07.08.2021, 16:53
(06.08.2021, 22:52)omnimodo schrieb:(06.08.2021, 22:42)Gast schrieb:(06.08.2021, 22:09)Gast schrieb: Selbe System, das man schon beim Jobcenter und BAMF gefahren ist. Man besetzt die Stellen, in der die erste Entscheidung getroffen wird, mit fachfremden Personen und hofft dann, dass nicht allzu viele Leute gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Wenn doch tut man verwundert und stockt die Stellen auf, die für das Rechtsmittel zuständig sind (oder lässt die einfach in Arbeit ersaufen wie zu Beginn der Flüchtlingswelle die Verwaltungsgerichte). Ist halt nur ein kurzer Zeitgewinn. Und ein Verlust an Rechtstaatlichkeit wenn man im Zweifel immer ein Rechtsmittel einlegen muss, um zu seinem Recht zu kommen.
Denn um was anderes als "Erledigung" kann es bei den Stellen nicht gehen. Hab gerade mal geguckt, wofür die so im Einzelnen zuständig sind und muss sagen, dass ich davon - trotz zweier ganz brauchbarer Examen- weit überwiegend keine Ahnung habe.
So macht man sich den Rechtsstaat glaub ich viel eher kaputt als mit Richtern mit 7 oder 8 Punkten.
Lieben Dank für diese Kritik! Es stellt sich aber die Frage: Woher nehmen sich diese Behörden eigentlich die Dreistigkeit, Volljuristen mit zwei Staatsexamen auf TV-L 10 oder 9b-Stellen zu suchen? Es liegt leider auch an uns, dass wir total demütig jede Scheiße mit uns machen lassen. Ich hoffe, dass sich kaum Juristen auf diese Stelle bewerben. In Düsseldorf läuft das schon seit einiger Zeit. Die Stellenausschreibungen stammen teilweise aus Januar 2021. Das macht Hoffnung, dass die Strategie nicht aufgeht.
Ein letzter Vergleich noch: Lehrerinnen und Lehrer kämpfen seit Jahren für eine Besoldung nach A13 für alle. Unsereiner begnügt sich mit Stellen im gehobenen Dienst. Und genau hier liegt das Problem. Wären Juristen etwas aufmüpfiger, gebe es zuhauf A13-Stellen in der Verwaltung.
Genau mein Gedanke. Man hält den Leuten die Scheiße hin und sie bedanken sich noch.
Es gibt genug A13-Stellen, aber halt nicht für jeden Berufseinsteiger mit Durchschnittsnoten. Wenn ich sehe, was sich alles für Leute mit 2xzweistellig auf extern ausgeschriebene Stellen bewerben, die 1xb fordern...
Wer unbedingt in die Verwaltung will, aber kein VB hat, der muss sich halt auf anderem Wege helfen. Habe ich auch gemacht, Einstieg über eine befristete Stelle, und wurde jetzt nach Ablauf der Befristung fest auf einer A13-Stelle übernommen. Ganz spontan und unkompliziert, weil eine Kollegin kurzfristig weg gewechselt ist und ich schon 1 Zimmer weiter saß. Und das obwohl es nur eine Elternzeitvertretung war ohne Aussicht auf Übernahme. Ist man mal wo drin, und sei es nur für ein halbes Jahr, und man macht seine Arbeit ordentlich, dann kann mit etwas Glück jederzeit etwas gehen...
Ich hatte ursprünglich auch schon einer Anschlussbeschäftigung im gehobenen Dienst zugesagt und hätte das gemacht, dann hätte es halt noch 2-3 Jahre gedauert. Eine größere Kommunalverwaltung hat so einige Stellen und es tut sich ständig etwas, da muss man sich schon sehr blöd anstellen, wenn man nach ein paar Jahren immer noch im gehobenen Dienst feststeckt.
07.08.2021, 22:31
07.08.2021, 23:29
(07.08.2021, 22:31)Praktiker schrieb:(07.08.2021, 16:08)Gast schrieb: Ich weiß aus meinem Land, dass die Justiz die Anforderungen gerne weiter absenken würde, aber gegen ein Verfassungsorgan, das jeder Ernennung zustimmen muss, geht das eben nicht.
Welches Verfassungsorgan muss Rechtspflegerernennungen zustimmen?
Das war verkürzt formuliert, ich meinte die Zustimmung zur Richterernennung, damit nahm ich Bezug auf den Beitrag, mit dem bemängelt wurde, dass die Notengrenze für das Richteramt nicht herabgesetzt wird und dafür die Justiz verantwortlich gemacht wird.
