08.08.2021, 16:23
Ausreden ey. Hab meinen Verbesserungsversuch locker mit der Ausbildungsvergütung und ALG1 finanziert. Wer nicht paar Monate im voraus planen kann, der ist selbst Schuld. Am Geld wird es nicht scheitern. Fast alle Referendare kriegen praktisch gleich viel.
08.08.2021, 16:32
(08.08.2021, 15:42)der_david schrieb:(08.08.2021, 15:36)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:05)der_david schrieb: Es wird eh viel zu viel an der Momentaufnahme Examensnote festgemacht. Das ist eine Eintrittskarte, aber ob derjenige dann sein Dezernat im Griff hat ist eine andere Frage. Daher könnte man das Aufnahmeverfahren flexibler gestalten, etwa Verbesserungs- und Erstversuche einbeziehen, schauen ob derjenige in den entsprechenden Klausuren vielleicht trotzdem gut geliefert hat, obwohl es am Ende kein VB wurde. Und man hört auf, die Stellen ständig quer zu besetzen und versucht die Richter in ihren angestammten Gebieten zu halten, denn Erfahrung macht viel aus.
Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken, eine "echte" Probezeit einzuführen von 6 Monaten, dafür senkt man die Notenanforderungen auf 6,5 Punkte ab, entlässt die schwachen Kandidaten nach der Probezeit wieder und behält die guten.
Aber Staatsdienst und Reformen...
Nein, das Examen ist keine Momentaufnahme, wer in 8 Klausuren einen Schnitt von 5 Punkten erreicht hat, hat nicht geliefert, wer zweimal nicht geliefert hat, ist vergleichsweise schwach.
Die Justiz will keine Experten. Ein so großer Laden funktioniert nur, wenn ein Richter 10 Jahre Strafrichter war und dann spontan in die Familienabteilung wechseln kann. Und diese Leute herauszufiltern ist das eigentliche Ziel der Prüfungen.
Natürlich sind sie das. Da macht jemand nen Verbesserungsversuch und schneidet ganz anders ab beim zweiten Mal. Das ist keine Seltenheit. Mit einem Jahr Lernaufwand kann sich das juristische Können sehr stark verändern, und nur weil andere den Verbesserungsversuch nicht machen konnte oder wollte, heißt es nicht dass diejenigen nicht auch zu einem Leistungssprung später im Beruf fähig sind.
Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Und mit schlauchen hat das gar nichts zu tun, ich bin zufrieden mit meinem Job, in dem ich nicht weniger verdiene als ein Richter. Das ganze System basiert einfach nur auf zu vielen Zufällen, als das nur starr auf Noten geschaut werden sollte.
Einzelne Klausuren sind Momentaufnahmen, aber kein ganzer Termin. Juristische Fähigkeiten zeigt man auch nicht mit zwei Strafrechtsklausuren im zweistelligen Bereich und im Übrigen 3-4 Punkte. Gute Juristen können in wenigstens zwei Gebieten Klausuren = oder > 9 Punkte vorweisen.
Jeder hat die Gelegenheit zu einem Verbesserungsversuch, ggf mit ALG 2 oder mit einem Nebenjob an 2 Tagen in der Woche. Ich kenne aber auch Kollegen, die beim Verbesserungsversuch sogar durchgefallen sind. Und das nicht wegen des System.
Ich bestreite übrigens, dass es mehr als seltene Ausnahmen gibt, in denen man mit der mündlichen Prüfung von 6 auf über 9 Punkte kommt.
08.08.2021, 17:00
Zitat:Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Ich komme aus einem Larifari-Land und ich garantiere dir, dass es hier keine Kommissionen gibt, die 14 Punkte verschenken. Demgegenüber gibt es auch Kommissionen, die dich nach unten prüfen. Entgegen deiner Vorstellung sind mündliche Prüfungen nämlich keine reinen Spaßveranstaltungen, sondern prüfen sie sehr genau bestimme juristische Komptenzen ab. Das betrifft insbesodnere herangehensweisen, alternativen Überlegungen oder die Fähigkeit, an einem erörternden Gespräch auf hohem Niveau teilnehmen zu können. Auch das sind alles Kompetenzen, die man als Richter gebrauchen kann.
Wer in der Mündlichen 14 Punkte absahnt, der kann sich sicher sein, dass er ein guter Jurist ist. Beziehungsweise dass er die ANforderungen an den Staatsdienst erfüllt.
