11.08.2021, 01:21
Die Schwedenstrategie bekommen die Ungeimpften ja jetzt: kontrollierte Durchseuchung. Impfung oder Infektion.
Neuseeland ist übrigens eine Insel, wo man sich bei der Einreise anmelden muss. Von Australien nach Neuseeland kann man nicht einmal einen Apfel ausführen wegen Artenschutz (tausende dollar Strafe), erst recht kein Virus.
In Deutschland muss sich keiner bei der Einreise anmelden und alle können mit dem Auto über die Grenze fahren. Kontrolliert wird nur stichprobenartig.
Eigentlich müsste es gegen Corona wie bei Masern eine Impfpflicht geben. Dass sie jetzt indirekt und schonend eingeführt wird ist nur gerecht gegenüber den Geimpften.
Neuseeland ist übrigens eine Insel, wo man sich bei der Einreise anmelden muss. Von Australien nach Neuseeland kann man nicht einmal einen Apfel ausführen wegen Artenschutz (tausende dollar Strafe), erst recht kein Virus.
In Deutschland muss sich keiner bei der Einreise anmelden und alle können mit dem Auto über die Grenze fahren. Kontrolliert wird nur stichprobenartig.
Eigentlich müsste es gegen Corona wie bei Masern eine Impfpflicht geben. Dass sie jetzt indirekt und schonend eingeführt wird ist nur gerecht gegenüber den Geimpften.
11.08.2021, 01:35
Dass es in Deutschland keine Impfpflicht geben soll hat man ja auch zu früh versprochen bevor es genug Daten über die Impfungen gab. Jetzt, wo man genug Daten hat zur Ungefährlichkeit der mrna Impfstoffe kann man eigentlich auch eine (indirekte) Impfpflicht machen, zumindest in Berufen mit viel Menschenkontakt (Richter, Dozenten, Lehrer, Erzieher, medizinisches Personal).
Das frühe Versprechen war bestimmt auch politisch motiviert wegen der anstehenden Bundestagswahl dieses Jahr oder weil sich einige Politiker vllt selbst nicht impfen lassen wollten am Anfang.
Ich hatte auch schon meinen AZ Termin, wurde aber kurzfristig auf mrna umgestellt.
Das frühe Versprechen war bestimmt auch politisch motiviert wegen der anstehenden Bundestagswahl dieses Jahr oder weil sich einige Politiker vllt selbst nicht impfen lassen wollten am Anfang.
Ich hatte auch schon meinen AZ Termin, wurde aber kurzfristig auf mrna umgestellt.
11.08.2021, 08:48
Könnt ihr mal begründen, wieso wir euer Ansicht nach eine Impfpflicht brauchen?
Es ist doch wie folgt:
A) Der Impfstoff wirkt. Dann sind alle Geimpften und insbesondere die Risikopatienten vor milttleren und schweren Verläufen geschützt. Die Geimpften müssen also nicht weiter vor Ungeimpften geschützt werden.
B) Der Impfstoff wirkt nicht, Geimpfte sind nach wie vor gefährdet. Dann würde eine Impfpflicht ja schon an der Geeignetheit scheitern.
Es ist doch wie folgt:
A) Der Impfstoff wirkt. Dann sind alle Geimpften und insbesondere die Risikopatienten vor milttleren und schweren Verläufen geschützt. Die Geimpften müssen also nicht weiter vor Ungeimpften geschützt werden.
B) Der Impfstoff wirkt nicht, Geimpfte sind nach wie vor gefährdet. Dann würde eine Impfpflicht ja schon an der Geeignetheit scheitern.
11.08.2021, 10:39
Ich stimme dem Vorredner zu. Habe mich selbst impfen lassen, weil ich die Einschränkungen für Ungeimpfte bereits prognostiziert habe und ein volles Impfzentrum vermeiden wollte. Warum man nicht einfach Jedem das Seine lassen kann, bleibt mir ein Rätsel.
