08.08.2021, 15:36
(08.08.2021, 15:05)der_david schrieb: Es wird eh viel zu viel an der Momentaufnahme Examensnote festgemacht. Das ist eine Eintrittskarte, aber ob derjenige dann sein Dezernat im Griff hat ist eine andere Frage. Daher könnte man das Aufnahmeverfahren flexibler gestalten, etwa Verbesserungs- und Erstversuche einbeziehen, schauen ob derjenige in den entsprechenden Klausuren vielleicht trotzdem gut geliefert hat, obwohl es am Ende kein VB wurde. Und man hört auf, die Stellen ständig quer zu besetzen und versucht die Richter in ihren angestammten Gebieten zu halten, denn Erfahrung macht viel aus.
Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken, eine "echte" Probezeit einzuführen von 6 Monaten, dafür senkt man die Notenanforderungen auf 6,5 Punkte ab, entlässt die schwachen Kandidaten nach der Probezeit wieder und behält die guten.
Aber Staatsdienst und Reformen...
Nein, das Examen ist keine Momentaufnahme, wer in 8 Klausuren einen Schnitt von 5 Punkten erreicht hat, hat nicht geliefert, wer zweimal nicht geliefert hat, ist vergleichsweise schwach.
Die Justiz will keine Experten. Ein so großer Laden funktioniert nur, wenn ein Richter 10 Jahre Strafrichter war und dann spontan in die Familienabteilung wechseln kann. Und diese Leute herauszufiltern ist das eigentliche Ziel der Prüfungen.
08.08.2021, 15:36
(08.08.2021, 15:05)der_david schrieb: Es wird eh viel zu viel an der Momentaufnahme Examensnote festgemacht. Das ist eine Eintrittskarte, aber ob derjenige dann sein Dezernat im Griff hat ist eine andere Frage. Daher könnte man das Aufnahmeverfahren flexibler gestalten, etwa Verbesserungs- und Erstversuche einbeziehen, schauen ob derjenige in den entsprechenden Klausuren vielleicht trotzdem gut geliefert hat, obwohl es am Ende kein VB wurde. Und man hört auf, die Stellen ständig quer zu besetzen und versucht die Richter in ihren angestammten Gebieten zu halten, denn Erfahrung macht viel aus.
Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken, eine "echte" Probezeit einzuführen von 6 Monaten, dafür senkt man die Notenanforderungen auf 6,5 Punkte ab, entlässt die schwachen Kandidaten nach der Probezeit wieder und behält die guten.
Aber Staatsdienst und Reformen...
Oder man schlaucht sich einmal im Leben und nölt dann nicht rum, wenn man scheiß Examensnoten abbekommen hat
08.08.2021, 15:42
(08.08.2021, 15:36)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:05)der_david schrieb: Es wird eh viel zu viel an der Momentaufnahme Examensnote festgemacht. Das ist eine Eintrittskarte, aber ob derjenige dann sein Dezernat im Griff hat ist eine andere Frage. Daher könnte man das Aufnahmeverfahren flexibler gestalten, etwa Verbesserungs- und Erstversuche einbeziehen, schauen ob derjenige in den entsprechenden Klausuren vielleicht trotzdem gut geliefert hat, obwohl es am Ende kein VB wurde. Und man hört auf, die Stellen ständig quer zu besetzen und versucht die Richter in ihren angestammten Gebieten zu halten, denn Erfahrung macht viel aus.
Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken, eine "echte" Probezeit einzuführen von 6 Monaten, dafür senkt man die Notenanforderungen auf 6,5 Punkte ab, entlässt die schwachen Kandidaten nach der Probezeit wieder und behält die guten.
Aber Staatsdienst und Reformen...
Nein, das Examen ist keine Momentaufnahme, wer in 8 Klausuren einen Schnitt von 5 Punkten erreicht hat, hat nicht geliefert, wer zweimal nicht geliefert hat, ist vergleichsweise schwach.
Die Justiz will keine Experten. Ein so großer Laden funktioniert nur, wenn ein Richter 10 Jahre Strafrichter war und dann spontan in die Familienabteilung wechseln kann. Und diese Leute herauszufiltern ist das eigentliche Ziel der Prüfungen.