Ich bin dann wohl das lebende Gegenbeispiel zu dieser (Deiner vielen) gewagten These. Ich hab im Prüfungsgespräch 14 Punkte bekommen, im Aktenvortrag 11 und habe die Staatsnote meines Bundeslandes trotzdem nicht erreicht. Klausuren liefen eher medium. Im Verbesserungsversuch genau umgekehrt. Klausurenschnitt von knapp 8, in der mündlichen dann nur 2x7 bekommen und wieder an der Staatsnote gescheitert. Und das ist nicht so selten, weswegen sich viele den Verbesserungsversuch halt auch sparen.
Wer tatsächlich nicht anerkennen will, dass im Examen neben dem juristischen Können auch immer Glück, Form, Korrektoren/Prüfer und sonstige nicht zu beeinflussende Elemente eine Rolle spielen, dem ist nicht zu helfen. Da möchte wohl einfach jemand nicht wahr haben, dass die schöne Note, auf die man sich so viel einbildet, nicht alleinig der eigene Verdienst ist.
Eine Prüfungsform zu verteidigen, die sich seit 150 Jahren kaum gewandelt hat und in ihrem Verlauf "fähige Juristen" produziert hat, die Monarchie, Demokratie, Faschismus und real existierendem Sozialismus gleichsam treue Dienste leisten konnten, kann einem wohl wirklich erst ab 10 Punkte aufwärts einfallen.
08.08.2021, 17:04
Dieses ganze "ich konnte mir den Verbesserungsversuch nicht leisten" ist doch purer Selbstbetrug. Diese Lebenslüge wirkt gleich auf zwei Weisen sympathisch für ihren Autor.
Zum einen kann man sich dann ein Leben lang einreden, dass man eigentlich ein viel besserer Jurist sein, nur man "leider" nie die Gelegenheit bekommen hat, das auch unter Beweis zu stellen. Das ist sehr gewitzt. Indem man sich auf diese Weise der (erneuten) Überprüfung der eigenen Fähigkeiten entzieht, kann man sich ein Leben lang offen halten, dass man beim Verbesserungsversuch doch dann richtig abgeräumt hätte. Denn man wurde ja nie des Gegenteils überführt. Wie feige!
Zum anderen kann man dann die Geschichte von dem armen, unterprivilegierten Kind aus einer Arbeiterfamilie erzählen, das direkt nach dem Erstversuch im Kohlebau malochen musste und dessen 6 Punkte im Erstversuch daher als besonders hart erarbeitet anzusehen sind.
Unterdessen gibt es einige begabte Juristen, die wirklich aus einer armen/bildungsfernen Familie kommen, die wirklich zwei Tage pro Woche arbeiten gehen (das reicht aus!), die wirklich noch mit Krankheiten und/oder Kindererziehungs zu tun hatten und die dennoch seit dem ersten Semester bis zum zweiten Examen durchgehend stabile Punktzahlen einfahren. So viel zu "Zufall" und "Momentaufnahme".
Aber "das Leben ist so ungerecht zu mir" und "die anderen hatten nur Glück" sind ebenhalt sehr bequeme Formen des Selbstbetrugs. Zum Glück fällt der Staatsdienst auf so ein Gejammer nicht rein und vertraut weiterhin auf die Erfahrungen zu einem seit Jahrzehnten bewährten Prüfungssystem. Die Damen und Herren mit beneso jahrzehntelanger Justizkarriere können wohl besser einschätzen, welche Folgen es hätte, wenn man bei den Notenanforderungen Abstriche machen würde.
Aktuell gibt es aber gar keinen Bedarf für solche Abstriche. Denn ex gibt keinen Bedarf an weiteren Richtern und Staatsanwälten. Deren EInstellung hätte zwar zweifelsohne große Vorteile. Aber auch geiwsse Nachteile, wie namentlich und ganz besonders das höhere Besoldungs- und Pensionsaufkommen. Das kann/ will der Staat sich aktuell gar nicht leisten. Mehr Richter/Staatsanwälte will man am Ende also doch gar nicht. Und "bessere" braucht es auch nicht, da die gegenwärtigen kandidaten ihre Arbeit gut machen.
Wieso also über Reformen nachdenken? Nur um auch dem 5p-Kandidaten nochmals eine Möglichkeit geben sich zu bewähren, nachdem man ihm in einer jahrelangen Ausbildung schon genug Gelegenheiten dazu gegeben hat? Nur damit der am Ende doch mit der knallharten Wirklichkeit konfrontiert wird und eben doch schlechter performed als die VB-Kandidaten? Nur damit der Staat für diese "Testphase" einiges an Personal aufbringen und Kosten tragen musste?