Die Politik hat es sich offenbar zum Ziel gesetzt, die Inzidenz als Selbstzweck möglichst gering zu halten und verfolgt weiterhin eine völlig unverhältnismäßige "Zero-Covid"-Strategie. Widerstand aus der Justiz ist nicht zu befürchten, Kollegen wie der Richter vom AG Weimar, die geltendes Recht anwenden und dem politischen Mainstream widersprechen, werden wegen Amtsmissbrauchs und Verleumdung verfolgt. Es fehlen nur noch Schauprozesse gegen Kritiker.
Vor etwas über einem Jahr habe ich als WiMi an einem ÖffR-Lehrstuhl die Vorlesungsunterlagen zum Verwaltungs- und Gefahrenabwehrrecht vorbereitet. Ginge man nach dem, was seinerzeit in sämtlichen gängigen Lehrbüchern stand, waren sämtliche der ersten kommunalen Impfektionsschutz-Verordnungen aus mehreren Gründen rechtswidrig: (i) fehlende EGL im Infektionsschutzgesetz; (ii) z.T. speziellere Regelungen in bestehenden Gefahrenabwehrverordnungen; (iii) mangels seinerzeit fehlender gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse keine abstrakte Gefahr, sondern bloßer Gefahrenverdacht, der für eine Gefahrenabwehrverordnung keine ausreichende Grundlage ist. Beispiele für fehlende abstrakte Gefahr: Nicht bewiesener Zusammenhang zwischen erhöhtem Alkoholkonsum und tätlichen Ausschreitungen (h.M., str.); generelle Auflagen bezüglich bestimmter Hunderassen (zB Pitbull etc.) in KampfhundeVO, da nicht wissenschaftlich gesichert sei, dass die Hunderassen als solche gefährlicher sind.
Die heftigen Grundrechtseingriffe durch die ersten Coronaverordnungen im 1. Halbjahr 2020 waren damit ungeachtet der Frage, ob die Satzungen zur Gefahrenabwehr geeignet, angemessen oder sogar zwingend nötig waren, rechtswidrig. Dem Verordnungsgeber waren mangels EGL und mangels abstrakter Gefahr die Hände gebunden. Das ist zwar ein missliches Ergebnis, liegt aber am Versäumnis des Gesetzgebers, den vorhersehbaren Fall einer Pandemie einfachgesetzlich zu regeln und entsprechende Befugnisse vorzusehen.
In der Lit. wurden die o.g. Probleme erkannt und in rechtsstaatlich bedenklicher Weise gerechtfertigt. Ich erinnere mich an einen Aufsatz in der JA, nach dem die fehlende EGL kein Problem sei. Das wurde nicht im Konjunktiv behauptet, sondern festgestellt und mit einer Fußnote zu einer Entscheidung des BVerfG unterstrichen. Inhaltliche Argumente Fehlanzeige, dafür wird das Luftschloss der eigenen Behauptung von der Autorität des BVerfG gestützt. Problem: Wer die Fußnote nachschlägt, findet einen vollkommen zusammenhangslosen Beschluss des BVerfG zum Haar und Bart-Erlass der Bundeswehr.
Der Umgang mit der Corona Krise ist m.E. auch ein Armutszeugnis von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Wer sich dem Recht verschrieben hat sollte es auch anwenden und sich nicht auf ungeschriebene und übergesetzliche Ausnahmen berufen. Ohne einen sicherlich verfehlten Vergleich mit dem NS-Regime anstellen zu wollen, sollte man sich gewisse Parallelen vor Augen führen, bevor man von einer Anwendung geltenden Rechts absieht.
by the way: Um die eigene Karriere nicht zu gefährden, habe ich selbst von einer entsprechenden Veröffentlichung abgesehen. Meine Wut ist mittlerweile einer Gleichgültigkeit gewichen.
Die Politik hat es sich offenbar zum Ziel gesetzt, die Inzidenz als Selbstzweck möglichst gering zu halten und verfolgt weiterhin eine völlig unverhältnismäßige "Zero-Covid"-Strategie. Widerstand aus der Justiz ist nicht zu befürchten, Kollegen wie der Richter vom AG Weimar, die geltendes Recht anwenden und dem politischen Mainstream widersprechen, werden wegen Amtsmissbrauchs und Verleumdung verfolgt. Es fehlen nur noch Schauprozesse gegen Kritiker.