Natürlich sind sie das. Da macht jemand nen Verbesserungsversuch und schneidet ganz anders ab beim zweiten Mal. Das ist keine Seltenheit. Mit einem Jahr Lernaufwand kann sich das juristische Können sehr stark verändern, und nur weil andere den Verbesserungsversuch nicht machen konnte oder wollte, heißt es nicht dass diejenigen nicht auch zu einem Leistungssprung später im Beruf fähig sind.
Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Und mit schlauchen hat das gar nichts zu tun, ich bin zufrieden mit meinem Job, in dem ich nicht weniger verdiene als ein Richter. Das ganze System basiert einfach nur auf zu vielen Zufällen, als das nur starr auf Noten geschaut werden sollte.
08.08.2021, 15:48
(08.08.2021, 15:42)der_david schrieb:(08.08.2021, 15:36)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:05)der_david schrieb: Es wird eh viel zu viel an der Momentaufnahme Examensnote festgemacht. Das ist eine Eintrittskarte, aber ob derjenige dann sein Dezernat im Griff hat ist eine andere Frage. Daher könnte man das Aufnahmeverfahren flexibler gestalten, etwa Verbesserungs- und Erstversuche einbeziehen, schauen ob derjenige in den entsprechenden Klausuren vielleicht trotzdem gut geliefert hat, obwohl es am Ende kein VB wurde. Und man hört auf, die Stellen ständig quer zu besetzen und versucht die Richter in ihren angestammten Gebieten zu halten, denn Erfahrung macht viel aus.
Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken, eine "echte" Probezeit einzuführen von 6 Monaten, dafür senkt man die Notenanforderungen auf 6,5 Punkte ab, entlässt die schwachen Kandidaten nach der Probezeit wieder und behält die guten.
Aber Staatsdienst und Reformen...
Nein, das Examen ist keine Momentaufnahme, wer in 8 Klausuren einen Schnitt von 5 Punkten erreicht hat, hat nicht geliefert, wer zweimal nicht geliefert hat, ist vergleichsweise schwach.
Die Justiz will keine Experten. Ein so großer Laden funktioniert nur, wenn ein Richter 10 Jahre Strafrichter war und dann spontan in die Familienabteilung wechseln kann. Und diese Leute herauszufiltern ist das eigentliche Ziel der Prüfungen.
Natürlich sind sie das. Da macht jemand nen Verbesserungsversuch und schneidet ganz anders ab beim zweiten Mal. Das ist keine Seltenheit. Mit einem Jahr Lernaufwand kann sich das juristische Können sehr stark verändern, und nur weil andere den Verbesserungsversuch nicht machen konnte oder wollte, heißt es nicht dass diejenigen nicht auch zu einem Leistungssprung später im Beruf fähig sind.
Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Und mit schlauchen hat das gar nichts zu tun, ich bin zufrieden mit meinem Job, in dem ich nicht weniger verdiene als ein Richter. Das ganze System basiert einfach nur auf zu vielen Zufällen, als das nur starr auf Noten geschaut werden sollte.
Der letzte Punkt verdient sicherlich Zustimmung, aber ein guter Jurist kann negative Folgen von Zufällen in der Klausur durch seine Fähigkeiten minimieren.
Und wenn jemand 5 Punkte hat und den Verbesserungsversuch nicht wahrnimmt, soll sich nicht wundern, wenn ein anderer dies tut und mit einer besseren Note vorgezogen wird.
08.08.2021, 16:02
(08.08.2021, 15:48)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:42)der_david schrieb:(08.08.2021, 15:36)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:05)der_david schrieb: Es wird eh viel zu viel an der Momentaufnahme Examensnote festgemacht. Das ist eine Eintrittskarte, aber ob derjenige dann sein Dezernat im Griff hat ist eine andere Frage. Daher könnte man das Aufnahmeverfahren flexibler gestalten, etwa Verbesserungs- und Erstversuche einbeziehen, schauen ob derjenige in den entsprechenden Klausuren vielleicht trotzdem gut geliefert hat, obwohl es am Ende kein VB wurde. Und man hört auf, die Stellen ständig quer zu besetzen und versucht die Richter in ihren angestammten Gebieten zu halten, denn Erfahrung macht viel aus.
Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken, eine "echte" Probezeit einzuführen von 6 Monaten, dafür senkt man die Notenanforderungen auf 6,5 Punkte ab, entlässt die schwachen Kandidaten nach der Probezeit wieder und behält die guten.
Aber Staatsdienst und Reformen...
Nein, das Examen ist keine Momentaufnahme, wer in 8 Klausuren einen Schnitt von 5 Punkten erreicht hat, hat nicht geliefert, wer zweimal nicht geliefert hat, ist vergleichsweise schwach.
Die Justiz will keine Experten. Ein so großer Laden funktioniert nur, wenn ein Richter 10 Jahre Strafrichter war und dann spontan in die Familienabteilung wechseln kann. Und diese Leute herauszufiltern ist das eigentliche Ziel der Prüfungen.
Natürlich sind sie das. Da macht jemand nen Verbesserungsversuch und schneidet ganz anders ab beim zweiten Mal. Das ist keine Seltenheit. Mit einem Jahr Lernaufwand kann sich das juristische Können sehr stark verändern, und nur weil andere den Verbesserungsversuch nicht machen konnte oder wollte, heißt es nicht dass diejenigen nicht auch zu einem Leistungssprung später im Beruf fähig sind.
Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Und mit schlauchen hat das gar nichts zu tun, ich bin zufrieden mit meinem Job, in dem ich nicht weniger verdiene als ein Richter. Das ganze System basiert einfach nur auf zu vielen Zufällen, als das nur starr auf Noten geschaut werden sollte.
Der letzte Punkt verdient sicherlich Zustimmung, aber ein guter Jurist kann negative Folgen von Zufällen in der Klausur durch seine Fähigkeiten minimieren.
Und wenn jemand 5 Punkte hat und den Verbesserungsversuch nicht wahrnimmt, soll sich nicht wundern, wenn ein anderer dies tut und mit einer besseren Note vorgezogen wird.
gerade beim Verbesserungsversuch liegt die Verbindung von ernsthafter Vornahme und Vorhandensein finanzieller Möglichkeiten doch auf der Hand...
allerdings verstehe ich dieses Geklammere an den öffentlichen Dienst nicht:
wer entsprechende Fähigkeiten mitbringt (hilfsweise: entwickelt), lässt die kollegen vom staat finanziell auf Dauer deutlich hinter sich. da kann auch keine pension - die im übrigen erst greift, wenn die Lebensqualität nach einem langen berufsleben ohnehin im keller ist - irgendetwas kompensieren.
08.08.2021, 16:03
(08.08.2021, 15:42)der_david schrieb: Natürlich sind sie das. Da macht jemand nen Verbesserungsversuch und schneidet ganz anders ab beim zweiten Mal. Das ist keine Seltenheit. Mit einem Jahr Lernaufwand kann sich das juristische Können sehr stark verändern, und nur weil andere den Verbesserungsversuch nicht machen konnte oder wollte, heißt es nicht dass diejenigen nicht auch zu einem Leistungssprung später im Beruf fähig sind.
Wer den Verbesserungsversuch nicht machen WOLLTE, der ist selber schuld. Er wird wissen, warum er das nicht wollte. So groß kann das Interesse an guen Noten dann ja nicht gewesen sein.
Wieso sollte man den Verbesserungsversuch nicht machen KÖNNEN? Anders als hier im Forum oft verlautbart, können finanzielle Gründe dem ganzen allenfalls in sonderbaren Ausnahmefällen entgegenstehen. Sonsonsten kann man sich auch mit einem kleinen Nebenjob prima auf den Versuch vorbereiten. Oder ist es, weil man im ersten Examen den Freischuss nicht geschrieben hat? Dann hat man sich allerdings den Termin für die Anmeldung selber ausgesucht und trägt auch die Obliegenheit, selber kritisch zu prüfen, ob man sich gerade auf hinreichendem Leistungsniveau befand.
Wer der Meinung ist, es bei einem zweiten Versuch so viel besser machen zu können, der soll es dann auch ganz einfach MACHEN.