Schreibt bessere Noten oder lasst das Gejammere.
Die Kanzleien spüren die Unterschiede zwischen 5p-Kandidaten und VB-Kandidaten an ihren eigenen Erfolgen und wissen um diese. Warum sollte der Staat sich hier dümmer machen als die Kanzleien und diese Unterschiede in Abrede stellen?
Zum einen kann man sich dann ein Leben lang einreden, dass man eigentlich ein viel besserer Jurist sein, nur man "leider" nie die Gelegenheit bekommen hat, das auch unter Beweis zu stellen. Das ist sehr gewitzt. Indem man sich auf diese Weise der (erneuten) Überprüfung der eigenen Fähigkeiten entzieht, kann man sich ein Leben lang offen halten, dass man beim Verbesserungsversuch doch dann richtig abgeräumt hätte. Denn man wurde ja nie des Gegenteils überführt. Wie feige!
Zum anderen kann man dann die Geschichte von dem armen, unterprivilegierten Kind aus einer Arbeiterfamilie erzählen, das direkt nach dem Erstversuch im Kohlebau malochen musste und dessen 6 Punkte im Erstversuch daher als besonders hart erarbeitet anzusehen sind.
Unterdessen gibt es einige begabte Juristen, die wirklich aus einer armen/bildungsfernen Familie kommen, die wirklich zwei Tage pro Woche arbeiten gehen (das reicht aus!), die wirklich noch mit Krankheiten und/oder Kindererziehungs zu tun hatten und die dennoch seit dem ersten Semester bis zum zweiten Examen durchgehend stabile Punktzahlen einfahren. So viel zu "Zufall" und "Momentaufnahme".
Aber "das Leben ist so ungerecht zu mir" und "die anderen hatten nur Glück" sind ebenhalt sehr bequeme Formen des Selbstbetrugs. Zum Glück fällt der Staatsdienst auf so ein Gejammer nicht rein und vertraut weiterhin auf die Erfahrungen zu einem seit Jahrzehnten bewährten Prüfungssystem. Die Damen und Herren mit beneso jahrzehntelanger Justizkarriere können wohl besser einschätzen, welche Folgen es hätte, wenn man bei den Notenanforderungen Abstriche machen würde.
Aktuell gibt es aber gar keinen Bedarf für solche Abstriche. Denn ex gibt keinen Bedarf an weiteren Richtern und Staatsanwälten. Deren EInstellung hätte zwar zweifelsohne große Vorteile. Aber auch geiwsse Nachteile, wie namentlich und ganz besonders das höhere Besoldungs- und Pensionsaufkommen. Das kann/ will der Staat sich aktuell gar nicht leisten. Mehr Richter/Staatsanwälte will man am Ende also doch gar nicht. Und "bessere" braucht es auch nicht, da die gegenwärtigen kandidaten ihre Arbeit gut machen.
Wieso also über Reformen nachdenken? Nur um auch dem 5p-Kandidaten nochmals eine Möglichkeit geben sich zu bewähren, nachdem man ihm in einer jahrelangen Ausbildung schon genug Gelegenheiten dazu gegeben hat? Nur damit der am Ende doch mit der knallharten Wirklichkeit konfrontiert wird und eben doch schlechter performed als die VB-Kandidaten? Nur damit der Staat für diese "Testphase" einiges an Personal aufbringen und Kosten tragen musste?
Schreibt bessere Noten oder lasst das Gejammere.
Die Kanzleien spüren die Unterschiede zwischen 5p-Kandidaten und VB-Kandidaten an ihren eigenen Erfolgen und wissen um diese. Warum sollte der Staat sich hier dümmer machen als die Kanzleien und diese Unterschiede in Abrede stellen?
08.08.2021, 17:06
(08.08.2021, 17:04)Gast schrieb: Dieses ganze "ich konnte mir den Verbesserungsversuch nicht leisten" ist doch purer Selbstbetrug. Diese Lebenslüge wirkt gleich auf zwei Weisen sympathisch für ihren Autor.