Vor etwas über einem Jahr habe ich als WiMi an einem ÖffR-Lehrstuhl die Vorlesungsunterlagen zum Verwaltungs- und Gefahrenabwehrrecht vorbereitet. Ginge man nach dem, was seinerzeit in sämtlichen gängigen Lehrbüchern stand, waren sämtliche der ersten kommunalen Impfektionsschutz-Verordnungen aus mehreren Gründen rechtswidrig: (i) fehlende EGL im Infektionsschutzgesetz; (ii) z.T. speziellere Regelungen in bestehenden Gefahrenabwehrverordnungen; (iii) mangels seinerzeit fehlender gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse keine abstrakte Gefahr, sondern bloßer Gefahrenverdacht, der für eine Gefahrenabwehrverordnung keine ausreichende Grundlage ist. Beispiele für fehlende abstrakte Gefahr: Nicht bewiesener Zusammenhang zwischen erhöhtem Alkoholkonsum und tätlichen Ausschreitungen (h.M., str.); generelle Auflagen bezüglich bestimmter Hunderassen (zB Pitbull etc.) in KampfhundeVO, da nicht wissenschaftlich gesichert sei, dass die Hunderassen als solche gefährlicher sind.
Die heftigen Grundrechtseingriffe durch die ersten Coronaverordnungen im 1. Halbjahr 2020 waren damit ungeachtet der Frage, ob die Satzungen zur Gefahrenabwehr geeignet, angemessen oder sogar zwingend nötig waren, rechtswidrig. Dem Verordnungsgeber waren mangels EGL und mangels abstrakter Gefahr die Hände gebunden. Das ist zwar ein missliches Ergebnis, liegt aber am Versäumnis des Gesetzgebers, den vorhersehbaren Fall einer Pandemie einfachgesetzlich zu regeln und entsprechende Befugnisse vorzusehen.
In der Lit. wurden die o.g. Probleme erkannt und in rechtsstaatlich bedenklicher Weise gerechtfertigt. Ich erinnere mich an einen Aufsatz in der JA, nach dem die fehlende EGL kein Problem sei. Das wurde nicht im Konjunktiv behauptet, sondern festgestellt und mit einer Fußnote zu einer Entscheidung des BVerfG unterstrichen. Inhaltliche Argumente Fehlanzeige, dafür wird das Luftschloss der eigenen Behauptung von der Autorität des BVerfG gestützt. Problem: Wer die Fußnote nachschlägt, findet einen vollkommen zusammenhangslosen Beschluss des BVerfG zum Haar und Bart-Erlass der Bundeswehr.
Der Umgang mit der Corona Krise ist m.E. auch ein Armutszeugnis von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Wer sich dem Recht verschrieben hat sollte es auch anwenden und sich nicht auf ungeschriebene und übergesetzliche Ausnahmen berufen. Ohne einen sicherlich verfehlten Vergleich mit dem NS-Regime anstellen zu wollen, sollte man sich gewisse Parallelen vor Augen führen, bevor man von einer Anwendung geltenden Rechts absieht.
by the way: Um die eigene Karriere nicht zu gefährden, habe ich selbst von einer entsprechenden Veröffentlichung abgesehen. Meine Wut ist mittlerweile einer Gleichgültigkeit gewichen.
11.08.2021, 11:02
unser BVerfG und fast alle OVG sind da aber anderer Ansicht gewesen. Vielleicht solltest du mehr Augenmerk auf die Rechtsprechung zur ersten Coronaverordnung legen, das wird in der Realität nämlich auch gemacht. Man muss doch mal aus dem Elfenbeinturm herauskommen. Klar kannst du auch die fernliegendsten Mindermeinungen a la Prof. Puppe vertreten, aber in der Realität sieht es ein wenig anders aus.