Zitat:Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Ich komme aus einem Larifari-Land und ich garantiere dir, dass es hier keine Kommissionen gibt, die 14 Punkte verschenken. Demgegenüber gibt es auch Kommissionen, die dich nach unten prüfen. Entgegen deiner Vorstellung sind mündliche Prüfungen nämlich keine reinen Spaßveranstaltungen, sondern prüfen sie sehr genau bestimme juristische Komptenzen ab. Das betrifft insbesodnere herangehensweisen, alternativen Überlegungen oder die Fähigkeit, an einem erörternden Gespräch auf hohem Niveau teilnehmen zu können. Auch das sind alles Kompetenzen, die man als Richter gebrauchen kann.
Wer in der Mündlichen 14 Punkte absahnt, der kann sich sicher sein, dass er ein guter Jurist ist. Beziehungsweise dass er die ANforderungen an den Staatsdienst erfüllt.
Zitat:Und mit schlauchen hat das gar nichts zu tun, ich bin zufrieden mit meinem Job, in dem ich nicht weniger verdiene als ein Richter.
Ähm, Relevanz?
Zitat:Das ganze System basiert einfach nur auf zu vielen Zufällen, als das nur starr auf Noten geschaut werden sollte.
Eben nicht auf Zufällen. Es wird das Beherrschen juristischer Methodiken abgefragt. Das verstehen nur viele nicht, entsprechend schlecht sind die Noten. Das führt dazu, dass das "System" besonders oft von denjenigen kritisiert ist, die nicht ganz so gut abgeschnitten haben. Machen wir uns nichts vor. Das VB ist planbar (wenn man die nötige Befähigung mitbringt). Ich kenne niemanden, bei dem es nach dem 4. Semester nach VB aussah, der es dann aber doch nicht gepackt hat.
Nicht jedes "System" wartet auf die Revolution durch einen Unzufriedenen. Man sollte sich auch nicht zu schnell einbilden, dass man Misstände erkannt hat, die die Mehrheit nur aus Dummheit nicht erkennen will oder aus Bequemlichkeit nicht angehen will. Das "System" kann durchaus auch dann seine Berechtigung haben, wenn man selber das nicht erkennt.
Das liegt auch nicht etwa an dem reformunfähigen Staat, dass weiterhin an diesem vermeintlich verstaubten System festgehalten wird. Die Kanzleien der oberen Riege schauen ALLE auf die Noten. Die vertrauen offenbar auf den Aussagegehalt dieses "Systems". Dabei sind eise Kanzleien mit knallharten wirtschaftlichen und wettbewerblichen Fragen geplagt. Anders als der Staat müssen diese Kanzleien nicht auf die Noten achten. Aber sie machen es trotzdem. Weil sie es wollen. Der Erfolg gibt ihnen Recht.
Die Qualitätsunterschiede zwischen Absolventen der verschiedenen Notenklassen sind da. Die bemerkt man auch in der Praxis. Dem Prüfungssystem gelingt also doch eine ziemlich realistische Einschätzung der Prüflinge.
08.08.2021, 16:07
(08.08.2021, 16:03)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:42)der_david schrieb: Natürlich sind sie das. Da macht jemand nen Verbesserungsversuch und schneidet ganz anders ab beim zweiten Mal. Das ist keine Seltenheit. Mit einem Jahr Lernaufwand kann sich das juristische Können sehr stark verändern, und nur weil andere den Verbesserungsversuch nicht machen konnte oder wollte, heißt es nicht dass diejenigen nicht auch zu einem Leistungssprung später im Beruf fähig sind.
Wer den Verbesserungsversuch nicht machen WOLLTE, der ist selber schuld. Er wird wissen, warum er das nicht wollte. So groß kann das Interesse an guen Noten dann ja nicht gewesen sein.
Wieso sollte man den Verbesserungsversuch nicht machen KÖNNEN? Anders als hier im Forum oft verlautbart, können finanzielle Gründe dem ganzen allenfalls in sonderbaren Ausnahmefällen entgegenstehen. Sonsonsten kann man sich auch mit einem kleinen Nebenjob prima auf den Versuch vorbereiten. Oder ist es, weil man im ersten Examen den Freischuss nicht geschrieben hat? Dann hat man sich allerdings den Termin für die Anmeldung selber ausgesucht und trägt auch die Obliegenheit, selber kritisch zu prüfen, ob man sich gerade auf hinreichendem Leistungsniveau befand.
Wer der Meinung ist, es bei einem zweiten Versuch so viel besser machen zu können, der soll es dann auch ganz einfach MACHEN.