Zum einen kann man sich dann ein Leben lang einreden, dass man eigentlich ein viel besserer Jurist sein, nur man "leider" nie die Gelegenheit bekommen hat, das auch unter Beweis zu stellen. Das ist sehr gewitzt. Indem man sich auf diese Weise der (erneuten) Überprüfung der eigenen Fähigkeiten entzieht, kann man sich ein Leben lang offen halten, dass man beim Verbesserungsversuch doch dann richtig abgeräumt hätte. Denn man wurde ja nie des Gegenteils überführt. Wie feige!
Zum anderen kann man dann die Geschichte von dem armen, unterprivilegierten Kind aus einer Arbeiterfamilie erzählen, das direkt nach dem Erstversuch im Kohlebau malochen musste und dessen 6 Punkte im Erstversuch daher als besonders hart erarbeitet anzusehen sind.
Unterdessen gibt es einige begabte Juristen, die wirklich aus einer armen/bildungsfernen Familie kommen, die wirklich zwei Tage pro Woche arbeiten gehen (das reicht aus!), die wirklich noch mit Krankheiten und/oder Kindererziehungs zu tun hatten und die dennoch seit dem ersten Semester bis zum zweiten Examen durchgehend stabile Punktzahlen einfahren. So viel zu "Zufall" und "Momentaufnahme".
Aber "das Leben ist so ungerecht zu mir" und "die anderen hatten nur Glück" sind ebenhalt sehr bequeme Formen des Selbstbetrugs. Zum Glück fällt der Staatsdienst auf so ein Gejammer nicht rein und vertraut weiterhin auf die Erfahrungen zu einem seit Jahrzehnten bewährten Prüfungssystem. Die Damen und Herren mit beneso jahrzehntelanger Justizkarriere können wohl besser einschätzen, welche Folgen es hätte, wenn man bei den Notenanforderungen Abstriche machen würde.
Aktuell gibt es aber gar keinen Bedarf für solche Abstriche. Denn ex gibt keinen Bedarf an weiteren Richtern und Staatsanwälten. Deren EInstellung hätte zwar zweifelsohne große Vorteile. Aber auch geiwsse Nachteile, wie namentlich und ganz besonders das höhere Besoldungs- und Pensionsaufkommen. Das kann/ will der Staat sich aktuell gar nicht leisten. Mehr Richter/Staatsanwälte will man am Ende also doch gar nicht. Und "bessere" braucht es auch nicht, da die gegenwärtigen kandidaten ihre Arbeit gut machen.
Wieso also über Reformen nachdenken? Nur um auch dem 5p-Kandidaten nochmals eine Möglichkeit geben sich zu bewähren, nachdem man ihm in einer jahrelangen Ausbildung schon genug Gelegenheiten dazu gegeben hat? Nur damit der am Ende doch mit der knallharten Wirklichkeit konfrontiert wird und eben doch schlechter performed als die VB-Kandidaten? Nur damit der Staat für diese "Testphase" einiges an Personal aufbringen und Kosten tragen musste?
Schreibt bessere Noten oder lasst das Gejammere.
Die Kanzleien spüren die Unterschiede zwischen 5p-Kandidaten und VB-Kandidaten an ihren eigenen Erfolgen und wissen um diese. Warum sollte der Staat sich hier dümmer machen als die Kanzleien und diese Unterschiede in Abrede stellen?
Dieser Beitrag besteht von Anfang bis Ende nur aus Quatsch
08.08.2021, 17:11
Zitat:Ich bin dann wohl das lebende Gegenbeispiel zu dieser (Deiner vielen) gewagten These. Ich hab im Prüfungsgespräch 14 Punkte bekommen, im Aktenvortrag 11 und habe die Staatsnote meines Bundeslandes trotzdem nicht erreicht. Klausuren liefen eher medium. Im Verbesserungsversuch genau umgekehrt. Klausurenschnitt von knapp 8, in der mündlichen dann nur 2x7 bekommen und wieder an der Staatsnote gescheitert. Und das ist nicht so selten, weswegen sich viele den Verbesserungsversuch halt auch sparen.
Wo ist da jetzt das Gegenbeispiel? Du hast in beiden Durchgängen die Staatsnote verfehlt. Das zeigt gerade eine gewisse Konstanz auf. Deine Punkte in der zweiten Mündlichen zeigen zudem, dass man keineswegs davon ausgehen kann, in der Mündlichen irgendetwas geschenkt zu bekommen.
Zitat:Wer tatsächlich nicht anerkennen will, dass im Examen neben dem juristischen Können auch immer Glück, Form, Korrektoren/Prüfer und sonstige nicht zu beeinflussende Elemente eine Rolle spielen, dem ist nicht zu helfen. Da möchte wohl einfach jemand nicht wahr haben, dass die schöne Note, auf die man sich so viel einbildet, nicht alleinig der eigene Verdienst ist.