11.08.2021, 11:02
(10.08.2021, 20:39)Gast schrieb: Das ist Geldverschwendung. Mit dem Geld für die Gratistests könnte man viel Gutes tun, zb armen Ländern Impfstoff spenden.
Kostenlose Tests sollte man nur noch Leuten geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen.
Der größte Witz an der Sache ist, dass Gottesdienste von den ganzen Regelungen nicht umfasst werden. Aus meinem erweiterten Bekanntenkreis kann ich sagen, dass religiöse Veranstaltungen von Halbextremen wie Baptisten, Freikirchlern und gewissen muslimischen Gruppen mehr Seuchtentreiber als alles andere sind und sich dort der Großteil nicht impfen lassen will, da Gott/Allah die schützende Hand drüber hält.
11.08.2021, 11:25
(10.08.2021, 23:44)Gast schrieb: Lieber die Schweden-Strategie. Seit Wochen 0 (oder annähernd 0) Tote. Über den gesamten Pandemiezeitraum hinweg auch keine signifikant höhere Übersterblichkeit, als Lockdown-Länder wie Deutschland. Ach und auch keine Impfpflicht durch die Hintertür.
Regelmäßig ist es ja so, dass immer von denen, die keine Ahnung haben, nach dem schwedischen Weg gerufen wird. Dass die die höchste Zahl Corona-Toter in ganz Skandinavien haben (relativ, absolut ohnehin), dass die wirtschaftlich schlechter dastanden als die Lockdown-Nachbarländer (z.B. Finland) und dass vor allem die Region Stockholm, die am ehesten mit den ganzen Großstädten hier in Deutschland vergleichbar sind, extrem hart getroffen wurde, wird entweder geflissentlich ignoriert oder ist unbekannt. Dass irgendwelche kleinen Ortschaften in der Pampa meist primär im Pflegeheim oder tw. mit Klinikausbrüchen betroffen waren, was für die schlimm genug war, zahlenmäßig nicht mit Deutschland, das überwiegend viel dichter besiedelt ist, verglichen werden kann, sollte klar sein. Und inzwischen sollte long-covid mit seiner Bedeutung für den Betroffenen und das Sozialsystem (Gesundheitskosten, fehlende Beiträge aus Arbeitsverhältnissen) auch bekannt sein. Da kann kein vernünftiger Mensch auf die Übersterblichkeit abstellen.
Hier mal eine schöne grafische Darstellung aus Mitte letzten Jahres im Vergleich zu Nachbarländern.
https://svenska.yle.fi/artikel/2020/06/0...e-ensamt-i
und hier was Aktuelles
https://experience.arcgis.com/experience...87457ed9aa
Ich habe sehr viele in der Familie und im Freundeskreis im Bereich Stockholm, die die von unkundigen Deutschen praktizierte Lobhudelei nicht ansatzweise nachvollziehen können.
11.08.2021, 11:49
Das was die Justiz seit Beginn der Pandemie so leistet, kann allenfalls als durchschnittlich bewertet werden.
Mir ist es immer noch ein Rätsel, wie das OVG Bautzen damals eine Querdenker Demo erlauben konnte,
obwohl die Polizei und alle sonstigen Vernünftigen dagegen waren.
Die Querdenker können doch auch online demonstrieren. Oder die Demo wird auf einen Zeitpunkt nach
der Pandemie verlegt.
Während der Pandemie gab es in Deutschland kaum Grundrechtseingriffe. Die Verpflichtung Maske
zu tragen, ist ja wohl kein Grundrechtseingriff. Man ist ja auch verpflichtet eine Jeans oder eine Hose
zu tragen, wenn man in den Supermarkt geht. Einer der das nicht macht und nur in Unterhose oder
gar nackt kommt, würde sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar machen.
Früher gab es die Wehrpflicht nur für Männer. Das war wirklich ein Grundrechtseingriff. Aber da
hatte sich die angebliche Grundrechtspartei FDP und Oberverfassungsrechtler Kubicki nicht
weiter darüber aufgeregt.