Zitat:Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Ich komme aus einem Larifari-Land und ich garantiere dir, dass es hier keine Kommissionen gibt, die 14 Punkte verschenken. Demgegenüber gibt es auch Kommissionen, die dich nach unten prüfen. Entgegen deiner Vorstellung sind mündliche Prüfungen nämlich keine reinen Spaßveranstaltungen, sondern prüfen sie sehr genau bestimme juristische Komptenzen ab. Das betrifft insbesodnere herangehensweisen, alternativen Überlegungen oder die Fähigkeit, an einem erörternden Gespräch auf hohem Niveau teilnehmen zu können. Auch das sind alles Kompetenzen, die man als Richter gebrauchen kann.
Wer in der Mündlichen 14 Punkte absahnt, der kann sich sicher sein, dass er ein guter Jurist ist. Beziehungsweise dass er die ANforderungen an den Staatsdienst erfüllt.
Zitat:Und mit schlauchen hat das gar nichts zu tun, ich bin zufrieden mit meinem Job, in dem ich nicht weniger verdiene als ein Richter.
Ähm, Relevanz?
Zitat:Das ganze System basiert einfach nur auf zu vielen Zufällen, als das nur starr auf Noten geschaut werden sollte.
Eben nicht auf Zufällen. Es wird das Beherrschen juristischer Methodiken abgefragt. Das verstehen nur viele nicht, entsprechend schlecht sind die Noten. Das führt dazu, dass das "System" besonders oft von denjenigen kritisiert ist, die nicht ganz so gut abgeschnitten haben. Machen wir uns nichts vor. Das VB ist planbar (wenn man die nötige Befähigung mitbringt). Ich kenne niemanden, bei dem es nach dem 4. Semester nach VB aussah, der es dann aber doch nicht gepackt hat.
Nicht jedes "System" wartet auf die Revolution durch einen Unzufriedenen. Man sollte sich auch nicht zu schnell einbilden, dass man Misstände erkannt hat, die die Mehrheit nur aus Dummheit nicht erkennen will oder aus Bequemlichkeit nicht angehen will. Das "System" kann durchaus auch dann seine Berechtigung haben, wenn man selber das nicht erkennt.
Das liegt auch nicht etwa an dem reformunfähigen Staat, dass weiterhin an diesem vermeintlich verstaubten System festgehalten wird. Die Kanzleien der oberen Riege schauen ALLE auf die Noten. Die vertrauen offenbar auf den Aussagegehalt dieses "Systems". Dabei sind eise Kanzleien mit knallharten wirtschaftlichen und wettbewerblichen Fragen geplagt. Anders als der Staat müssen diese Kanzleien nicht auf die Noten achten. Aber sie machen es trotzdem. Weil sie es wollen. Der Erfolg gibt ihnen Recht.
Die Qualitätsunterschiede zwischen Absolventen der verschiedenen Notenklassen sind da. Die bemerkt man auch in der Praxis. Dem Prüfungssystem gelingt also doch eine ziemlich realistische Einschätzung der Prüflinge.
+1
08.08.2021, 16:07
(08.08.2021, 16:02)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:48)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:42)der_david schrieb:(08.08.2021, 15:36)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:05)der_david schrieb: Es wird eh viel zu viel an der Momentaufnahme Examensnote festgemacht. Das ist eine Eintrittskarte, aber ob derjenige dann sein Dezernat im Griff hat ist eine andere Frage. Daher könnte man das Aufnahmeverfahren flexibler gestalten, etwa Verbesserungs- und Erstversuche einbeziehen, schauen ob derjenige in den entsprechenden Klausuren vielleicht trotzdem gut geliefert hat, obwohl es am Ende kein VB wurde. Und man hört auf, die Stellen ständig quer zu besetzen und versucht die Richter in ihren angestammten Gebieten zu halten, denn Erfahrung macht viel aus.
Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken, eine "echte" Probezeit einzuführen von 6 Monaten, dafür senkt man die Notenanforderungen auf 6,5 Punkte ab, entlässt die schwachen Kandidaten nach der Probezeit wieder und behält die guten.
Aber Staatsdienst und Reformen...
