09.08.2021, 20:04
Hallo :)
Ich habe eine Akte, wo ich nicht weiterkomme. Es geht um Sozialversicherungsbetrug. Der Beschuldigten wurde vom Jobcenter ein Fragebogen zugeschickt in welcher sie sich zum Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft äußern sollte, hier und in einem anschließenden Telefonat verneinte sie wahrheitswidrig dieses. Dadurch wurde ihr zu viel Sozialhilfe ausgezahlt. Es handelt sich ja um zwei Täuschungshandlungen (Fragebogen und Telefonat) aber nur um eine Vermögensverfügung. Wie formuliert man dies im abstrakten Anklagesatz?
Ich habe eine Akte, wo ich nicht weiterkomme. Es geht um Sozialversicherungsbetrug. Der Beschuldigten wurde vom Jobcenter ein Fragebogen zugeschickt in welcher sie sich zum Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft äußern sollte, hier und in einem anschließenden Telefonat verneinte sie wahrheitswidrig dieses. Dadurch wurde ihr zu viel Sozialhilfe ausgezahlt. Es handelt sich ja um zwei Täuschungshandlungen (Fragebogen und Telefonat) aber nur um eine Vermögensverfügung. Wie formuliert man dies im abstrakten Anklagesatz?
09.08.2021, 21:33
(09.08.2021, 20:04)GAST20 schrieb: Hallo :)
Ich habe eine Akte, wo ich nicht weiterkomme. Es geht um Sozialversicherungsbetrug. Der Beschuldigten wurde vom Jobcenter ein Fragebogen zugeschickt in welcher sie sich zum Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft äußern sollte, hier und in einem anschließenden Telefonat verneinte sie wahrheitswidrig dieses. Dadurch wurde ihr zu viel Sozialhilfe ausgezahlt. Es handelt sich ja um zwei Täuschungshandlungen (Fragebogen und Telefonat) aber nur um eine Vermögensverfügung. Wie formuliert man dies im abstrakten Anklagesatz?
Die Anzahl der Täuschungshandlungen muss nicht im abstrakten Anklagesatz stehen. Nur wenn du Tatmehrheit hast, kannst du z.B. mit "[...] wird angeklagt, am [...] in [...] durch zwei selbständige Handlungen [...]" beginnen. Wenn du dagegen nur eine Tat im materiellen Sinne anklagen willst, kannst du auch einfach Schreiben, "[...] wird angeklagt am [...] in [...] in der Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen ...
09.08.2021, 23:20
(09.08.2021, 21:33)Andreas schrieb:(09.08.2021, 20:04)GAST20 schrieb: Hallo :)
Ich habe eine Akte, wo ich nicht weiterkomme. Es geht um Sozialversicherungsbetrug. Der Beschuldigten wurde vom Jobcenter ein Fragebogen zugeschickt in welcher sie sich zum Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft äußern sollte, hier und in einem anschließenden Telefonat verneinte sie wahrheitswidrig dieses. Dadurch wurde ihr zu viel Sozialhilfe ausgezahlt. Es handelt sich ja um zwei Täuschungshandlungen (Fragebogen und Telefonat) aber nur um eine Vermögensverfügung. Wie formuliert man dies im abstrakten Anklagesatz?
Die Anzahl der Täuschungshandlungen muss nicht im abstrakten Anklagesatz stehen. Nur wenn du Tatmehrheit hast, kannst du z.B. mit "[...] wird angeklagt, am [...] in [...] durch zwei selbständige Handlungen [...]" beginnen. Wenn du dagegen nur eine Tat im materiellen Sinne anklagen willst, kannst du auch einfach Schreiben, "[...] wird angeklagt am [...] in [...] in der Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen ...
Vielen Dank. Das hat mir weitergeholfen