Mir ist es immer noch ein Rätsel, wie das OVG Bautzen damals eine Querdenker Demo erlauben konnte,
obwohl die Polizei und alle sonstigen Vernünftigen dagegen waren.
Die Querdenker können doch auch online demonstrieren. Oder die Demo wird auf einen Zeitpunkt nach
der Pandemie verlegt.
Während der Pandemie gab es in Deutschland kaum Grundrechtseingriffe. Die Verpflichtung Maske
zu tragen, ist ja wohl kein Grundrechtseingriff. Man ist ja auch verpflichtet eine Jeans oder eine Hose
zu tragen, wenn man in den Supermarkt geht. Einer der das nicht macht und nur in Unterhose oder
gar nackt kommt, würde sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar machen.
Früher gab es die Wehrpflicht nur für Männer. Das war wirklich ein Grundrechtseingriff. Aber da
hatte sich die angebliche Grundrechtspartei FDP und Oberverfassungsrechtler Kubicki nicht
weiter darüber aufgeregt.
11.08.2021, 11:55
(11.08.2021, 11:49)Gast schrieb: Während der Pandemie gab es in Deutschland kaum Grundrechtseingriffe.
Also ich fand:
- Das Verbot meine Wohnung zu bestimmten Uhrzeiten zu verlassen
- Das Verbot mich mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen (treffen mit meinen Eltern waren damit unmöglich)
- Das faktische Berufsverbot für viele Beschäftigte (geschlossene Restaurants, Fitnessstudios und Läden)
äußerst heftige, absolut an der Grenze liegende Grundrechtseingriffe.
11.08.2021, 12:06
(11.08.2021, 11:02)Gast schrieb: unser BVerfG und fast alle OVG sind da aber anderer Ansicht gewesen. Vielleicht solltest du mehr Augenmerk auf die Rechtsprechung zur ersten Coronaverordnung legen, das wird in der Realität nämlich auch gemacht. Man muss doch mal aus dem Elfenbeinturm herauskommen. Klar kannst du auch die fernliegendsten Mindermeinungen a la Prof. Puppe vertreten, aber in der Realität sieht es ein wenig anders aus.
Jemand, der am Gesetz und der jahrzehntelangen gefestigten Gesetzesauslegung festhält, ist also im Elfenbeinturm? Peinlich, wie irgendwelche Wannabe-Praktiker vorschnell die Elfenbeintum-Keule schwingen. Die solltest du dir für Fälle rein akademischer, bedeutungsloser Streits vorbehalten.
Die OVG/VGH und das BVerfG haben die seit 1945 nie dagewesenen Grundrechtseingriffe nur oberflächlich im vorläufigen Rechtsschutz geprüft und dabei teilweise haarsträubende Fehler gemacht, vgl. https://content.beck.de/NVwZ/Extra_5-2021.pdf . Dass sich das BVerfG dermaßen unter seiner rechtsstaatlichen Verantwortung weggeduckt hat, ist höchst bedenklich. Es handelt sich aber um dasselbe Gericht, das es einem demokratisch legitimierten Landtag verbietet, die Gebührenerhöhung des teuersten Staatsrundfunks der Welt durch ein Unterlassen zu verhindern. Es ist schon komisch, dass die Rundfunkfreiheit ein Land zwingen soll, einer Gebührenerhöhung zuzustimmen. Das BVerfG spielt den Ball der Beweislast, dass zwingende Gründe gegen eine Gebührenerhöhung sprechen, einfach dem Land Sachsen-Anhalt zu. Gesetzliche Grundlage auch hier (-), gute Argumente ebenfalls (-), zumal sich der Mehrbedarf ausweislich eigener Äußerungen von ARD und ZDF hauptsächlich aus neuen, digitalen Angeboten (Streaming, YouTube etc.) zusammensetzt, die überhaupt nicht unter die Rund"funk"freiheit fallen.
Entschuldigung für die halbe Offtopic, aber dieses BVerfG kann ich nicht ernst nehmen. Die Unrecht sprechende Superrevisionsinstanz ist auch der Grund, warum ich meinen Berufswunsch, Richter zu werden, aufgegeben habe.