Nein, das Examen ist keine Momentaufnahme, wer in 8 Klausuren einen Schnitt von 5 Punkten erreicht hat, hat nicht geliefert, wer zweimal nicht geliefert hat, ist vergleichsweise schwach.
Die Justiz will keine Experten. Ein so großer Laden funktioniert nur, wenn ein Richter 10 Jahre Strafrichter war und dann spontan in die Familienabteilung wechseln kann. Und diese Leute herauszufiltern ist das eigentliche Ziel der Prüfungen.
Natürlich sind sie das. Da macht jemand nen Verbesserungsversuch und schneidet ganz anders ab beim zweiten Mal. Das ist keine Seltenheit. Mit einem Jahr Lernaufwand kann sich das juristische Können sehr stark verändern, und nur weil andere den Verbesserungsversuch nicht machen konnte oder wollte, heißt es nicht dass diejenigen nicht auch zu einem Leistungssprung später im Beruf fähig sind.
Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Und mit schlauchen hat das gar nichts zu tun, ich bin zufrieden mit meinem Job, in dem ich nicht weniger verdiene als ein Richter. Das ganze System basiert einfach nur auf zu vielen Zufällen, als das nur starr auf Noten geschaut werden sollte.
Der letzte Punkt verdient sicherlich Zustimmung, aber ein guter Jurist kann negative Folgen von Zufällen in der Klausur durch seine Fähigkeiten minimieren.
Und wenn jemand 5 Punkte hat und den Verbesserungsversuch nicht wahrnimmt, soll sich nicht wundern, wenn ein anderer dies tut und mit einer besseren Note vorgezogen wird.
gerade beim Verbesserungsversuch liegt die Verbindung von ernsthafter Vornahme und Vorhandensein finanzieller Möglichkeiten doch auf der Hand...
allerdings verstehe ich dieses Geklammere an den öffentlichen Dienst nicht:
wer entsprechende Fähigkeiten mitbringt (hilfsweise: entwickelt), lässt die kollegen vom staat finanziell auf Dauer deutlich hinter sich. da kann auch keine pension - die im übrigen erst greift, wenn die Lebensqualität nach einem langen berufsleben ohnehin im keller ist - irgendetwas kompensieren.
Dann fließt in jenen Fällen die Fähigkeit während dem Ref vorausschauend zu wirtschaften mittelbar in die Examensnote ein.
So schwer kann es nicht sein, für die wichtigste Prüfung seines Lebens 500€ zusammenzukratzen.
08.08.2021, 16:14
(08.08.2021, 16:07)Gast schrieb:(08.08.2021, 16:02)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:48)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:42)der_david schrieb:(08.08.2021, 15:36)Gast schrieb: Nein, das Examen ist keine Momentaufnahme, wer in 8 Klausuren einen Schnitt von 5 Punkten erreicht hat, hat nicht geliefert, wer zweimal nicht geliefert hat, ist vergleichsweise schwach.
Die Justiz will keine Experten. Ein so großer Laden funktioniert nur, wenn ein Richter 10 Jahre Strafrichter war und dann spontan in die Familienabteilung wechseln kann. Und diese Leute herauszufiltern ist das eigentliche Ziel der Prüfungen.
Natürlich sind sie das. Da macht jemand nen Verbesserungsversuch und schneidet ganz anders ab beim zweiten Mal. Das ist keine Seltenheit. Mit einem Jahr Lernaufwand kann sich das juristische Können sehr stark verändern, und nur weil andere den Verbesserungsversuch nicht machen konnte oder wollte, heißt es nicht dass diejenigen nicht auch zu einem Leistungssprung später im Beruf fähig sind.
Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Und mit schlauchen hat das gar nichts zu tun, ich bin zufrieden mit meinem Job, in dem ich nicht weniger verdiene als ein Richter. Das ganze System basiert einfach nur auf zu vielen Zufällen, als das nur starr auf Noten geschaut werden sollte.
Der letzte Punkt verdient sicherlich Zustimmung, aber ein guter Jurist kann negative Folgen von Zufällen in der Klausur durch seine Fähigkeiten minimieren.
