10.08.2021, 14:53
(10.08.2021, 14:51)GPA Nord schrieb: An die Leute aus dem GPA nord: habt ihr verfahrensvoraussetzungen problematisiert ? Und hat wer 268 III 2 StPO angesprochen ?
Verfahrensvoraussetzung war soweit in Ordnung, insbesondere sachliche Zuständigkeit. 268 III 2 war bei mir kein Problem, Urteil wurde ja nach der Beratung verkündet meine ich
10.08.2021, 15:08
Verfahrenshindernis des fehlenden Eröffnungsbeschlusses gem 203, weil dieser nicht geheilt wurde da die Schöffen mit beteiligt waren
10.08.2021, 15:15
Wieso hat der Eröddnungsbeschluss gefehlt?
Da stand doch in einem Satz, dass auf den Beschluss vom 28.01 (?) Bezug genommen wird?
Da stand doch in einem Satz, dass auf den Beschluss vom 28.01 (?) Bezug genommen wird?
10.08.2021, 15:16
10.08.2021, 15:18
(10.08.2021, 14:32)Gast schrieb: Habt ihr Wiedereinsetzung angenommen?
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses?
Dann 338 Nr. 1 präkludiert?
338 Nr. 7?
Bei relativ hab ich nur 252 geprüft.
Habe gefühlt garnichts gefunden in der Klausur :/
Ich hab hier zusätzlich noch 243 V StPO. Ansonsten genau das gleiche wie du.
10.08.2021, 15:19
10.08.2021, 15:21
(10.08.2021, 15:19)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:15)Gast schrieb: Wieso hat der Eröddnungsbeschluss gefehlt?
Da stand doch in einem Satz, dass auf den Beschluss vom 28.01 (?) Bezug genommen wird?
In NRW erfolgte der Beschluss in der Hauptverhandlung unter Mitwirkung der Schöffen nach Anklageverlesung und Einlassung zur Person.
Ah alles klar. Dann gab's regionale Abweichungen.
10.08.2021, 15:22
(10.08.2021, 14:49)Gast schrieb: Das Protokoll wurde in NRW am 22.06 fertiggestellt, sodass die Revisionsbegründungsfrist gem. 273 IV StPO nicht in Gang gesetzt wurde…also jetzt die Revisionsbegründung am 10.08 noch fristgerecht möglich war.
Ärgerlich! Hatte die Fertigstellung des Protokolls mit Blick auf 273 IV noch extra nachgeschaut, aber scheinbar konnte ich nicht (richtig) lesen.
10.08.2021, 15:25
(10.08.2021, 15:21)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:19)Gast schrieb:(10.08.2021, 15:15)Gast schrieb: Wieso hat der Eröddnungsbeschluss gefehlt?
Da stand doch in einem Satz, dass auf den Beschluss vom 28.01 (?) Bezug genommen wird?
In NRW erfolgte der Beschluss in der Hauptverhandlung unter Mitwirkung der Schöffen nach Anklageverlesung und Einlassung zur Person.
Ah alles klar. Dann gab's regionale Abweichungen.
Wie war das im GPA Bereich?
10.08.2021, 15:34
(10.08.2021, 15:22)Gast schrieb:(10.08.2021, 14:49)Gast schrieb: Das Protokoll wurde in NRW am 22.06 fertiggestellt, sodass die Revisionsbegründungsfrist gem. 273 IV StPO nicht in Gang gesetzt wurde…also jetzt die Revisionsbegründung am 10.08 noch fristgerecht möglich war.
Ärgerlich! Hatte die Fertigstellung des Protokolls mit Blick auf 273 IV noch extra nachgeschaut, aber scheinbar konnte ich nicht (richtig) lesen.
Ich meine das Problem hab’s im GPA Bereich nicht oder GPAler?