08.08.2021, 10:35
Es ist halt ein Dilemma.
Senkt man die Anforderungen nicht hat man zu wenig geeignete Bewerber und man muss Stellen unbesetzt lassen. Dadurch leidet natürlich die Justiz, weil die Verfahrensdauer steigt.
Senkt man die Anforderungen hat man zwar genügend Bewerber, aber muss Angst haben, dass viele Entscheidungen aufgehoben werden, mangels juristischer Expertise. Dann braucht man mehr Stellen für Berufung- und Revisionsinstanz.
Es ist einfach schrecklich!
Senkt man die Anforderungen nicht hat man zu wenig geeignete Bewerber und man muss Stellen unbesetzt lassen. Dadurch leidet natürlich die Justiz, weil die Verfahrensdauer steigt.
Senkt man die Anforderungen hat man zwar genügend Bewerber, aber muss Angst haben, dass viele Entscheidungen aufgehoben werden, mangels juristischer Expertise. Dann braucht man mehr Stellen für Berufung- und Revisionsinstanz.
Es ist einfach schrecklich!
08.08.2021, 10:44
(08.08.2021, 10:35)Gast schrieb: Es ist halt ein Dilemma.
Senkt man die Anforderungen nicht hat man zu wenig geeignete Bewerber und man muss Stellen unbesetzt lassen. Dadurch leidet natürlich die Justiz, weil die Verfahrensdauer steigt.
Senkt man die Anforderungen hat man zwar genügend Bewerber, aber muss Angst haben, dass viele Entscheidungen aufgehoben werden, mangels juristischer Expertise. Dann braucht man mehr Stellen für Berufung- und Revisionsinstanz.
Es ist einfach schrecklich!
Den Zusammenhang zwischen Examensnote des entscheidenden Richters und Aufhebungen bzw. Rechtsmitteln bezweifel ich in den Notenregionen von denen wir hier sprechen ( b, vb, gut ) doch sehr stark. Jedenfalls bei uns am LG sieht man zwischen den Kollegen keine Unterschiede. Entsprechende Statistiken wären mal interessant.
08.08.2021, 11:30
(08.08.2021, 10:35)Gast schrieb: Es ist halt ein Dilemma.
Senkt man die Anforderungen nicht hat man zu wenig geeignete Bewerber und man muss Stellen unbesetzt lassen. Dadurch leidet natürlich die Justiz, weil die Verfahrensdauer steigt.
Senkt man die Anforderungen hat man zwar genügend Bewerber, aber muss Angst haben, dass viele Entscheidungen aufgehoben werden, mangels juristischer Expertise. Dann braucht man mehr Stellen für Berufung- und Revisionsinstanz.
Es ist einfach schrecklich!
Wieso braucht man mehr Stellen?
Es wird doch aktuell schon wegen jedem Käse der Instanzenzug durchgejodelt. Die Rechtsschutz regelt. Ob die erstinstanzlichen Entscheidungen nun mehrheitlich aufgehoben oder aufrecht gehalten werden, dürfte für das Arbeitspensum als solches doch keinen großen Unterschied machen.
Zumal ich schon der These, dass niedrigere Notenanforderungen automatisch zu einer höheren Aufehbungsquote führen, keinen Glauben schenke. Arbeitet die Jungrichter ordentlich ein und schickt sie nicht alle 3 Monate in ein neues (abgesoffenes) Dezernat, dann wird auch ein B-Kandidat die gleiche Leistung erbringen können, wie ein VBler.
08.08.2021, 12:37
Gibt es eigentlich eine Statistik darüber, wie sich das Verhältnis von Verfahren zu Richtern verhält; also über die Jahre gesehen?
08.08.2021, 14:23
(08.08.2021, 11:30)Gast schrieb:(08.08.2021, 10:35)Gast schrieb: Es ist halt ein Dilemma.
Senkt man die Anforderungen nicht hat man zu wenig geeignete Bewerber und man muss Stellen unbesetzt lassen. Dadurch leidet natürlich die Justiz, weil die Verfahrensdauer steigt.
Senkt man die Anforderungen hat man zwar genügend Bewerber, aber muss Angst haben, dass viele Entscheidungen aufgehoben werden, mangels juristischer Expertise. Dann braucht man mehr Stellen für Berufung- und Revisionsinstanz.
Es ist einfach schrecklich!