Und wenn jemand 5 Punkte hat und den Verbesserungsversuch nicht wahrnimmt, soll sich nicht wundern, wenn ein anderer dies tut und mit einer besseren Note vorgezogen wird.
gerade beim Verbesserungsversuch liegt die Verbindung von ernsthafter Vornahme und Vorhandensein finanzieller Möglichkeiten doch auf der Hand...
allerdings verstehe ich dieses Geklammere an den öffentlichen Dienst nicht:
wer entsprechende Fähigkeiten mitbringt (hilfsweise: entwickelt), lässt die kollegen vom staat finanziell auf Dauer deutlich hinter sich. da kann auch keine pension - die im übrigen erst greift, wenn die Lebensqualität nach einem langen berufsleben ohnehin im keller ist - irgendetwas kompensieren.
Dann fließt in jenen Fällen die Fähigkeit während dem Ref vorausschauend zu wirtschaften mittelbar in die Examensnote ein.
So schwer kann es nicht sein, für die wichtigste Prüfung seines Lebens 500€ zusammenzukratzen.
da spricht einer, der keine Lebenshaltungskosten hat...
08.08.2021, 16:22
(08.08.2021, 16:14)Gast schrieb:(08.08.2021, 16:07)Gast schrieb:(08.08.2021, 16:02)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:48)Gast schrieb:(08.08.2021, 15:42)der_david schrieb: Natürlich sind sie das. Da macht jemand nen Verbesserungsversuch und schneidet ganz anders ab beim zweiten Mal. Das ist keine Seltenheit. Mit einem Jahr Lernaufwand kann sich das juristische Können sehr stark verändern, und nur weil andere den Verbesserungsversuch nicht machen konnte oder wollte, heißt es nicht dass diejenigen nicht auch zu einem Leistungssprung später im Beruf fähig sind.
Außerdem, und das vergessen viele hier gerne, besteht das Examen nicht nur aus Klausuren, und gerade in Larifari-Ländern wo die mündliche Prüfung 40 % zählt, da kann auch jemand mit Klausurenschnitt von 6 Punkte ins VB rutschen. Ist derjenige ein besserer Jurist, nur weil er eine Glücksbärchi-Prüfungskommission erwischt hat, die 14 Punkte-Schnitte verschenkt?
Und mit schlauchen hat das gar nichts zu tun, ich bin zufrieden mit meinem Job, in dem ich nicht weniger verdiene als ein Richter. Das ganze System basiert einfach nur auf zu vielen Zufällen, als das nur starr auf Noten geschaut werden sollte.
Der letzte Punkt verdient sicherlich Zustimmung, aber ein guter Jurist kann negative Folgen von Zufällen in der Klausur durch seine Fähigkeiten minimieren.
Und wenn jemand 5 Punkte hat und den Verbesserungsversuch nicht wahrnimmt, soll sich nicht wundern, wenn ein anderer dies tut und mit einer besseren Note vorgezogen wird.
gerade beim Verbesserungsversuch liegt die Verbindung von ernsthafter Vornahme und Vorhandensein finanzieller Möglichkeiten doch auf der Hand...
allerdings verstehe ich dieses Geklammere an den öffentlichen Dienst nicht:
wer entsprechende Fähigkeiten mitbringt (hilfsweise: entwickelt), lässt die kollegen vom staat finanziell auf Dauer deutlich hinter sich. da kann auch keine pension - die im übrigen erst greift, wenn die Lebensqualität nach einem langen berufsleben ohnehin im keller ist - irgendetwas kompensieren.
Dann fließt in jenen Fällen die Fähigkeit während dem Ref vorausschauend zu wirtschaften mittelbar in die Examensnote ein.
So schwer kann es nicht sein, für die wichtigste Prüfung seines Lebens 500€ zusammenzukratzen.
da spricht einer, der keine Lebenshaltungskosten hat...
24x Unterhaltsbeihilfe von je nach Bundesland etwas oder weit über 1000€ brutto, da kann man doch wohl vorausschauend 20€ pro Monat sparen, wenn man schon finanziell nicht privilegiert ist und einen Verbesserungsversuch in Erwägung ziehen würde?
Dazu noch etwaige Stationsentgelte oder Nebentätigkeiten, aus denen man schöpfen kann.
Oder meinetwegen Privatdarlehen.
Wer als Jurist mit 1. Staatsexamen keine 500€ zusammenkratzen kann, stellt sich enorm dämlich an oder hatte viel Pech.