Jaja. Die anderen haben gute Noten und man selber nicht. Also muss es sich ja um ein Glücksspiel handeln.
Zitat:Eine Prüfungsform zu verteidigen, die sich seit 150 Jahren kaum gewandelt hat und in ihrem Verlauf "fähige Juristen" produziert hat, die Monarchie, Demokratie, Faschismus und real existierendem Sozialismus gleichsam treue Dienste leisten konnten, kann einem wohl wirklich erst ab 10 Punkte aufwärts einfallen.
Billige Polemik. Es sollen keine politischen Gesinnungen bepunkttet werden, sondern das Beherrschen juristischer Methodik. Und die können Demokrate, Faschisten usw. glechermaßen beherrschen (oder eben nicht).
Das System soll fähige Juristen hervorbringen, keine "besseren Menschen". Und ein fähiger Jurist kann ich im Dienste von Merkel, Honecker, Hitler und Bismarck gleichermaßen sein.
08.08.2021, 17:13
Warum driftet dieser Beitrag schon wieder in eine dusselige Notendiskussion ab? Jeder, der hier schon mehr als zwei mal war weiß: Menschen, bei denen das Examen gut lief, halten es für ein hochpräzises Werkzeug, um fähige von unfähige Juristen zu trennen. Leute, bei denen es nicht so gut lief, halten das Examen für eine Lotterie, bei der nichts als Zufall eine Rolle spielt.
Und jeder, der schon mal Examen geschrieben hat, weiß: Die Wahrheit liegt wie immer dazwischen. Das muss man wirklich nicht in jedem dritten Thread diskutieren, man wird sich da doch nicht einig und man kann es eben auch nicht in die eine oder andere Richtung beweisen.
Es wäre also ganz zauberhaft, wenn hier Meinungen dazu ausgetauscht werden, was von den Angeboten der verschiedenen Gerichtsbarkeiten der NRW-Justiz zu halten ist, Volljuristen als Rechtspfleger einzustellen.
Und jeder, der schon mal Examen geschrieben hat, weiß: Die Wahrheit liegt wie immer dazwischen. Das muss man wirklich nicht in jedem dritten Thread diskutieren, man wird sich da doch nicht einig und man kann es eben auch nicht in die eine oder andere Richtung beweisen.
Es wäre also ganz zauberhaft, wenn hier Meinungen dazu ausgetauscht werden, was von den Angeboten der verschiedenen Gerichtsbarkeiten der NRW-Justiz zu halten ist, Volljuristen als Rechtspfleger einzustellen.
08.08.2021, 17:14
Warum geht ihr eigentlich immer sofort auf die persönliche Ebene? Ich hab doch schon geschrieben, dass ich nicht weniger als ein Richter verdiene, und das ebenfalls im Staatsdienst. Das hat nichts mit Neid zu tun und tut auch gar nichts zur Sache. Mir geht nur das Pfründe sichern wollen auf den Geist. Das Abhängigmachen des ganzen Lebens von einer einzigen Zahl ist ein typisches Juristending. Ihr werdet alle 30-40 Jahre im Beruf sein, wen juckt es da schon nach 5 Jahren noch was ihr im Examen hattet? Die Note ist eine Eintrittskarte, und ein Indikator dafür, wer in Zukunft möglicherweise gute Arbeit abliefert, aber keinesfalls eine Voraussetzung dafür.
Wenn in ein paar Jahren die Pensionswelle kommt, wird sich dieses Denken schon automatisch verändern müssen. Dann werden 5 Punkte immer noch nicht zum Richteramt reichen, aber 6,5 bestimmt. Schlechter wird die Qualität dadurch auch nicht.
Wenn in ein paar Jahren die Pensionswelle kommt, wird sich dieses Denken schon automatisch verändern müssen. Dann werden 5 Punkte immer noch nicht zum Richteramt reichen, aber 6,5 bestimmt. Schlechter wird die Qualität dadurch auch nicht.
08.08.2021, 17:55
Anekdotisch zu meiner Erfahrung vom angeblichen "Glück" einer guten Note.
Ich habe mir mit einem Freund den Spaß gemacht zu wetten, wer aus unserer AG welche Note erreicht. Fast jede Notenstufe war richtig, niemand, dem wir es nicht zugetraut haben, hat ein VB bekommen.