Wieso braucht man mehr Stellen?
Es wird doch aktuell schon wegen jedem Käse der Instanzenzug durchgejodelt. Die Rechtsschutz regelt. Ob die erstinstanzlichen Entscheidungen nun mehrheitlich aufgehoben oder aufrecht gehalten werden, dürfte für das Arbeitspensum als solches doch keinen großen Unterschied machen.
Zumal ich schon der These, dass niedrigere Notenanforderungen automatisch zu einer höheren Aufehbungsquote führen, keinen Glauben schenke. Arbeitet die Jungrichter ordentlich ein und schickt sie nicht alle 3 Monate in ein neues (abgesoffenes) Dezernat, dann wird auch ein B-Kandidat die gleiche Leistung erbringen können, wie ein VBler.
Bei einer guten erstinstanzlichen Entscheidung kann man 522 II machen, bei einer schlechten nicht.
08.08.2021, 14:51
(08.08.2021, 14:23)Praktiker schrieb:(08.08.2021, 11:30)Gast schrieb:(08.08.2021, 10:35)Gast schrieb: Es ist halt ein Dilemma.
Senkt man die Anforderungen nicht hat man zu wenig geeignete Bewerber und man muss Stellen unbesetzt lassen. Dadurch leidet natürlich die Justiz, weil die Verfahrensdauer steigt.
Senkt man die Anforderungen hat man zwar genügend Bewerber, aber muss Angst haben, dass viele Entscheidungen aufgehoben werden, mangels juristischer Expertise. Dann braucht man mehr Stellen für Berufung- und Revisionsinstanz.
Es ist einfach schrecklich!
Wieso braucht man mehr Stellen?
Es wird doch aktuell schon wegen jedem Käse der Instanzenzug durchgejodelt. Die Rechtsschutz regelt. Ob die erstinstanzlichen Entscheidungen nun mehrheitlich aufgehoben oder aufrecht gehalten werden, dürfte für das Arbeitspensum als solches doch keinen großen Unterschied machen.
Zumal ich schon der These, dass niedrigere Notenanforderungen automatisch zu einer höheren Aufehbungsquote führen, keinen Glauben schenke. Arbeitet die Jungrichter ordentlich ein und schickt sie nicht alle 3 Monate in ein neues (abgesoffenes) Dezernat, dann wird auch ein B-Kandidat die gleiche Leistung erbringen können, wie ein VBler.
Bei einer guten erstinstanzlichen Entscheidung kann man 522 II machen, bei einer schlechten nicht.
Wenn viel aufgehoben wird, legt man dem Proberichter halt nahe zu gehen. Ist doch okay. Auch jemanden mit 9 Punkten kann es am Ende an rechtlichen Kenntnissen mangeln. Auf die Klausurnoten wird nach meiner Erfahrung im Moment ziemlich gepfiffen solange das Endergebnis stimmt. Und in der Ordentlichen landet schnell mal ein Strafrechtsass im ZR und ungekehrt. Ob die 9P am Ende aber auch durch ZR erbracht wurden, ist dabei unerheblich.
Notenabsenkung sollte man ausprobieren. Natürlich ohne, dass es ein Schlussverkauf wird.
08.08.2021, 15:05
Es wird eh viel zu viel an der Momentaufnahme Examensnote festgemacht. Das ist eine Eintrittskarte, aber ob derjenige dann sein Dezernat im Griff hat ist eine andere Frage. Daher könnte man das Aufnahmeverfahren flexibler gestalten, etwa Verbesserungs- und Erstversuche einbeziehen, schauen ob derjenige in den entsprechenden Klausuren vielleicht trotzdem gut geliefert hat, obwohl es am Ende kein VB wurde. Und man hört auf, die Stellen ständig quer zu besetzen und versucht die Richter in ihren angestammten Gebieten zu halten, denn Erfahrung macht viel aus.
Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken, eine "echte" Probezeit einzuführen von 6 Monaten, dafür senkt man die Notenanforderungen auf 6,5 Punkte ab, entlässt die schwachen Kandidaten nach der Probezeit wieder und behält die guten.
Aber Staatsdienst und Reformen...
Alternativ könnte man auch mal darüber nachdenken, eine "echte" Probezeit einzuführen von 6 Monaten, dafür senkt man die Notenanforderungen auf 6,5 Punkte ab, entlässt die schwachen Kandidaten nach der Probezeit wieder und behält die guten.
Aber Staatsdienst und Reformen...