
Nur Berichterstatter, wegen Paragraph 6 vwgo
Der Beschluss zur Übertragung kann bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden
Was stand dazu bei euch im Sachverhalt?
12.08.2021, 16:06
(12.08.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.08.2021, 15:59)Interesse schrieb: Wer hat denn nach dem rubrum bei euch beschlossen? Alle drei oder nur der berichterstatter?
In nrw!
Nur Berichterstatter, wegen Paragraph 6 vwgo
Der Beschluss zur Übertragung kann bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden
Ne alle 3. Per Beschluss wird nur auf Einzelrichter übertragen. Berichterstatter nur wenn Einverständnis
12.08.2021, 16:08
(12.08.2021, 16:05)Gast schrieb:(12.08.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.08.2021, 15:59)Interesse schrieb: Wer hat denn nach dem rubrum bei euch beschlossen? Alle drei oder nur der berichterstatter?
In nrw!
Nur Berichterstatter, wegen Paragraph 6 vwgo
Der Beschluss zur Übertragung kann bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden
Was stand dazu bei euch im Sachverhalt?
Anmerkung war, dass der ordnungsgemäße interne Geschäftsverteilungsplan (?) vorsieht, dass der Berichterstatter im Eilverfahren und Hauptverfahren alleine entscheidet
12.08.2021, 16:09
(12.08.2021, 16:06)Nrw183 schrieb:(12.08.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.08.2021, 15:59)Interesse schrieb: Wer hat denn nach dem rubrum bei euch beschlossen? Alle drei oder nur der berichterstatter?
In nrw!
Nur Berichterstatter, wegen Paragraph 6 vwgo
Der Beschluss zur Übertragung kann bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden
Ne alle 3. Per Beschluss wird nur auf Einzelrichter übertragen. Berichterstatter nur wenn Einverständnis
Grundsätzlich hast du recht, aber der Beschluss kann bis zur mdl Verhandlung nachgeholt werden. Im Kommentar zu 6 stand das Recht eindeutig
12.08.2021, 16:11
Steht das nicht in 87a VwGO ?
12.08.2021, 16:12
(12.08.2021, 16:09)Gast schrieb:(12.08.2021, 16:06)Nrw183 schrieb:(12.08.2021, 16:03)Gast schrieb:(12.08.2021, 15:59)Interesse schrieb: Wer hat denn nach dem rubrum bei euch beschlossen? Alle drei oder nur der berichterstatter?
In nrw!
Nur Berichterstatter, wegen Paragraph 6 vwgo
Der Beschluss zur Übertragung kann bis zur mündlichen Verhandlung nachgeholt werden
Ne alle 3. Per Beschluss wird nur auf Einzelrichter übertragen. Berichterstatter nur wenn Einverständnis
Grundsätzlich hast du recht, aber der Beschluss kann bis zur mdl Verhandlung nachgeholt werden. Im Kommentar zu 6 stand das Recht eindeutig
Ja, man kann den nachholen, muss man aber nicht. Im Übrigen ergehen Entscheidungen im Beschlusswege ohne mdl. Verhandlung. Denke, es mussten alle 3 entscheiden, falls ich mich nicht verguckt habe, was immer mal passieren kann :D