Ich habe in meinem Leben an der Uni einige Tutorien gegeben und viele viele viele Studenten und ihre Noten kennengelernt. Es hat oft genug ein 10 minütiges juristisches Gespräch gereicht um zu wissen, ob es die Person auf mehr als ein ausreichend schafft. Es hat sich alles regelmäßig bestätigt.
Wenn jemand von euch mal Klausuren korrigiert hat, dann werdet ihr auch wissen, dass die Qualitätsunterschiede schon an der Uni riesig sind. Bei manchen Personen merkt man sofort, dass sie selbständig Argumente entwickeln können und den Grundgedanken des Rechts verstanden haben. Bei anderen ist eigentlich alles verloren, aber wegen der Korrekturanforderungen muss man fünf Punkte geben.
Das zieht sich so immer weiter und weiter. Wer sich mal an einem Gericht genau umgeschaut hat, wird dort auch Richter finden, die eigentlich kein Jura können und andere, die ein beeindruckendes Verständnis und Wissen haben. Es fällt im Alltag aber gar nicht zu sehr auf, weil auch die Urteile des "schlechten" Richters nicht aufgehoben werden, die richtigen Textbausteine wird er schon irgendwie finden. Im Zweifel haben die Anwälte den Fall ja auch nicht verstanden und akzeptieren die Entscheidung daher.
Wenn jemand wirklich nach zwei Examen mit jeweils einem Verbesserungsversuch meint, dass er nur Pech hatte und deshalb kein VB bekommen hat, dann ist das nicht mehr weit von Verschwörungstheorie. Und man mag mir den Juristen zeigen, der sein VB in beiden Examen im ersten Versuch schon im schriftlichen Teil geholt, der eigentlich keine Ahnung hat.
Ich habe mir mit einem Freund den Spaß gemacht zu wetten, wer aus unserer AG welche Note erreicht. Fast jede Notenstufe war richtig, niemand, dem wir es nicht zugetraut haben, hat ein VB bekommen.
Ich habe in meinem Leben an der Uni einige Tutorien gegeben und viele viele viele Studenten und ihre Noten kennengelernt. Es hat oft genug ein 10 minütiges juristisches Gespräch gereicht um zu wissen, ob es die Person auf mehr als ein ausreichend schafft. Es hat sich alles regelmäßig bestätigt.
Wenn jemand von euch mal Klausuren korrigiert hat, dann werdet ihr auch wissen, dass die Qualitätsunterschiede schon an der Uni riesig sind. Bei manchen Personen merkt man sofort, dass sie selbständig Argumente entwickeln können und den Grundgedanken des Rechts verstanden haben. Bei anderen ist eigentlich alles verloren, aber wegen der Korrekturanforderungen muss man fünf Punkte geben.
Das zieht sich so immer weiter und weiter. Wer sich mal an einem Gericht genau umgeschaut hat, wird dort auch Richter finden, die eigentlich kein Jura können und andere, die ein beeindruckendes Verständnis und Wissen haben. Es fällt im Alltag aber gar nicht zu sehr auf, weil auch die Urteile des "schlechten" Richters nicht aufgehoben werden, die richtigen Textbausteine wird er schon irgendwie finden. Im Zweifel haben die Anwälte den Fall ja auch nicht verstanden und akzeptieren die Entscheidung daher.
Wenn jemand wirklich nach zwei Examen mit jeweils einem Verbesserungsversuch meint, dass er nur Pech hatte und deshalb kein VB bekommen hat, dann ist das nicht mehr weit von Verschwörungstheorie. Und man mag mir den Juristen zeigen, der sein VB in beiden Examen im ersten Versuch schon im schriftlichen Teil geholt, der eigentlich keine Ahnung hat.
08.08.2021, 18:02
(08.08.2021, 16:03)Gast schrieb: [...]
Wer in der Mündlichen 14 Punkte absahnt, der kann sich sicher sein, dass er ein guter Jurist ist. Beziehungsweise dass er die ANforderungen an den Staatsdienst erfüllt.
[...]
Hatte (zugegebenermaßen im 1. Examen) 6,x Punkte schriftlich und 13p mündlich. Leider komme ich nicht aus einem LariFari-Land.
Erfülle ich trotzdem die Anforderungen für den Staatsdienst, weil ich gut labern kann? Oder erfülle ich sie nicht, weil ich schriftlich eine Pfeife bin?
Diese Dogmen sind doch Quatsch...